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Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen

Details im PARLIS OF_839-6_2023
12.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen

Details im PARLIS OM_4372_2023
13.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen

Details im PARLIS ST_924_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4372 entstanden aus Vorlage: OF 839/6 vom 23.08.2023

Betreff: Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die unhaltbaren Zustände an der Walter-Kolb-Schule (WKS) schnellstmöglich beendet werden und für Schüler und Lehrer endlich wieder gute und angemessene Unterrichtsbedingungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, umgehend über den aktuellen Stand der zeitlichen und organisatorischen Planung sowohl für den Neubau der WKS als auch für die Übergangslösung mit den dafür aktuell vorgesehenen Ausweichstandorten (FES-Anwesen, Palleskestraße) zu berichten. Dabei sollen auch die nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Frankfurt bereits getroffen oder geplant, um das Schulkollektiv schnellstmöglich wieder an einem Standort zusammenzuführen? 2. Ab wann kann der Schulbetrieb wieder an einem Standort durchgeführt werden?


3. Sind Mängel an der Karl-Oppermann-Schule bekannt, die die Eignung des Standortes beeinträchtigen (bspw. im Hinblick auf Schimmel und Heizung)? 4. Welche Möglichkeiten wurden geprüft, um die Räume in der WKS, die nicht mehr nutzbar sind, zumindest teilweise wieder nutzbar zu machen?

Begründung:

Die Lage an der Walter-Kolb-Schule (WKS) ist schon länger nicht mehr tragbar. Die WKS wurde in den Sechzigerjahren gebaut. Die letzte Sanierung im Jahr 2019 betraf nur das Verwaltungsgebäude. Die Planungsrunde 0 für einen lange überfälligen Neubau ist laut Schulleitung der WKS abgeschlossen. Laut Aussage der Bildungsdezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats am 6. Juni 2023 sei die Machbarkeitsstudie in Arbeit und es "werden noch mindestens zwei Jahre ins Land gehen". Weitere Details zum konkreten Zeitplan für den Neubau und den Regelungen für eine Übergangszeit/Bauzeit sind nicht bekannt. Im Dezember 2022 wurden grobe Mängel an den Deckenkonstruktionen der WKS festgestellt, die dafür gesorgt haben, dass heute zehn bis zwölf Räume der WKS nicht mehr nutzbar sind und Teile des Unterrichts seit Februar 2023 in den 700 bis 850 Meter entfernten Räumlichkeiten der Karl-Oppermann-Schule (Gotenstraße 38, 65929 Frankfurt) stattfinden. Daraus resultieren weitere Probleme: - Es gibt keine ausreichenden Kapazitäten zur Unterbringung von Grundschule und Sekundarstufe an einem Standort. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind seit fünf Monaten getrennt; - 280 Schülerinnen und Schüler und 34 Lehrerinnen und Lehrer pendeln täglich teilweise mehrfach zwischen den Schulstandorten. Dies führt dauerhaft zu massivem Ausfall von Unterrichts- und/oder Pausenzeiten; - die Schule wird auseinandergerissen: Die dauerhafte Trennung führt zu psychischen und physischen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und führt zusätzlich auch zu Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen; - Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe können aktuell nicht oder nur eingeschränkt die notwendige Technik in den Unterrichtsräumen, die Mensa sowie Betreuungsangebote nutzen; - für das neue Schuljahr 2023/2024 ist mit einer noch einmal steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler an der WKS zu rechnen. Die aktuelle Situation ist nicht tragbar und kann in dieser Form nicht bestehen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 924
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1