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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Vorgang: OM 41/21 OBR 1; ST 1408/21 Der Magistrat wird gebeten, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden, wie in der Stellungnahme vom 09.08.2021, ST 1408, vom Magistrat in Aussicht gestellt. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße/Ecke Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von Pkw überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verknüpfen. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

16.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2022, OF 618/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße / Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von PKW überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für Fußgehende und Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2817 2022 Die Vorlage OF 618/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "freigeben werden" die Worte "wie in der Stellungnahme ST 1408 vom 09.08.2021 vom Magistrat in Aussicht gestellt." eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht

08.09.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2022, OF 540/5 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: mangelhafter und unwissenschaftlicher Schlussbericht Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Warum wurde der Schlussbericht zur Sperrung des nördlichen Mainufers der Öffentlichkeit erst jetzt zugänglich gemacht, obwohl er bereits im Dezember 2020 fertiggestellt wurde? 2. Wann wird der Schlussbericht den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat in einer Bürgerversammlung vorgestellt? 3. Warum hat der Magistrat die Verkehrsdaten nur an einem einzigen Tag erhoben (die Sperrung dauerte fast 400 Tage) und so ein objektives und wissenschaftlich fundiertes Ergebnis zu den Folgen der Mainkai-Sperrung verhindert? 4. Bereits im Jahr 2018 prognostizierte der Magistrat durch die Mainkai-Sperrung erhebliche Verkehrsverlagerungen nach Sachsenhausen, u.a. wurden für die Gartenstraße eine Zunahme des Verkehrs durch Verlagerungseffekte von bis zu 25 Prozent und für die Mörfelder Landstraße von bis zu 10 Prozent prognostiziert: Warum fanden trotz dieser Prognosen im Bereich der Gartenstraße und Mörfelder Landstraße keinerlei Messungen statt? 5. Die Ergebnisse des Schlussberichts werden ab Seite 39 in Prozentangaben dargestellt: Wie sehen die dazugehörigen absoluten Zahlen aus? 6. Der Schlussbericht bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihnen folglich keine hohe Aussagekraft zu: Weshalb wurde die Begleituntersuchung nicht so ausgestaltet und durchgeführt, dass sie aussagekräftige und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefert? 7. Was hat die Stadt die Erstellung des Abschlussberichts gekostet? Begründung: Die Sperrung des nördlichen Mainufers vom 30. Juli 2019 bis zum 31. August 2020 hat insbesondere Sachsenhausen und seinen Bürgerinnen und Bürgern erheblich geschadet. Der Verkehr drängte sich monatelang durch die Wohngebiete und sorgte für Staus, Lärm und Umweltbelastungen. Anders als behauptet, haben sich die Staus nicht in Wohlgefallen aufgelöst. Vielmehr standen Busse, Bahnen, LKW und PKW noch länger im Stau. Selbst Fahrradfahrer kamen durch die anhaltenden Staus deutlich schlechter voran. Der dazu nun vorgelegte Schlussbericht weist erhebliche Mängel auf und stellt keine fundierte und wissenschaftliche Grundlage dar, um die Auswirkungen der Sperrung des Mainkais objektiv zu bewerten. Der Bericht selbst bezeichnet seine eigenen Ergebnisse als "vage", misst ihm als keine hohe Aussagekraft zu. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 256 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 51 Der Antrag OF 540/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 487 2022 1. a) Die Vorlage B 256 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 540/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen

06.09.2022 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 entstanden aus Vorlage: OF 522/1 vom 16.08.2022 Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt. Begründung: Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fortzubewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halterinnen und Halter von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von zu Fuß Gehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen, z. B. für weniger breite Fahrzeuge, möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halterinnen und Haltern steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieterinnen und Mieter der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich 23,27 Euro monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz, in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehwegblockaden müssen beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1437 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur

06.09.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen

22.08.2022 · Aktualisiert: 03.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße / Weserstraße und Gutleut-straße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, Fußgehenden und Nutzer*innen der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren. 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur LSA. 3. Damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der LSA nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". . Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur Sitzung am 27.01.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur

19.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2022, OF 579/1 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird aufgefordert, die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrer*innen eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2633 2022 Die Vorlage OF 579/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen

16.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 522/1 Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Meter sicher stellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Meter eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei Vergabe eines Kipp-Pfosten Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten / Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieter*innen umgelegt. Begründung: Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fort zu bewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halter*innen von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von Fußgehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen z.B. für weniger breite Fahrzeuge möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halter*innen steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieter*innen der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich € 23,27 monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieter*innen einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehweg-blockaden müssen beendet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2597 2022 Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 01.06.2022 Betreff: Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3 Vorgang: OM 890/21 OBR 1; ST 371/22 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die zugesagten zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Bethmannstraße 3 zu schaffen, wie in Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 371, geplant. Begründung: Mit Beginn der schönen Jahreszeit zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, die im Römer arbeiten oder zu Sitzungen müssen, das Fahrrad nutzen. Findet ein Ausschuss im Römer statt, so ist zurzeit kaum ein Stellplatz für das Fahrrad am Eingang an der Bethmannstraße 3 zu finden. Die geplanten Abstellmöglichkeiten müssen daher umgehend kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 05.05.2022 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße; - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße). Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2483 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OA (Anregung Ortsbeirat)

Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 484/1 vom 07.06.2022 Betreff: Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umzuwidmen und intensiv und artenreich begrünen sowie Unterflurglassammelbehälter einrichten zu lassen. Begründung: Das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ist per Satzung nicht gestattet. Hier sollte gerade der Magistrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat wirbt aufwendig für eine Belebung und Begrünung von Innenhöfen und fördert derartige Maßnahmen. Auch auf diesem Gebiet könnte und sollte der Magistrat als leuchtendes Vorbild agieren und eine Fläche schaffen, die zum Beispiel den schwer arbeitenden Mitarbeitenden des Magistrats als Ort der Erholung und des Ausruhens in den Pausenzeiten dienen könnte. Sind hohe Staatsgäste in Frankfurt zu Gast oder sind Sportereignisse zu feiern, werden staatliche Repräsentanten oder Pokalsieger regelmäßig über die Limpurgergasse an den Römer herangeführt. Der Platz ist in all seiner Tristesse und Fehlnutzung als Müll- und Parkplatz weder dem angrenzenden altehrwürdigen Rathaus noch den Staatsgästen und Fußballerinnen und Fußballern würdig. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass mit dem Parkhaus Römer ausreichend Stellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.10.2024, OF 1392/1 Anregung vom 29.10.2024, OA 499 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 416 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2251, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer

07.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 484/1 Betreff: Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umwidmen und intensiv und artenreich begrünen zu lassen. Begründung: Das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ist per Satzung nicht gestattet. Hier sollte gerade der Magistrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat wirbt aufwändig für eine Belebung und Begrünung von Innenhöfen und fördert derartige Maßnahmen. Auch auf diesem Gebiet könnte und sollte der Magistrat als leuchtendes Vorbild agieren und eine Fläche schaffen, die zum Beispiel den schwer arbeitenden Mitarbeitenden des Magistrats als Ort der Erholung und des Ausruhens in den Pausenzeiten dienen könnte. Sind hohe Staatsgäste in Frankfurt zu Gast oder sind Sportereignisse zu feiern, werden staatliche Repräsentanten oder Pokalsieger regelmäßig über die Limpurgergasse an den Römer herangeführt. Der Platz ist in all seiner Tristesse und Fehlnutzung als Müll- und Parkplatz weder dem angrenzendem altehrwürdigem Rathaus noch den Staatsgästen und Fußballerinnen und Fußballern würdig. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass mit dem Parkhaus Römer ausreichend Stellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Fotos: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 205 2022 Die Vorlage OF 484/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umwidmen und intensiv und artenreich begrünen zu lassen sowie Unterflurglasssammelbehälter einrichten zulassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden - Verkehrsdaten zur Mainkai-Sperrung veröffentlichen

03.06.2022 · Aktualisiert: 15.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2325 entstanden aus Vorlage: OF 472/5 vom 02.06.2022 Betreff: Keine Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden - Verkehrsdaten zur Mainkai-Sperrung veröffentlichen Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit alle Ergebnisse der Begleituntersuchung zu den verkehrlichen Folgewirkungen der Mainkaisperrung vorzustellen und zugänglich zu machen; 2. dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit das seit Monaten versprochene Umleitungs- und Umfahrungskonzept vorzustellen und zugänglich zu machen; 3. Auskunft darüber zu erteilen, ob und mit welchen konkreten Verkehrsbelastungen und Verkehrsverlagerungen er bei einer erneuten Mainkaisperrung für den Frankfurter Süden rechnet; 4. solange nicht durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass es nicht zu Verkehrsmehrbelastungen für den Frankfurter Süden kommt, von einer erneuten Sperrung des nördlichen Mainufers abzusehen. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Monaten auf die Veröffentlichung der Ergebnisse der Begleituntersuchung zu den verkehrlichen Folgewirkungen der Mainkaisperrung. Ebenso warten sie auf das seit Monaten versprochene Umleitungs- beziehungsweise Umfahrungskonzept. Anstatt die Bevölkerung in die zukünftige Verkehrsplanung mit einzubeziehen, plant der Magistrat die wiederholte Sperrung des Mainkais und damit erneute Mehrbelastungen für die Bürger im Frankfurter Süden. Der Magistrat plant das nördliche Mainufer - während der hessischen Schulferien, - an Wochenenden von freitags 19:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr, - an Feiertagen von 19:00 Uhr des Vortags bis 06:00 Uhr des Folgetags - sowie an allen anderen Tagen von 19:00 bis 06:00 Uhr des Folgetags zu sperren. Hinzu kommen die bisherigen Mainkaisperrungen für die unterschiedlichsten Veranstaltungen. Diese geplanten Sperrungen hätten erhebliche Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden zur Folge. Nach den schlechten Erfahrungen der probeweisen Sperrung gilt es, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger abzuwenden. Der Ortsbeirat lehnt Verkehrsmaßnahmen ab, die zu einer Verkehrsverlagerung und zu einer Verkehrsmehrbelastung im Ortsbezirk 5 führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden - Verkehrsdaten zur Mainkai-Sperrung veröffentlichen

02.06.2022 · Aktualisiert: 15.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2022, OF 472/5 Betreff: Keine Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden - Verkehrsdaten zur Mainkai-Sperrung veröffentlichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit alle Ergebnisse der Begleituntersuchung zu den verkehrlichen Folgewirkungen der Mainkai-Sperrung vorzustellen und zugänglich zu machen. Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit das seit Monaten versprochene Umleitungs- und Umfahrungskonzept vorzustellen und zugänglich zu machen. Auskunft darüber zu erteilen, ob und mit welchen konkreten Verkehrsbelastungen und Verkehrsverlagerungen er bei einer erneuten Mainkai-Sperrung für den Frankfurter Süden rechnet. Solange nicht durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass es nicht zu Verkehrsmehrbelastungen für den Frankfurter Süden kommt, von Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Monaten auf die Veröffentlichung der Ergebnisse der Begleituntersuchung zu den verkehrlichen Folgewirkungen der Mainkai-Sperrung. Ebenso warten sie auf das seit Monaten versprochene Umleitungs- beziehungsweise Umfahrungskonzept. Anstatt die Bevölkerung in die zukünftige Verkehrsplanung mit einzubeziehen, plant der Magistrat die wiederholte Sperrung des Mainkais und damit erneute Mehrbelastungen für die Bürger im Frankfurter Süden. Der Magistrat plant das nördliche Mainufer - während der hessischen Schulferien, - an Wochenenden von freitags 19:00 Uhr bis montags 6:00 Uhr, - an Feiertagen von 19:00 Uhr des Vortags bis 6:00 Uhr des Folgetags - sowie an allen anderen Tagen von 19:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags zu sperren. Hinzu kommen die bisherigen Mainkaisperrungen für die unterschiedlichsten Veranstaltungen. Diese geplanten Sperrungen hätten erhebliche Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden zur Folge. Nach den schlechten Erfahrungen der probeweisen Sperrung gilt es, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger abzuwenden. Der Ortsbeirat lehnt Verkehrsmaßnahmen ab, die zu einer Verkehrsverlagerung und zu einer Verkehrsmehrbelastung im Ortsbezirk 5 führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 197 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 48 Die Vorlage OF 472/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2325 2022 1. Der Vorlage B 197 wird unter Hinweis auf die OM 3225 2022 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 472/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3

01.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 477/1 Betreff: Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3 Vorgang: OM 890/21 OBR 1; ST 371/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die zugesagten zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Bethmannstraße 3 zu schaffen, wie in ST 371 vom 14.02.2022 geplant. Begründung: Mit Beginn der schönen Jahreszeit, zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, die im Römer arbeiten oder zu Sitzungen müssen, das Fahrrad nutzen. Findet ein Ausschuss im Römer statt, so ist zurzeit kaum ein Stellplatz für das Fahrrad am Eingang an der Bethmannstraße 3 zu finden. Die geplanten Abstellmöglichkeiten müssen daher umgehend kommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2407 2022 Die Vorlage OF 477/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2216 entstanden aus Vorlage: OF 470/1 vom 22.05.2022 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, den durch Restaurantbestuhlung versperrten Gehweg auf der nördlichen Seite des Mainkais ab Fahrtor in Richtung Alte Mainzer Gasse wieder passierbar machen zu lassen, damit Menschen zu Fuß, mit Rollstuhl/Rollator, Kinderwagen etc. bei der Querung des Mainkais in Höhe des Eisernen Stegs auf der nördlichen Gehwegseite ausreichend Platz vorfinden. Es muss überprüft werden, inwieweit Ausmaß und Anordnung der Außengastronomie dort verändert werden müssen. Begründung: Der Gehweg ist durch die umfangreiche Restaurantbestuhlung blockiert. Zu Fuß Gehende müssen sich entweder zwischen den Tischen durchschlängeln oder auf die Fahrbahn ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führt. Bild: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1825 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen

22.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2022, OF 470/1 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den durch Restaurantbestuhlung versperrten Gehweg auf der nördlichen Seite des Mainkais ab Fahrtor in Richtung Alte Mainzer Gasse wieder passierbar machen zu lassen, damit Menschen zu Fuß, mit Rollstuhl/Rollator, Kinderwagen, etc. bei der Querung des Mainkais in Höhe des Eisernen Stegs auf der nördlichen Gehwegseite ausreichend Platz vorfinden. Es muss überprüft werden, inwieweit Ausmaß und Anordnung der Außengastronomie dort verändert werden müssen. Begründung: Der Gehweg ist durch die umfangreiche Restaurantbestuhlung blockiert. Fußgehende müssen sich entweder zwischen den Tischen durchschlängeln oder auf die Fahrbahn ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führt. Bild: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.05.2022, OF 440/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2216 2022 1. Die Vorlage OF 440/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 470/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 470/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Außengastronomie und Verkehrssicherheit in Einklang bringen

06.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2022, OF 441/1 Betreff: Außengastronomie und Verkehrssicherheit in Einklang bringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass Menschen zu Fuß, mit Rollstuhl/Rollator, Kinderwagen etc. bei der Querung des Mainkais in Höhe des Eisernen Stegs auf der nördlichen Gehwegseite ausreichend Platz vorfinden. Dazu muss überprüft werden, inwieweit die Außengastronomie dort verändert werden muss. Begründung: Am Eisernen Steg gegenüber ist das Wirtshaus am Main. Die Bestuhlung wird mit Blumenkästen bis an die Straße gestellt. Hier wurden eigentlich zwei Fußgängerampeln nebeneinander aufgestellt, um die vielen Touristen sicher über die Straße zu bringen. Doch nun ist dort nicht mehr genügend Lauf-/Aufstellbereich. Außerdem werden die Bestuhlungen mit Metallseilen angebunden, welche eine Stolpergefahr darstellen. Menschen, die z.B. mit Rollstühlen oder Kinderwagen unterwegs sind, haben hier keine Chance. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 441/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 470/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt

05.05.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2022, OF 485/1 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße) Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2413 2022 Die Vorlage OF 485/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen

03.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 440/1 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den durch Restaurantbestuhlung versperrten Gehweg auf der nördlichen Seite des Mainkais ab Fahrtor in Richtung Alte Mainzer Gasse wieder passierbar machen zu lassen. Begründung: Der Gehweg ist durch die umfangreiche Restaurantbestuhlung blockiert. Fußgehende müssen sich entweder zwischen den Tischen durchschlängeln oder auf die Fahrbahn ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führt. Bild: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.05.2022, OF 470/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2216 2022 1. Die Vorlage OF 440/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 470/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 470/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sperrung nördliches Mainufer hier: keine Sperrung zulasten der Innenstadt

26.04.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2022, OF 435/1 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: keine Sperrung zulasten der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, solange kein umfassendes Verkehrskonzept vorgelegt wird, welches verhindert, dass es zu Verkehrsmehrbelastungen für die Frankfurter Innenstadt (insbesondere Berliner Straße) kommt, von einer erneuten Sperrung des nördlichen Mainufers abzusehen. Begründung: Die letzte Sperrung des Mainkais hat gezeigt, dass der MIV auch auf die Berliner Straße ausweicht. Dadurch kommt es dort zu einer Mehrbelastung. Es muss jedoch das Ziel sein, gerade in der Innenstadt den MIV zu reduzieren. Eine Sperrung des Mainkais ohne umfassendes Verkehrskonzept wirkt hier geradezu kontraproduktiv. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 25.03.2022, OA 167 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 167 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 435/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Innenstadt

06.04.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2022, OF 420/1 Betreff: Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den vom Mobilitätsdezernat geplanten und in der Ortsbeiratssitzung am 25. März 2022 vorgestellten Maßnahmen für den Radverkehr und zur Verkehrsberuhigung in der Innenstadt die folgenden Korrekturen vorzunehmen: 1. Auf den Grundnetzstraßen gilt Tempo 50, während auf den Nebenstraßen Tempo 30 gilt; 2. Auf die Diagonalsperre am Friedrich-Stoltze-Platz wird verzichtet; 3. Die Abbiegemöglichkeit von der Kurt-Schumacher-Straße in die Ostzeil wird beibehalten; 4. Die Ein- und Ausfahrten der Parkhäuser Hauptwache und Konstabler werden optimiert; 5. Die Lieferzonen für den Einzelhandel und die Gastronomie werden als solche vormittags genutzt, während sie nachmittags für die Kunden zur Verfügung stehen; und 6. Die Abbiegemöglichkeit von der Weißadlergasse in Richtung des Parkhauses Hauptwache entfällt. Stattdessen ist die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Berliner Straße auf den Kornmarkt zu prüfen. Begründung: Das vom Mobilitätsdezernat vorgestellte Konzept bedarf einer Verbesserung im Sinne der vorbezeichneten Maßnahmen. Tempo 50 auf den Grundnetzstraßen sowie Tempo 30 auf den Nebenstraßen stellen angemessene Geschwindigkeiten dar und halten den Verkehrsfluss am Laufen. Auf Diagonalsperren ist zu verzichten, da sie zu Ausweichverkehr führen. Die bisherige Abbiegemöglichkeit in der Kurt-Schumacher-Straße muss beibehalten werden, da sie für die Andienung des Gerichtsviertels über die Kurt-Schumacher-Straße notwendig ist. Eine Konzentration der Anlieferung des Einzelhandels und der Gastronomie auf die Vormittagsstunden, ähnlich wie in der Freßgass, eröffnet die Möglichkeit, diese Zonen nachmittags als Parkplätze zu nutzen. Die Andienung des Parkhauses Hauptwache ausschließlich von der Berliner Straße würde zu mehr Aufenthaltsqualität in den Gassen der Innenstadt führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 28 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 420/1 ziffernweise. Beschluss: Die Vorlage OF 420/1 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1. bis 5.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen!

25.03.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 343/5 vom 03.02.2022 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen! Vorgang: NR 237/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1157/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022, § 1157, zum nördlichen Mainkai (Vorlage NR 237) solange auszusetzen, bis durch entsprechende Maßnahmen nachweislich sichergestellt ist, dass aus den in verschiedenen Stufen geplanten Sperrungen kein Ausweichverkehr für Sachsenhausen resultiert; 2. grundsätzlich keine Sperrungen - auch nicht an Wochenenden, Feiertagen oder in den hessischen Schulferien - des nördlichen Mainkais vorzunehmen, zu denen der Ortsbeirat 5 nicht zuvor gehört und diesem vonseiten der zuständigen Fachämter plausibel dargelegt wurde, dass aus den jeweils geplanten Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen für die Menschen in Sachsenhausen zu erwarten sind. Begründung: Wie bereits bei der temporären - als Verkehrsversuch propagierten - Sperrung des nördlichen Mainkais für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Zeit vom 01. August 2019 bis 31. August 2020, wurde auch zur jetzigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022, § 1157, der Ortsbeirat 5 wiederum nicht gehört, obwohl er durch die massiven Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf den innerstädtischen Gesamtverkehr - besonders in Sachsenhausen - unmittelbar betroffen ist. Die probeweise Sperrung des nördlichen Mainufers 2019/2020 für den motorisierten Individualverkehr hatte nicht nur zu untragbaren Zuständen für alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer auf der südlichen Mainseite geführt, sondern auch zu einer tiefen Spaltung der Stadtgesellschaft in Befürworter und Gegner dieser Maßnahme. Keinesfalls darf sich das wiederholen, was Anwohner im Süden Frankfurts schon einmal erdulden mussten, als der nördliche Mainkai gesperrt war: eine massive Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die südliche Mainseite bis in die Wohngebiete von Sachsenhausen hinein, zulasten der Gesundheit und der Lebensqualität der dort lebenden Menschen. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserer Stadt muss sowohl nördlich als auch südlich des Mains gewahrt bleiben. Zu diesem Zweck muss der Ortsbeirat 5 nicht nur in alle zukünftig geplanten Eingriffe in die Verkehrsführung am nördlichen Mainkai einbezogen werden, sondern es ist bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass diese zu keinem zusätzlichen Verkehrsaufkommen im Süden von Frankfurt führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1696 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Flohmarkt soll weiterhin regelmäßig am südlichen Mainufer stattfinden

25.03.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1930 entstanden aus Vorlage: OF 405/5 vom 28.02.2022 Betreff: Der Flohmarkt soll weiterhin regelmäßig am südlichen Mainufer stattfinden Vorgang: NR 237/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OA 485/19 OBR 5; ST 893/20 Der Magistrat wird gebeten, bei seinen Planungen (Vorlage NR 237) zur Sperrung des nördlichen Mainufers einzustellen, dass der Flohmarkt auch künftig regelmäßig (alle zwei bis vier Wochen) am Sachsenhäuser Ufer stattfinden soll. Ferner soll auch weiterhin das Museumsuferfest am Sachsenhäuser Ufer veranstaltet werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 spricht sich dafür aus, dass der traditionsreiche Flohmarkt auch künftig regelmäßig (alle zwei bis vier Wochen) am Sachsenhäuser Mainufer (Schaumainkai) stattfindet. Dies ist der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger (vgl. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/wann-der-flohmarkt-an-den-schau mainkai-zurueckkehrt-16859173.html). Der Flohmarkt am nördlichen Mainufer wurde während der Sperrung des Mainkais weniger angenommen und die Händler klagten über wenig Platz und fehlendes Flair. Bei der vergangenen Sperrung des nördlichen Mainufers für den Kraftfahrzeugverkehr hat sich die Verkehrssituation in Sachsenhausen deutlich verschlechtert. Die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger haben erheblich zugenommen. Hierzu darf es nicht erneut kommen. Es muss daher ein tragfähiges Konzept her (vgl. auch die Anregung des Ortsbeirates 5 an die Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2019, OA 485), welches auch veranstaltungsbedingte Sperrungen des Sachsenhäuser Mainufers (Schaumainkai) berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 485 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 893 Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1583 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sperrung nördliches Mainufer hier: Keine Sperrung zulasten des Frankfurter Südens

25.03.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2022, OA 167 entstanden aus Vorlage: OF 397/5 vom 31.01.2022 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Keine Sperrung zulasten des Frankfurter Südens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, solange kein umfassendes Verkehrskonzept vorgelegt wird, welches verhindert, dass es zu Verkehrsmehrbelastungen für den Frankfurter Süden kommt, von einer erneuten Sperrung des nördlichen Mainufers abzusehen. Begründung: Der Magistrat plant das nördliche Mainufer 1. an Wochenenden von freitags 19:00 Uhr bis montags 06:00 Uhr, 2. an Feiertagen von 19:00 Uhr des Vortags bis 06:00 Uhr des Folgetags sowie 3. an allen anderen Tagen von 19:00 bis 06:00 Uhr des Folgetags zu sperren. Hinzu kommen die bisherigen Mainkaisperrungen für Veranstaltungen. Außerdem soll der Mainkai ab 2022 während der gesamten hessischen Schulferien für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Diese Sperrungen hätten erhebliche Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden zur Folge. Nach den schlechten Erfahrungen der probeweisen Sperrung gilt es, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger abzuwenden. Der Ortsbeirat lehnt Verkehrsmaßnahmen ab, die zu einer Verkehrsverlagerung und zu einer Verkehrsmehrbelastung im Ortsbezirk 5 führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.04.2022, OF 435/1 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2081 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 5 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 167 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 435/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 167 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1602, 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.05.2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Weiterentwicklung des Stadtteilpreises Kalbach-Riedberg 2022

07.03.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 194/12 Betreff: Weiterentwicklung des Stadtteilpreises Kalbach-Riedberg 2022 Der Ortsbeirat 12 schreibt seinen Stadtteilpreis 2022 aus. Die Auslobung des Stadtteilpreises soll Bürgerinnen und Bürger in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützen und ihren ehrenamtlichen Einsatz würdigen. Ausgezeichnet werden mit dem Preis bereits umgesetzte Ideen, Projekte oder Initiativen von freien Initiativen oder Einrichtungen, Gruppen oder Einzelpersonen, Vereinen, Schulen oder Kirchengemeinden, die ihren Sitz im Ortsbezirk 12 haben oder von Bürgern, die hier arbeiten und sich in unserem Stadtteil engagieren. Prämiert werden können grundsätzlich alle Ideen, Projekte und Initiativen, die das Zusammenleben im Stadtteil oder die Zusammenarbeit mit dem Stadtteil verbundener Partner (z.B. Städte-, Kirchen, Vereinspartnerschaften) verbessern. Diese können z. B. die Bereiche Wohnen, Kultur, Freizeit, Sport, Mobilität, Verkehrsplanung, Ökologie, Integration, Inklusion, Bildung, berufliche Qualifizierung, Kinder- oder Jugendförderung, Völkerverständigung, Festigung demokratischer Grundwerte oder von Meinungspluralität, Seniorenarbeit, Gleichberechtigung, Gesundheit oder Stadtteilgeschichte betreffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro aus dem OBR-Etat bereit. Der Preis kann geteilt werden, um ggf. mehrere Preisträgerinnen und Preisträger zu berücksichtigen. Die Präsentation der jeweils ausgezeichneten Ideen, Projekte und Initiativen und die Verleihung des Preises erfolgt beim Neujahrsempfang des Ortsbeirates im jeweiligen Folgejahr. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionslose Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied und je einem Vertreter/einer Vertreterin des Vereinsrings/der Vereine aus Riedberg und Kalbach entsendet. Die Jury sichtet und bewertet die Vorschläge und schlägt dem Ortsbeitrat eine/n (oder mehrere) Preisträger/in(en) vor. Über die Entscheidung wird in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates beschlossen. Die jährliche Bekanntmachung über die Auslobung des Stadtteilpreises erfolgt in geeigneter Form, z.B. in den Schaukästen, durch die Presse, Social Media und auf der Webseite der Stadt Frankfurt. Bewerbungen mit einer Kurzbeschreibung des Projektes sind zu richten an: Büro der Stadtverordnetenversammlung z. Hd. Frau Heike Nowatschek, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt oder per E-Mail an: ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2022 Begründung: Dieser Preis bietet dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich mit ihren Ideen und ihrem großen Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens der Menschen in Kalbach/Riedberg sowie in mit uns verbundene Menschen in der Welt einsetzen. Gerade die aktuell sehr herausfordernden Zeiten zeigen, dass es sinnvoll ist, den Stadtteilpreis auch für Maßnahmen zu öffnen, die den Blick über unseren Ortsbezirk hinaus weiten und dennoch einen Bezug zu Riedberg/Kalbach haben. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2022, OF 171/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 171/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden." gestrichen und stattdessen als vorletzter Satz des Tenors "Der Preis kann nicht zweimal in Folge derselben/demselben Preisträger/in verleihen werden." eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 194/12 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen

04.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2022, OF 404/5 Betreff: Umgestaltung Schweizer Straße und Schweizer Platz hier: Verdrängung von Autoverkehr in benachbarte Wohnstraßen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, 1. Wie hoch ist in den Straßen - Gartenstraße, Morgensternstraße, Hans-Thoma-Straße, Schifferstraße, Oppenheimer Landstraße, Schwanthaler Straße, Textorstraße, Schadowstraße, Holbeinstraße, Schweizer Straße, Kaulbachstraße und Mörfelder Landstraße - die Verkehrsbelastung heute in absoluten Zahlen? 2. Wie wird sich die Verkehrsbelastung in diesen Straßen nach der Prognose des Magistrats absolut und prozentual bei Realisierung des Verkehrskonzepts am Schweizer Platz erhöhen? 3. Wie wird sich jeweils die Verkehrsbelastung in diesen Straßen zusätzlich erhöhen, wenn sich wegen der Schaffung neuer Radwege in der Walter-Kolb-Straße, Gartenstraße, Holbeinstraße, Gutzkowstraße und Mörfelder Landstraße deren Leistungsfähigkeit - insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten - vermindert? 4. Wie wird sich zusätzlich in diesen Straßen die Verkehrsbelastung erhöhen, wenn der Mainkai für den Verkehr gesperrt werden sollte? 5. Wie hoch war - jeweils in absoluten Zahlen - die zusätzliche Verkehrsbelastung in den oben genannten Straßen, als vor zwei Jahren der Mainkai gesperrt war? 6. Wieso soll sich nach Angaben des Magistrats die Verkehrsbelastung in der Cranachstraße vermindern, obwohl diese nach Wegfall der Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz die natürliche Straßenverbindung zwischen der Schneckenhofstraße und der Gartenstraße bzw. umgekehrt darstellt? 7. Wie hoch ist zurzeit jeweils der Anteil - absolut und prozentual - der Fahrbewegungen auswärtiger Verkehrsteilnehmer, die die Schweizer Straße oder die Gartenstraße befahren, ohne ihren Abfahrts- oder Zielort in Sachsenhausen zu haben? 8. Wie viele Personen leben jeweils an den vorgenannten Straßen gemäß des aktuellen Melderegisters? Begründung: Der Magistrat hat den Auftrag, die Schweizer Straße und den Schweizer Platz umzugestalten. In diesem Zusammenhang will er am Schweizer Platz die bisherige Verkehrsführung ändern. Zukünftig soll die Schweizer Straße geradeaus mitten über die Innenfläche des Schweizer Platzes geführt werden. Aus den fünf auf den Schweizer Platz speichenartig führenden Straßen soll es nicht mehr möglich sein, in die Schweizer Straße einzufahren. Gleichzeitig ist in diese Straßen ein Abbiegen aus der Schweizer Straße nicht mehr möglich. Der Magistrat teilt mit, dass diese neue Verkehrsplanung auf zwölf Straßen - zumindest abschnittsweise - zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen wird. In diesem Zusammenhang ergeben sich mehrere Fragen, welche insbesondere für die zukünftige Verkehrsbelastung wichtig sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 37 Die Vorlage OF 404/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2022 Die Vorlage OF 404/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Der Flohmarkt soll weiterhin regelmäßig am südlichen Mainufer stattfinden

28.02.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 405/5 Betreff: Der Flohmarkt soll weiterhin regelmäßig am südlichen Mainufer stattfinden Vorgang: NR 237/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OA 485/19 OBR 5; ST 893/20 Der Magistrat wird gebeten bei seinen Planungen (NR 237) zur Sperrung des nördlichen Mainufers einzustellen, dass der Flohmarkt auch künftig regelmäßig (alle 2-4 Wochen) am Sachsenhäuser Ufer stattfinden soll. Ferner soll auch weiterhin das Museumsuferfest am Sachsenhäuser Ufer veranstaltet werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 spricht sich dafür aus, dass der traditionsreiche Flohmarkt auch künftig regelmäßig (alle 2-4 Wochen) am Sachsenhäuser Mainufer (Schaumainkai) stattfindet. Dies ist der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger. [1] Der Flohmarkt am nördlichen Mainufer während der Sperrung des Mainkais wurde weniger angenommen und die Händler klagten über wenig Platz und fehlendes Flair. Bei der vergangenen Sperrung des nördlichen Mainufers für den Kraftfahrzeugverkehr hat sich die Verkehrssituation in Sachsenhausen deutlich verschlechtert. Die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger haben erheblich zugenommen. Hierzu darf es nicht erneut kommen. Es muss daher ein tragfähiges Konzept her (vgl. auch die Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 485), welches auch veranstaltungsbedingten Sperrung des Sachsenhäuser Mainufer (Schaumainkai) berücksichtigt. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 485 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 893 Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1930 2022 Die Vorlage OF 405/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schaumainkai: Sicherer barrierefreier Fußgängerüberweg als Verbindung vom Museumspark zum Main

23.02.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 390/5 Betreff: Schaumainkai: Sicherer barrierefreier Fußgängerüberweg als Verbindung vom Museumspark zum Main Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie angesichts bevorstehende Mainkaisperrung der Schaumainkai für den Fußverkehr sicherer umgestaltet werden kann. Ein zusätzlicher Fußgängerüberweg auf dem Fußweg vom Metzlerpark zur gegenüberliegenden Barrierefreien Rampe zum unteren Mainufer ist dringend erforderlich. Begründung: Die Verbindung vom Stadtteil Sachsenhausen, den Parks und Museen über den Schaumainkai zum Mainufer ist für viele Menschen eine natürliche und wichtige Wegebeziehung. Vor allem am offiziellen Fußweg vom Metzlerpark zum unteren Mainufer, der durch den mehrspurigen Schaumainkai unterbrochen wird, versuchen viele Menschen, insbesondere Familien mit Kindern, diese Straße "wild" zu überqueren, um ohne lange Umwege über die gegenüberliegende Rampe zum unteren Mainufer gelangen zu können. Das ist gefährlich. Die nächsten barrierefreien Abgänge zum Main sind allerdings erst in mehreren hundert Metern Entfernung (am Kommunikationsmuseum und hinter dem Haus der Jugend) zu erreichen. Daher sollte an dieser Stelle ein zusätzlicher Fußgängerüberweg mit Querungshilfe eingeplant werden. Diese Maßnahmen sollten vor der Sperrung des Mainkais erfolgen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 390/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung des Schaumainkais zwischen Schweizer Straße und Alter Brücke

23.02.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 358/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung des Schaumainkais zwischen Schweizer Straße und Alter Brücke Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Es werden in den Haushalt 2022 ausreichende Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung der Umgestaltung des Schaumainkais zwischen Alter Brücke und Schweizer Straße wie bereits zwischen Schweizer Straße und Friedensbrücke zweispurig (mit Abbiegespuren) und breiteren Bürgersteigen vor den Museen eingeplant. Begründung: Der Schaumainkai zwischen Museumsufer und Main, mit dem alten Baumbestand und Blick auf die Skyline, ist heute eine viel befahrene Durchgangsstraße und trennt den Stadtteil mit dem Museumsufer und Parks von den Grünflächen am Mainufer. Die mehrspurige Straße lädt zum Rasen ein. Oft wird das Tempolimit nicht eingehalten. Das Problem wird zusätzlich verschärft durch die bevorstehende Mainkaisperrung. Dabei stellt der Schaumainkai als Verbindung von Sachsenhausen, den Parks und Museen zum Mainufer eine natürliche und wichtige Wegebeziehung dar. Außerdem sind die anliegenden Museen oft das Ziel von Familien und Schulklassen, die das pädagogische Angebot der Museen nutzen. Daher sollte der Schaumainkai in diesem Bereich ähnlich wie zwischen Schweizer Straße und Friedensbrücke zweispurig und sicherer umgestaltet und die Aufenthaltsqualität an diesem besonderen Ort erhöht werden. Dadurch könnte der Bürgersteig auf der Seite der Museen breiter gestaltet und damit auch der kulturellen Bedeutung dieser bundesweit einmaligen Kulturmeile Rechnung getragen werden. Diese Maßnahmen sollten vor der Sperrung des Mainkais erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 358/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Trierischer Hof und Allerheiligenviertel

22.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 361/1 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Trierischer Hof und Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Videoüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Überwachungsanlage begannen die Dealer ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürger*innennähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1833 2022 Die Vorlage OF 361/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU, 1 SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Unterflurbewässerungsanlage für das nördliche Mainufer - Fragen

21.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2022, OF 363/1 Betreff: Unterflurbewässerungsanlage für das nördliche Mainufer - Fragen Vorgang: OM 6121/20 OBR 1; ST 1595/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse gab es zu der Untersuchung zu weiteren Mainwasserentnahmestellen am nördlichen Mainufer? 2. Was hat die Prüfung zur Verwendung von Brauchwasser (Pumpwerk Alte Mainzer Gasse) ergeben? 3. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den Bau weiterer Unterflurbewässerungsanlagen am nördlichen Mainufer? Begründung: In der ST 1595 vom 11.09.2020 berichtete der Magistrat, dass Ende des Jahres 2020 neue Erkenntnisse aus Prüfungen vorliegen würden. Auch die Aussicht auf Planung und Bau für zwei weitere Unterflurbewässerungsanlagen am nördlichen Mainufer wurde dort gegeben. Es stellt sich die Frage, was seitdem geschehen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6121 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 342 2022 Die Vorlage OF 363/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen

08.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, den in der Grafik schraffiert gekennzeichneten Bereich zwischen Theatertunnel und Gabelung Bethmannstraße/Münzgasse mit Radbügeln ausstatten zu lassen. Begründung: Die dort regelmäßig abgestellten Pkw versperren die Sicht auf den Fußgängerüberweg. In diesem Bereich gibt es eine große Nachfrage nach weiteren Radbügeln. Im Übrigen hat der Magistrat die Absicht, in der Innenstadt nur noch bewirtschaftete Parkplätze anzubieten. Für bewirtschafteten Parkraum eignet sich dieser Bereich jedoch nicht. Skizze: Geoportal Frankfurt Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Auskunftsersuchen zum Ausmaß der Folgen durch Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs weg vom Mainkai

04.02.2022 · Aktualisiert: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2022, OF 344/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Ausmaß der Folgen durch Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs weg vom Mainkai Der Magistrat wird um Auskunft zur nachfolgenden Frage ersucht: Welches Ausmaß hat die Last des motorisierten Individualverkehrs, die durch die Sperrung des Mainkais von diesem nach dem Willen des Magistrats wegverlagert werden soll und wie schätzt der Magistrat das Maß der zusätzlichen Belastung für Sachsenhausen durch diese Maßnahme ein? Begründung: Der Magistrat hat das Ziel formuliert, den Mainkai ganz oder zeitweise für den motorisierten Individualverkehr zu sperren. Dies muss planvoll und nicht chaotisch erfolgen. Ziel muss erkennbar die Reduzierung der Gesamtbelastung sein und eine unangemessene Verlagerung in andere Bereiche und unangemessene Belastung anderer muss ausgeschlossen werden. Es muss verantwortlich gestaltet werden un d es darf nicht nach dem Prinzip "Der Verkehr sucht sich seinen Weg." Verfahren werden. Transparenz ist dabei oberstes Gebot, um Akzeptanz für solche Maßnahmen herzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 335 2022 Die Vorlage OF 344/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Jährlich wiederkehrender Stadtteilpreis für Kalbach-Riedberg

03.02.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 171/12 Betreff: Jährlich wiederkehrender Stadtteilpreis für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 12 lobt ab sofort jährlich den Stadtteilpreis aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Ortsteilen Kalbach und/oder Riedberg gefördert haben. Dazu werden Ideen entwickelt und Projekte gestartet. Das bedeutet eine Weiterentwicklung für das soziale Zusammenleben im Stadtteil. Der Preis ist mit 500,00 € aus den verfügbaren Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirates dotiert und wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Ende der Bewerbungsfrist: 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres. Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionsloses Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden. Der Vorsitz der Jury wird innerhalb der Jury bestimmt. Die Übergabe an die/den Preisträger/in erfolgt in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung des folgenden Jahres. Begründung: Seit Jahren bietet dieser Preis dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich mit ihren Ideen und ihrem großem Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Kalbach/Riedberg einsetzen. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 194/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 171/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 171/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden." gestrichen und stattdessen als vorletzter Satz des Tenors "Der Preis kann nicht zweimal in Folge derselben/demselben Preisträger/in verleihen werden." eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 194/12 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zu Lasten von Sachsenhausen!

03.02.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 343/5 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zu Lasten von Sachsenhausen! Vorgang: NR 237/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dazu aufgefordert: 1. Die Umsetzung des Beschlusses §1157 der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.22 zum nördlichen Mainkai (NR 237) solange auszusetzen, bis durch entsprechende Maßnahmen nachweislich sichergestellt ist, dass aus den in verschiedenen Stufen geplanten Sperrungen kein Ausweichverkehr für Sachsenhausen resultiert. 2. Grundsätzlich keine Sperrungen - auch nicht an Wochenenden, Feiertagen oder in den hessischen Schulferien - des nördlichen Mainkais vorzunehmen, zu denen der Ortsbeirat 5 nicht zuvor gehört und diesem von Seiten der zuständigen Fachämter plausibel dargelegt wurde, dass aus den jeweils geplanten Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen für die Menschen in Sachsenhausen zu erwarten sind. Begründung: Wie bereits bei der temporären - als Verkehrsversuch propagierten - Sperrung des nördlichen Mainkais für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Zeit vom 01. August 2019 bis 31. August 2020, wurde auch zur jetzigen Beschlussfassung §1157 der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022 der Ortsbeirat 5 wiederum nicht gehört. Und das, obwohl er durch die massiven Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf den innerstädtischen Gesamtverkehr - besonders in Sachsenhausen unmittelbar - unmittelbar betroffen ist. Die probeweise Sperrung des nördlichen Mainufers 2019/2020 für den MIV hatte nicht nur zu untragbaren Zuständen für alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer auf der südlichen Mainseite geführt, sondern auch zu einer tiefen Spaltung unserer Stadtgesellschaft in Befürworter und Gegner dieser Maßnahme. Keinesfalls darf sich das wiederholen, was Anwohnerinnen und Anwohner im Süden Frankfurts schon einmal erdulden mussten, als der nördliche Mainkai gesperrt war: Eine massive Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die südliche Mainseite bis in die Wohngebiete von Sachsenhausen hinein, zu Lasten der Gesundheit und der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserer Stadt muss sowohl nördlich als auch südlich des Mains gewahrt bleiben. Zu diesem Zweck muss der Ortsbeirat 5 nicht nur in alle zukünftig geplanten Eingriffe in die Verkehrsführung am nördlichen Mainkai einbezogen werden, sondern es ist bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass diese zu keinem zusätzlichen Verkehrsaufkommen im Süden von Frankfurt führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 343/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1921 2022 Die Vorlage OF 343/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sperrung nördliches Mainufer hier: Keine Sperrung zu Lasten des Frankfurter Südens

31.01.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 397/5 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Keine Sperrung zu Lasten des Frankfurter Südens Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, solange kein umfassendes Verkehrskonzept vorgelegt wird, welches verhindert, dass es zu Verkehrsmehrbelastungen für den Frankfurter Süden kommt, von einer erneuten Sperrung des nördlichen Mainufers abzusehen. Begründung: Der Magistrat plant das nördliche Mainufer - an Wochenenden von freitags 19:00 Uhr bis montags 6:00 Uhr, - an Feiertagen von 19:00 Uhr des Vortags bis 6:00 Uhr des Folgetags, - sowie an allen anderen Tagen von 19:00 bis 6:00 Uhr des Folgetags zu sperren. Hinzu kommen die bisherigen Mainkaisperrungen für Veranstaltungen. Außerdem soll der Mainkai ab 2022 während der gesamten hessischen Schulferien für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Diese Sperrungen hätten erhebliche Mehrbelastungen für den Frankfurter Süden zur Folge. Nach den schlechten Erfahrungen der probeweisen Sperrung gilt es, zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger abzuwenden. Der Ortsbeirat lehnt Verkehrsmaßnahmen ab, die zu einer Verkehrsverlagerung und zu einer Verkehrsmehrbelastung im Ortsbezirk 5 führen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 167 2022 Die Vorlage OF 397/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen

18.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 303/1 Betreff: Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den in der Grafik schraffiert gekennzeichneten Bereich zwischen Theatertunnel und Gabelung Bethmannstraße / Münzgasse mit Radbügeln ausstatten zu lassen. Begründung: Die dort regelmäßig abgestellten PKW versperren die Sicht auf den Fußgehenden-Überweg. In diesem Bereich gibt es eine große Nachfrage nach weiteren Radbügeln. Im Übrigen hat der Magistrat die Absicht, in der Innenstadt nur noch bewirtschaftete Parkplätze anzubieten. Für bewirtschafteten Parkraum eignet sich dieser Bereich jedoch nicht. Skizze: Geoportal Frankfurt / Andreas Laeuen Foto: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1577 2022 Die Vorlage OF 303/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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