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Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.12.2020

Antrag Ortsbeirat

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee

Details im PARLIS OF_1867-5_2020
22.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee

Details im PARLIS OM_7181_2021
25.05.2021

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee

Details im PARLIS ST_1140_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7181 entstanden aus Vorlage: OF 1867/5 vom 29.12.2020

Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger an der Stresemannallee
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um den auf Höhe der Esso-Tankstelle an der Stresemannallee stadtauswärts entlang des Gehwegs verlaufenden Fahrradweg besser zu kennzeichnen, so dass er für in die Tankstelle ein- sowie ausfahrende Autos besser zu erkennen ist.

Begründung:

Es kommt immer wieder zu bedrohlichen Situationen für Fahrradfahrer und Fußgänger, weil Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn direkt in die Esso-Tankstelle einfahren. Dabei ist die Sicht bereits durch die dort dicht stehenden Bäume stark eingeschränkt. Der Fahrradweg auf der Stresemannallee stadtauswärts, zwischen Theodor-Stern-Kai und Paul-Ehrlich-Straße, ist als solcher kaum noch zu erkennen. Insbesondere ein- und ausfahrende Fahrzeuge der Esso-Tankstelle nehmen den Fahrradweg offensichtlich kaum wahr. Für einfahrende Fahrzeuge ist der Fahrradweg auch durch die dort stehenden Bäume nur zu erahnen, die ausfahrenden Fahrzeuge tasten sich oft in den fließenden Verkehr, wobei sie vorher auf dem Fahrradweg zum Halten kommen und Fahrradfahrer dadurch regelmäßig abrupt anhalten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1140 Aktenzeichen: 66 2