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Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.01.2021

Auskunftsersuchen

Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“

Details im PARLIS V_1927_2021
12.04.2021

Stellungnahme des Magistrats

Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“

Details im PARLIS ST_824_2021
26.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“

Details im PARLIS OF_21-5_2021
11.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“

Details im PARLIS OM_298_2021
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.05.2021, OF 21/5 Betreff: Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" Vorgang: V 1927/21 OBR 5; ST 824/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mit ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen gegen die Taubenfütterung und die überhöhte Taubenpopulation an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" vorzugehen, wie zum Beispiel durch: 1. Reduktion der Taubenpopulation durch Entnahme, 2. unverzügliche Beseitigung ausgelegter Nahrung, 3. Anbringen von Hinweisschildern, wo ausgelegte Nahrung gemeldet werden kann, 4. Abstimmung mit der Deutsche Bahn AG, damit die Maßnahmen ihre volle Wirksamkeit entfalten können und sich nicht im Zuständigkeitsdickicht verläppern.

Begründung:

Die in der o.a. Stellungnahme des Magistrats genannten Maßnahmen gegen das Taubenproblem sind nicht ausreichend. An den Ortsbeirat werden weiterhin Beschwerden herangetragen. Auch auf der Internetplattform "Mängelmelder" werden zahlreiche Beschwerden wegen der Fütterung der und Verschmutzung durch Tauben eingestellt. Hauptursache ist offenbar eine Einzeltäterin, die aus einem anderen Landkreis mit einem Kfz anreist und dort regelmäßig säckeweise Nahrung auslegt. Dies hat zum Anwachsen der dortigen Taubenpopulation auf Dutzende Tiere geführt. Zugleich werden durch die Fütterung andere unerwünschte Tierarten, v.a. Nagetiere angelockt, die sich ebenfalls stark vermehrt haben. Wegen des geringen Strafrahmens sind Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen gegen die Täterin offenbar wirkungslos. Daher ist es aussichtsreicher die Zahl der Tauben zu reduzieren, weil dann die verbotswidrigen Fütterungen auch aus Sicht der Täterin sinnlos werden. Die unverzügliche Beseitigung der ausgelegten Nahrung unterstützt ebenfalls die Zwecklosigkeit der Fütterungen. Für die Bevölkerung ist die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Bahn und Stadt nicht nachvollziehbar. Daher muss dafür gesorgt werden, dass von einer Stelle aus, die erforderlichen Maßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 298 2021 Die Vorlage OF 21/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme