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Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)

Vorlagentyp: STMagistrat
176 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anpassung des Schulbezirks in Bockenheim. Aufgrund steigender Schülerzahlen und geplanter Neugründungen von Grundschulen wird eine Anpassung der Schulbezirke notwendig. Ziel ist es, allen Schülern einen Betreuungsplatz zu garantieren.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1)

Die Grundschule Bockenheim wird nicht zum Schuljahr 2023/2024 eröffnet. Die Grundschuleröffnung ist für das Schuljahr 2024/2025 geplant.

Zu 2)

Der Stadtteil Bockenheim ist weiterhin von einer verstärkten Bautätigkeit betroffen, wodurch die Zahl der zukünftig Schulpflichtigen weiter ansteigen wird. Die Stadt reagiert auf die steigenden Schülerzahlen durch die Schaffung von zusätzliche Schulplatzkapazitäten. Neben der Erweiterung der Franckeschule um die Räumlichkeiten der ehemaligen Sophienschule wird es auch zwei Neugründungen (Grundschule Schönhofviertel und der Grundschule Bockenheim im Gebäude des ehemaligen DIPF (Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation)) in diesem Stadtteil geben.

Ein erster Austausch zu einem möglichen Neuzuschnitt der Schulbezirke fand bereits im November 2018 satt. Hieran nahmen neben Vertreter*innen aus dem Stadtschulamt sowie dem Staatlichen Schulamt auch Vertretungen der Bonifatiusschule, der Franckeschule und der Georg-Büchner-Schule teil. Die Schulleitungen sowie der Ortsbeirat 2 werden auch weiterhin frühzeitig in die Planungen einbezogen.

Die Schulbezirke in Bockenheim werden erst mit der Eröffnung der Grundschule Schönhofviertel neu zugeschnitten. Die Neugründung dieses Standortes hat Auswirkungen auf alle Schulbezirke in Bockenheim.

Eine Versorgung mit ganztägigen Betreuungsplätzen ist auch in den neuen Grundschulbezirken erklärtes Ziel. Die Planungen sehen vor, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Betreuungsplatz erhalten.

Zu 3)

Mit der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes 2018-2024 wurde ein weiterer Grundschulstandort für das Rebstockgelände beschlossen. Im Zusammenhang mit den Schulbezirksplanungen in Bockenheim werden auch die Schülerzahlenentwicklung im Rebstock (Viktoria-Luise-Schule und neue Grundschule Rebstock) weiter im Blick behalten.

Der Magistrat strebt einen Lösungsansatz an, der die Georg-Büchner-Schule zeitnah räumlich entlastet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2022OFOF 506/2Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3295Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)Direktanregung
  3. 10. März 2023Sie sind hier
    STST 666Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)
    Stellungnahme
  4. 29. März 2025OFOF 1123/2Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
  5. 28. April 2025OAOA 554Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?Anregung
  6. 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 176 WochenBB 82Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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