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Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)

Vorlagentyp: OFGRÜNE
176 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt eine Überprüfung und Anpassung der Schulbezirke, um die Georg-Büchner-Schule von Überlastung zu entlasten und die Schüler*innen der neuen Grundschule in Bockenheim zuzuordnen. Dies soll die pädagogische Qualität der Schulen sichern und die Raumkapazitäten besser nutzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/24 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in Bockenheim, Schloßstraße 29-31 neu aufgeteilt werden;
  2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schüler*innenaufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird;
  3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29-31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise-Schule (Rebstock) zuzuordnen.

Begründung

Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1 bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche

  1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden, sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/24 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schüler*innen aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schüler*innen beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (GBS und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2022Sie sind hier
    OFOF 506/2Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3295Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)Direktanregung
  3. 10. März 2023STST 666Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)Stellungnahme
  4. 29. März 2025OFOF 1123/2Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
  5. 28. April 2025OAOA 554Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?Anregung
  6. 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 176 WochenBB 82Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 15 · 07.11.2022
TO I, TOP 32
Beraten
Die Vorlage OF 506/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 16 · 05.12.2022
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3295 2022 Die Vorlage OF 506/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP

Mitdiskutieren

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