Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen!
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
13.01.2022
03.02.2022
25.03.2022
22.07.2022
Antrag Ortsbeirat
Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zu Lasten von Sachsenhausen!
Details im PARLIS OF_343-5_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen!
Details im PARLIS OM_1921_2022Stellungnahme des Magistrats
Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen!
Details im PARLIS ST_1696_202203.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zu Lasten von Sachsenhausen!
Details im PARLIS OF_343-5_202225.03.2022
Anregung Ortsbeirat
Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen!
Details im PARLIS OM_1921_202222.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen!
Details im PARLIS ST_1696_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 343/5 vom 03.02.2022
Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainkais zulasten von Sachsenhausen!
Vorgang: NR 237/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1157/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022, § 1157, zum nördlichen Mainkai (Vorlage NR 237) solange auszusetzen, bis durch entsprechende Maßnahmen nachweislich sichergestellt ist, dass aus den in verschiedenen Stufen geplanten Sperrungen kein Ausweichverkehr für Sachsenhausen resultiert; 2. grundsätzlich keine Sperrungen - auch nicht an Wochenenden, Feiertagen oder in den hessischen Schulferien - des nördlichen Mainkais vorzunehmen, zu denen der Ortsbeirat 5 nicht zuvor gehört und diesem vonseiten der zuständigen Fachämter plausibel dargelegt wurde, dass aus den jeweils geplanten Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen für die Menschen in Sachsenhausen zu erwarten sind. Begründung:
Wie bereits bei der temporären - als Verkehrsversuch propagierten - Sperrung des nördlichen Mainkais für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Zeit vom 01. August 2019 bis 31. August 2020, wurde auch zur jetzigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2022, § 1157, der Ortsbeirat 5 wiederum nicht gehört, obwohl er durch die massiven Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf den innerstädtischen Gesamtverkehr - besonders in Sachsenhausen - unmittelbar betroffen ist. Die probeweise Sperrung des nördlichen Mainufers 2019/2020 für den motorisierten Individualverkehr hatte nicht nur zu untragbaren Zuständen für alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer auf der südlichen Mainseite geführt, sondern auch zu einer tiefen Spaltung der Stadtgesellschaft in Befürworter und Gegner dieser Maßnahme. Keinesfalls darf sich das wiederholen, was Anwohner im Süden Frankfurts schon einmal erdulden mussten, als der nördliche Mainkai gesperrt war: eine massive Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die südliche Mainseite bis in die Wohngebiete von Sachsenhausen hinein, zulasten der Gesundheit und der Lebensqualität der dort lebenden Menschen. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserer Stadt muss sowohl nördlich als auch südlich des Mains gewahrt bleiben. Zu diesem Zweck muss der Ortsbeirat 5 nicht nur in alle zukünftig geplanten Eingriffe in die Verkehrsführung am nördlichen Mainkai einbezogen werden, sondern es ist bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass diese zu keinem zusätzlichen Verkehrsaufkommen im Süden von Frankfurt führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2022, NR 237 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1696 Aktenzeichen: 66 5