Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße
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Euckenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Frankfurter Westen: Digitale Haltestellenanzeigen schaffen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen27.05.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Euckenstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird beauftragt:
- Das eingeschränkte Halteverbot in der Euckenstraße auf der rechten Seite entfällt von Hausnummer 33 bis 17.
- Ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung in die Gotenstraße werden Schilder mit absolutem Halteverbot aufgestellt. Falls der Magistrat diese Maßnahme nicht für ausreichend hält, sollte die Aufstellung von Pollern geprüft werden.
- Neben dem Parkstreifen auf der rechten Seite der Euckenstraße zwischen der Kita (Hausnummer 33) und dem Eingang zum kleinen Park in der Straße Grauer Stein werden in dem Bereich, wo der Park nicht mit einem Zaun von der Euckenstraße abgetrennt ist, Steine/Findlinge zur Abtrennung verlegt, wie z. B. auf der anderen Seite des Parks schon geschehen.
Begründung
In der Euckenstraße auf der rechten Seite zwischen Hausnummer 33 (Kita) und Hausnummer 17 befinden sich zurzeit die Verkehrsschilder "eingeschränktes Halteverbot". Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das dort erforderlich sein soll. Dort besteht ein Parkstreifen, auf dem die Anwohner ihre Autos parken. Im weiteren Verlauf auf der rechten Seite der Euckenstraße ab Hausnummer 17 bis zur Einmündung Gotenstraße befinden sich jedoch keinerlei Halteverbotsschilder, weshalb dort ständig Autos auf dem Bürgersteig parken, den die Fußgänger, die durch den Park von der Straße Grauer Stein zur Gotenstraße gehen, deshalb nicht mehr benutzen können. Durch die parkenden Autos müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Für den genannten Abschnitt auf der rechten Seite der Euckenstraße sind deshalb die Schilder "absolutes Halteverbot" aufzustellen. Die Maßnahme unter Ziffer 3. dient dazu, das Befahren des Rasens im Park in der Straße Grauer Stein zu verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2020OFOF 1441/6Unterliederbach: Parken in der EuckenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7111Unterliederbach: Parken in der EuckenstraßeDirektanregung
- 19. April 2021STST 863Unterliederbach: Parken in der EuckenstraßeStellungnahme
- 25. Oktober 2021STST 1975Unterliederbach: Parken in der EuckenstraßeStellungnahme
- 18. Februar 2022OFOF 380/6Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2022OMOM 1791Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichernDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 1549Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats