Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, akustische Ampelanlagen in der Innenstadt zu installieren, um die Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen zu verbessern. Dies ist notwendig, um die Teilhabe dieser Personen am öffentlichen Leben zu gewährleisten und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten:
- Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße;
- Neue Kräme (Übergang Berliner Straße).
Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden.
Begründung
Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2022OFOF 485/1Akustische Ampelanlagen in der InnenstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2413Akustische Ampelanlagen in der InnenstadtDirektanregung
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2483Akustische Ampelanlagen in der InnenstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.