Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße an die Richtlinien für Lichtsignalanlagen anzupassen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit insbesondere älterer Menschen zu gewährleisten, die diese Straße häufig überqueren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen.
Begründung
Die Breite der zweispurigen Straße beträgt an dieser Stelle ca. 7 m. Gemäß der sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o.g. Lichtsignalanlage beträgt ca. 3 s. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet 6 s sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie, genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 22. August 2022Sie sind hierOFOF 556/6Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2022OMOM 2578Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassenDirektanregung
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2796Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignale in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassenStellungnahme
- 23. Februar 2023OFOF 695/6Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2023OMOM 3668Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme