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Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen

Details im PARLIS OM_2578_2022
19.12.2022

Stellungnahme des Magistrats

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignale in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen

Details im PARLIS ST_2796_2022
23.02.2023

Antrag Ortsbeirat

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage über die Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

Details im PARLIS OF_695-6_2023
14.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

Details im PARLIS OM_3668_2023
10.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)

Details im PARLIS ST_1466_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3668 entstanden aus Vorlage: OF 695/6 vom 23.02.2023

Betreff: Unterliederbach: Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel anpassen (2. Versuch)
Vorgang: OM 2578/22 OBR 6; ST 2796/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schutzzeit der Lichtsignalanlage in der Königsteiner Straße auf Höhe der Kirche St. Johannes Apostel den Mindestanforderungen laut Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) anzupassen.

Begründung:

In seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2796, geht der Magistrat " (...) davon aus, dass die Fußgängerfurt über die Sieringstraße gemeint ist, da die Kirche St. Johannes Apostel und zwei Fahrspuren angesprochen wurden." Das war nicht der Fall. Es war, wie in der Anregung auch explizit geschrieben, die Königsteiner Straße gemeint. Daher ist es erforderlich, diese Anregung nochmals zu stellen. Die folgende Begründung bleibt unverändert: Die Breite der Straße beträgt an dieser Stelle circa sieben Meter. Gemäß den sogenannten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird davon ausgegangen, dass sich eine Person mit einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s fortbewegt und dass die Schutzzeit so bemessen sein soll, dass diese Person, auch wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünphase die Straße betritt, noch ausreichend Zeit haben muss, den gegenüberliegenden Bordstein zu erreichen. Die Schutzzeit bei der o. g. Lichtsignalanlage beträgt circa drei Sekunden. Laut den RiLSA müssten es aufgerundet sechs Sekunden sein. Da diese Lichtsignalanlage von vielen, oft auch älteren Menschen an dieser Stelle der Königsteiner Straße mit Kirche, Geschäften und Gastronomie genutzt wird, sollte hier zumindest der Standard gemäß RiLSA gewährleistet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2578
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2796 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1466 Aktenzeichen: 32-1