Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
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Bisheriger Verlauf
16.08.2022
06.09.2022
15.11.2022
19.12.2022
22.09.2023
29.07.2024
Antrag Ortsbeirat
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS OF_522-1_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS OM_2597_2022Stellungnahme des Magistrats
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS ST_2831_2022Stellungnahme des Magistrats
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS ST_1956_2023Stellungnahme des Magistrats
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS ST_1437_202416.08.2022
Antrag Ortsbeirat
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS OF_522-1_202206.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS OM_2597_202219.12.2022
Stellungnahme des Magistrats
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS ST_2831_202222.09.2023
Stellungnahme des Magistrats
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS ST_1956_202329.07.2024
Stellungnahme des Magistrats
Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Details im PARLIS ST_1437_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 entstanden aus Vorlage: OF 522/1 vom 16.08.2022
Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen
Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt. Begründung:
Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fortzubewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halterinnen und Halter von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von zu Fuß Gehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen, z. B. für weniger breite Fahrzeuge, möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halterinnen und Haltern steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieterinnen und Mieter der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich 23,27 Euro monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz, in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehwegblockaden müssen beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1437 Aktenzeichen: 66-3