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Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Tel-Aviv-Platz - Mülleimer installieren

Details im PARLIS OF_1451-6_2020
19.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße

Details im PARLIS OM_7118_2021
17.05.2021

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße

Details im PARLIS ST_1084_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7118 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 03.10.2020

Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann.

Begründung:

Von der Bolongarostraße, z. B. Höhe Bolongaropalast, kommend, ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt-Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im beigefügten Plan skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei der Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1084 Aktenzeichen: 32 1