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Vorlagen
Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2021, OF 155/5 Betreff: Einzäunung der Hundeauslaufflächen Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und Tiroler Park Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die offiziellen Hundeauslaufflächen in der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz und im Tiroler Park zu umzäunen, mit Toren zu versehen und einen Mülleimer neben den Toren aufzustellen. Begründung: Die - offiziell als solche deklarierte - Hundeauslauffläche am Otto-Hahn-Platz liegt unmittelbar zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der B43 (Gartenstraße), ohne jede Absicherung gegenüber dem Verkehr. Es ist nicht möglich, hier einen Hund freilaufen lassen, ohne dass eine Unfallgefahr besteht. Die Fläche ist im jetzigen Zustand für den eigentlichen Hundeauslauf ungeeignet. Ein Zaun würde diesem Umstand abhelfen. Die Hundeauslauffläche im Tiroler Park ist weniger stark vom Verkehr betroffen, sie liegt allerdings unmittelbar neben einem Kinderspielplatz. Hier sollten auch Konflikte vermieden werden. Die Umzäunung sollte geeignet sein, Hunde am Herauslaufen zu sichern (bspw. Stabmattenzaun mit einer Höhe von mindestens 1,5 m). Die Tore sollten von selbst zufallen, um ein versehentliches Offenstehenlassen zu verhindern. Die Tore sollten jeweils an den östlichen und westlichen Enden der jeweiligen Hundeauslaufflächen einen Zugang ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 784 2021 Die Vorlage OF 155/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenHundeauslauffläche sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 442 entstanden aus Vorlage: OF 114/5 vom 12.06.2021 Betreff: Hundeauslauffläche sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten , die Hundewiese zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels eines Zaunes mit Törchen einzufrieden. Begründung: Zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße befindet sich neben der Bürgerwiese die Hundewiese. Da der Bereich und die angrenzenden Wege häufig durch Kinder und Radfahrerinnen und Radfahrer frequentiert werden, ist es sinnvoll, die Hundewiese mittels Zaunes und Törchen einzufrieden. Durch die Einfriedung können Konflikte zwischen Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Radfahrerinnen und Radfahrern und Hunden bzw. deren Besitzerinnen und Besitzer entschärft werden. Gleichzeitig wird für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen, ihre Hunde spielen zu lassen, ohne Angst haben zu müssen, dass sie in den Wald und auf die anliegende Schnellstraße laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1730 Aktenzeichen: 67 0
Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundeauslauffläche sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2021, OF 114/5 Betreff: Hundeauslauffläche sicher gestalten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Hundewiese zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels eines Zaunes mit Törchen einzufrieden. Begründung: Zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße befindet sich neben der Bürgerwiese die Hundewiese. Da der Bereich und die angrenzenden Wege häufig durch Kinder und Radfahrerinnen und Radfahrer frequentiert werden, ist es sinnvoll, die Hundewies mittels Zaunes und Törchen einzufrieden. Durch die Einfriedung können Konflikte zwischen Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Radfahrerinnen und Radfahrern und Hunde bzw. deren Besitzerinnen und Besitzern entschärft werden. Gleichzeitig wird für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen, ihre Hunde spielen zulassen, ohne Angst haben zu müssen, dass sie in den Wald und auf die anliegende Schnellstraße laufen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 442 2021 Die Vorlage OF 114/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTaubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 298 entstanden aus Vorlage: OF 21/5 vom 26.05.2021 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Vorgang: V 1927/21 OBR 5; ST 824/21 Der Magistrat wird gebeten, mit ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die überhöhte Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" vorzugehen, wie zum Beispiel durch: 1. Reduktion der Taubenpopulation durch Entnahme, 2. unverzügliche Beseitigung ausgelegter Nahrung, 3. Anbringen von Hinweisschildern, wo ausgelegte Nahrung gemeldet werden kann, 4. Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG, damit die Maßnahmen ihre volle Wirksamkeit entfalten können und sich nicht im Zuständigkeitsdickicht verläppern. Begründung: Die in der o. a. Stellungnahme des Magistrats genannten Maßnahmen gegen das Taubenproblem sind nicht ausreichend. An den Ortsbeirat werden weiterhin Beschwerden herangetragen. Auch auf der Internetplattform "Mängelmelder" werden zahlreiche Beschwerden wegen der Fütterung und Verschmutzung durch Tauben eingestellt. Hauptursache ist offenbar eine Einzeltäterin, die aus einem anderen Landkreis mit einem Kfz anreist und dort regelmäßig säckeweise Nahrung auslegt. Dies hat zum Anwachsen der dortigen Taubenpopulation auf Dutzende Tiere geführt. Zugleich werden durch die Fütterung andere unerwünschte Tierarten, v. a. Nagetiere angelockt, die sich ebenfalls stark vermehrt haben. Wegen des geringen Strafrahmens sind Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen gegen die Täterin offenbar wirkungslos. Daher ist es aussichtsreicher, die Zahl der Tauben zu reduzieren, weil dann die verbotswidrigen Fütterungen auch aus Sicht der Täterin sinnlos werden. Die unverzügliche Beseitigung der ausgelegten Nahrung unterstützt ebenfalls die Zwecklosigkeit der Fütterungen. Für die Bevölkerung ist die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Bahn und Stadt nicht nachvollziehbar. Daher muss dafür gesorgt werden, dass von einer Stelle aus die erforderlichen Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1720 Aktenzeichen: 79 1
Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 21/5 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Vorgang: V 1927/21 OBR 5; ST 824/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mit ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die überhöhte Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" vorzugehen, wie zum Beispiel durch: 1. Reduktion der Taubenpopulation durch Entnahme, 2. unverzügliche Beseitigung ausgelegter Nahrung, 3. Anbringen von Hinweisschildern, wo ausgelegte Nahrung gemeldet werden kann, 4. Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG, damit die Maßnahmen ihre volle Wirksamkeit entfalten können und sich nicht im Zuständigkeitsdickicht verläppern. Begründung: Die in der o.a. Stellungnahme des Magistrats genannten Maßnahmen gegen das Taubenproblem sind nicht ausreichend. An den Ortsbeirat werden weiterhin Beschwerden herangetragen. Auch auf der Internetplattform "Mängelmelder" werden zahlreiche Beschwerden wegen der Fütterung der und Verschmutzung durch Tauben eingestellt. Hauptursache ist offenbar eine Einzeltäterin, die aus einem anderen Landkreis mit einem Kfz anreist und dort regelmäßig säckeweise Nahrung auslegt. Dies hat zum Anwachsen der dortigen Taubenpopulation auf Dutzende Tiere geführt. Zugleich werden durch die Fütterung andere unerwünschte Tierarten, v.a. Nagetiere angelockt, die sich ebenfalls stark vermehrt haben. Wegen des geringen Strafrahmens sind Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen gegen die Täterin offenbar wirkungslos. Daher ist es aussichtsreicher die Zahl der Tauben zu reduzieren, weil dann die verbotswidrigen Fütterungen auch aus Sicht der Täterin sinnlos werden. Die unverzügliche Beseitigung der ausgelegten Nahrung unterstützt ebenfalls die Zwecklosigkeit der Fütterungen. Für die Bevölkerung ist die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Bahn und Stadt nicht nachvollziehbar. Daher muss dafür gesorgt werden, dass von einer Stelle aus, die erforderlichen Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 298 2021 Die Vorlage OF 21/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRechtsabbieger Kennedyallee/Niederräder Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 48/5 Betreff: Rechtsabbieger Kennedyallee/Niederräder Landstraße Vorgang: OM 6831/20 OBR 5; ST 456/21 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, an der Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße bei der Querung der Niederräder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts das Grünsignal ohne Anforderung mit dem Geradeausverkehr der Kraftfahrzeuge zu geben. Das gesonderte Rechtsabbiegesignal für den Kraftfahrzeugverkehr entfällt. Nach rechts abbiegende Fahrzeuge nutzen dann das allgemeine Grünsignal und müssen dem querenden Fuß- und Radverkehr Vorrang einräumen, was der Standardsituation an Kreuzungen entspricht. Begründung: Der Ortsbeirat hat die in der o.a. Stellungnahme vom Magistrat abgelehnte Signalschaltung nicht gefordert. Sie wäre ganz und gar abwegig. Der Magistrat möge sich mit der nochmals im Tenor dieses Antrags dargelegten Signalschaltung befassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 456 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 48/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 48/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbsicherung der Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 112 entstanden aus Vorlage: OF 9/5 vom 19.04.2021 Betreff: Absicherung der Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 derart abzusichern, dass 1. kurzfristig Parkwinkel am Anfang und am Ende der Feuerwehrzufahrt markiert werden und 2. langfristig der Bordstein über die gesamte Länge der Feuerwehreinfahrt abgesenkt und das Bürgersteigpflaster entsprechend farblich angepasst wird. Begründung: Aus brandschutztechnischen Gründen wurde die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 verbreitert. Trotz dieser baulichen Veränderung an der Zufahrt zur Liegenschaft wurde der Bordstein nicht entsprechend abgesenkt und das Bürgersteigpflaster auch nicht entsprechend farblich angepasst. Dies führt nun dazu, dass der erweiterte Teil der Feuerwehrzufahrt regelmäßig zugeparkt wird. Hier ist durch die o. g. Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1559 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 111 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 21.04.2021 Betreff: Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung wie der illegalen Entsorgung von Hausmüll und Sperrmüll im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee zu ergreifen. Als Maßnahmen kommen insbesondere die regelmäßige Kontrolle sowie das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" in Betracht. Gegen die Müllverursacher sind ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in dem genannten Bereich regelmäßig illegal Sperrmüll abgeladen wird. Hinzu kommt das Abstellen von Lastwagen und Wohnwagen, in denen Leute übernachten, die ihren Müll ebenfalls dort entsorgen. Da Müll bekanntermaßen weitere Müllabladungen anzieht, ist hier zügig Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1417 Aktenzeichen: 79 4
Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie der Richard-Strauß-Allee ergreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/5 Betreff: Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie der Richard-Strauß-Allee ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung wie der illegalen Entsorgung von Hausmüll und Sperrmüll im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie der Richard-Strauß-Allee zu ergreifen. Als Maßnahmen kommen insbesondere die regelmäßige Kontrolle sowie das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" in Betracht. Gegen die Müllverursacher sind ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in dem genannten Bereich regelmäßig illegal Sperrmüll abgeladen wird. Zudem kommt das Abstellen von Lastwagen und Wohnwagen in denen Leute übernachten und Ihren Müll ebenfalls dort entsorgen. Da Müll bekanntermaßen weitere Müllabladungen anzieht, ist hier zügig Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 111 2021 Die Vorlage OF 7/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenAbsicherung der Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 9/5 Betreff: Absicherung der Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft Kennedyallee 96 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft "Kennedyallee 96" derart abzusichern, dass 1. kurzfristig Parkwinkel am Anfang und am Ende der Feuerwehrzufahrt markiert werden und 2. l angfristig der Bordstein über die gesamte Länger der Feuerwehreinfahrt abgesenkt und das Bürgersteigpflaster entsprechend farblich angepasst wird. Begründung: Aus brandschutztechnischen Gründen wurde die Feuerwehrzufahrt zur Liegenschaft "Kennedyallee 96" verbreitert. Trotz dieser baulichen Veränderung an der Zufahrt zur Liegenschaft wurde der Bordstein nicht entsprechend abgesenkt und das Bürgersteigpflaster auch nicht entsprechend farblich angepasst. Dies führt nun dazu, dass der erweiterte Teil der Feuerwehrzufahrt regelmäßig zugeparkt wird. Hier ist durch die o.g. Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 112 2021 Die Vorlage OF 9/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAuskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2021, OF 1906/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Leerstand von Wohnungen in Liegenschaften der Stadt Frankfurt in der Gartenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu berichten, wie es dazu kommen konnte, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstr. mehrere Wohnungen z. T. seit Jahren leerstehen und bis wann diese Wohnungen wieder für Wohnzwecke zur Verfügung stehen werden. Begründung: Die Frankfurter Rundschau berichtete am 29.01.2021, dass in Liegenschaften der Stadt in der Gartenstraße mehrere Wohnungen seit Jahren leerstehen, obwohl ein extremer Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen besteht. Ein Sprecher von Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider (CDU), hat dies auch bestätigt. Angesichts der Tatsache, dass Tausende Menschen in Frankfurt auf der Suche nach einer Wohnung sind, ist es unvertretbar, wenn die Stadt Frankfurt selbst Wohnraum jahrelang leerstehen lässt. Damit diesem Missstand so bald wie möglich abgeholfen wird und damit vorgesorgt wird, dass sich so etwas in Zukunft nicht wiederholt, ist es notwendig, die Ursachen aufzuklären und mit einer klaren und überprüfbaren zeitlichen Perspektive alles Erforderliche zu veranlassen, dass der Leerstand beendet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1964 2021 Die Vorlage OF 1906/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7181 entstanden aus Vorlage: OF 1867/5 vom 29.12.2020 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um den auf Höhe der Esso-Tankstelle an der Stresemannallee stadtauswärts entlang des Gehwegs verlaufenden Fahrradweg besser zu kennzeichnen, so dass er für in die Tankstelle ein- sowie ausfahrende Autos besser zu erkennen ist. Begründung: Es kommt immer wieder zu bedrohlichen Situationen für Fahrradfahrer und Fußgänger, weil Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn direkt in die Esso-Tankstelle einfahren. Dabei ist die Sicht bereits durch die dort dicht stehenden Bäume stark eingeschränkt. Der Fahrradweg auf der Stresemannallee stadtauswärts, zwischen Theodor-Stern-Kai und Paul-Ehrlich-Straße, ist als solcher kaum noch zu erkennen. Insbesondere ein- und ausfahrende Fahrzeuge der Esso-Tankstelle nehmen den Fahrradweg offensichtlich kaum wahr. Für einfahrende Fahrzeuge ist der Fahrradweg auch durch die dort stehenden Bäume nur zu erahnen, die ausfahrenden Fahrzeuge tasten sich oft in den fließenden Verkehr, wobei sie vorher auf dem Fahrradweg zum Halten kommen und Fahrradfahrer dadurch regelmäßig abrupt anhalten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1140 Aktenzeichen: 66 2
Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle „Stresemannallee“
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle "Stresemannallee" Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - ob ihm die Fütterung von Tauben im Bereich der S-Bahnhaltestelle durch Intensivtäter bekannt ist, - ob und mit welchen Maßnahmen er gegen solche Intensivtäter vorgeht, - ob er kurzfristig Sonderreinigungen vornehmen kann, wenn die großflächige Ausbringung von Abfällen bekannt werden, die Tauben oder Ratten als Nahrung dienen. Begründung: Der Ortsbeirat ist durch einen Zeitungsbericht darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich der S-Bahnstation durch mindestens einen Intensivtäter immer wieder große Mengen Abfälle ausgebracht werden, die Tauben und Ratten als Nahrung dienen und zu einem deutlichen Populationsanstieg geführt haben. Schon die gelegentliche Fütterung von Tauben ist ein großes Ärgernis und selbstverständlich verboten. Die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist sehr aufwändig und meist nicht sehr wirksam. Wenn jedoch säckeweise Nahrungsabfälle ausgelegt werden, müssen diese Intensivtäter ausfindig gemacht, belehrt und verwarnt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2020, OF 1867/5 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat Maßnahmen zu treffen, um den auf Höhe der Esso-Tankstelle an der Stresemannallee stadtauswärts entlang des Gehwegs verlaufenden Fahrradweg besser zu kennzeichnen, so dass er für in die Tankstelle ein- sowie ausfahrende Autos besser zu erkennen ist. Begründung: Es kommt immer wieder zu bedrohlichen Situationen für Fahrradfahrer und Fußgänger, weil Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn direkt in die Esso-Tankstelle einfahren. Dabei ist die Sicht bereits durch die dort dicht stehenden Bäume stark eingeschränkt. Der Fahrradweg auf der Stresemannallee stadtauswärts, zwischen Theodor Stern Kai und Paul-Ehrlich-Straße ist als solcher kaum noch zu erkennen. Insbesondere ein- und ausfahrende Fahrzeuge der Esso-Tankstelle nehmen den Fahrradweg offensichtlich kaum war. Für einfahrende Fahrzeuge ist der Fahrradweg auch durch die dort stehenden Bäume nur zu erahnen, die ausfahrenden Fahrzeuge tasten sich oft in den fließenden Verkehr, wobei sie vorher auf dem Fahrradweg zum Halten kommen und Fahrradfahrer dadurch regelmäßig abrupt anhalten müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7181 2021 Die Vorlage OF 1867/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWilde Müllablagerungen auf den Parkplätzen in der Rennbahnstraße - rechts und links des VGF-Gebäudes fehlende Mülleimer aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1891/5 Betreff: Wilde Müllablagerungen auf den Parkplätzen in der Rennbahnstraße - rechts und links des VGF-Gebäudes fehlende Mülleimer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, sich mit den zuständigen Mitarbeitern der FES in Verbindung zu setzen und diese aufzufordern, unverzüglich die Entsorgung der wilden Ablagerungen im oben genannten Bereich vorzunehmen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Reinigung dieses Teils der Rennbahnstraße - sie erfolgt jeden Donnerstag - vollumfänglich, d.h. gründlich erfolgt. Müllablagerungen müssen an die zuständigen Stellen gemeldet und schnellstens entsorgt werden. Die seit Wochen dort lagernden Felsblöcke (über Nacht dort abgeladen) sind zu entfernen. Sie blockieren Parkplätze, die ohnehin in Niederrad nicht ausreichen. Eine Ansammlung wild entsorgter Reifen zwischen Maschendrahtzaun und Fahrzeugen, sind ebenfalls zu entfernen. Durch die neu etablierte "Müllpolizei" bitten wir feststellen zu lassen, ob der/die Eigentümer auszumachen ist/sind. Der Ortsbeirat möchte über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt werden und bittet darum, die gesamte Niederräder Landstraße bis zur Kennedyallee und die Rennbahnstraße nach weiterem illegalem Müll abzusuchen und diesen zu entfernen. Dazu zählen auch die Gummifüße sporadisch aufgestellter Straßenschilder. Der Ortsbeiraterbittet seit Jahren immer wieder um Aufstellung von Abfallbehältern. Gibt es Gründe deren Aufstellung zu unterlassen? Begründung: Wo Müll illegal entsorgt wird, gesellt sich schnell weiterer Müll hinzu. Nachdem seit Wochen illegal entsorgte Felsblöcke unbeachtet liegen blieben, kamen dann alte Reifen - wohl verpackt in Müllsäcken - und Gummifüße von sporadisch aufgestellten Verkehrsschildern hinzu. Unrat wie Papier, Zigarettenreste, Plastiktüten werden weiterhin neben die Fahrzeuge geworfen. Sie sollten in Abfallbehältern entsorgt werden - wenn denn dort welche wären. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7189 2021 Die Vorlage OF 1891/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor ab dem dritten Satz sowie die Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenFinanzierung des Taubenprojektes in Frankfurt-Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1877/5 Betreff: Finanzierung des Taubenprojektes in Frankfurt-Oberrad Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird aufgefordert, einen "Runden Tisch" mit der Projektleiterin des Taubenprojektes in Oberrad einzuberufen und mit ihr zusammen einen detaillierten Kostenplan aufzustellen, der die von ihr benötigten Hilfskräfte mit einbezieht. Zielstellung ist es, dass sie ihre Aufgaben zukünftig problemlos hinsichtlich Kosten- und Personalaufwand erledigen kann. Hierzu gehören ebenfalls die erforderlichen Sachleistungen (z.B. besondere Leitern), Futtermittel, Taubenhäuser etc. um an dieser Stelle nur einiges zu nennen. Zu diesem Gespräch sind Ortsbeiratsmitglieder mit einzuladen. Begründung: Die Projektleiterin wird immer mehr für die Problematik der gesamten Taubenpopulation in Frankfurt herangezogen. Bislang hat Sie ihre Tätigkeit gerne getan, hat aber ständig finanzielle Sorgen für das laufende Projekt. Das ist nicht tragbar. Die Stadt braucht dieses Projekt dringend um die Stadt Frankfurt sauber und die Wege und Straßen weitgehend im hygienischen Zustand zu halten. Insbesondere in den anhaltenden Coronazeiten ist das wichtiger als je zuvor. Zusammen mit diesem Antrag wurde gerade der Antrag des Ortsbeirates 5 eingereicht: "Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee". Hierbei geht es um etwa 600 Tauben, die Straßen, Gehwege und Grünanlagen mit ihren Exkrementen versehen. Auch dieses Problem wird - wie immer - in die Hände der Taubenprojektleiterin gelegt werden. Wie hieran zu sehen ist, ist für das Taubenprojekt eine kontinuierliche finanzielle und personelle Vorsorge zu schaffen, die die Projektleiterin von finanziellen Sorgen und Nöten für ihr Projekt befreit. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1877/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1877/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenKeine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Betreff: Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Füttern der Tauben im Bereich der Eisenbahnunterführung Stresemannallee unverzüglich unterbunden wird. Der Ortsbeirat bittet darum, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Aufstellen von Schildern "Taubenfütterungverboten" mit der Zusatzinformation der Strafbarkeit. 2. Sicherstellung der Vergrämung der Tauben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn. 3. Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. 4. Dass eine empfindliche Bestrafung der Täterin erfolgt, da das Fütterungsverbot bekannt ist und die Bürgerin mehrfach vergeblich von der Bevölkerung darauf hingewiesen wurde und wird. 5. Da das Problem durch die Bürger mehrfach den Ordnungsbehörden gemeldet wurde - erstmals am 27.1.2020 und danach des Öfteren - ist dem Ortsbeirat darzulegen, warum hier nicht gehandelt wurde und das Problem somit - seit Anfang 2020 - permanent zugenommen hat. Zwar wurden die Futterauslagen dokumentiert, aber darüberhinaus sei nichts geschehen, so die verärgerten Bürger. 6. Inzwischen haben Bürger das Fahrzeug mit dem Kennzeichen (wird dem Magistrat separat mitgeteilt) identifiziert und die fütterungswütige Person auch fotografiert. Diese Person erzählt den Bürgern jedoch, dass sie Mitarbeiterin der Stadt und berechtigt sei, so zu handeln. Aufgrund auch dieser Meldung an die Ordnungsbehörden, ist wiederum nichts geschehen. Der Ortsbeirat fragt, warum geschah auch daraufhin nichts? 7. Da hier die Gesundheit der Bevölkerung durch Tauben und Ratten stark belastet ist, fordert der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat zu schnellstem Handeln auf und weist darauf hin, dass gerade in den derzeitigen schweren Coronazeiten Sauberkeit und Hygiene höchstes Gebot sind. Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf gesundheitlichen Schutz. 8. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat darum, auch die nachfolgend genannten Plätze auf Fütterung durch die vorstehende Person zu überprüfen, denn Bürger machen darauf aufmerksam, dass diese Plätze alle mit identischem Futter versehen werden: 1. Am Südbahnhof - Schweizer Straße Bahnunterführung, Aufgang zu den Gleisen 1-4 2. Richard Strauß Allee / Ecke Mörfelder Landstraße . 3. Diesterwegplatz am Südbahnhof (Bushaltestelle Linie 47/48) Begründung: Bürger beschweren sich permanent über die ständig zunehmende Taubenpopulation. Umherfliegende Federn und Schuppen der Tiere belasten ihre Atemwege. Kontinuierlich vorhandene Ratten in diesem Bereich werden angelockt. Durch die tägliche, also sehr regelmäßige säckeweise Fütterung - nach Einbruch der Dunkelheit und morgens - wird die Vermehrung von Ratten und Tauben stark vorangetrieben. Eine anfänglich erträgliche Taubenpopulation von etwa 50 Tieren ist inzwischen auf etwa 350 bis 600 Tiere angewachsen (hier erschöpft sich dann das Zählen). Die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung im o.g. Bereich der Straßenbahnhaltestelle, der Ampelanlage, der Fußwege und Straßen sowie des nahen Restaurants Casa Nova ist stark eingeschränkt. Da der Stein des Anstoßes auf städtischem Gebiet liegt - direkt an der Kreuzung Stichstraße Stresemannallee / Restaurant Casanova - ist u.E. eine Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG/VGF nicht gegeben. Letztere stellt jedoch im Hinblick auf die Problematik Rattenfallen auf. Für das Gesamtproblem allerdings im Endeffekt zu wenig hilfreich. Zur Verdeutlichung des Problems, nachfolgend einige aussagekräftige Fotos. Weitere können angefordert werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenVorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif - Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 645 entstanden aus Vorlage: OF 1832/5 vom 26.10.2020 Betreff: Vorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif - Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt Vorgang: M 150/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung zum Bürgerpark Süd (M 150) folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die von der Bevölkerung geforderte Kinderfarm ist der zentrale Bereich des Bürgerparks Süd. In der weiteren Vorlage ist das inhaltliche und organisatorische Konzept, einschließlich Trägerschaft und Kosten, der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist darzustellen, ob und wie die beiden ehemaligen Stallgebäude einbezogen werden oder welche Funktion sie zukünftig haben sollen. 2. Eine Toilettenanlage - ggf. in einem der bestehenden ehemaligen Stallgebäude - ist zu errichten. 3. Im Nord-Ost-Bereich des Bürgerparks ist ein Zugang Richtung Sachsenhausen unter Schonung des Bannwaldes zu schaffen. 4. Es ist der Stadtverordnetenversammlung ein umfassendes Konzept vorzulegen, wie die Sauberkeit des Bürgerparks gewährleistet werden soll. Darin sind auch ausreichend große Mülleimer zu berücksichtigen, die so konzipiert sind, dass Vögel den Müll nicht herausräumen können. 5. Es werden keine bereitstehenden Finanzmittel aus dem Projekt "DB-Welscher Weg" (5.003551) zur Mitfinanzierung herangezogen. 6. Es ist sicherzustellen, dass es auch Angebote für Jugendliche über 14 Jahren im Park gibt. Insbesondere für die Jugendlichen aus den Stadtteilen Sachsenhausen (West) und Niederrad ist eine Skateranlage zu integrieren. Begründung: Seit 2015 wird zusammen mit der interessierten Bevölkerung über die Ausgestaltung des Bürgerparks Süd, der im nördlichen Bereich der ehemaligen Rennbahn entstehen soll, diskutiert. Die vom Magistrat vorgelegte Planung (M 150) berücksichtigt einige wichtige Punkte nicht und wird dem Anspruch eines Bürgerparks und dem der stattgefundenen Bürgerbeteiligung noch nicht gerecht. Als wesentlicher Punkt für die aktive Nutzung des Parks - und schon fast als Mittelpunkt - soll eine Kinderfarm entstehen. Die zur Beschlussfassung vorlegte Planung spart ausdrücklich dieses "Herzstück" des Bürgerparks aus. Lediglich eine "Anschubfinanzierung für die Einzäunung des Geländes wurde aufgenommen". Offensichtlich hat der Magistrat trotz fünfjähriger Diskussion bis heute weder ein inhaltliches und organisatorisches noch ein Betreiberkonzept. Auch teilt der Magistrat nicht mit, ob und wie er sich die Nutzung der beiden offensichtlich bestehen bleiben sollenden ehemaligen Stallgebäude im Rahmen der Kinderfarm oder für sonstige Zwecke des Bürgerparks vorstellt. Hinsichtlich des Kernstücks des Bürgerparks heißt es nach mehrjähriger Diskussion über die inhaltliche Gestaltung des Bürgerparks lapidar: "Momentan finden erste Gespräche zur Nutzung eines Gebäudes für eine Kinderfarm statt". Es geht nicht, einen Bürgerpark zu errichten und in der Mitte einen Bereich zu haben, der wegen eines Zaunes nicht betreten werden kann und als Baulücke konzipiert ist. Der Bürgerpark ist in einem Zug zu errichten, ansonsten droht die reale Gefahr, dass die Kinderfarm nie realisiert wird. Der Bürgerpark soll möglichst alle Bevölkerungsgruppen der beiden Stadtteile Sachsenhausen und Niederrad mit seinen mehr als 80.000 Einwohnern ansprechen. Hinsichtlich des geplanten Spiel- und Bolzplatzes wird ausdrücklich auf die 3- bis 14-Jährigen eingegangen. Wie so oft werden die Jugendlichen ab 14 Jahre nicht berücksichtigt. Besonders attraktiv - wie Beispiele anderer Städte oder der Hafenpark im Ostend zeigen - sind Skateranlagen. Eine solche Freizeiteinrichtung ist in den Bürgerpark zu integrieren. Der Standort Bürgerpark ist besonders geeignet, da sich Wohngebäude nicht in unmittelbarer Nähe befinden. Die vorgelegte Planung des Bürgerparks sieht keine Toilettenanlagen vor. Sie müssen mit der Ersterrichtung und nicht erst aufgrund von Beschwerden nach Eröffnung geschaffen werden. Der Magistrat soll prüfen, ob die notwendige Anlage in einem der beiden bestehen bleibenden Gebäude untergebracht werden kann. Der Bürgerpark soll für ganz Frankfurt errichtet werden, insbesondere aber für die Bewohner Sachsenhausens - auf dessen Gemarkung sich der Park befindet - und Niederrads. Es ist daher ein Zugang aus Sachsenhausen Richtung Kennedyallee/Niederräder Landstraße vorzusehen. Damit der Bürgerpark auch auf Dauer attraktiv bleibt, ist ein umfassendes Sauberkeitskonzept nötig. Nur in einem sauberen Park halten sich die Bürgerinnen und Bürger gerne auf. Zur Mitfinanzierung der Kosten der Erstellung des Bürgerparks will der Magistrat Gelder in Höhe von 730.000 Euro heranziehen, die die Stadtverordnetenversammlung unter der Projektdefinition 5.003551 für die Maßnahme "DB-Welscher Weg" beschlossen hat. Eine Verwendung dieser Mittel für den Bürgerpark würde bedeuten, dass die seit dem tödlichen Unfall 1994 mit einem Zug an dem unbeschrankten Bahnübergang "Welscher Weg" vorgesehene Maßnahme auf viele weitere Jahre entfällt und jeder Zug auf dieser stark befahrenen Strecke Tag und Nacht laute und für die Anwohner mehr als störende Hupsignale abgeben muss. Die städtischen Beschlussgremien erwarten, dass der Magistrat zügig diese Forderungen abarbeitet und die Ergebnisse vorlegt, damit ein echter Bürgerpark mit Kinderfarm und Skateranlage der Bevölkerung zur Nutzung zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 150 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1010 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 186 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 98 Beschluss: Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 5 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1010) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 7058, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 61 0
Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Querung Sandhöfer Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6835 entstanden aus Vorlage: OF 1786/5 vom 14.10.2020 Betreff: Querung Sandhöfer Allee Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrerfurt durch eine Roteinfärbung besser sichtbar zu machen und dem Radverkehr der Kennedyallee an dieser Stelle Vorfahrt zu geben. Begründung: Standardmäßig hat der Radverkehr der Kennedyallee als Vorfahrtstraße ebenfalls Vorrang. Durch die unglückliche Wegführung hinter der Tankstelle ist die Vorfahrtberechtigung plötzlich unterbrochen. Das ist sowohl für den Kraft- als auch für den Radverkehr verwirrend. Wenn an die Stelle gleichzeitig Rad- und Kraftfahrer heranfahren, halten regelmäßig beide Verkehrsteilnehmer. Die Kraftfahrer, weil sie den Radverkehr bevorrechtigt wähnen und durch das Verkehrszeichen 138 auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden, und die Radfahrer, weil ihnen durch das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) die Vorfahrt genommen wird. Dadurch wird die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt. In der Sandhöfer Allee besteht Tempo 30. Der Verkehr der Sandhöfer Allee muss also ohnehin mit mäßigem Tempo an diese Stelle heranfahren. Daher ist es sinnvoller, mit Zeichen 205 oder 206 die Vorfahrtregelung umzudrehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 631 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1696 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 815 Antrag vom 17.04.2023, OF 766/5 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3959 Beratung im Ortsbeirat: 5
Radwegverbindung zum Stadion
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6831 entstanden aus Vorlage: OF 1743/5 vom 01.09.2020 Betreff: Radwegverbindung zum Stadion Der Magistrat wird gebeten, die Radwegverbindung zum Stadion an folgenden Punkten zu verbessern: Rad- und Fußverkehr erhalten an der Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße bei der Querung der Niederräder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts das Grünsignal ohne Anforderung mit dem Geradeausverkehr der Kraftfahrzeuge. Das gesonderte Rechtsabbiegesignal für den Kraftfahrzeugverkehr entfällt. Nach rechts abbiegende Fahrzeuge nutzen dann das allgemeine Grünsignal und müssen dem querenden Fuß- und Radverkehr Vorrang einräumen, was der Standardsituation an Kreuzungen entspricht. Im weiteren Verlauf ist ab der Schwarzwaldstraße bis zur Flughafenstraße eine von den vier Fahrspuren des stadtauswärts geführten Kraftfahrzeugverkehrs für den Radverkehr umzuwidmen. Die Zufahrt zu der Tankstelle ist indirekt über die Schwarzwaldstraße oder in anderer geeigneter Weise zu führen, um die Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen. Begründung: Die kürzeste Verbindung zum Stadion und zu vielen anderen Zielen im Süden Frankfurts führt über die Kennedyallee. Die Stadt hat eine Millionensumme verbaut, um den Radverkehr direkt am Stadion zu verbessern. Der BikePoint am Stadion bleibt aber ein Marketing-Gag. Eine halbwegs sichere Zuwegung dorthin ist nur Geübten und Eingeweihten möglich. Die viel verwendete Internetplattform Google Maps (siehe Karte) führt den Radverkehr zum Stadion genau an die Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße. Radfahrende machen dann die demütigende Erfahrung, dass sie überhaupt kein Grünsignal erhalten, solange sie es sich nicht an der Drückampel erbetteln und müssen dann noch sehr lange auf ihr Signal warten. Solche Schaltungen unterminieren die Sicherheit des Radverkehrs ganz außerordentlich, weil sie als unangemessene Benachteiligung wahrgenommen werden müssen. In Reaktion darauf billigen leider viele Radfahrende Lichtsignalanlagen allgemein nur empfehlenden Charakter zu. Diese Schaltung ist daher schnellstmöglich zu beseitigen. Nach Ansicht von Google Maps sollen Radfahrende an der Einmündung Schwarzwaldstraße ihr Rad auf die Fahrbahn schieben und ihren Weg dort bis zur Flughafenstraße fortsetzen. Das ist zweifellos der kürzeste Weg und auch zulässig, aber lebensgefährlich. Es ist daher dringend ein Radstreifen abzumarkieren. Nach Ansicht des Ortsbeirats müsste für diese Maßnahme nicht noch einmal eine Millionensumme wie am Stadion investiert werden. Eine schnelle Umsetzung sollte möglich sein. Mit dem Rad zum Stadion, Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 456 Antrag vom 26.05.2021, OF 48/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 1806/5 vom 12.10.2020 Betreff: Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Planung für eine Neuordnung der Verkehrsfläche auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße wird derzeit wild geparkt. Zusätzlich verdreckt dieser Mittelstreifen zusehends und dienst als Abstellfläche nicht unbedingt verkehrstauglicher Automobile. Dieser Zustand ist so nicht länger tragbar. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, den Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu überplanen. Aufgrund des Parkdrucks sollen dort Parkplätze, aber auch Fahrradbügel und Bäume berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Antrag vom 10.09.2021, OF 195/5 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1816/5 vom 14.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Vorgang: V 1121/19 OBR 5; ST 891/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße Richtung Westen den anfangs vorhandenen Radfahrstreifen bis zur Schweizer Straße unter Wegfall einer Kfz-Fahrspur zu verlängern; 2. auch in der Gegenrichtung einen Radfahrstreifen zu markieren und dem Überfahren des Radstreifens durch Fahrzeuge auf der verbleibenden überbreiten Kfz-Spur durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: In der o. a. Stellungnahme hat der Magistrat die Fortsetzung des Radfahrstreifens bis zur Schweizer Straße vom Platzbedarf für eine Rechtsabbiegerspur an der Schweizer Straße im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung gemacht. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft der probeweisen Sperrung kann festgestellt werden, dass der Platzbedarf nicht eingetreten ist. Ebenso hat sich in Gegenrichtung kein zusätzlicher Platzbedarf ergeben. Die Mainkaisperrung wurde zudem inzwischen aufgehoben. Im Stadtgebiet sind zahlreiche Radfahrstreifen neben überbreiten Spuren markiert worden. Gegen das in der o. a. Stellungnahme angesprochene Überfahren des Radfahrstreifens hat der Magistrat offenbar geeignete Maßnahmen entwickelt. Die Walter-Kolb-Straße ist bis zur Oppenheimer Landstraße durchgehend, einschließlich Abbiegespuren, vier- bis fünfspurig, im weiteren Verlauf ist die Gartenstraße bis zur Schweizer Straße dreispurig. Die Strecke ist für das heutige Kraftfahrzeugaufkommen überdimensioniert. Die Markierung von Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erscheint daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Vorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2020, OF 1832/5 Betreff: Vorlage Bürgerpark Süd noch nicht beschlussreif Bürgerpark ohne Kinderfarm geht nicht - Jugendliche ab 14 Jahre nicht vergessen - Zugang aus Sachsenhausen fehlt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 150 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Punkte Berücksichtigung finden: I. Die von der Bevölkerung geforderte Kinderfarm ist der zentrale Bereich des Bürgerparks Süd. In der weiteren Vorlage ist das inhaltliche und organisatorische Konzept, einschließlich Trägerschaft und Kosten der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist darzustellen, ob und wie die beiden ehemaligen Stallgebäude einbezogen oder welche Funktion sie zukünftig haben sollen. II. Eine Toilettenanlage - ggfls. in einem der bestehenden ehemaligen Stallgebäude - ist zu errichten. III. Im Nord-Ost-Bereich des Bürgerparks ist ein Zugang Richtung Sachsenhausen zu schaffen. IV. Es ist der Stadtverordnetenversammlung ein umfassendes Konzept vorzulegen, wie die Sauberkeit des Bürgerparks gewährleistet werden soll. Darin sind auch ausreichend große Mülleimer zu berücksichtigen, die so konzipiert sind, dass Vögel den Müll nicht herausräumen können. V. Es werden keine bereitstehenden Finanzmittel aus dem Projekt "DB Welscher Weg (5.003551)" zur Mitfinanzierung herangezogen. VI. Es ist sicherzustellen, dass es auch Angebote für Jugendliche über 14 Jahren im Park gibt. Insbesondere für die Jugendlichen aus den Stadtteilen Sachsenhausen (West) und Niederrad ist eine Skateranlage zu integrieren. Begründung: Seit 2015 wird zusammen mit der interessierten Bevölkerung über die Ausgestaltung des Bürgerparks Süd, der im nördlichen Bereich der ehemaligen Rennbahn entstehen soll diskutiert. Die vom Magistrat vorgelegte Planung (M 150) berücksichtigt einige wichtige Punkte nicht und wird dem Anspruch eines Bürgerparks und dem der stattgefundenen Bürgerbeteiligung noch nicht gerecht. Wesentlicher Punkt der für die aktive Nutzung des Park - und schon fast als Mittelpunkt - soll eine Kinderfarm entstehen. Die zur Beschlussfassung vorlegte Planung spart ausdrücklich dieses "Herzstück" des Bürgerparks aus. Lediglich eine "Anschubfinanzierung für die Einzäunung des Geländes wurde aufgenommen". Offensichtlich hat der Magistrat trotz fünfjähriger Diskussion bis heute weder ein inhaltliches und organisatorisches noch ein Betreiberkonzept. Auch teilt der Magistrat nicht mit, ob und wie er sich die Nutzung der beiden offensichtlich bestehen bleiben sollende ehemaligen Stallgebäude im Rahmen der Kinderfarm oder für sonstige Zwecke des Bürgerparks vorstellt. Hinsichtlich des Kernstücks des Bürgerparks heißt es nach mehrjähriger Diskussion über die inhaltliche Gestaltung des Bürgerparks lapidar, "momentan finden erste [sic] Gespräche zur Nutzung eines Gebäudes für die Kinderfarm statt". Es geht nicht, einen Bürgerpark zu errichten und in der Mitte einen Bereich zu haben, der wegen eines Zaunes nicht betreten werden kann und als Baulücke konzipiert ist. Der Bürgerpark ist in einem Zug zu errichten, ansonsten droht die reale Gefahr, dass die Kinderfarm nie realisiert wird. Der Bürgerpark soll möglichst alle Bevölkerungsgruppen der beiden Stadtteile Sachsenhausen und Niederrad mit seinen mehr als 80.000 Einwohnern ansprechen. Hinsichtlich des geplanten Spiel- und Bolzplatzes wird ausdrücklich auf die 3- bis 14-jährigen eingegangen. Wie so oft werden die Jugendlichen ab 14 Jahre nicht berücksichtigt. Besonders attraktiv - wie Beispiele anderer Städte oder Hafenpark im Ostend zeigen - sind Skateranlagen. Eine solche Freizeiteinrichtung ist in den Bürgerpark zu integrieren. Der Standort Bürgerpark ist besonders geeignet, da sich Wohngebäude nicht in unmittelbarer Nähe befinden. Die vorgelegte Planung des Bürgerparks sieht keine Toilettenanlegen vor. Sie müssen mit der Ersterrichtung und nicht erst aufgrund von Beschwerden nach Eröffnung geschaffen werden. Der Magistrat soll prüfen, ob die notwendige Anlage in einem der beiden stehenden bleibenden Gebäude untergebracht werden kann. Der Bürgerpark soll für ganz Frankfurt errichtet werden, insbesondere aber für die Bewohner Sachsenhausens - auf dessen Gemarkung sich der Park befindet - und Niederrads. Es ist daher ein Zugang aus Sachsenhausen Richtung Kennedyallee/Niederräder Landstraße vorzusehen. Damit der Bürgerpark auch auf Dauer attraktiv bleibt, ist ein umfassendes Sauberkeitskonzept nötig. Nur in einem sauberen Park halten sich die Bürgerinnen und Bürger gerne auf. Zur Mitfinanzierung der Kosten der Erstellung des Bürgerparks will der Magistrat Gelder in Höhe von € 730.000 heranziehen, die die Stadtverordnetenversammlung unter der Projektdefinition 5.0033558 für die Maßnahme "Welscher /Weg DB" beschlossen hat. Eine Verwendung dieser Mittel für den Bürgerpark würde bedeuten, dass die seit dem tödlichen Unfall 1994 mit einem Zug an dem unbeschrankten Bahnübergang "Welscher Weg" vorgesehene Maßnahme auf viele weitere Jahre entfällt und jeder Zug auf dieser stark befahrenen Strecke Tag und Nacht laute und die Anwohner mehr als störende Hupsignale abgeben müssen. Die städtischen Beschlussgremien erwarten, dass der Magistrat zügig diese Forderungen abarbeitet und die Ergebnisse vorlegt, damit ein echter Bürgerpark mit Kinderfarm und Skateranlage der Bevölkerung zur Nutzung zur Verfügung steht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 81 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1832/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 1832/5 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 645 2020 1. Der Vorlage M 150 wird unter Hinweis auf OA 645 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1832/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Tenors wie folgt lautet: "Im Nord-Ost-Bereich des Bürgerparks ist ein Zugang Richtung Sachsenhausen unter Schonung des Bannwaldes zu schaffen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 6.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 5.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReduzierte Geschwindigkeit Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Tieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1788/5 Betreff: Reduzierte Geschwindigkeit Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Tieren Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeit auf der Niederräder Landstraße zwischen Kennedy Allee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Eichhörnchen auf 40 kmh, gegebenenfalls auf 30 kmh, reduziert werden kann. In Anbetracht der Situation (intensive Futtersuche im Herbst für den Winter) bittet der Ortsbeirat um schnellstmögliche Hilfe. Begründung: Im zuvor genannten Straßenabschnitt befinden sich auf beiden Straßenseiten Eichhörnchen, die laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten gehören. Auf Futtersuche (u.a. Bucheckern, Nüsse, Eicheln) huschen diese emsigen Tierchen ständig von einer Straßenseite zur anderen und sind dabei dauerhaft durch den Straßenverkehr gefährdet. Nicht alle Autofahrer nehmen den Fuß vom Gaspedal, insbesondere nicht LKW-Fahrer, da hier keine besondere Geschwindigkeitsreduzierung ausgewiesen ist. Mit eigenen Schildchen schaffen Anwohner bislang selbst Hinweise auf die Gefährdung von Eichhörnchen. Nicht nur Bürgern, sondern auch dem Ortsbeirat reicht das zum Schutz der Tiere nicht aus. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass ab Einmündung der Niederräder Landstraße auf die Mörfelder Landstraße ohnehin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh gilt, die für den Straßenabschnitt Mörfelder Landstrasse bis Kennedyallee lediglich fortzuführen wäre. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenRadfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1816/5 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Vorgang: V 1121/19 OBR 5; ST 891/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. auf der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße Richtung Westen den anfangs vorhandenen Radstreifen bis zur Schweizer Straße unter Wegfall einer Kfz-Fahrspur zu verlängern. 2. auch in der Gegenrichtung einen Radstreifen zu markieren und dem Überfahren des Radstreifens durch Fahrzeuge auf der verbleibenden überbreiten Kfz-Spur durch geeignete Maßnahmen entgegen zu wirken. Begründung: In der o.a. Stellungnahme hat der Magistrat die Fortsetzung des Radfahrstreifens bis zur Schweizer Straße vom Platzbedarf für eine Rechtsabbiegerspur an der Schweizer Straße im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung gemacht. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft der probeweisen Sperrung kann festgestellt, dass der Platzbedarf nicht eingetreten ist. Ebenso hat sich in Gegenrichtung kein zusätzlicher Platzbedarf ergeben. Die Mainkaisperrung wurde zudem inzwischen aufgehoben. Im Stadtgebiet sind zahlreiche Radstreifen neben überbreiten Spuren markiert worden. Gegen das in der o.a. Stellungnahme angesprochene Überfahren des Radstreifens hat der Magistrat offenbar geeignete Maßnahmen entwickelt. Die Walter-Kolb-Straße ist bis zur Oppenheimer Landstraße durchgehend einschließlich Abbiegespuren vier- bis fünfspurig, im weiteren Verlauf ist die Gartenstraße bis zur Schweizer Straße dreispurig. Die Strecke ist für das heutige Kraftfahrzeugaufkommen überdimensioniert. Die Markierung von Radstreifen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erscheint daher angezeigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6855 2020 Die Vorlage OF 1816/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuerung Sandhöfer Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1786/5 Betreff: Querung Sandhöfer Allee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Radfahrerfurt durch eine Roteinfärbung besser sichtbar zu machen und dem Radverkehr der Kennedyallee an dieser Stelle Vorfahrt zu geben. Begründung: Standardmäßig hat der Radverkehr der Kennedyallee als Vorfahrtstraße ebenfalls Vorrang. Durch die unglückliche Wegführung hinter der Tankstelle ist die Vorfahrtberechtigung plötzlich unterbrochen. Das ist sowohl für den Kraft- als auch für den Radverkehr verwirrend. Wenn an die Stelle gleichzeitig Rad- und Kraftfahrer heranfahren, halten regelmäßig beide Verkehrsteilnehmer, die Kraftfahrer, weil sie den Radverkehr bevorrechtigt wähnen und durch das Verkehrszeichen 138 auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden und die Radfahrer, weil ihnen durch das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) die Vorfahrt genommen wird. Dadurch wird die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt. In der Sandhöfer Allee besteht Tempo 30. Der Verkehr der Sandhöfer Allee muss also ohnehin mit mäßigem Tempo an diese Stelle heranfahren. Daher ist es sinnvoller mit Zeichen 205 oder 206 die Vorfahrtregelung umzudrehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6835 2020 Die Vorlage OF 1786/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1817/5 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen Süd insbesondere an Wochenenden abends ab 18 Uhr vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind - Schweizer Straße - südliches Mainufer - Textorstraße - Elisabethenstraße / Darmstädter Landstraße - Walter-Kolb- / Gartenstraße Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Auto-Raser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6856 2020 Die Vorlage OF 1817/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜberplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1806/5 Betreff: Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Planung für eine Neuordnung der Verkehrsfläche auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße wird derzeit wild geparkt. Zusätzlich verdreckt dieser Mittelstreifen zusehends und dienst als Abstellfläche nicht unbedingt verkehrstauglicher Atomobile. Dieser Zustand ist so nicht länger tragbar. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, den Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu überplanen. Aufgrund des Parkdrucks sollen dort Parkplätze, aber auch Fahrradbügel und Bäume berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6848 2020 Die Vorlage OF 1806/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadwegverbindung zum Stadion
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1743/5 Betreff: Radwegverbindung zum Stadion Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Radwegverbindung zum Stadion an folgenden Punkten zu verbessern: Rad- und Fußverkehr erhalten an der Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße bei der Querung der Niederräder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts das Grünsignal ohne Anforderung mit dem Geradeausverkehr der Kraftfahrzeuge. Das gesonderte Rechtsabbiegesignal für den Kraftfahrzeugverkehr entfällt. Nach rechts abbiegende Fahrzeuge nutzen dann das allgemeine Grünsignal und müssen dann dem querenden Fuß- und Radverkehr Vorrang einräumen, was der Standardsituation an Kreuzungen entspricht. Im weiteren Verlauf ist ab Schwarzwaldstraße bis zur Flughafenstraße eine von den vier Fahrspuren des stadtauswärts geführten Kraftfahrzeugverkehrs für den Radverkehr umzuwidmen. Die Zufahrt zur Tankstelle ist indirekt über die Schwarzwaldstraße oder in anderer geeigneter Weise zu führen, um die Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen. Begründung: Die kürzeste Verbindung zum Stadion und zu vielen anderen Zielen im Süden Frankfurts führt über die Kennedyallee. Die Stadt hat eine Millionensumme verbaut, um den Radverkehr direkt am Stadion zu verbessern. Der Bike-Point am Stadion bleibt aber ein Marketing-Gag. Eine halbwegs sichere Zuwegung dorthin ist nur Geübten und Eingeweihten möglich. Die viel verwendete Internetplatform Google-Maps - s. Karte - führt den Radverkehr zum Stadion genau an die Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße. Radfahrende machen dann die demütigende Erfahrung, dass sie überhaupt kein Grünsignal erhalten, solange sie es sich nicht an der Drückampel erbetteln und müssen dann noch sehr lange auf ihr Signal warten. Solche Schaltungen unterminieren die Sicherheit des Radverkehrs ganz außerordentlich, weil sie als unangemessene Benachteiligung wahrgenommen werden müssen. In Reaktion darauf billigen leider viele Radfahrende Lichtsignalanlagen allgemein nur empfehlenden Charakter zu. Diese Schaltung ist daher schnellst möglich zu beseitigen. Nach Ansicht von Google-Maps sollen Radfahrende an der Einmündung Schwarzwaldstraße ihr Rad auf die Fahrbahn schieben und ihren Weg dort bis zur Flughafenstraße fortsetzen. Das ist zweifellos der kürzeste Weg und auch zulässig, aber lebensgefährlich. Es ist daher dringend ein Radstreifen abzumarkieren. Nach Ansicht des Ortsbeirats müsste für diese Maßnahme nicht noch einmal eine Millionensumme wie am Stadion investiert werden. Eine schnelle Umsetzung sollte möglich sein. Mit dem Rad zum Stadion. Quelle: Google-Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1743/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6831 2020 Die Vorlage OF 1743/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKein Schleichverkehr in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 1702/5 vom 26.07.2020 Betreff: Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Vorgang: OM 5185/19 OBR 5; ST 600/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen der Stellungnahme ST 600 im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern die im Sommer 2019 eingerichtete Linksabbiegemöglichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr von der Schweizer Straße in südlicher Richtung durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der neue Abbieger eröffnet insbesondere die Stegstraße als neue Rennstrecke zur ampelfreien Umgehung der Schweizer Straße. Autofahrer fahren in hohem Tempo und ohne Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer bis zum Diesterwegplatz, wo sie wieder auf die ursprüngliche Route einbiegen. Die in der Stellungnahme ST 600 vorgetragene Ansicht, der Schleichverkehr entstünde durch die Abbiegerestriktion, trifft nicht zu, denn die Autofahrer konnten bisher und jetzt auch von der Schweizer Straße und dann Gutzkowstraße kommend in den südlich gelegenen Teil des Viertels einbiegen. Der nördliche Teil ist über das Mainufer erschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6461, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 32 1
Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2020, OF 1702/5 Betreff: Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Vorgang: ST 600/20 Der Ortsbeirat bitte die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, entgegen der ST 600/2020 im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern die im Sommer 2019 eingerichtete Linksabbiegemöglichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr von der Schweizer Straße in südlicher Richtung durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der neue Abbieger eröffnet insbesondere die Stegstraße als neue Rennstrecke zur ampelfreien Umgehung der Schweizer Straße. Autofahrer fahren in hohem Tempo und ohne Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer bis zum Diesterwegplatz, wo sie wieder auf die ursprüngliche Route einbiegen. Die in der ST 600/2020 vorgetragene Ansicht, der Schleichverkehr entstünde durch die Abbiegerestriktion, trifft nicht zu, denn die Autofahrer konnten bisher und jetzt auch von der Schweizer Strasse und dann Gutzkowstraße kommend in den südlich gelegenen Teil des Viertels einbiegen. Der nördliche Teil ist über das Mainufer erschlossen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 598 2020 Die Vorlage OF 1702/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellen einer Bank am „Platz der vergessenen Kinder“ an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1666/5 vom 04.06.2020 Betreff: Aufstellen einer Bank am "Platz der vergessenen Kinder" an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, am "Platz der v ergessenen Kinder" eine Bank aufzustellen. Begründung: Dieser Platz mit seinem Mahnmal wurde auch mit Unterstützung des Ortsbeirates 5 eingeweiht, um an die Kinder und ihre Betreuer zu erinnern, die in dem damals existierenden Waisenhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 zu Beginn der antisemitischen Verfolgung Zuflucht gesucht und gefunden hatten. Sie wurden später von den Nationalsozialisten deportiert und umgebracht. Viele Menschen fühlen die Symbolik und freuen sich, dass Sachsenhausen nun einen Platz zum Gedenken hat. Eine Bank zum Innehalten und Verweilen wäre also dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1602 Aktenzeichen: 67 0
Aufstellen einer Bank am „Platz der vergessenen Kinder“ an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1666/5 Betreff: Aufstellen einer Bank am "Platz der vergessenen Kinder" an der Ecke Gartenstraße und Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, am "Platz der Vergessenen Kinder" eine Bank aufzustellen. Begründung: Dieser Platz mit seinem Mahnmal wurde auch mit Unterstützung des Ortsbeirates 5 eingeweiht, um an die Kinder und ihre Betreuer zu erinnern, die in dem damals existierenden Waisenhaus in der Hans-Thomastrasse 24 zu Beginn der antisemitischen Verfolgung Zuflucht gesucht und gefunden hatten. Sie wurden später von den Nationalsozialisten deportiert und umgebracht. Viele Menschen fühlen die Symobolik und freuen sich, dass Sachsenhausen nun einen Platz zum Gedenken hat. Eine Bank zum Innehalten und Verweilen wäre also dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6193 2020 Die Vorlage OF 1666/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenFußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5975 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 25.02.2020 Betreff: Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der südlichen Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Gablonzer Straße an den beiden Fußgängerüberwegen an der Trambahnhaltestelle eine Verengung der Fahrbahn vorzunehmen. Dabei ist am westlichen Übergang die schraffierte Fläche vor der Verkehrsinsel aufzupflastern und dieser zuzuschlagen. Wenn möglich, ist der Kurvenradius der Fahrbahn zu verengen. Am östlichen Überweg ist an der durch Poller gesicherten Fläche eine Gehwegnase einzurichten. Schließlich sind Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Laut Mitteilung des ASE soll noch in diesem Jahr die Stresemannallee im genannten Abschnitt saniert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann an beiden Fußgängerüberwegen die Fahrbahn auf das notwendige Maß verschmälert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit der erforderlichen mäßigen Geschwindigkeit an die Überwege heranfahren. Das Sicherheitsgefühl für den Fußverkehr verbessert sich, weil die zu überquerende Fahrbahnbreite kürzer wird. Da der Radverkehr nicht mehr auf dem Bordstein angeordnet ist, sollte durch die Piktogramme die Verkehrsführung deutlich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Lückenschluss für die S-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2020, OF 1290/1 Betreff: Lückenschluss für die S-Bahn Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es technisch machbar ist, die vorhandene, derzeit von Regionalzügen und Fernverkehrszügen genutzte Schieneninfrastruktur zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof für eine direkte S-Bahn-Verbindung zwischen diesen beiden Haltestellen zu nutzen; 2. ob der Magistrat ein verkehrliches Bedürfnis für einen solchen Lückenschluss sieht; 3. wie sich ein solcher Lückenschluss sinnvoll in die S-Bahn-Fahrpläne einfügen ließe; 4. mit welchen Kosten für einen solchen Lückenschluss zu rechnen wäre; und 5. ob diese Kosten teilweise durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Hessen getragen werden könnten. Begründung: Es besteht derzeit keine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof mittels S-Bahn oder U-Bahn. Reisende zwischen diesen beiden Haltestellen haben deshalb nur die Wahl, auf den Regional- oder Fernverkehr auszuweichen, die U-Bahn mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz zu nehmen, oder die S-Bahn mit der großen Schleife durch den Citytunnel zu nehmen. Gleichzeitig besteht bereits eine direkte Schienenverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof, nämlich über die Main-Neckar-Brücke und an der Haltestelle Stresemannallee vorbei. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Schienenverbindung für einen Lückenschluss im S-Bahn-Netz genutzt werden kann. Dieser hätte zur Folge, dass der geschlossene Ring effizienter genutzt und der an der Kapazitätsgrenze arbeitende Citytunnel entlastet werden kann. Es wäre etwa in Erwägung zu ziehen, eine S-Bahn-Linie als Ringlinie in beide Fahrtrichtungen (Hauptbahnhof-Taunusanlage-Hauptwache-Konstablerwache-Lokalbahnhof-Südbahnhof-St resemannallee-Hauptbahnhof) einzurichten, so dass etwa Reisende vom Hauptbahnhof Richtung Langen und Darmstadt nicht mehr die Schleife durch den Citytunnel nutzen müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1619 2020 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1610/5 Betreff: Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Sanierung der südlichen Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Gablonzer Straße an den beiden Fußgängerüberwegen an der Trambahnhaltestelle eine Verengung der Fahrbahn vorzunehmen. Dabei ist am westlichen Übergang die schraffierte Fläche vor der Verkehrsinsel aufzupflastern und dieser zuzuschlagen. Wenn möglich ist der Kurvenradius der Fahrbahn zu verengen. Am östlichen Überweg ist an der durch Poller gesicherten Fläche eine Gehwegnase einzurichten. Schließlich sind Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Laut Mitteilung des ASE soll noch in diesem Jahr die Stresemannallee im genannten Abschnitt saniert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann an beiden Fußgängerüberwegen die Fahrbahn auf das notwendige Maß verschmälert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit der erforderlichen mäßigen Geschwindigkeit an die Überwege heranfahren. Das Sicherheitsgefühl für den Fußverkehr verbessert sich, weil die zu überquerende Fahrbahnbreite kürzer wird. Da der Radverkehr nicht mehr auf dem Bordstein angeordnet ist, sollte durch die Piktogramme die Verkehrsführung deutlich gemacht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1610/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5975 2020 Die Vorlage OF 1610/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1578/5 vom 26.01.2020 Betreff: Gefährliche Situation auf dem Schulweg vieler in der Heimatsiedlung lebender Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünschaltung der Fußgängerampeln an der Stresemannallee auf der Höhe von den Straßen Unter den Eschen und Unter den Platanen zu verzögern; 2. Warnschilder aufzustellen, um die Autofahrer auf die Schulkinder aufmerksam zu machen; 3. eine Tempo-30-Zone in dem oben genannten Bereich einzurichten; 4. seitliche Ausbuchtungen einzurichten, die umfahren werden müssen und verhindern, dass eine kerzengerade Straße entsteht und der Blick der Autofahrerinnen und Autofahrer nur auf die weiter hinten liegenden Ampeln gerichtet wird; 5. für mehr verkehrspolizeiliche Kontrolle der Rotschaltung (Blitzer) im oben genannten Bereich zu sorgen . Begründung: Es handelt sich um zwei Ampeln an der Stresemannallee auf der Höhe von den Straßen Unter den Eschen und Unter den Platanen. Anwohnerinnen und Anwohner berichten dem Ortsbeirat, sie haben unzählige Male erlebt, dass Autos über Rot fuhren, während die Fußgängerampel Grün war. Die Fußgängerampel in dem oben genannten Bereich schaltet nur mit minimaler Zeitverzögerung auf Grün nachdem die Autofahrerampel auf Rot schaltet, sodass immer wieder Autos gerade noch über die Kreuzung fahren, wenn die Fußgängerampel schon Grün anzeigt und sich die Schulkinder deshalb schon auf der Straße befinden. Einige wenige Male konnten Eltern sogar beobachten, dass Autofahrer die bereits roten Ampeln komplett übersehen, möglicherweise weil die Straße sehr lang und gerade ist und Autofahrer nur auf weiter hinten liegende Ampeln achten. Der Ortsbeirat sieht hier dringenden Handlungsbedarf, um (tödliche) Unfälle zu vermeiden und um die Kinder auf ihrem Weg zur Riedhofschule zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 988 Aktenzeichen: 61 1
Verbesserte Verkehrsüberwachung
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2020, OA 531 entstanden aus Vorlage: OF 1593/5 vom 28.01.2020 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: OA 459/19 OBR 5; ST 21/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d. J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung, ausgelöst auch durch den Polizeibericht, zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall Rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel Rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf Rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z. B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von zehn Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 459 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 942 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 531 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 32 1
Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle „Louisa“ (3)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1574/5 vom 21.01.2020 Betreff: Gelände zwischen der Aussiger Straße 14 und der S-Bahn-Haltestelle "Louisa" (3) Vorgang: OM 3480/18 OBR 5; ST 831/19; OM 4995/19 OBR 5; ST 2394/19 Der Magistrat wird gebeten, das verwilderte Gelände zwischen der Stresemannallee im Osten, der S-Bahn-Linie im Westen, dem S-Bahnhof "Louisa" im Süden und der Aussinger Straße im Norden einzuzäunen und somit die Nutzung dieses Areals durch nicht sesshafte Personen dauerhaft zu unterbinden. Begründung: Die bisherigen Stellungnahmen des Magistrats (ST 831 sowie ST 2394) in dieser Angelegenheit sind nicht zufriedenstellend. Die bislang getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, die Nutzung dieses Geländes durch nicht sesshafte Personen zu unterbinden. Insbesondere wenn der Magistrat in der Stellungnahme ST 2394 ausführt, dass eine "Einzäunung aller vergleichbarer Flächen im Stadtgebiet (...) wirtschaftlich nicht darstellbar (sei)", geht dies an der spezifischen Problematik dieses Geländes vorbei. Zum einem hat der Ortsbeirat 5 nie gefordert, "alle vergleichbaren Flächen im Stadtgebiet" einzuzäunen, und zum zweiten sei daran erinnert, dass sich in unmittelbarer Nähe dieses Geländes ein Kinderspielplatz befindet, der von dort aus bislang frei zugänglich ist. Hinsichtlich der immer wiederkehrenden Müllproblematik ist dieser Zustand im Sinne des Kindeswohls nicht zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3480 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 831 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4995 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2394 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 915 Aktenzeichen: 23 20
„Blumen Tugba“ - Erhalt des Standortes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 29.01.2020 Betreff: "Blumen Tugba" - Erhalt des Standortes Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen und sicherzustellen, dass der seit 20 Jahren bestehende Standort von "Blumen Tugba" an der Kreuzung Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße dauerhaft erhalten bleibt. Begründung: Für die Aufrechterhaltung dieses Standortes sprechen seine nachstehenden Vorteile: Direkt neben dem Verkaufsstand befinden sich im ehemaligen Stallgebäude der früheren Rennbahn ein Lager- und Kühlraum für Blumen sowie ein Arbeitsraum zur Erstellung von Sträußen und Gebinden, ausgestattet mit Wasser- und Stromanschluss (unabdingbar). Hier sind vielfältige und sehr umfangreiche Arbeiten möglich (z. B. für Hochzeiten und Traueranlässe, Advent und Weihnachten). Weiterhin spricht für den außerordentlichen und unvergleichlichen Vorteil dieses Standortes die Verkehrslage an der Kreuzung Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße, unter anderem: 1. an direkten Straßenbahn- und Bushaltestellen sowie Taxistand; 2. der Durchgangsverkehr aus der ehemaligen Bürostadt (Lyoner Quartier) durch die Bruchfeldstraße zur Kennedyallee einerseits und 3. durch die Deutschordenstraße zu dem Krankenhauskomplex der Universitätskliniken und zum Mainufer mit Anbindung an die Autobahn andererseits; 4. um den Verkaufsstand herum können Kunden kurzfristig für einen stressfreien Einkauf parken; 5. die Anlieferung von Blumen und Pflanzen durch Lkws aus den Niederlanden ist gewährleistet. Durch die günstige Lage des Betriebes entstand ein großer Kundenkreis, der eine ständige Erweiterung des Angebotes erfordert und damit zuverlässig die finanzielle Existenz sichert. "Blumen Tugba" ist für die Niederräder Bewohnerinnen und Bewohner eine Institution, schnell und problemlos für alle erreichbar und mittlerweile auch eine wichtige Kontakt- und Begegnungsstelle. Der Verbleib des Geschäftes an eben diesem Standort ist eminent wichtig - nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für die existenzielle Sicherung der fünfköpfigen Familie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1007 Aktenzeichen: 67 0
„Blumen Tugba“ - Erhalt des Standortes
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1558/5 Betreff: "Blumen Tugba" - Erhalt des Standortes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich dafür einzusetzen und sicherzustellen, dass der seit 20 Jahren bestehende Standort von "Blumen Tugba" an der Kreuzung Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße dauerhaft erhalten bleibt. Begründung: Für die Aufrechterhaltung dieses Standortes sprechen seine nachstehenden Vorteile: Direkt neben dem Verkaufsstand befinden sich im ehemaligen Stallgebäude der früheren Rennbahn - ein Lager- und Kühlraum für Blumen sowie - ein Arbeitsraum zur Erstellung von Sträußen und Gebinden, ausgestattet mit Wasser- und Stromanschluss (unabdingbar). Hier sind vielfältige und sehr umfangreiche Arbeiten möglich (z.B. für Hochzeiten und Traueranlässe, Advent und Weihnachten) Weiterhin sprechen für den außerordentlich und unvergleichlichen Vorteil dieses Standortes die Verkehrslage an der Kreuzung Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße unter anderem: - an direkten Straßenbahn- und Bushaltestellen sowie Taxistand - der Durchgangsverkehr aus der ehemaligen Bürostadt (Lyoner Quartier) durch die Bruchfeldstraße zur Kennedyallee einerseits und - durch die Deutschordenstraße zu dem Krankenhauskomplex der Universitätskliniken und zum Mainufer mit Anbindung an die Autobahn andererseits. - um den Verkaufsstand herum können Kunden kurzfristig für stressfreien Einkauf parken. - die Anlieferung von Blumen und Pflanzen durch LKW aus den Niederlanden ist gewährleistet. Durch die günstige Lage des Betriebes entstand ein großer Kundenkreis, der eine ständige Erweiterung des Angebotes erfordert und damit zuverlässig die finanzielle Existenz sichert. "Blumen Tugba" ist für die Niederräder Bewohnerinnen und Bewohner eine Institution, schnell und problemlos für alle erreichbar und mittlerweile auch eine wichtige Kontakt- und Begegnungsstelle. Der Verbleib des Geschäftes an eben diesem Standort ist eminent wichtig - nicht nur für die Bevölkerung - sondern auch für die existentielle Sicherung der 5-köpfigen Familie. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5765 2020 Die Vorlage OF 1558/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
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S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 1593/5 Betreff: Verbesserte Verkehrsüberwachung Vorgang: ST 21/20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Geschwindigkeitsverstöße auch dann zu verfolgen, wenn nach Abzug der Messtoleranz die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 km/h oder weniger beträgt. Begründung: Am 21. Januar d.J. wurde eine schwangere Frau auf dem Fußgängerüberweg über die Stresemannallee in Höhe der Gartenstraße von einem Kraftfahrzeug erfasst und verunglückte schwer. Leider führte die anschließende Presseberichterstattung ausgelöst auch durch den Polizeibericht zur Vorverurteilung der Fußgängerin und der Verharmlosung der überhöhten Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Es wurde nämlich erwähnt, dass die Fußgängerampel beim Unfall rot zeigte, als stünde damit die Schuld der Fußgängerin fest. Es ist aber normal, dass die Ampel rot zeigt, weil sie besonders an so breiten Straßen wie der Stresemannallee auf rot schaltet, bevor die Fußgängerin die andere Straßenseite erreichen kann. Diesen Sachverhalt erläutert der Magistrat gern selbst eingehend, zuletzt wieder in seiner Stellungnahme ST 21/2020. Ob das Fahrzeug zu schnell unterwegs war, konnte die Polizei selbstverständlich nicht feststellen. Erstaunlicherweise wusste die Polizei aber, dass das ungeborene Kind keinen Schaden nahm. Derart tendenziöse Berichterstattung signalisiert den Schnellfahrern, dass sie die Polizei auf ihrer Seite haben. Es liegt in der Verantwortung jedes Kraftfahrers, solche Unfälle zu vermeiden. Sie müssen auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn die Höchstgeschwindigkeit korrekt eingehalten würde. Der laxe Umgang der Ordnungsbehörden mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist den Kraftfahrern natürlich bekannt. Messungen zeigen, dass z.B. in Tempo-30-Zonen die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig von 40 Prozent der Kraftfahrzeuge überschritten wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden offenbar als Begleiterscheinung des Kraftfahrzeugverkehrs in breiten Kreisen der Gesellschaft hingenommen. Der Ortsbeirat hält es für geboten, dieser falschen Toleranz entgegenzutreten. Die Stadt muss daher künftig auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden. 3 km/h Messtoleranz sind bei den heutigen Messmethoden mehr als großzügig. Die Praxis, weitere 5 km/h Toleranz zu gewähren, muss beendet werden. Die Eintreibung des ohnehin lächerlichen Verwarngeldes von 10 Euro mag in der Verwaltung mehr Aufwand als Ertrag bringen. Für die Durchsetzung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist es leider unerlässlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 50 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1593/5 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 531 2020 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1593/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
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