Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Schaffung besserer Fahrradabstellmöglichkeiten an der Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße zu prüfen. Dies soll den Bedürfnissen der Hausbewohner sowie der Kunden des Friseursalons und der Logopädie gerecht werden und die Nutzung von Fahrrädern im Alltag fördern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Liegenschaft Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße bessere Fahrradabstellmöglichkeiten durch Fahrradbügel geschaffen werden können, und ggf. mit dem Hauseigentümer diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Dabei soll auch ausreichend Platz für Rollstuhlfahrende auf dem Gehweg verbleiben.
Begründung
Wie auf dem Bild zu sehen ist, besteht hier ein großer Bedarf an sicheren Abstellplätzen für Fahrräder der Hausbewohner ebenso wie für die der Kunden des Friseursalons sowie der Klienten der Logopädie. Gute Abstellmöglichkeiten erhöhen die Nutzung von Fahrrädern für Wege im Alltag und vermindern den Autoverkehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2022OFOF 381/6Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke GotenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2022Sie sind hierOMOM 1792Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke GotenstraßeDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1550Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke GotenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats