Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Pfosten oder Steine an den Einfahrten der Königsteiner Straße zu setzen und die Erde an den Baumbuchten zu lockern sowie aufzufüllen und zu bepflanzen. Dies soll das illegale Parken verhindern und die Bäume schützen, um das Erscheinungsbild der Straße zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, - auch an den Einfahrten in der Königsteiner Straße 56a, 56c und 64 beidseitig Pfosten oder Steine gegen Befahren zu setzen, so wie es an den anderen Auffahrten bereits gemacht wurde; - die Erde an allen Baumbuchten entlang der Königsteiner Straße zu lockern und wo nötig aufzufüllen und zu bepflanzen.
Begründung
Nachdem die Königsteiner Straße neu gestaltet und saniert wurde, sind an vielen Baumscheiben Steinblöcke oder Pfosten gesetzt worden, um ein illegales Parken zu verhindern und die Bäume zu schützen. Dies soll auch an den fehlenden Stellen noch geschehen. Die durch Parken und Bauarbeiten verdichtete Erde um die Baumbuchten muss nun überall hergerichtet werden, auch um das neue Erscheinungsbild der Straße weiter zu verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2023OFOF 779/6Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4010Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner StraßeDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2021Unterliederbach: Begleitgrün in der Königsteiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats