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Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat festgestellt, dass eine barrierefreie Ausstattung von Lichtsignalanlagen sinnvoll ist, jedoch die Nachrüstung an bestehenden Anlagen von vielen Faktoren abhängt. Aktuell liegt kein Antrag für die Berliner Straße vor, und die Anlagen sind baulich veraltet, was eine Modernisierung erforderlich macht.

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Stellungnahme des Magistrats

Generell ist eine barrierefreie Ausstattung an hochfrequentierten Lichtsignalanlagen immer sinnvoll. Allerdings ist eine Nachrüstung an bestehenden Anlagen aufgrund der hohen technischen Voraussetzungen immer von vielen Faktoren abhängig. Der Bedarf beziehungsweise die Notwendigkeit der Nachrüstung von akustischen Signalen an bestehenden Anlagen wird in engem Kontakt mit den Blindenverbänden, namentlich der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte und dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen, festgelegt. Hierüber erhält der Magistrat Anträge betroffener Personen, die eine blindengerechte Ausstattung an bestimmten bestehenden Anlagen benötigen, um ihren Alltag bewältigen zu können. Für die angesprochenen Anlagen auf der Berliner Straße liegt ein solcher Antrag von betroffenen Personen aktuell nicht vor. Die Anlagen sind darüber hinaus baulich veraltet und müssten für eine Ausstattung mit akustischen Signalen modernisiert werden. Für die Schaffung der Barrierefreiheit ist es erforderlich, dass die Signalmaste in einer Flucht und zudem mittig in der Furt stehen, damit die sehbehinderten Menschen die Fahrbahn nicht diagonal queren müssen. Ferner sollten Bodenleitelemente verbaut werden. Ältere Lichtsignalanlagen wie diese können daher in der Regel nur durch Umbaumaßnahmen, wie Versetzten der Maste, mit akustischen Signalen und Anforderungstastern in der entsprechenden Montagehöhe ausgestattet werden. Dennoch werden die Signalanlagen Hasengasse / Berliner Straße und Neue Kräme in die Prioritätenliste der Umbaumaßnahmen mitaufgenommen. Jedoch ist die Realisierung der Umrüstung abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, der festzulegenden Priorität und des beschriebenen baulichen Aufwands der Nachrüstung. Daher kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, wann die Umsetzung erfolgen kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2022OFOF 485/1Akustische Ampelanlagen in der InnenstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2022OMOM 2413Akustische Ampelanlagen in der InnenstadtDirektanregung
  3. 24. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 2483Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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