Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik der Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee". Es wird darauf hingewiesen, dass die Fütterung der Tauben die Hauptursache für die hohe Population ist und dass das Töten der Tiere rechtlich nicht gerechtfertigt ist. Der Magistrat schlägt vor, die Fütterung zu unterbinden, um die Taubenpopulation zu reduzieren.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Tauben sind sehr standortreue Vögel. Diese Eigenschaft hat sich der Mensch für die Verwendung als Brieftaube zu Nutze gemacht. Auch über weite Entfernungen gelingt es diesen Tieren, ihren Heimatstandort wiederzufinden. Aufgrund der Rückkehr ist die Entnahme und das entfernte Aussetzen der Tiere keine geeignete Möglichkeit einer Reduzierung der Taubenpopulation. Für ein Töten der Tiere fehlt der vernünftige Grund, da die Stadttaube nicht per se als Schädling gewertet werden kann. Dies stellt einen Straftatbestand gemäß § 17 Tierschutzgesetz dar. Die grundsätzliche und zu behebende Ursache ist das häufige Füttern der Tiere. Die Tauben zu beseitigen, um den Grund einer Fütterung auszumerzen, würde selbst bei legaler Handlungsweise aufgrund des Neubesatzes der freigewordenen Nischen durch neu hinzufliegende Tauben zu keinem Erfolg führen. Die Stadtpolizei erhält immer mal wieder Beschwerden zu dem Thema. Zwischen dem 01.02.2021 und dem 25.06.2021 sind insgesamt vier Beschwerden über das Füttern von Tauben in der S-Bahn-Station "Stresemannallee" eingegangen. Trotz der eingeleiteten Ermittlungen konnte die/der Verursachende nicht festgestellt werden. Für eine Anzeige sind konkrete Zeug/innenbeobachtungen nötig oder, dass Bedienstete der Stadtpolizei derartige Taten selbst wahrnehmen. Eine nachträgliche Ermittlung der Täterin oder des Täters anhand des ausgestreuten Futters ist in der Regel nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2020OFOF 1872/5Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 21. Januar 2021OFOF 1893/5Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle „Stresemannallee“Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 22. Januar 2021VV 1927Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Anfrage
- 12. April 2021STST 824Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Stellungnahme
- 26. Mai 2021OFOF 21/5Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2021OMOM 298Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Direktanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1720Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab