Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
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Bisheriger Verlauf
19.08.2022
06.09.2022
19.12.2022
Antrag Ortsbeirat
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Details im PARLIS OF_579-1_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Details im PARLIS OM_2633_2022Stellungnahme des Magistrats
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Details im PARLIS ST_2823_202219.08.2022
Antrag Ortsbeirat
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Details im PARLIS OF_579-1_202206.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Details im PARLIS OM_2633_202219.12.2022
Stellungnahme des Magistrats
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Details im PARLIS ST_2823_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022
Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung:
Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823