Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird auf die Problematik der Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee" eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fütterung von Tauben im öffentlichen Raum nicht gestattet ist und entsprechende Maßnahmen zur Anzeige gebracht werden. Zudem wird die regelmäßige Straßenreinigung und die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG für bestimmte Bereiche thematisiert.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1: Der Beschwerdebereich ist dem Magistrat bereits bekannt. Hier werden in einem erheblichen Ausmaß Tauben gefüttert, die massive Verunreinigungen verursachen. Durch Hinweise von Zeuginnen und Zeugen zu insgesamt fünf Tatzeitpunkten konnte die verantwortliche Person ermittelt und angezeigt werden. Zu Punkt 2: Da die Taubenfütterung im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht gestattet ist, werden Verstöße zur Anzeige gebracht. Hierfür muss die oder der Verursachende ermittelt werden, was in der Regel über Zeuginnen- und Zeugenbeobachtungen aus der Bürgerschaft oder der Stadtpolizei geschieht. Eine nachträgliche Ermittlung der Täterin oder des Täters ist in der Regel nicht möglich. Auch eine Dauerüberwachung kann aus personellen Gründen nicht realisiert werden. Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung: 069 212-44044. Zu Punkt 3: Die satzungsgemäße Straßenreinigung findet in diesem Bereich einmal wöchentlich, in der Regel freitags, statt. Zudem wurden und werden regelmäßig entsprechende Bedarfsreinigungen durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, durchgeführt. Die letzten Bedarfsreinigungen erfolgten am 10.03.2021 und 17.03.2021. Tägliche Reinigungen mit einem Kleinwasserwagen sind aus Kosten- und Kapazitätsgründen nicht vorgesehen. Teilbereiche der S-Bahn-Station fallen in die Zuständigkeit des Grundstückseigentümers. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Deutsche Bahn AG, die über die Verunreinigungen in Kenntnis gesetzt und um die Durchführung geeigneter Reinigungsmaßnahmen gebeten wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2020OFOF 1872/5Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 21. Januar 2021OFOF 1893/5Taubenfütterung an der S-Bahn-Haltestelle „Stresemannallee“Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 22. Januar 2021VV 1927Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Anfrage
- 12. April 2021Sie sind hierSTST 824Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Stellungnahme
- 26. Mai 2021OFOF 21/5Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2021OMOM 298Taubenfütterung an der S-Bahn-Station „Stresemannallee“Direktanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1720Taubenfütterung an der S-Bahn-Station "Stresemannallee"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab