Querung Sandhöfer Allee
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Bisheriger Verlauf
14.10.2020
30.10.2020
12.03.2021
17.09.2021
25.03.2022
17.04.2023
05.05.2023
05.05.2023
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6835 entstanden aus Vorlage: OF 1786/5 vom 14.10.2020
Betreff: Querung Sandhöfer Allee
Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrerfurt durch eine Roteinfärbung besser sichtbar zu machen und dem Radverkehr der Kennedyallee an dieser Stelle Vorfahrt zu geben. Begründung:
Standardmäßig hat der Radverkehr der Kennedyallee als Vorfahrtstraße ebenfalls Vorrang. Durch die unglückliche Wegführung hinter der Tankstelle ist die Vorfahrtberechtigung plötzlich unterbrochen. Das ist sowohl für den Kraft- als auch für den Radverkehr verwirrend. Wenn an die Stelle gleichzeitig Rad- und Kraftfahrer heranfahren, halten regelmäßig beide Verkehrsteilnehmer. Die Kraftfahrer, weil sie den Radverkehr bevorrechtigt wähnen und durch das Verkehrszeichen 138 auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden, und die Radfahrer, weil ihnen durch das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) die Vorfahrt genommen wird. Dadurch wird die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt. In der Sandhöfer Allee besteht Tempo 30. Der Verkehr der Sandhöfer Allee muss also ohnehin mit mäßigem Tempo an diese Stelle heranfahren. Daher ist es sinnvoller, mit Zeichen 205 oder 206 die Vorfahrtregelung umzudrehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 631 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1696 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 815 Antrag vom 17.04.2023, OF 766/5 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3959
Beratung im Ortsbeirat: 5