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Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4372 entstanden aus Vorlage: OF 839/6 vom 23.08.2023 Betreff: Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die unhaltbaren Zustände an der Walter-Kolb-Schule (WKS) schnellstmöglich beendet werden und für Schüler und Lehrer endlich wieder gute und angemessene Unterrichtsbedingungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, umgehend über den aktuellen Stand der zeitlichen und organisatorischen Planung sowohl für den Neubau der WKS als auch für die Übergangslösung mit den dafür aktuell vorgesehenen Ausweichstandorten (FES-Anwesen, Palleskestraße) zu berichten. Dabei sollen auch die nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Frankfurt bereits getroffen oder geplant, um das Schulkollektiv schnellstmöglich wieder an einem Standort zusammenzuführen? 2. Ab wann kann der Schulbetrieb wieder an einem Standort durchgeführt werden? 3. Sind Mängel an der Karl-Oppermann-Schule bekannt, die die Eignung des Standortes beeinträchtigen (bspw. im Hinblick auf Schimmel und Heizung)? 4. Welche Möglichkeiten wurden geprüft, um die Räume in der WKS, die nicht mehr nutzbar sind, zumindest teilweise wieder nutzbar zu machen? Begründung: Die Lage an der Walter-Kolb-Schule (WKS) ist schon länger nicht mehr tragbar. Die WKS wurde in den Sechzigerjahren gebaut. Die letzte Sanierung im Jahr 2019 betraf nur das Verwaltungsgebäude. Die Planungsrunde 0 für einen lange überfälligen Neubau ist laut Schulleitung der WKS abgeschlossen. Laut Aussage der Bildungsdezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats am 6. Juni 2023 sei die Machbarkeitsstudie in Arbeit und es "werden noch mindestens zwei Jahre ins Land gehen". Weitere Details zum konkreten Zeitplan für den Neubau und den Regelungen für eine Übergangszeit/Bauzeit sind nicht bekannt. Im Dezember 2022 wurden grobe Mängel an den Deckenkonstruktionen der WKS festgestellt, die dafür gesorgt haben, dass heute zehn bis zwölf Räume der WKS nicht mehr nutzbar sind und Teile des Unterrichts seit Februar 2023 in den 700 bis 850 Meter entfernten Räumlichkeiten der Karl-Oppermann-Schule (Gotenstraße 38, 65929 Frankfurt) stattfinden. Daraus resultieren weitere Probleme: - Es gibt keine ausreichenden Kapazitäten zur Unterbringung von Grundschule und Sekundarstufe an einem Standort. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind seit fünf Monaten getrennt; - 280 Schülerinnen und Schüler und 34 Lehrerinnen und Lehrer pendeln täglich teilweise mehrfach zwischen den Schulstandorten. Dies führt dauerhaft zu massivem Ausfall von Unterrichts- und/oder Pausenzeiten; - die Schule wird auseinandergerissen: Die dauerhafte Trennung führt zu psychischen und physischen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und führt zusätzlich auch zu Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen; - Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe können aktuell nicht oder nur eingeschränkt die notwendige Technik in den Unterrichtsräumen, die Mensa sowie Betreuungsangebote nutzen; - für das neue Schuljahr 2023/2024 ist mit einer noch einmal steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler an der WKS zu rechnen. Die aktuelle Situation ist nicht tragbar und kann in dieser Form nicht bestehen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 924 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 839/6 Betreff: Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die unhaltbaren Zustände an der Walter-Kolb-Schule (WKS) schnellstmöglich beendet werden und für Schüler und Lehrer endlich wieder gute und angemessene Unterrichtsbedingungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, umgehend über den aktuellen Stand der zeitlichen und organisatorischen Planung sowohl für den Neubau der WKS, als auch für die Übergangslösung mit den dafür aktuell vorgesehenen Ausweichstandorten (FES-Anwesen, Palleskestraße) zu berichten. Dabei sollen auch nachfolgende Fragen beantwortet werden: 1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Frankfurt bereits getroffen oder geplant, um das Schulkollektiv schnellstmöglich wieder an einem Standort zusammenzuführen? 2. Ab wann kann der Schulbetrieb wieder an einem Standort durchgeführt werden? 3. Sind Mängel an der Karl-Oppermann-Schule bekannt, die die Eignung des Standortes beeinträchtigen (bspw. im Hinblick auf Schimmel und die Heizung)? 4. Welche Möglichkeiten wurden geprüft, um die Räume in der WKS, die nicht mehr nutzbar sind, zumindest teilweise wieder nutzbar zu machen? Begründung: Die Lage an der Vorhergehender Walter-Kolb-Schule (WKS) ist schon länger nicht mehr tragbar. Die WKS wurde in den 60er Jahren gebaut. Die letzte Sanierung im Jahr 2019 betraf nur das Verwaltungsgebäude. Die Planungsrunde 0 für einen lange überfälligen Neubau ist laut Schulleitung der WKS abgeschlossen und laut Aussage der Bildungsdezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats am 6. Juni sei die Machbarkeitsstudie in Arbeit und es "werden noch mindestens zwei Jahre ins Land gehen". Weitere Details zum konkreten Zeitplan für den Neubau und den Regelungen für eine Übergangszeit/Bauzeit sind nicht bekannt. Im Dezember 2022 wurden grobe Mängel an den Deckenkonstruktionen der WKS festgestellt, die dafür gesorgt haben, dass heute 10 - 12 Räume der WKS nicht mehr nutzbar sind und Teile des Unterrichts seit Februar 2023 in den 700 bis 850 Meter entfernten Räumlichkeiten der Karl-Oppermann-Schule (Gotenstraße 38, 65929 Frankfurt) stattfinden. Daraus resultieren weitere Probleme: - Es gibt keine ausreichenden Kapazitäten zur Unterbringung von Grundschule und Sekundarstufe an einem Standort. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind seit fünf Monaten getrennt. - 280 Schülerinnen und Schüler und 34 Lehrerinnen und Lehrer pendeln täglich teilweise mehrfach zwischen den Schulstandorten. Dies führt dauerhaft zu massivem Ausfall von Unterrichts- und/oder Pausenzeiten. - Die Schule wird auseinandergerissen: Die dauerhafte Trennung führt zu psychischen und physischen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und führt zusätzlich auch zu Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen. - Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe können aktuell nicht oder nur eingeschränkt die notwendige Technik in den Unterrichtsräumen, die Mensa sowie Betreuungsangebote nutzen. - Für das neue Schuljahr 2023/2024 ist mit einer noch einmal steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler an der WKS zu rechnen. Die aktuelle Situation ist nicht tragbar und kann in dieser Form nicht bestehen bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4372 2023 Die Vorlage OF 839/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4172 entstanden aus Vorlage: OF 816/6 vom 17.06.2023 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, für Radfahrende, die auf der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdtstraße die Weiterfahrt zur Bolongarostraße nach rechts auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, sodass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet man dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende", ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die aber nur auf den zweiten Blick zu finden ist, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westliche Richtung nahe, sodass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2279 Aktenzeichen: 66-2
Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf dem östlichsten Stück der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und den Andreas Platz auf die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die offenbar auch häufiger genutzt wird, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen, was aber so nicht erlaubt ist, dafür ist dieser Radweg auch zu schmal. Eine bessere Anbindung und Orientierung ist daher notwendig. Foto: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf der Josef-Emmerich-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Josef-Emmerich-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, aber nur auf den zweiten Blick zu finden, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westlicher Richtung nahe, so dass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4010 entstanden aus Vorlage: OF 779/6 vom 20.05.2023 Betreff: Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, - auch an den Einfahrten in der Königsteiner Straße 56a, 56c und 64 beidseitig Pfosten oder Steine gegen Befahren zu setzen, so wie es an den anderen Auffahrten bereits gemacht wurde; - die Erde an allen Baumbuchten entlang der Königsteiner Straße zu lockern und wo nötig aufzufüllen und zu bepflanzen. Begründung: Nachdem die Königsteiner Straße neu gestaltet und saniert wurde, sind an vielen Baumscheiben Steinblöcke oder Pfosten gesetzt worden, um ein illegales Parken zu verhindern und die Bäume zu schützen. Dies soll auch an den fehlenden Stellen noch geschehen. Die durch Parken und Bauarbeiten verdichtete Erde um die Baumbuchten muss nun überall hergerichtet werden, auch um das neue Erscheinungsbild der Straße weiter zu verbessern. Quelle: Eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2021 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 779/6 Betreff: Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, - auch an den Einfahrten in der Königsteiner Straße 56a, 56c und 64 beidseitig Pfosten oder Steine gegen Befahren zu setzen, so wie es an den anderen Auffahrten bereits gemacht wurde. - die Erde an allen Baumbuchten entlang der Königsteiner Straße zu lockern, wo nötig aufzufüllen und zu bepflanzen. Begründung: Nachdem die Königsteiner Straße neu gestaltet und saniert wurde, sind an vielen Baumscheiben Steinblöcke oder Pfosten gesetzt worden, um ein illegales Parken zu verhindern und die Bäume zu schützen. Dies soll auch an den fehlenden Stellen noch geschehen. Die durch Parken und Bauarbeiten verdichtete Erde um die Baumbuchten muss nun überall hergerichtet werden, auch um das neue Erscheinungsbild der Straße weiter zu verbessern. Quelle : Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4010 2023 Die Vorlage OF 779/6 wird als gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNEN-Fraktion in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Falsches Parken auf der Königsteiner Straße verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2023, OF 765/6 Betreff: Höchst: Falsches Parken auf der Königsteiner Straße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, falsches Parken vor der Königsteiner Straße 64 zu verhindern. Dazu wäre, wie vor angrenzenden Häusern, die Platzierung eines Findlings auf dem Grünstreifen vor dem entsprechenden Haus geeignet. Begründung: Vor diesem Haus wird regelmäßig auf dem Grünstreifen geparkt, wie sich aus der Beschwerde einer Bewohnerin ergibt. Weil auf der Straße ohnehin geparkt werden kann, ergibt sich so ein doppelreihiges Parken (s. Foto), das nicht erlaubt und störend ist. Foto: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 765/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 entstanden aus Vorlage: OF 695/6 vom 23.02.2023 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch) Vorgang: OM 2578/22 OBR 6; ST 2796/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2796, geht der Magistrat " (...) davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel und zwei Fahrspuren angesprochen wurden." Das war nicht der Fall. Es war, wie in der Anregung auch explizit geschrieben, die Königsteiner Straße gemeint. Daher ist es erforderlich, diese Anregung nochmals zu stellen. Die folgende Begründung bleibt unverändert: Die Breite der Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß den sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1466 Aktenzeichen: 32-1
Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch) Vorgang: OM 2578/22 OBR 6; ST 2796/22 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2796 geht der Magistrat "davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel sowie zwei Fahr-spuren angesprochen werden." Das war nicht der Fall - Es war, wie im Antrag auch explizit geschrieben, die Königsteiner Straße gemeint. Daher ist es erforderlich, diesen Antrag nochmals zu stellen. Die folgende Begründung bleibt unverändert: Die Breite der Straße beträgt an dieser Stelle ca. 7 m. Gemäß den sog. Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o.g. Lichtsignalanlage beträgt ca. 3 s. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet 6 s sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie, genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3668 2023 Die Vorlage OF 695/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2023, OF 704/6 Betreff: Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42 Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Ist die Auflösung des Erbpachtvertrags und der Erwerb des ehemaligen Gemeindehauses und der Ruferkirche in der Zuckschwerdtstraße 42 geplant? - Wie ist der aktuelle Stand? - Welche Nutzung ist für die Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42 geplant oder möglich? - Besteht die Möglichkeit, die Liegenschaft der Erweiterten Schulischen Betreuung der Robert-Blum-Schule für Bewegungs- und Sportangebote zur Verfügung zu stellen? Begründung: Die Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde hat das ehemalige Gemeindezentrum mit der Ruferkirche seit dem 14. Juni 2020 geschlossen. Das Gebäude steht auf einem großen Erbpachtgrundstück. Die Erbpacht besteht noch max. 10 Jahre. Außer dem Kirchsaal im OG gibt es eine ca.100m2 große 4-Zimmer-Wohnung, im EG und 1.OG je eine Küche, ein kleiner Saal im EG und 3 Kellerräume. Ein Treppen-Lift ist ebenfalls vorhanden. Die Gemeinde möchte gern aus dem Erbpachtvertrag aussteigen und hat das Haus auch schon der Stadt angeboten. Zwischenzeitlich fanden dort auch Veranstaltungen der Stadt Frankfurt, z.B. zum Projekt "gut geht ́s" statt. Die Räume und das Außengelände könnten gut für Veranstaltungen für Höchster Bürger:innen, Vereine oder Einrichtungen genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 630 2023 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Radwegeverbindung zur Weckerlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3361 entstanden aus Vorlage: OF 654/6 vom 26.12.2022 Betreff: Höchst: Radwegeverbindung zur Weckerlinstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurve der Gotenstraße zwischen der Einmündung Gerlachstraße und Weckerlinstraße auf circa zehn Metern einen Zweirichtungsweg für Rad fahrende einzurichten. Begründung: Für Radfahrende aus dem Lindenviertel bietet sich als sicherer Weg zur Altstadt Höchst zwischen Zuckschwerdtstraße und Königsteiner Straße die Gerlachstraße an. Sie ist in diesem Bereich wenig befahren und beide Fahrtrichtungen sind durch einen Grünstreifen getrennt. Gegen Ende muss auf die Konrad-Glatt-Straße eingebogen werden, die ab Stupanusstraße in Richtung Zuckschwerdtstraße zur Einbahnstraße wird. Auch die Stupanusstraße ist eine Einbahnstraße zur Gerlachstraße hin. Die Weckerlinstraße ist eine Einbahnstraße zur Konrad-Glatt-Straße hin und mündet in einem Bereich in die Konrad-Glatt-Straße, wo diese im Zweirichtungsverkehr ausreichend breit ist. Die einzige Stelle, die hier fehlt, ist ein circa zehn Meter langes Stück auf der Gotenstraße. Den markierten Radweg etwas breiter und für beide Richtungen freizugeben, ergäbe eine sinnvolle und sichere Verbindung zur Altstadt Höchst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1141 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Radwegeverbindung zur Weckerlinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2022, OF 654/6 Betreff: Höchst: Radwegeverbindung zur Weckerlinstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, In der Kurve der Gotenstraße zwischen der Einmündung Gerlachstraße und der Weckerlinstraße auf ca. 10 m einen 2-Richtungsweg für Radfahrende einzurichten. Begründung: Für Radfahrende aus dem Lindenviertel bietet sich als sicherer Weg zur Altstadt Höchst zwischen Zuckschwerdtstraße und Königseiner Straße die Gerlachstraße an. Sie ist in diesem Bereich wenig befahren, beide Fahrtrichtungen sind durch einen Grünstreifen getrennt. Gegen Ende muss auf die Konrad-Glatt-Straße eingebogen werden, die ab Stupanusstraße in Richtung Zuckschwerdtstraße Einbahnstraße ist. Auch die Stupanusstraße ist Einbahnstraße zur Gerlachstraße hin. Die Weckerlinstraße ist Einbahnstraße zur Konrad-Glatt-Straße hin und mündet in einem Bereich in die Konrad-Glatt-Straße, wo diese im 2-Richtungsverkehr ausreichend breit ist. Die einzige Stelle, die hier fehlt, ist ein ca. 10m langes Stück auf der Gotenstraße. Den markierten Radweg etwas breiter und für beide Richtungen freizugeben, ergäbe eine sinnvolle und sichere Verbindung zur Altstadt Höchst. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3361 2023 Die Vorlage OF 654/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Querungshilfe über Burgunderweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3184 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Querungshilfe über Burgunderweg Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen, um die Einrichtung eines Fußgängerüberwege s oder einer Fußgängerampel über den Burgunderweg an der Einmündung Königsteiner Straße, auf Höhe der Tankstelle, zu prüfen. Begründung: An der Königsteiner Straße/Ecke Burgunderweg, auf Höhe der Tankstelle, ist dringend eine geschützte Querungshilfe (Fußgängerüberweg oder Ampel) nötig. Hier laufen täglich viele Kinder, Eltern mit Kinderwagen und weitere Fußgänger über die Straße, die durch die Auffahrt in Richtung Autobahn gerade zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs viel befahren ist. Über die Meldeplattform Radverkehr wurde dieser Bedarf bereits angemeldet und vom Amt positiv beurteilt: "...querwillige Fußgänger haben es in der Königsteiner Straße Höhe Burgunderweg sicher schwer, ihren Vorrang gegenüber den Kfz aus dem Burgunderweg, insbesondere dem Rechtsabbieger in die Königsteiner Straße, durchzusetzen. Hier hilft wahrscheinlich nur ein signalisierter Fußgängerüberweg. Eine realistische Chance zur Umsetzung besteht aber nur, wenn ein Antrag durch den Ortsbeirat gestellt wird. Daher empfehle ich, sich mit Ihrem Vorschlag dorthin zu wenden." Das macht der Ortsbeirat hiermit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 713 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Querungshilfe über Burgunderweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 630/6 Betreff: Unterliederbach: Querungshilfe über Burgunderweg Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten Einen Fußgängerüberweg oder eine Fußgängerampel über Burgunderweg an der Einmündung Königsteiner Straße, auf Höhe der Tankstelle anzubringen. Begründung: An der Ecke Königsteiner Straße/Burgunderweg in Höhe der Tankstelle ist dringend ein geschützter Fußgängerüberweg (Zebrastreifen oder Ampel) nötig. Hier laufen täglich viele Kinder, Eltern mit Kinderwagen und weitere Fußgänger über die Straße, die durch die Auffahrt in Richtung Autobahn gerade zu den Stoßzeiten des Berufsverkehrs viel befahren ist." Über die Meldeplattform Radverkehr wurde dieser Bedarf bereits angemeldet und vom Amt positiv beurteilt: "querwillige Fußgänger haben es in der Königsteiner Straße Höhe Burgunderweg sicher schwer, ihren Vorrang gegenüber den KFZ aus dem Burgunderweg, insbesondere dem Rechtsabbieger in die Königsteiner Straße, durchzusetzen. Hier hilft wahrscheinlich nur ein signalisierter Fußgängerüberweg. Eine realistische Chance zur Umsetzung besteht aber nur, wenn ein Antrag durch den Ortsbeirat gestellt wird. Daher empfehle ich, sich mit Ihrem Vorschlag dorthin zu wenden." Das tut der OBR hiermit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3184 2022 Die Vorlage OF 630/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin einzuberufen, um die Einrichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Fußgängerampel über den Burgunderweg an der Einmündung Königsteiner Straße, auf Höhe der Tankstelle, zu prüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 556/6 vom 22.08.2022 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: Die Breite der zweispurigen Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß der sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Antrag vom 23.02.2023, OF 695/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 Aktenzeichen: 32 1
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Verkehrsführung und Parkplätze in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2562 entstanden aus Vorlage: OF 538/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsführung und Parkplätze in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung und die Parkmöglichkeiten in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße folgendermaßen geändert werden können: 1. linke Fahrspur in der Hospitalstraße vor der Gotenstraße ausschließlich als Linksabbiegerspur markieren; 2. Entfernen der zweiten Spur in der Hospitalstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße; 3. Schaffung neuer Parkplätze vor den bereits vorhandenen in der Hospitalstraße bis zur Gotenstraße in Fahrtrichtung Gotenstraße rechts; 4. Entfernen der Parkplätze auf dem Gehweg rechts in der Hospitalstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße (vor dem Finanzamt). Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an diesen Stellen Radwege angebracht werden können. Begründung: Durch Entfernen der nach wenigen Metern endenden Einfädelspur (siehe Foto 1) wird Platz geschaffen für Parkplätze vor den bereits vorhandenen Parkplätzen bis zur Gotenstraße (siehe Foto 2 links bzw. Foto 1 rechts). Diese Parkplätze können dann diejenigen ersetzen, die auf Höhe des Finanzamts den Gehweg stark einschränken (siehe Foto 2 rechts). Es gehen somit bei gleichzeitiger Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger keine Parkplätze verloren. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Verkehrsführung und Parkplätze in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße neu ordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 538/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung und Parkplätze in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung und die Parkmöglichkeiten in der Hospitalstraße zwischen Goten- und Zuckschwerdtstraße folgendermaßen zu ändern: 1. Linke Fahrspur in der Hospitalstraße vor der Gotenstraße ausschließlich als Linksabbiegerspur markieren. 2. Entfernen der zweiten Spur in der Hospitalstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße. 3. Schaffung neuer Parkplätze vor den bereits vorhandenen in der Hospitalstraße bis zur Gotenstraße in Fahrtrichtung Gotenstraße rechts. 4. Entfernen der Parkplätze auf dem Gehweg rechts in der Hospitalstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße (vor dem Finanzamt). Begründung: Durch Entfernen der nach wenigen Metern endenden Einfädelspur (s. Foto 1) wird Platz geschaffen für Parkplätze vor den bereits vorhandenen Parkplätzen bis zur Gotenstraße (s. Foto 2 links bzw. Foto 1 rechts). Diese Parkplätze können dann diejenigen ersetzen, die auf Höhe des Finanzamts den Gehweg stark einschränken (s. Foto 2 rechts). Es gehen somit bei gleichzeitiger Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fuß-gänger keine Parkplätze verloren. Foto 1: . Foto 2: . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2562 2022 Die Vorlage OF 538/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "der Magistrat wird gebeten" um den Wortlaut "zu prüfen und zu berichten" ergänzt wird sowie den Antragstenor um folgenden Satz zu ergänzen: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an diesen Stellen Radwege angebracht werden können." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-/Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgänger-überweg ("Zebrastreifen") zu markieren. Begründung: Bereits in der Ortsbeiratsantrag OM 1797/2022 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg (FGÜ) wieder zu markieren. In der ST 1552/2022 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der FGÜ nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein FGÜ notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frank-furt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (s. Ausschnitt aus geoportal Frankfurt). Ein FGÜ in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus geoportal Frankfurt: . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2563 2022 Die Vorlage OF 539/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 556/6 Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen. Begründung: Die Breite der zweispurigen Straße beträgt an dieser Stelle ca. 7 m. Gemäß der sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o.g. Lichtsignalanlage beträgt ca. 3 s. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet 6 s sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie, genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2578 2022 Die Vorlage OF 556/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst?
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2022, OF 496/6 Betreff: Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst? Vorgang: V 128/21 OBR 6; ST 321/22 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die bereits jetzt schon eingeschränkten Raumkapazitäten in der IGS 15 folgende Fragen zu klären und zu beantworten: - Wann wird der geplante Erweiterungsbau aufgestellt bzw. ist sichergestellt, dass der Erweiterungsbau zu Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung steht? - Wo soll der Erweiterungsbau aufgestellt werden (unter Berücksichtigung der begrenzten Freiflächen? - Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass sich die Freiflächen durch den Erweiterungsbau weiter reduzieren)? - Wird die Mensa den erhöhten Bedarf durch den zusätzlichen Jahrgang im kommenden Schuljahr decken können und wenn nicht, welche Maßnahmen sind zur Erweiterung bzw. Ausbau der Mensa geplant? Begründung: Die IGS ist in einer provisorischen Container-Anlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die Klassenräume werden wahrscheinlich bereits ab dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr ausreichen und auch im Sanitär- und im Mensabereich gibt es bereits jetzt schon Engpässe, die sich mit jedem neuen Jahrgang, der auf die Schule kommt, noch verschärfen werden. Das Konzept der IGS 15 war ursprünglich zwar auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet, die Jahrgangsstufe 5 wurde allerdings seit 2020 auf sechs Klassen erweitert, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden - bisher allerdings ohne die Raumkapazitäten entsprechend anzupassen. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll die Schule um neue Container erweitert werden (gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321), wann ist derzeit leider ungewiss. Aufgrund von Lieferengpässen bei den Containern rechnet man bereits heute damit, dass es Herbst/Winter 2023/24 werden könnte - für die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2023/24 auf die Schule wechseln, wäre das allerdings zu spät! Bei der Erweiterung muss zudem auf die begrenzten Freiflächen geachtet werden. Auch der Mensabereich ist bereits jetzt schon zu klein, insbesondere auch im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln. Es ist dringend geboten, dass der Magistrat nicht nur endlich die ausstehenden Anregungen und Anfragen zur IGS 15 beantwortet, sondern endlich handelt und dafür Sorge trägt, dass die Raumkapazitäten den Bedürfnissen der Schule und insbesondere der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 128 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 496/6 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 433 2022 Die Vorlage OF 496/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOrtstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1982 entstanden aus Vorlage: OF 435/6 vom 02.04.2022 Betreff: Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen Vorgang: V 128/21 OBR 6; OM 864/21 OBR 6; ST 321/22 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Ortstermin am provisorischen Standort der IGS 15 (Palleskestraße) zu koordinieren. Im Rahmen dieses Ortstermins sollen insbesondere die unzureichende Hygienesituation und die mangelnden Raumkapazitäten begutachtet und Lösungen hierfür erarbeitet werden. Dabei sind u. a. folgende Punkte bzw. Fragen zu klären: 1. Kann der inzwischen aufgestellte Waschcontainer mit einer zweiten Tür ausgestattet werden (a ndernfalls müsste der Container durch einen Container mit zwei Türen ersetzt werden)? 2. Wo kann ein weiterer Container mit Schülertoiletten aufgestellt werden (bspw. in Nähe der Mensa)? 3. Wie kann der Mensabereich erweitert werden? 4. Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass eine Erweiterung der Schule durch Container in Planung ist und sich die Freiflächen dadurch extrem reduzieren)? 5. Welche Maßnahmen sind für eine ausreichende Beschattung der Freiflächen geplant? Begründung: Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containeranlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Insbesondere im Sanitär- und Mensabereich gibt es Engpässe, die sich spätestens im Sommer mit einem neuen Jahrgang noch verschärfen werden. Hintergrund ist, dass das Konzept der IGS 15 zwar auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet ist, die Jahrgangsstufe 5 allerdings seit 2020 auf sechs Klassen erweitert wurde, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll die Schule um neue Container erweitert werden, was dann allerdings zulasten der jetzt schon begrenzten Freiflächen geht. Auch der Mensabereich ist schon zu klein, insbesondere auch im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln. Die Hygiene- bzw. Waschsituation ist insgesamt unzureichend. Seit April 2020 gibt es Dank der Eigeninitiative auf dem Schulhof eine provisorische Anlage mit Außenwaschbecken. Nach vielen vergeblichen Anfragen wurde in den Herbstferien 2021 schließlich behelfsmäßig ein Waschcontainer mit einer Tür und zehn Waschbecken aufgestellt. Dieser erwies sich allerdings als ungeeignet für die große Schülerzahl, da nur wenige Kinder sich zugleich Hände waschen können und sich die Kinder vor dem Eingang sammeln. Elternbeirat und Schule warnen seit Langem vor der alarmierenden Situation, doch in den Antworten des Magistrats werden die Tatsachen schlichtweg ignoriert. So heißt es in der Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321, zu den sanitären Anlagen: "An der Schule stehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend Handwaschbecken für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung." Die Raumsituation wird wie folgt beschrieben: "Natürlich ist die Anlage nicht mit einem endgültigen Schulbau vergleichbar. Sie bietet dennoch ausreichend Raum, um den Bildungsauftrag zu erfüllen und auch in ausreichender Qualität. Diesen Standort lernfreundlich zu gestalten, betrifft in erster Linie die innere Organisation der Schule." Hier werden Tatsachen beschönigt oder gar ignoriert, und die Schule wird mit dem Problem allein gelassen. Eine weitere Anregung des Ortsbeirats vom 26.10.2021, OM 864, blieb bisher ebenso unbeantwortet wie eine Einladung des Schulelternbeirats an die Dezernentin. Dabei scheint es dringend geboten, sich die Situation "in echt" vor Ort anzuschauen und endlich Lösungen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 128 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 864 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1504 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2022, OF 435/6 Betreff: Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen Vorgang: V 128/21 OBR 6; OM 864/21 OBR 6; ST 321/22 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Ortstermin am provisorischen Standort der IGS 15 (Palleskestraße) zu koordinieren. Im Rahmen dieses Ortstermins sollen insbesondere die unzureichende Hygienesituation und die mangelnden Raumkapazitäten begutachtet und Lösungen hierfür erarbeitet werden. Dabei sind u.a. folgende Punkte bzw. Fragen zu klären: · Kann der inzwischen aufgestellte Waschcontainer mit einer zweiten Tür ausgestattet werden? (Andernfalls müsste der Container durch einen Container mit zwei Türen ersetzt werden) · Wo kann ein weiterer Container mit Schüler-Toiletten aufgestellt werden (bspw. in Nähe der Mensa)? · Wie kann der Mensabereich erweitert werden? · Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass eine Erweiterung der Schule durch Container in Planung ist und sich die Freiflächen dadurch extrem reduzieren)? · Welche Maßnahmen sind für eine ausreichende Beschattung der Freiflächen geplant? Begründung: Die IGS ist in einer provisorischen Container-Anlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Insbesondere im Sanitär- und Mensabereich gibt es Engpässe, die sich spätestens im Sommer mit einem neuen Jahrgang noch verschärfen werden. Hintergrund ist, dass das Konzept der IGS 15 zwar auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet ist, die Jahrgangsstufe 5 allerdings seit 2020 auf sechs Klassen erweitert wurde, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll die Schule um neue Container erweitert werden, was dann allerdings zu Lasten der jetzt schon begrenzten Freiflächen geht. Auch der Mensabereich ist schon zu klein, insbesondere auch im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln. Die Hygiene- bzw. Waschsituation ist insgesamt unzureichend. betroffen. Seit April 2020 gibt es Dank der Eigeninitiative auf dem Schulhof eine provisorische Anlage mit Außenwaschbecken. Nach vielen vergeblichen Anfragen wurde in den Herbstferien 2021 schließlich behelfsmäßig ein Waschcontainer mit einer Tür und 10 Waschbecken aufgestellt. Dieser erwies sich allerdings als ungeeignet für die große Schülerzahl, da nur wenige Kinder sich zugleich Hände waschen können und sich die Kinder vor dem Eingang sammeln. Elternbeirat und Schule warnen seit langem vor der alarmierenden Situation, doch in den Antworten des Magistrats werden die Tatsachen schlichtweg ignoriert. So heißt es in der Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321 zu den sanitären Anlagen: "An der Schule stehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend Handwaschbecken für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung." Und die Raumsituation wird wie folgt beschrieben: "Natürlich ist die Anlage nicht mit einem endgültigen Schulbau vergleichbar. Sie bietet dennoch ausreicheichend Raum, um den Bildungsauftrag zu erfüllen und auch in ausreichender Qualität. Diesen Standort lernfreundlich zu gestalten, betrifft in erster Linie die innere Organisation der Schule". Hier werden Tatsachen beschönigt oder gar ignoriert, und die Schule wird mit dem Problem allein gelassen. Eine weitere Anregung des Ortsbeirats vom 26.10.2021, OM 864 blieb bisher ebenso unbeantwortet wie eine Einladung des Schulelternbeirats an die Dezernentin. Dabei scheint es dringend geboten, sich die Situation "in echt" vor Ort anzuschauen und endlich Lösungen zu finden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 128 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 864 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1982 2022 Die Vorlage OF 435/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenFrankfurter Westen: Beschilderung bei Baustellenumleitungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1809 entstanden aus Vorlage: OF 405/6 vom 17.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Beschilderung bei Baustellenumleitungen Wenn wegen Baustellen Straßen und Wege im Frankfurter Westen gesperrt werden, sind Umleitungen in der Regel der Situation angemessen ausgeschildert, sodass Verkehrsteilnehmende einen alternativen Weg finden. In der Vergangenheit ist es allerdings passiert, dass sich zu Fuß Gehende über fehlende Hinweise beklagt haben, wie in der Höchster Bahnstraße Anfang November 2021. Vom Dalbergkreisel kommend war kein Hinweis auf den unterbrochenen Durchgang zur Nordseite des Bahnhofs angebracht. Zudem wurde die Straße als gesperrt ausgewiesen, obwohl sie dann doch passierbar war. Anwohnende hatten zur Selbsthilfe greifen müssen und Zettel mit Hinweisen befestigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Ausschilderung von Baustellen nicht nur des ASE, sondern auch der Syna, darauf hinzuwirken, dass die Beschilderungen der Umleitungen besonders auch bei Änderungen der Situation verlässlich sind, denn die Passierbarkeit kann tags und nachts unterschiedlich sein. Gegebenenfalls sollte auch geprüft werden, ob die angewendeten Routinen generell ausreichend sind. Begründung: Baustellenbedingte Sperrungen sind häufig nicht zu vermeiden. Doch gerade zu Fuß Gehenden sollte man unnötige, durch nicht ausreichende Beschilderung verursachte, Mehrwege ersparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1604 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1791 entstanden aus Vorlage: OF 380/6 vom 18.02.2022 Betreff: Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 7111/21 OBR 6; ST 1975/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Euckenstraße einen Ortstermin zu organisieren, um Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Euckenstraße von Hausnummer 33 bis Gotenstraße zu finden. Begründung: In der Euckenstraße ist der Bürgersteig rechts der Fahrbahn von Hausnummer 33 bis Gotenstraße ständig von Autos in voller Länge zugeparkt. Die Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Das betrifft Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen und auch Kinder auf dem Weg zur Grundschule (Walter-Kolb-Schule) und zur Kita im Grauen Stein. In der Stellungnahme ST 1975 hat der Magistrat darauf hingewiesen, dass eine Beschilderung mit absolutem Halteverbot hier nicht helfen könne, weil diese Schilder nur für die Fahrbahn gelten würden. Auf dem Bürgersteig sei das Parken sowieso untersagt. Leider beachten dieses Parkverbot viele Autofahrer jedoch nicht und stellen ihre Autos dort immer wieder ab. Oft ist der gesamte Bürgersteig im genannten Bereich zugeparkt. Da die Stadtpolizei es nach den Mitteilungen der Stadt leider nicht schafft, das Falschparken im erforderlichen Maße zu ahnden bzw. zu unterbinden, müssen hier bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7111 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1975 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1549 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1792 entstanden aus Vorlage: OF 381/6 vom 18.02.2022 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Liegenschaft Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße bessere Fahrradabstellmöglichkeiten durch Fahrradbügel geschaffen werden können, und ggf. mit dem Hauseigentümer diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Dabei soll auch ausreichend Platz für Rollstuhlfahrende auf dem Gehweg verbleiben. Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen ist, besteht hier ein großer Bedarf an sicheren Abstellplätzen für Fahrräder der Hausbewohner ebenso wie für die der Kunden des Friseursalons sowie der Klienten der Logopädie. Gute Abstellmöglichkeiten erhöhen die Nutzung von Fahrrädern für Wege im Alltag und vermindern den Autoverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1550 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 380/6 Betreff: Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 7111/21 OBR 6; ST 1975/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, in der Euckenstraße den Bürgersteig rechts der Fahrbahn von Hausnummer 33 bis Gotenstraße durch Poller gegen parkende Autos zu sichern. Begründung: In der Euckenstraße ist der Bürgersteig rechts der Fahrbahn von Hausnummer 33 bis Gotenstraße ständig von Autos in voller Länge zugeparkt. Die Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Das betrifft Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen und auch Kinder auf dem Weg zur Grundschule (Walter-Kolb-Schule) und zur Kita im Grauen Stein. In der ST 1975 aus 2021 hat der Magistrat darauf hingewiesen, dass eine Beschilderung mit absolutem Halteverbot hier nicht helfen könne, weil diese Schilder nur für die Fahrbahn gelten würden. Auf dem Bürgersteig sei das Parken sowieso untersagt. Leider beachten dieses Parkverbot viele Autofahrer jedoch nicht und stellen ihre PKWs dort immer wieder ab. Oft ist der gesamte Bürgersteig im genannten Bereich zugeparkt. Da die Stadtpolizei es nach den Mitteilungen der Stadt leider nicht schafft, das Falschparken im erforderlichen Maße zu ahnden bzw. zu unterbinden, müssen hier bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7111 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1791 2022 Die Vorlage OF 380/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in der Euckenstraße einen Ortstermin zu organisieren, um Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Euckenstraße von Hausnummer 33 bis Gotenstraße zu finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 381/6 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob im Bereich der Liegenschaft Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße bessere Fahrradabstellmöglichkeiten durch Fahrradbügel geschaffen werden können und ggf. mit dem Hauseigentümer diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Dabei soll ausreichend Platz auch für Rollstuhlfahrende auf dem Gehweg verbleiben. Begründung: Wie auf dem Bild in der Anlage zu sehen ist, besteht hier ein großer Bedarf an sicheren Abstellplätzen für Fahrräder der Hausbewohner ebenso wie für die der Kunden des Frisiersalons sowie der der Klienten der Logopädie. Gute Abstellmöglichkeiten erhöhen die Nutzung von Fahrrädern für Wege im Alltag und vermindern den Autoverkehr. Quelle Bild Antragstellerin Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1792 2022 Die Vorlage OF 381/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 362/6 Betreff: Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend finanzielle Mittel zur Errichtung der neuen Grundschule an der Gotenstraße bereitzustellen. Begründung: Mit der Nachverdichtung und dem Baugebiet im Westen (Parkstadt Silostraße) ist die Raumkapazität an den Grundschulen in Unterliederbach erschöpft. Die neue Grundschule in der Gotenstraße befindet sich in Planungsphase 0 und wird dringend benötigt. Dazu sind die finanzielle Mittel im Haushalt einzuplanen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 59 2022 Die Vorlage OF 362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1549 entstanden aus Vorlage: OF 333/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkmöglichkeiten, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, für die Anwohnerinnen und Anwohner umzugestalten. Begründung: Die Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 ist eine schmale Straße, die Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße verbindet, aber dennoch als Durchgangsstraße nicht notwendig ist und lediglich den dort wohnenden Anliegern als Zufahrt und zum Parken dient. Auf der einen Seite ist dieser Straßenbereich durch den Zaun einer Wohnanlage begrenzt, auf der anderen Seite befindet sich ein Gehweg direkt an der Häuserzeile. Auf dem Gehweg ist Parken weitgehend erlaubt, sodass dieser für Fußgängerinnen und Fußgänger schlicht unbrauchbar ist und auch die Zugänge zu den Häusern dadurch stark eingeengt werden. Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den Schülerinnen und Schülern der anliegenden Robert-Blum-Schule, bleibt keine andere Wahl, als die Fahrbahn zu benutzen. Die Umgestaltung dieses Bereichs zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkplätzen, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, käme allen Verkehrsteilnehmern zugute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1325 Antrag vom 06.11.2023, OF 883/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4771 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1550 entstanden aus Vorlage: OF 359/6 vom 07.02.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Einmündung d er Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße auf beiden Straßenseiten Parkwinkel und bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren (siehe Fotos) sowie 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Wie auf den Fotos zu sehen ist, wird an diesen beiden Stellen vor dem Amtsgericht bis zur Einmündung und den für Fußgängerinnen und Fußgänger abgesenkten Randsteinen geparkt und die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer versperrt. Um das Parken zu verhindern und Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Amtsgericht zu schaffen, sollten Parkwinkel und Sperrflächen markiert sowie Fahrradbügel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1326 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1552 entstanden aus Vorlage: OF 336/6 vom 21.01.2022 Betreff: Höchst: Ergreifung von Maßnahmen gegen das Falschparken in der Melchiorstraße - Überprüfung der Stellungnahme ST 2212 Vorgang: OM 652/21 OBR 6; ST 2212/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 2212 geäußerten Aussagen gegen geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Melchiorstraße in Höchst ernsthaft zu überdenken, wie zum Beispiel das Anbringen von Pollern im Abschnitt zwischen der Königsteiner Straße und der Albanusstraße. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2212 seien in der Melchiorstraße die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, wie z. B. Beschilderungen und Markierungen, ausgeschöpft, wie seitens des Magistrats argumentiert wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner können und wollen dieser Sichtweise nicht folgen. Nach wie vor sind die Bürgersteige vollgeparkt, trotz sporadisch durchgeführter Kontrollen. Dass eine Bepflanzung aufgrund definierter Standards nicht einfach durchzuführen ist, sei dahingestellt. Das Eingeständnis des Magistrats, dass eine angemessene Kontrollintensität durch die Verkehrspolizei weder in Höchst noch im übrigen Stadtgebiet zu gewährleisten sei, lässt darauf schließen, dass die Stadt in diesem Punkt resigniert hat. Der Einwand, dass aufgrund des beengten Straßenraumes weitere bauliche Maßnahmen nicht zu realisieren seien, ist jedoch falsch. Poller am Straßenrand behindern den Durchfahrtsverkehr inkl. Rettungseinsätze und Feuerwehr wenig bis gar nicht, im Gegensatz dazu, wenn falsch parkende Pkw beidseitig die Straße deutlich verengen. Nach einer nochmaligen Begehung der Melchiorstraße gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hält der Ortsbeirat die Anbringung von Pollern für eine gute Möglichkeit, das Problem zwar nicht zu lösen, aber erheblich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 652 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1327 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2789 Aktenzeichen: 32 1
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