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Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
40 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die hohe Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" zu ergreifen. Dies ist notwendig, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und weiterhin Beschwerden vorliegen. Ziel ist es, die Taubenpopulation zu reduzieren und die Fütterung zu unterbinden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mit ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die überhöhte Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" vorzugehen, wie zum Beispiel durch:

  1. Reduktion der Taubenpopulation durch Entnahme, 2. unverzügliche Beseitigung ausgelegter Nahrung,
  2. Anbringen von Hinweisschildern, wo ausgelegte Nahrung gemeldet werden kann,
  3. Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG, damit die Maßnahmen ihre volle Wirksamkeit entfalten können und sich nicht im Zuständigkeitsdickicht verläppern.

Begründung

Die in der o. a. Stellungnahme des Magistrats genannten Maßnahmen gegen das Taubenproblem sind nicht ausreichend. An den Ortsbeirat werden weiterhin Beschwerden herangetragen. Auch auf der Internetplattform "Mängelmelder" werden zahlreiche Beschwerden wegen der Fütterung und Verschmutzung durch Tauben eingestellt. Hauptursache ist offenbar eine Einzeltäterin, die aus einem anderen Landkreis mit einem Kfz anreist und dort regelmäßig säckeweise Nahrung auslegt. Dies hat zum Anwachsen der dortigen Taubenpopulation auf Dutzende Tiere geführt. Zugleich werden durch die Fütterung andere unerwünschte Tierarten, v. a. Nagetiere angelockt, die sich ebenfalls stark vermehrt haben. Wegen des geringen Strafrahmens sind Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen gegen die Täterin offenbar wirkungslos. Daher ist es aussichtsreicher, die Zahl der Tauben zu reduzieren, weil dann die verbotswidrigen Fütterungen auch aus Sicht der Täterin sinnlos werden. Die unverzügliche Beseitigung der ausgelegten Nahrung unterstützt ebenfalls die Zwecklosigkeit der Fütterungen. Für die Bevölkerung ist die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Bahn und Stadt nicht nachvollziehbar. Daher muss dafür gesorgt werden, dass von einer Stelle aus die erforderlichen Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2020OFOF 1872/5Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 21. Januar 2021OFOF 1893/5Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle „Stresemannallee“Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  3. 22. Januar 2021VV 1927Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Anfrage
  4. 12. April 2021STST 824Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Stellungnahme
  5. 26. Mai 2021OFOF 21/5Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 11. Juni 2021Sie sind hier
    OMOM 298Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“
    Direktanregung
  7. 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1720Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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