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Fußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.02.2020

Antrag Ortsbeirat

Fußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

Details im PARLIS OF_1610-5_2020
15.05.2020

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

Details im PARLIS OM_5975_2020
11.09.2020

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße"

Details im PARLIS ST_1565_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5975 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 25.02.2020

Betreff: Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der südlichen Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Gablonzer Straße an den beiden Fußgängerüberwegen an der Trambahnhaltestelle eine Verengung der Fahrbahn vorzunehmen. Dabei ist am westlichen Übergang die schraffierte Fläche vor der Verkehrsinsel aufzupflastern und dieser zuzuschlagen. Wenn möglich, ist der Kurvenradius der Fahrbahn zu verengen. Am östlichen Überweg ist an der durch Poller gesicherten Fläche eine Gehwegnase einzurichten. Schließlich sind Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu markieren.

Begründung:

Laut Mitteilung des ASE soll noch in diesem Jahr die Stresemannallee im genannten Abschnitt saniert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann an beiden Fußgängerüberwegen die Fahrbahn auf das notwendige Maß verschmälert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit der erforderlichen mäßigen Geschwindigkeit an die Überwege heranfahren. Das Sicherheitsgefühl für den Fußverkehr verbessert sich, weil die zu überquerende Fahrbahnbreite kürzer wird. Da der Radverkehr nicht mehr auf dem Bordstein angeordnet ist, sollte durch die Piktogramme die Verkehrsführung deutlich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1565
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2