Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
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Bisheriger Verlauf
07.09.2021
26.10.2021
04.02.2022
02.04.2022
26.04.2022
10.07.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Hygienemaßnahmen an der IGS 15 endlich sicherstellen
Details im PARLIS OM_864_2021Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessern
Details im PARLIS ST_321_2022Antrag Ortsbeirat
Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
Details im PARLIS OF_435-6_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
Details im PARLIS OM_1982_2022Stellungnahme des Magistrats
Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
Details im PARLIS ST_1504_202307.09.2021
26.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Hygienemaßnahmen an der IGS 15 endlich sicherstellen
Details im PARLIS OM_864_202104.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessern
Details im PARLIS ST_321_202202.04.2022
Antrag Ortsbeirat
Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
Details im PARLIS OF_435-6_202226.04.2022
Anregung Ortsbeirat
Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
Details im PARLIS OM_1982_202210.07.2023
Stellungnahme des Magistrats
Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
Details im PARLIS ST_1504_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1982 entstanden aus Vorlage: OF 435/6 vom 02.04.2022
2. Wo kann ein weiterer Container mit Schülertoiletten aufgestellt werden (bspw. in Nähe der Mensa)? 3. Wie kann der Mensabereich erweitert werden? 4. Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass eine Erweiterung der Schule durch Container in Planung ist und sich die Freiflächen dadurch extrem reduzieren)? 5. Welche Maßnahmen sind für eine ausreichende Beschattung der Freiflächen geplant?
Betreff: Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführen
Vorgang: V 128/21 OBR 6; OM 864/21 OBR 6; ST 321/22 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Ortstermin am provisorischen Standort der IGS 15 (Palleskestraße) zu koordinieren. Im Rahmen dieses Ortstermins sollen insbesondere die unzureichende Hygienesituation und die mangelnden Raumkapazitäten begutachtet und Lösungen hierfür erarbeitet werden. Dabei sind u. a. folgende Punkte bzw. Fragen zu klären: 1. Kann der inzwischen aufgestellte Waschcontainer mit einer zweiten Tür ausgestattet werden (a ndernfalls müsste der Container durch einen Container mit zwei Türen ersetzt werden)?2. Wo kann ein weiterer Container mit Schülertoiletten aufgestellt werden (bspw. in Nähe der Mensa)? 3. Wie kann der Mensabereich erweitert werden? 4. Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass eine Erweiterung der Schule durch Container in Planung ist und sich die Freiflächen dadurch extrem reduzieren)? 5. Welche Maßnahmen sind für eine ausreichende Beschattung der Freiflächen geplant?
Begründung:
Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containeranlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Insbesondere im Sanitär- und Mensabereich gibt es Engpässe, die sich spätestens im Sommer mit einem neuen Jahrgang noch verschärfen werden. Hintergrund ist, dass das Konzept der IGS 15 zwar auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet ist, die Jahrgangsstufe 5 allerdings seit 2020 auf sechs Klassen erweitert wurde, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll die Schule um neue Container erweitert werden, was dann allerdings zulasten der jetzt schon begrenzten Freiflächen geht. Auch der Mensabereich ist schon zu klein, insbesondere auch im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln. Die Hygiene- bzw. Waschsituation ist insgesamt unzureichend. Seit April 2020 gibt es Dank der Eigeninitiative auf dem Schulhof eine provisorische Anlage mit Außenwaschbecken. Nach vielen vergeblichen Anfragen wurde in den Herbstferien 2021 schließlich behelfsmäßig ein Waschcontainer mit einer Tür und zehn Waschbecken aufgestellt. Dieser erwies sich allerdings als ungeeignet für die große Schülerzahl, da nur wenige Kinder sich zugleich Hände waschen können und sich die Kinder vor dem Eingang sammeln. Elternbeirat und Schule warnen seit Langem vor der alarmierenden Situation, doch in den Antworten des Magistrats werden die Tatsachen schlichtweg ignoriert. So heißt es in der Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321, zu den sanitären Anlagen: "An der Schule stehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend Handwaschbecken für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung." Die Raumsituation wird wie folgt beschrieben: "Natürlich ist die Anlage nicht mit einem endgültigen Schulbau vergleichbar. Sie bietet dennoch ausreichend Raum, um den Bildungsauftrag zu erfüllen und auch in ausreichender Qualität. Diesen Standort lernfreundlich zu gestalten, betrifft in erster Linie die innere Organisation der Schule." Hier werden Tatsachen beschönigt oder gar ignoriert, und die Schule wird mit dem Problem allein gelassen. Eine weitere Anregung des Ortsbeirats vom 26.10.2021, OM 864, blieb bisher ebenso unbeantwortet wie eine Einladung des Schulelternbeirats an die Dezernentin. Dabei scheint es dringend geboten, sich die Situation "in echt" vor Ort anzuschauen und endlich Lösungen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 128 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 864
Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1504 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30