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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen

23.04.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5387 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 23.04.2024 Betreff: Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen 1. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu berichten, - ob wochentags von 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr zwischen der Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und der Egestraße (siehe Abbildung im Anhang) eine temporäre Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Der Beginn der Einbahnstraße soll ein kleines Stück vor die Egestraße gesetzt werden, damit kein Elterntaxi den Schleichweg nehmen kann. Man soll zu dieser Zeit aus der Siedlung heraus, aber nicht hineinfahren können; - ob an gleicher Stelle eine Schranke installiert werden kann, um analog des Pilotprojekts Schulstraße die Kollwitzstraße für den o. g. Zeitraum zu sperren; - ob die Zufahrt über die Ludwig-Landmann-Straße/Stephan Heise-Straße zu einer "Anlieger frei"-Einfahrt gemacht werden kann. Somit können alle Anwohner*innen unverändert hineinfahren. 2. Zudem soll geprüft werden, ob die Gontardstraße zu einem sicheren Schulweg ausgebaut werden kann und ein rückseitiger Anschluss an die Liebigschule möglich ist. Voraussetzung dafür wäre, die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander zu trennen. Nach dem Bericht wird der Ortsbeirat entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Damit die gewünschten Effekte eintreten, ist es wichtig, dass die Maßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Begründung: Die oben beschriebenen Maßnahmen waren das Ergebnis des Ortstermins am 24.11.2023. Die verkehrliche Situation aufgrund der Elterntaxis in der Siedlung Westhausen ist seit mehreren Jahren ein großes Ärgernis. Mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulen Gymnasium Nord, Französische Schule und Liebigschule haben leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Durch die Einführung einer temporären Einbahnstraße im o. g. Abschnitt soll die Zufahrt in die Siedlung in den morgendlichen Stunden erschwert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und dass die Bewohner*innen von Durchgangsverkehr entlastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder stattdessen an der Ludwig-Landmann-Straße absetzen und der Rest des Weges zu Fuß zurückgelegt wird. Optimalerweise kommen die Kinder ohnehin selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zur Schule. Der Abschnitt wurde so ausgewählt, dass die Schulbusse an der Buswendeschleife noch wenden können. In der Ortsbeiratssitzung wurde der Wunsch von den Bürger*innen geäußert, die Straße während des o. g. Zeitraums komplett für den Autoverkehr zu sperren. Ähnlich dem Prinzip der Schulstraße. Als Prüfauftrag wurde deswegen die Möglichkeit einer Schranke mitaufgenommen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Gontardstraße zu einem Schulweg ausgebaut werden würde. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt werden. Bereits heute führt die Straße zum Parkplatz der Französischen Schule, um die Kollwitzstraße nicht weiter zu belasten. Dieser Effekt könnte verstärkt werden, wenn es einen rückseitigen Anschluss an die Liebigschule geben würde. Anhang Abbildung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1562 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?

20.02.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5119 entstanden aus Vorlage: OF 366/7 vom 06.02.2024 Betreff: Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan? Nach langer Ungewissheit wurden der Ortsbeirat und die Schulgemeinde im März 2023 informiert, dass der Ausweichstandort der Kerschensteinerschule auf dem Gelände St. Raphael, Ludwig-Landmann-Straße 365, entstehen soll und der Neubau der Schule (geplante Fertigstellung 2028) nach dem Aufbau der Holzmodule starten kann. Der Einzug in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Sind die ursprünglichen zeitlichen Pläne für den Bau des Ausweichstandortes noch realistisch? Falls nicht, was unternimmt der Magistrat, um schnellstmöglich die Herstellung des Ersatzstandorts zu ermöglichen? 2. Wie stellt sich der aktuelle Stand der Kaufverhandlungen mit der Kirchengemeinde Sankt Marien dar und wann wird die Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben? 3. Welches Flächenprogramm ist vorgesehen und gibt es bereits Konkretisierungen der Schulwegplanung? 4. Ist sichergestellt, dass es durch die Bau- und Planungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem neuen Stadtgymnasium Frankfurt am Industriehof nicht zu Verzögerungen kommt? Wird die Kerschensteinerschule Bestandteil der Schulbauoffensive sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1638 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1036 Antrag vom 01.04.2025, OF 500/7 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6968 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?

06.02.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 366/7 Betreff: Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan? Nach langer Ungewissheit wurden der Ortsbeirat und die Schulgemeinde im März 2023 informiert, dass der Ausweichstandort der Kerschensteiner Schule auf dem Gelände St. Raphael, Ludwig-Landmann-Straße 365, entstehen soll und der Neubau der Schule (geplante Fertigstellung 2028) nach dem Aufbau der Holzmodule starten kann. Der Einzug in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und berichten: - Sind die ursprünglichen zeitlichen Pläne für den Bau des Ausweichstandortes noch realistisch? Falls nicht, was unternimmt der Magistrat, um schnellstmöglich die Herstellung des Ersatzstandorts zu ermöglichen? - Wie stellt sich der aktuelle Stand der Kaufverhandlungen mit dem Bistum dar und wann wird die Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben? - Welches Flächenprogramm ist vorgesehen und gibt es bereits Konkretisierungen der Schulwegplanung? Ist sichergestellt, dass es durch die Bau- und Planungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem neuen Stadtgymnasium Frankfurt am Industriehof nicht zu Verzögerungen kommt? Wird die Kerschensteiner Schule Bestandteil der Schulbauoffensive sein? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5119 2024 Die Vorlage OF 365/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der zweiten Frage die Worte "dem Bistum" durch "der Kirchengemeinde Sankt Marien" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OI (Initiative Ortsbeirat)

Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch

16.01.2024 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 16.01.2024, OI 43 entstanden aus Vorlage: OF 357/7 vom 02.01.2024 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel zum Gedenken an Hans Busch anzubringen. Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine mit Unterstützung des Arbeitskreises Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.01.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren

16.01.2024 · Aktualisiert: 30.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 02.01.2024 Betreff: Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren Vorgang: F 955/22 Die Straße Am Hohen Weg und der dort vorhandene Fahrradweg wird von Radfahrenden gut frequentiert, u. a. als Verbindung zwischen Bockenheim und Hausen/Praunheim. Entlang des Fahrradweges befinden sich an längeren Abschnitten Längsparkplätze ohne Sicherheitsabstand zum Fahrradweg. Teilweise stehen Fahrzeuge sogar auf dem Radweg. Dadurch besteht die Gefahr eines sogenannten Dooring-Unfalls, bei dem Autofahrende unachtsam ihre Türen öffnen und so Radfahrende gefährden. Dies kann zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen der Radfahrenden führen. Am Hohen Weg ist die Fahrbahn sehr breit, sodass hier eine Sicherheitszone zwischen Radweg und Parkplätzen geschaffen werden könnte. In der Beantwortung der Frage F 955 hat der Magistrat ausgeführt, dass sukzessive Bestandskorrekturen erfolgen und Sicherheitstrennstreifen eingerichtet werden sollen. Bei Neuplanungen sind diese ohnehin Standard und haben zu einer Reduktion der Unfallzahlen geführt. Auch an anderen Stellen im Ortsbezirk wären Nacharbeiten in diesem Sinne zu begrüßen. Ein Beispiel wäre die Heerstraße. Zwar ist die Radinfrastruktur östlich der Ludwig-Landmann-Straße bereits vorhanden, aber die Abmarkierung der Dooring-Zone fehlt auch hier. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - entlang der Straße Am Hohen Weg in beiden Richtungen eine Dooring-Zone zwischen Fahrradweg und Fahrbahnrand einzurichten, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen; - zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk demnächst Sicherheitstrennstreifen markiert werden können und mit welcher Breite diese jeweils angelegt werden. Dabei sind sowohl anstehende Maßnahmen im Rahmen von Straßendeckensanierungen als auch Markierungen abseits dieses Verfahrens zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 15.09.2022, F 955 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 679 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien

16.01.2024 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Zwischenbescheide des Magistrats vom 06.05.2024, 08.08.2024, 07.02.2025 und 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke; CDU (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024 § 4964, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5333, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 § 5912, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 § 6547, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat )

Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien

15.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 358/7 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 186/23; M 151/23; OA 400/23; V 766/23 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186/23) neben den Ortsbeiratsanregungen zur M 151/23 (OA 400/2023 und V 766/2023) zwingend folgende Vorgabe zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schüler*innen und Lehrer*innen am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schüler*innen der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung der M 151/23 und der M 186/23 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der M 186/23 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurde daher vom Ortvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht, sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden OA zur M 186/23 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohner*innen nicht zuzumuten ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 425 2024 Die Vorlage OF 358/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch

02.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren

02.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 356/7 Betreff: Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren Die Straße Am Hohen Weg und der dort vorhandene Fahrradweg wird von Radfahrenden gut frequentiert, u.a. als Verbindung zwischen Bockenheim und Hausen / Praunheim. Entlang des Fahrradweges befinden sich an längeren Abschnitten Längsparkplätze ohne Sicherheitsabstand zum Fahrradweg. Teilweise stehen Fahrzeuge sogar auf dem Radweg. Dadurch besteht die Gefahr eines sogenannten Dooring-Unfalls, bei dem Autofahrende unachtsam ihre Türen öffnen und so Radfahrende gefährden. Dies kann zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen der Radfahrenden führen. Am Hohen Weg ist die Fahrbahn sehr breit, sodass hier eine Sicherheitszone zwischen Radweg und Parkplätzen geschaffen werden könnte. In der Beantwortung der F 955/2022 hat der Magistrat ausgeführt, dass sukzessive Bestandskorrekturen erfolgen und Sicherheitstrennstreifen eingerichtet werden sollen. Bei Neuplanungen sind diese ohnehin Standard und haben zu einer Reduktion der Unfallzahlen geführt. Auch an anderen Stellen im Ortsbezirk wären Nacharbeiten in diesem Sinne zu begrüßen. Ein Beispiel wäre die Heerstraße. Zwar ist die Radinfrastruktur östlich der Ludwig-Landmann-Straße bereits vorhanden, aber die Abmarkierung der Dooring-Zone fehlt auch hier. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - entlang der Straße Am Hohen Weg in beiden Richtungen eine Dooring-Zone zwischen Fahrradweg und Fahrbahnrand einzurichten, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen. - Zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk demnächst Sicherheitstrennstreifen markiert werden können und mit welcher Breite diese jeweils angelegt werden. Dabei sind sowohl anstehende Maßnahmen im Rahmen von Straßendeckensanierungen als auch Markierungen abseits dieses Verfahrens zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4940 2024 Die Vorlage OF 356/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim

28.11.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4785 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 14.11.2023 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege entlang der Nidda im Bereich Hausener Brücke den Teilabschnitt von der Brücke Hausener Weg zum Anglerheim Rödelheim zu sanieren. Begründung: Die Baumaßnahmen, aber auch die Wetterlagen haben dazu geführt, dass der viel genutzte Niddauferweg zwischen Hausener Brücke und Anglerheim Rödelheim besonders an den tiefer liegenden Bereichen aufweicht und verschlammt. Insgesamt scheint dieser Bereich überfällig für eine grundlegende Erneuerung. Im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege und Bereiche rund um den Neubau der Hausener Brücke sollte gleichzeitig eine Sanierung des Teilabschnitts erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 507 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg

14.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 346/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE (Thudichumstraße 18-22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste STVO erleichtert Kommunen die Einführung von Tempo 30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, entlang vielbefahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenen Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662/20. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der TraffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 €) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4786 2023 Die Vorlage OF 346/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim

14.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 345/7 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege entlang der Nidda im Bereich Hausener Brücke den Teilabschnitt von der Brücke Hausener Weg zum Anglerheim Rödelheim zu sanieren. Begründung: Die Baumaßnahmen, aber auch die Wetterlagen haben dazu geführt, dass der viel genutzte Niddauferweg zwischen Hausener Brücke und Anglerheim Rödelheim besonders an den tieferliegenden Bereichen aufweicht und verschlammt. Insgesamt scheint dieser Bereich überfällig für eine grundlegende Erneuerung. Im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege und Bereiche rund um den Neubau der Hausener Brücke sollte eine Sanierung des Teilabschnitts mit gemacht werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4785 2023 Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen

10.10.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 327/7 vom 29.08.2023 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planung und Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z. B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde- Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. Begründung: Die geplante Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Die Straße bietet einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen gemäß der Vorlage NR 662, die von der Stadtverordnetenversammlung im Juni verabschiedet wurde. Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zudem spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o. g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Sie liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule. Viele Schülerinnen und Schüler gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1, 2, 3, 9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparkerinnen und Falschparkern sowie der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Auch die möglichen Zielkonflikte zwischen Außengastronomie des Lokals "Zur Reifenburg" und dem Fuß- und Radweg können minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 504 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern

12.09.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 129/7 vom 07.03.2022 Betreff: Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE; OA 128/22 OBR 7 Die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße ist unübersichtlich: Aus Richtung Eschborn erreichen über die Lorscher Straße viele Menschen Rödelheim; aus der Niddagaustraße kommend ist es wegen der parkenden Autos nötig, weit vorzufahren, um Einsicht zu haben und zu sehen, ob eine Querung möglich ist. Ein Radweg existiert nur weiter stadtauswärts. Die Kita Centre d ́Education Franco-Allemand an der Ecke (Lorscher Straße 20) hat bereits zur Sichtbarmachung der heraustretenden Familien kleine Plastikaufsteller zu den Abholzeiten vor dem Eingang installiert. Der Bau des Busbetriebshofs einen Kilometer nördlich wird die Situation sicher nicht entspannen - auch wenn die Busse hier nicht ihre Hauptroute haben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessert und die Gefahrensituation entschärft werden kann. Ziel soll es sein, die Nutzung durch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf sicheren Verkehrswegen zu gewährleisten, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Bürgersteig - unter besonderer Beachtung der Kita-Besucherinnen und -besucher - sowie Radfahrende. Hierzu sollen folgende Optionen geprüft werden: 1. Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.02.2022 zur Vorlage OA 128 die zügige Umsetzung der Vorschläge aus der Ideenwerkstatt Rödelheim wie die Reduktion der Parkplätze, die Etablierung einer sicheren Radinfrastruktur und die Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen; 2. deutlichere Sichtbarmachung und besserer Schutz der Wege für Radfahrende - mindestens über neue Piktogramme auf der Straße. Jedoch ist die vorgesehene Shared Space Nutzung langfristig zu unsicher. Dahin gehend gilt es zu prüfen, durch welche Änderung des Straßenquerschnitts das Ziel der Vorlage NR 895 , wonach künftige Radverkehrsanlagen in der Regel 2,3 Meter bzw. in Ausnahmefällen 2 Meter breit sein sollen, erreicht werden kann. Die Planung der Ideenwerkstatt aus 2016 geht nur von einem 1,5 Meter breiten Schutzstreifen aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlindeKonzept berücksichtigen

29.08.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 327/7 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Reifenberger Straße zu sanieren und anschließend eine Neuplanung durchzuführen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z.B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/ Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde - Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. 3) zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierung inkl. des angesprochenen Kreuzungsumbau und die Pflanzung der Bäume erfolgen kann. Begründung: Bei einer Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte diese dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Zum einen schlägt der Ortsbeirat vor, die Straße als einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen vor, die wie in der NR 662 beschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, stadtweit intensiviert werden soll. Als Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zweitens spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o.g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Diese liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule und viele Schüler*innen gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1,2,3,9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparker*innen, der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums, sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Dies kann für das Lokal "Zur Reifenburg" von Vorteil sein. Selbstverständlich soll dessen Betrieb nicht dadurch gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Die Umgestaltung kann dazu beitragen die Probleme zwischen der Außengastronomie und dem Fuß-/Radweg an der Stelle zu lösen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 327/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2023 Die Vorlage OF 327/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nach" durch das Wort "bei" ersetzt wird, der erste Satz des Tenors folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planungen zur Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann" und Ziffer 3 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrskonzept Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße

27.08.2023 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 323/7 Betreff: Verkehrskonzept Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat das vorgesehene Verkehrskonzept vorzustellen, welches bei zunehmendem Verkehr in Praunheim und geringerer Straßenfläche einen umweltschonenden Verkehrsablauf ermöglicht. Begründung: In Frankfurt ist der Straßenverkehr so umfangreich, dass wegen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung Gerichte der Stadt Frankfurt Auflagen erteilt haben. Trotz "Corona-Zeit" war in Praunheim mittlerweile der Straßenverkehr derart angestiegen, dass im Berufsverkehr des Öfteren die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zugestellt ist, da der Verkehr nicht abfließt. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer - wie Fahrgäste der Buslinie M60 -, sondern auch die durch Abgase belasteten Anwohner. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM-4 plant der Magistrat eine weitere Belastung des Straßennetzes. Schon in der wohlwollenden verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH von 2019 wird nicht berücksichtigt, dass schon jetzt der Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße im Berufsverkehr überlastet ist. Die Kapazitätsberechnung von 2019 geht noch von einer "Neubürgerzahl" von 9.533 (Anlage 7.2) östlich der Autobahn aus. Nun sind aber laut "Variante Ost" (Seite 5) Quartiere für 17.000 Neubürger geplant, also auch mehr Verkehr. Nicht berücksichtigt wurde der vorgesehene Radschnellweg, der jeweils eine Fahrspur auf der Ludwig-Landmann-Straße dem Autoverkehr nehmen soll (M86, Punkt F-011). Diese Spuren werden aber benötigt für die notwendige Kapazität des Knotens (Leistungsfähigkeitsnachweis, s. Anlage). Nicht berücksichtigt wurden die Radfahrer bei dem abbiegenden Autoverkehr. Dass Argument "künftig mehr ÖPNV-Nutzer" führt zum nächsten ungelösten Widerspruch: Für mehr ÖPNV-Nutzer muss die U7 mit Vier-Wagen-Züge verkehren. Die maximale Grünphase des parallelfahrenden Autoverkehrs zur Querung der Heerstr. im Berufsverkehr (lt. Durth Roos Consulting GmbH von 2019) ist jedoch für lange U-Bahnzüge zu kurz. Die Kapazitätsberechnung geht nicht auf! Bei der Vorstellung der Planungsvorhaben im Ortsbeirat 7 im November 2022 wurde von Vertretern der Planung den vorgenannten Bedenken entgegengehalten, mit einer Änderung der Ampelschaltung könne man all diese Probleme lösen. In der Stellungnahme ST 1111 vom 26.05.2023 widersprach dieser Aussage zur Möglichkeit einer Optimierung der Ampelschaltung das Straßenverkehrsamt. Als nach der Vorstellung der ersten Voruntersuchungen für die SEM 4 von Mitgliedern der Ortsbeiräte 7 und 8 Anfang 2020 Zweifel an der verkehrlichen Machbarkeit geäußert wurden, da schon jetzt die benachbarten Stadtteile überlastet sind, und die dargelegten Unterlagen nur die Machbarkeit im unmittelbaren Planungsgebiet darstellten, wurde den Ortsbeiratsmitgliedern zugesichert, auch die verkehrlichen Untersuchungen bezüglich der "alten Stadtteile" zur Verfügung zu stellen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Um die verkehrliche Machbarkeit für weiterer Bebauung beurteilen zu können, benötigen die Ortsbeiräte Informationen zum künftigen Verkehrskonzept und dessen "Zahlenbasis". Anlage: Auszug aus Leistungsfähigkeitsnachweis Anlage zu CDU-Antrag "Verkehrskonzept": Aus: Durth Roos Consulting GmbH von 2019 Nicht berücksichtigt wurden Fußgänger-Querungen, Radverkehr und Querung der Heerstraße der U7 mit 4-Wagen-Züge Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 323/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); 2 farbechte/LINKE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 310/7 vom 19.06.2023 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2206 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße

19.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 310/7 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/ anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie lange wird die Baustelle voraussichtlich andauern? 2. Wie gedenkt der Magistrat, die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt zu lösen? 3. Wie gedenkt der Magistrat, die falsch parkenden Autos davon abzuhalten, den Gehweg zu blockieren? Foto Quelle: eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4185 2023 Die Vorlage OF 310/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die unter Ziffer 1. bis 3. aufgeführten Fragen gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt werden: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bushaltestelle verlegen

14.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2023, OF 305/7 Betreff: Bushaltestelle verlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlegung der Bus-Haltestelle "Heerstraße" der Linie M 60 die Verkehrssituation an der Kreuzung Heerstraße / Ludwig-Landmann-Straße entschärfen würde. Begründung: Der derzeitige Haltepunkt der Busse der Linie M 60 "Heerstraße" liegt in der Ludwig-Landmann-Straße kurz hinter der Kreuzung. Die Busse aus beiden Fahrtrichtungen fahren in die Ludwig-Landmann-Straße ein, halten und fahren dann durch die Wendeschleife wieder zurück auf die Heerstraße. Dieses Prozedere kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch eine der Haupt-Ursachen für die regelmäßig in den Hauptverkehrszeiten entstehenden Staus auf der Heerstraße durch den abbiegenden Verkehr in die Ludwig -Landmann-Straße. Zwei Haltestellen vor bzw. hinter der Kreuzung, auf der Heerstraße wäre eine Entlastung des ganzen Knotenpunktes. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 305/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitshinweise auf der LudwigLandmannStraße einrichten

06.06.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4021 entstanden aus Vorlage: OF 301/7 vom 16.05.2023 Betreff: Geschwindigkeitshinweise auf der Ludwig-Landmann-Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, den Autoverkehr auf der Ludwig-Landmann-Straße mit einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige/Geschwindigkeitsdisplay (vorzugsweise nach den Abfahrten bzw. Auffahrten auf die Ludwig-Landmann-Straße) auf die Einhaltung der Tempo-50-Regel hinzuweisen. Begründung: Die viel befahrene vierspurige Ludwig-Landmann-Straße hat zwar Tempo 50 als Vorschrift, diese wird aber allzu häufig missachtet, insbesondere von Autofahrern, die gerade die Autobahnauffahrten verlassen haben und/oder die gewünschte Ampelphase noch mitnehmen wollen. Da die Ludwig-Landmann-Straße wegen der drei Schulen in Westhausen von Schülerinnen und Schülern überquert werden muss, wenn sie den ÖPNV benutzen, ist diese Maßnahme zugleich als Schulwegsicherung zu verstehen. Auch im Bereich des Fischsteins ist immer wieder festzustellen, dass die Autos mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit angebraust kommen. Hier sind wegen der Schwimmbäder die Fußgänger besser zu schützen, denn die Fußgängerampeln werden von manchen Fahrern gern übersehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2076 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7

23.05.2023 · Aktualisiert: 19.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 302/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1743/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 von Seiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der vergangenen Bürger*innenfragestunde berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 7.5.23, versandt von den Elternbeiräten der KiZ17 Niddagaustraße/ KiZ 100 Stichelstraße/ der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den wir leider bereits aus den letzten Jahren kennen, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung in unserem Ortsbezirk ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 687 2023 Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 9. nach dem Wort "haben" die Worte "und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)" und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Absagen" die Worte "gemäß transparentem Kommunikationskonzept" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeitshinweise auf der LudwigLandmannStraße einrichten

16.05.2023 · Aktualisiert: 19.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 301/7 Betreff: Geschwindigkeitshinweise auf der Ludwig-Landmann-Straße einrichten Anregung an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, den Autoverkehr auf der Ludwig- Landmann-Straße mit einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige/Geschwindigkeitsdisplay (vorzugsweise nach den Abfahrten bzw. Auffahrten auf die Ludwig-Landmann-Straße) auf die Einhaltung der Tempo-50- Regel hinzuweisen. Begründung: Die viel befahrene vierspurige Ludwig- Landmann- Straße hat zwar Tempo 50 als Vorschrift, diese wird aber allzu häufig missachtet, insbesondere von Autofahrern, die gerade die Autobahnauffahrten verlassen haben und/oder die gewünschte Ampelphase noch mitnehmen wollen. Da die Ludwig- Landmann- Straße durch die drei Schulen in Westhausen von Schülerinnen und Schülern überquert werden muss, wenn sie den ÖPNV benutzen, ist diese Maßnahme zugleich als Schulwegsicherung zu verstehen. Auch im Bereich des Fischsteins ist immer wieder festzustellen, dass die Autos mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit angebraust kommen. Hier sind wegen der Schwimmbäder die Fußgänger besser zu schützen, denn die Fußgängerampeln werden von manchen Fahrern gern übersehen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2023, OF 265/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4021 2023 1. Die Vorlage OF 265/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 301/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 301/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung

25.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 296/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Im Haushalt 2023 werden im Bereich der Zuschüsse für die Träger der freien Jugendhilfe zusätzliche Mittel eingestellt, um den Personalschlüssel im Jugendclub in der Heinrich-Lübke-Siedlung, das Westside 488, um mindestens eine Stelle zu erhöhen. Begründung: Der Jugendclub "Westside 488" in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird gemeinsam von Saz-Rock e.V. und dem Träger des Jugendclubs Praunheim, dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, betrieben. In der Siedlung leben viele Familien. Für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen ist ein stabiles und dauerhaftes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Sie brauchen einen Ort, wo sie Freund*innen treffen, sich kreativ entfalten und sich austoben können. Sie bekommen dort auch Unterstützung in ihren Schul- und Lebenssituation sowie ein warmes Mittagessen. Derzeit sind zwei Halbtagsstellen vorhanden. Diese reichen allerdings nicht aus. Die dünne Personaldecke führt zu Einschränkungen der ohnehin unzureichenden Öffnungszeiten. Dieser ist in der Regel an drei Tagen in der Woche geöffnet. Nämlich Dienstag, Mittwochs und Donnerstags zwischen 15 und 20 Uhr. Urlaub, Fortbildungen und krankheitsbedingte Ausfälle können nicht abgefedert werden. Eine weitere Vollzeitstelle würde einerseits helfen das Angebot für Kinder und Jugendliche beständig aufrecht zu erhalten. Andererseits böte eine personelle Aufstockung die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Die beengten Räumlichkeiten und die finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen ohnehin ein Problem dar. Hinzu kommt der Generationskonflikt in der Heinrich-Lübke-Siedlung, der dank verschiedener Aktionen und Maßnahmen des Quartiersmanagements, des Nachbarschaftszentrums des Frankfurter Verbands, dem Ortsbeirat, des Jugendclubs "Westside 488", des Jugendclub Praunheim und weiterer Akteur*innen vor Ort, die sich am Runden Tisch zur Situation in der Heinrich-Lübke Siedlung zusammengefunden haben, abgemildert werden konnte. Nicht zuletzt, deswegen ist der Jugendclub "Westside 488" ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder - und Jugendliche in der Siedlung. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Angebote bereitgestellt. Aus den letzten Jahren ist das Graffitiprojekt an der Kollwitzstraße unterhalb der Ludwig-Landmann-Straße hervorzuheben. Um das Programm auch zukünftig gewährleisten zu können, benötigt es mindestens drei Stellenanteile. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2023 Die Vorlage OF 296/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen

25.04.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 284/7 vom 11.04.2023 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. d. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig-Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Am Hohen Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der Anregung OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.02.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1615 Aktenzeichen: 61-12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße

25.04.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3843 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 11.04.2023 Betreff: Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Autobahn GmbH für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmissionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB(A) festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB(A) angenommen, im vorliegenden Fall eine dauerhafte Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1623 Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Aktiver Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße

11.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 283/7 Betreff: Aktiver Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, bei Hessenmobil sich für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmisionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB (A) angenommen, im vorliegenden Fall eine Dauer- Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3843 2023 Die Vorlage OF 283/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Aktiver" gestrichen wird und im Tenor das Wort "Hessenmobil" durch die Worte "der Autobahn GmbH" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei Hessenmobil beantragen

11.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 284/7 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei Hessenmobil beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. D. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei Hessenmobil eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig- Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Hoher Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 reduziert wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.2.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2023 Die Vorlage OF 284/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Hessenmobil" durch die Worte "der Autobahn GmbH" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Begrünung der U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 7

11.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 289/7 Betreff: Begrünung der U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 7 Vorgang: B 395/19 Im Bericht B 395/19 ist aufgeführt, dass auf einer Streckenlänge von insgesamt 2,3 km die Gleisabschnitte der U6 und U7 am Industriehof, auf der Ludwig-Landmann-Straße und am Hohen Weg im Zuge von Sanierungsarbeiten und innerhalb von fünf Jahren, also bis 2024, begrünt werden sollen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den aktuellen Sachstand der Maßnahme darzulegen und einen Umsetzungszeitpunkt zu benennen. Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat positive Auswirkungen auf das Stadtklima, da durch eine bessere Regenwasserrückhaltung und Verdunstung eine mögliche Überhitzung an heißen Tagen abgemildert werden kann. Auch wirken sich grüne Gleisbette positiv auf das Erscheinungsbild aus. Stadtweit kommen dafür laut VGF 14 Kilometer Straßenbahnstrecke und 10 km U-Bahn Strecke in Frage. Mit dieser Anfrage setzt sich der Ortsbeirat für die Umsetzung der angekündigten Maßnahme in unserem Ortsbezirk ein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2023 Die Vorlage OF 289/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten drei Worte des dem Tenor vorangestellten Satzes "begrünt werden sollen" durch die Worte "für eine Begrünung infrage kommen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7

10.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 282/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehr Photovoltaik auf Dächern der Stadt, von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt für 2023 erhöhte Mittel für die Ausstattung von Gebäuden der Stadt, stadtnaher Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften mit Photovoltaikanlagen im Ortsbezirk 7 bereitzustellen und das entsprechende Personal dafür vorzusehen. Wir schlagen u.a. die Dächer folgender Schulen vor: - Heinrich-Luppe-Schule - Ebelfeldschule - Sporthalle der Michael-Ende-Schule (Niddagaustraße) - Agnes-Karll-Schule, falls dies gemäß der ST 224/23 auf Zustimmung der Heilig-Geist-Stiftung trifft Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen und berichten, welche Dächer von stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, in unserem Ortsbezirk geeignet sind für die Ausstattung mit Photovoltaik-Anlagen. Begründung: Bereits im Jahr 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung mit der Zustimmung zur NR 495 bekräftigt, dass die Stadt der Vorbildfunktion beim Ausbau der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes weiter gerecht werden will und auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern stadtnaher Stiftungen und städtischer Beteiligungsgesellschaften die Installation von Photovoltaikanlagen zu forcieren. Im September 2022 wurde mit der Verabschiedung des NR 452 eine Antragsreihe Solaroffensive zur Forcierung der Fotovoltaik-Nutzung in Frankfurt gestartet. Der in der März-Sitzung von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete NR 578 nimmt die Nutzung von Dachflächen auf stadteigenen Liegenschaften, sowie derer von stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften in den Mittelpunkt. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Auf diesen Flächen müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden: von finanziellen Mitteln über personelle Kapazitäten bis hin zu konkreten Zeitplanen der Errichtung. Das fordern wir auch in unserem Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 63 2023 Die Vorlage OF 282/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass aus dem Betreff und dem ersten Satz des Tenors die Worte "stadtnahe Stiftungen und städtische Beteiligungsgesellschaften" sowie der vierte Spiegelstrich des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7

28.02.2023 · Aktualisiert: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 269/7 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des E 36/22 vor: - Rödelheim: Rödelheimer Parkweg, Strubbergstraße, Fuchstanzstraße, Biedenkopfer Weg, Zentmarkweg - Praunheim: Steinbacher Hohl - Hausen: Alt-Hausen - Westhausen: Westring in der Nähe des Wendehammers, Josef-Wirmer-Straße Begründung: Im Bericht des Magistrats B 393/2022 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z.B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen, sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3665 2023 Die Vorlage OF 269/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Straßen Biedenkopfer Weg und Josef-Wirmer-Straße vorgeschlagen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeitskontrollen auf der Ludwig-Landmann-Straße einrichten

27.02.2023 · Aktualisiert: 19.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 265/7 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Ludwig-Landmann-Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit des Autoverkehrs regelmäßig, vorzugsweise auf der westlichen Seite, auf der gesamten Länge zwischen Fischstein und Heerstraße an wechselnde Standorten, zu kontrollieren. Begründung: Die viel befahrene vierspurige Ludwig- Landmann- Straße hat zwar Tempo 50 als Vorschrift, diese wird aber allzu häufig missachtet, insbesondere von Autofahrern, die gerade die Autobahnauffahrten verlassen haben und/oder die gewünschte Ampelphase noch mitnehmen wollen. Da die Ludwig- Landmann- Straße durch die drei Schulen in Westhausen von Schülerinnen und Schülern überquert werden muss, wenn sie den ÖPNV benutzen, ist diese Maßnahme zugleich als Schulwegsicherung zu verstehen. Auch im Bereich des Fischsteins ist immer wieder festzustellen, dass die Autos mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit angebraust kommen. Hier sind wegen der Schwimmbäder die Fußgänger besser zu schützen, denn die Fußgängerampeln werden von manchen Fahrern gern übersehen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2023, OF 301/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4021 2023 1. Die Vorlage OF 265/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 301/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 301/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk

30.01.2023 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk Vorgang: OM 1389/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen wie Piktogramme, rote Fahrradstreifen u.a. zu ergreifen, um ein sicheres Fahrradfahren in den Straßen Lorscher Straße Thudichumstraße/ Hausener Weg Breitlacher Straße Alt Praunheim/Augustenburgstraße/Ohlengarten zu gewährleisten. Er wird außerdem gebeten anzugeben, wann das Fahrradkonzept für den Ortsbezirk 7 erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird. Begründung: Das Anliegen wurde bereits im Juni im Ortsbeirat diskutiert, aber im Hinblick auf das versprochene Fahrradkonzept wieder zurückgenommen. Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass die Stadtteile im Ortsbezirk nicht in der aktuellen Konzeptphase berücksichtigt werden, sind bis zur Umsetzung eines zukünftigen Konzepts umgehend geeignete Maßnahmen für ein sicheres Fahrradfahren in den genannten Straßen zu ergreifen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 256/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrolle der „Rennstrecke“ Heerstraße

17.01.2023 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3352 entstanden aus Vorlage: OF 238/7 vom 16.12.2022 Betreff: Kontrolle der "Rennstrecke" Heerstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Heerstraße zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Praunheim Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzgeräten durchgeführt werden. Begründung: Anwohner beklagen, dass der Straßenabschnitt als Rennstrecke benutzt wird. Besonders wenn die Ampel an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße auf Rot schaltet, beginnt nicht selten eine Vollgasfahrt, um noch schnell die Kreuzung zu überqueren. Die Tatsache, dass in diesem Teilabschnitt viele Kleinkinder wohnen, erhöht die Unfallgefahr, wenn Raser mit Vollgas nur noch die Ampel im Blick haben. Eine Geschwindigkeitskontrolle soll das Bewusstsein für Rücksichtnahme verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen

17.01.2023 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 239/7 vom 28.12.2022 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt vier Spielhallen und sechs Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden in der Alexanderstraße/Ecke Lorscher Straße eröffnet in Sichtweite zur knapp 50 Meter entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spielhallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 929 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße

17.01.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3351 entstanden aus Vorlage: OF 237/7 vom 27.12.2022 Betreff: Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 86/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße für eine höhere Leistungsfähigkeit verbessert werden kann. Begründung: In Frankfurt ist der Straßenverkehr so umfangreich, dass wegen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung Gerichte der Stadt Frankfurt Auflagen erteilt haben. Trotz "Corona-Zeit" ist in Praunheim mittlerweile der Straßenverkehr derart angestiegen, dass im Berufsverkehr des Öfteren die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zugestellt ist, da der Verkehr nicht abfließt. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer - wie Fahrgäste der Buslinie M 60 -, sondern auch die durch Abgase belasteten Anwohner. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM-4 plant der Magistrat eine weitere Belastung des Straßennetzes. Schon in der wohlwollenden verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH von 2019 wird nicht berücksichtigt, dass schon jetzt der Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße im Berufsverkehr überlastet ist. Die Kapazitätsberechnung von 2019 geht noch von einer "Neubürgerzahl" von 9.533 (Anlage 7.2) östlich der Autobahn aus. Nun sind aber laut "Variante Ost" (Seite 5) Quartiere für 17.000 Neubürger geplant, also auch mehr Verkehr. Nicht berücksichtigt wurde der vorgesehene Radschnellweg, der jeweils eine Fahrspur auf der Ludwig-Landmann-Straße dem Autoverkehr nehmen soll (M 86, Punkt F-011). Diese Spuren werden aber benötigt für die notwendige Kapazität des Knotens (Leistungsfähigkeitsnachweis, s. Grafik). Nicht berücksichtigt wurden die Radfahrer bei dem abbiegenden Autoverkehr. Das Argument "künftig mehr ÖPNV-Nutzer" führt zum nächsten ungelösten Widerspruch: Für mehr ÖPNV-Nutzer muss die U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen verkehren. Die maximale Grünphase des parallel fahrenden Autoverkehrs zur Querung der Heerstraße im Berufsverkehr (lt. Durth Roos Consulting GmbH von 2019) ist jedoch für lange U-Bahn-Züge zu kurz. Die Kapazitätsberechnung geht nicht auf. Bei der Vorstellung der Planungsvorhaben im Ortsbeirat im November 2022 wurde den vorgenannten Bedenken entgegengehalten, mit einer Änderung der Ampelschaltung könne man all diese Probleme lösen. Wenn eine Änderung der Schaltung diese umfangreichen Probleme lösen kann, sollte man schon jetzt mit einer Optimierung der Ampelanlage für eine Minderung der Verkehrsstaus in Praunheim sorgen. Quelle: Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH, 2019 - Stadtplanungsamt ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++ Nicht berücksichtigt wurden Fußgänger-Querungen, Radverkehr und Querung der Heerstraße der U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1111 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen

28.12.2022 · Aktualisiert: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 239/7 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt 4 Spielhallen und 6 Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden an der Ecke Alexanderstraße / Lorscher Straße eröffnet, in Sichtweite zur knapp 50 m entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spiehallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher gefragt: - Welche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen? - Wie und in welchem Turnus die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig überprüft wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3353 2023 Die Vorlage OF 239/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße

27.12.2022 · Aktualisiert: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2022, OF 237/7 Betreff: Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, die Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße für eine höhere Leistungsfähigkeit zu verbessern. Begründung: In Frankfurt ist der Straßenverkehr so umfangreich, dass wegen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung Gerichte der Stadt Frankfurt Auflagen erteilt haben. Trotz "Corona-Zeit" ist in Praunheim mittlerweile der Straßenverkehr derart angestiegen, dass im Berufsverkehr des Öfteren die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zugestellt ist, da der Verkehr nicht abfließt. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer - wie Fahrgäste der Buslinie M60 -, sondern auch die durch Abgase belasteten Anwohner. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM-4 plant der Magistrat eine weitere Belastung des Straßennetzes. Schon in der wohlwollenden verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH von 2019 wird nicht berücksichtigt, dass schon jetzt der Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße im Berufsverkehr überlastet ist. Die Kapazitätsberechnung von 2019 geht noch von einer "Neubürgerzahl" von 9.533 (Anlage 7.2) östlich der Autobahn aus. Nun sind aber laut "Variante Ost" (Seite 5) Quartiere für 17.000 Neubürger geplant, also auch mehr Verkehr. Nicht berücksichtigt wurde der vorgesehene Radschnellweg, der jeweils eine Fahrspur auf der Ludwig-Landmann-Straße dem Autoverkehr nehmen soll (M86, Punkt F-011). Diese Spuren werden aber benötigt für die notwendige Kapazität des Knotens (Leistungsfähigkeitsnachweis, s. Anlage). Nicht berücksichtigt wurden die Radfahrer bei dem abbiegenden Autoverkehr. Dass Argument "künftig mehr ÖPNV-Nutzer" führt zum nächsten ungelösten Widerspruch: Für mehr ÖPNV-Nutzer muss die U7 mit Vier-Wagen-Züge verkehren. Die maximale Grünphase des parallelfahrenden Autoverkehrs zur Querung der Heerstr. im Berufsverkehr (lt. Durth Roos Consulting GmbH von 2019) ist jedoch für lange U-Bahnzüge zu kurz. Die Kapazitätsberechnung geht nicht auf! Bei der Vorstellung der Planungsvorhaben im Ortsbeirat im November 2022 wurde den vorgenannten Bedenken entgegengehalten, mit einer Änderung der Ampelschaltung könne man all diese Probleme lösen. Wenn eine Änderung der Schaltung diese umfangreichen Probleme lösen kann, sollte man schon jetzt mit einer Optimierung der Ampelanlage für eine Minderung der Verkehrsstaue in Praunheim sorgen. Anlage: Auszug aus Leistungsfähigkeitsnachweis Anlage zu CDU-Antrag "Ampelschaltungen": Quelle: Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH, 2019 - Stadtplanungsamt ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++ Nicht berücksichtigt wurden Fußgänger-Querungen, Radverkehr und Querung der Heerstraße der U7 mit 4-Wagen-Züge Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3351 2023 Die Vorlage OF 237/7 wird als Auftrag zur Prüfung und Berichterstattung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kontrolle der „Rennstrecke“ Heerstraße

16.12.2022 · Aktualisiert: 26.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 238/7 Betreff: Kontrolle der "Rennstrecke" Heerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Heerstraße zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße Richtung Praunheim Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzgeräten durchgeführt werden. Begründung: Anwohner beklagen, dass der Straßenabschnitt als Rennstrecke benutzt wird. Besonders wenn die Ampel an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße auf "rot" schaltet beginnt nicht selten eine Vollgasfahrt um noch schnell die Kreuzung zu überqueren. Die Tatsache, dass in diesem Teilabschnitt viele Kleinkinder wohnen erhöht die Unfallgefahr, wenn Raser mit Vollgas nur noch die Ampel im Blick haben. Eine Geschwindigkeitskontrolle soll das Bewusstsein für Rücksichtnahme verbessern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3352 2023 Die Vorlage OF 238/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)

05.12.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 14.10.2022 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in der Schloßstraße 29 bis 31 in Bockenheim neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schülerinnen- und Schüleraufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim in der Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29 bis 31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise- Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1. bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (Georg-Büchner-Schule und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Anregung vom 28.04.2025, OA 554 Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 11.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 entstanden aus Vorlage: OF 212/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die z. B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen, von der Ludwig-Landmann-Straße kommend, an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrenden, die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Magistrat wird daher gebeten, die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Antrag vom 28.02.2023, OF 261/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße

17.10.2022 · Aktualisiert: 09.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 212/7 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrer*innen, die z.B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen von der Ludwig-Landmann-Straße kommend an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrer die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3006 2022 Die Vorlage OF 212/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)

14.10.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2022, OF 506/2 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/24 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in Bockenheim, Schloßstraße 29-31 neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schüler*innenaufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29-31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise-Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1 bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden, sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/24 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schüler*innen aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schüler*innen beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (GBS und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 506/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3295 2022 Die Vorlage OF 506/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aushängeschild Katharinenkreisel?

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7

OF (Antrag Ortsbeirat )

Dazu-Antrag zur M 86

20.09.2022 · Aktualisiert: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Betreff: Dazu-Antrag zur M 86 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine RSV durch Rödelheim zu führen positiv gegenüber, bittet aber um die Beantwortung folgender Fragen: F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig Landmann Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrer*innen die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrer*innen, die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten sehen wir hier eine deutliche Gefahrenstelle, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen für saubere Gehwege

06.09.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2552 entstanden aus Vorlage: OF 185/7 vom 22.08.2022 Betreff: Maßnahmen für saubere Gehwege Bürgerinnen und Bürger in Rödelheim beschweren sich aktuell wieder vermehrt über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, was sich unter anderem in einer aktuellen Petition auf dem Portal "Frankfurt fragt mich" widerspiegelt. Eine Rolle spielt hier sicherlich auch die Zunahme gehaltener Hunde in den letzten Jahren. Aus diesem Grund sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Problematik zu sensibilisieren sowie Angebote der Entsorgung zu schaffen. Explizit sollten dabei auch Bereiche ohne Straßenbegleitgrün ins Auge gefasst werden, da hier die Nutzungskonflikte noch deutlicher zu Tage treten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, an den unten genannten Stellen in Rödelheim Spender für Hundekotbeutel, bestenfalls mit integrierter Mülltonne, aufzustellen. Im Straßenraum ist darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Barrieren für Fußgängerinnen und Fußgänger entstehen und ausreichend Platz auf dem Gehweg verbleibt. Darüber hinaus soll die Aufstellung mit einer Plakataktion zur Aufklärung der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer begleitet werden, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich durchgeführt wurde. 1. Kreuzung Niddagaustraße/Am Alten See 2. Kreuzung Niddauferweg/Fußweg zur Nidda am Ende der Marquardstraße bzw. am Anfang der Röderichstraße (Genaue Koordinaten des gewünschten Standorts: 50°07'19.1"N 8°36'37.4"E) 3. Prießnitzstraße gegenüber Hausnummer 15 (Grünfläche bzw. Spielplatz) Bei positivem Bescheid kann für jede der Stellen eine Patin/ein Pate genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2812 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1440 Aktenzeichen: 66-0

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