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Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
87 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat auf, den Zeitplan für den Neubau der Kerschensteinerschule zu überprüfen und zu berichten. Dies ist notwendig, um die Unsicherheiten bezüglich des Ausweichstandorts und der Bauverhandlungen zu klären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Nach langer Ungewissheit wurden der Ortsbeirat und die Schulgemeinde im März 2023 informiert, dass der Ausweichstandort der Kerschensteinerschule auf dem Gelände St. Raphael, Ludwig-Landmann-Straße 365, entstehen soll und der Neubau der Schule (geplante Fertigstellung 2028) nach dem Aufbau der Holzmodule starten kann. Der Einzug in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten:

  1. Sind die ursprünglichen zeitlichen Pläne für den Bau des Ausweichstandortes noch realistisch? Falls nicht, was unternimmt der Magistrat, um schnellstmöglich die Herstellung des Ersatzstandorts zu ermöglichen?
  2. Wie stellt sich der aktuelle Stand der Kaufverhandlungen mit der Kirchengemeinde Sankt Marien dar und wann wird die Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben?
  3. Welches Flächenprogramm ist vorgesehen und gibt es bereits Konkretisierungen der Schulwegplanung?
  4. Ist sichergestellt, dass es durch die Bau- und Planungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem neuen Stadtgymnasium Frankfurt am Industriehof nicht zu Verzögerungen kommt? Wird die Kerschensteinerschule Bestandteil der Schulbauoffensive sein?

Begründung

noch im Zeitplan? Nach langer Ungewissheit wurden der Ortsbeirat und die Schulgemeinde im März 2023 informiert, dass der Ausweichstandort der Kerschensteinerschule auf dem Gelände St. Raphael, Ludwig-Landmann-Straße 365, entstehen soll und der Neubau der Schule (geplante Fertigstellung 2028) nach dem Aufbau der Holzmodule starten kann. Der Einzug in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2024OFOF 366/7Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Februar 2024Sie sind hier
    OMOM 5119Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?
    Direktanregung
  3. 9. September 2024STST 1638Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?Stellungnahme
  4. 10. Oktober 2024OFOF 441/7Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlichOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-Linke
  5. 29. Oktober 2024VV 1036Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlichAnfrage
  6. 1. April 2025OFOF 500/7Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machenOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 20. Mai 2025OMOM 6968Pläne für die Auslagerung der Kerschensteinerschule rechtzeitig bekannt machenDirektanregung
  8. 6. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1700Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlichStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 31 · 03.09.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

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