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Neupositionierung der Altglascontainer in Fechenheim Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 48/11 Betreff: Neupositionierung der Altglascontainer in Fechenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die FES Glascontainer auf der - Wächtersbacher Straße 63, vor der Firma Cramo Adapteo GmbH, - Birsteiner Straße 110 (auf dem Fußweg Birsteiner Straße ) - Birsteiner Straße neben der Nummer 65 zu entfernen. Zwei neue Glascontainer sind auf der Wächtersbacher Straße neben dem Technikhaus vor dem Gelände von Kaufland aufzustellen. Begründung: - Der Glascontainer in der Wächtersbacher Straße 63, am Firmengelände der Firma Cramo Adapteo GmbH steht auf dem Bürgersteig. Für Fußgänger stellt dies eine Gefahr dar, Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Bürger haben kaum eine Möglichkeit an dem Container vorbei zu kommen. PKW's die einfach mitten auf der stark frequentierten Straße im absoluten Halteverbot unbefugt anhalten, um Flaschen in den Container zu entsorgen, stellen eine Gefahr für Gefahr für den Verkehr dar. - Der Glascontainer auf der Birsteiner Straße neben der Nummer 65 steht entweder auf der Sperrfläche und behindert die Sicht für die Verkehrsteilnehmer oder steht auf einer Parkfläche für PKW. Parkflächen sind rar in dem Gebiet so dass jeder Parkplatz für die Bürger benötigt wird. - Der Glascontainer am Ende der Birsteiner Straße 110, im Wendehammer, vor dem Fußweg von der Birsteiner Straße zum Kaufland, steht auf dem Bürgersteig. Dadurch ist nicht ausreichend Platz auf dem Bürgersteig für Passanten, gehinderte Bürger können nur erschwert passieren, Rollstuhlfahrer kommen gar nicht daran vorbei. Durch das Aufstellen von zwei Glascontainern neben dem Technikhaus vor dem Gelände von Kaufland können die Bürger bequem beim Einkauf und auf dem sehr kurzen Weg zum Supermarkt Altglas entsorgen. Ein weiterer mit dem PKW anfahrbarer Glascontainer befindet sich in unmittelbarer Nähe in der Steinauer Straße gegenüber der Nummer 44. Für das Gebiet Fechenheim Nord sind somit ausreichend Glascontainer vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 327 2016 Die Vorlage OF 48/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelanlage für die Fußgänger am Zebrastreifen zum Kauflandgelände an der Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2016, OF 44/11 Betreff: Ampelanlage für die Fußgänger am Zebrastreifen zum Kauflandgelände an der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an der Wächtersbacher Straße in der Höhe des Großmarktes Kaufland eine Ampelanlage aufzustellen oder Maßnahmen zu schaffen die Straße dort sicher queren zu können. Begründung: Die Fußgängerquerung an Frankfurts größtem Supermarkt ist zur Zeit nicht sicher möglich. Der jetzige Zebrastreifen ist zu gefährlich, da die Fußgänger auf der Nordseite bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50km/h erst wenige Meter vor dem Zebrastreifen zu sehen sind. Kurz vor dem Zebrastreifen knickt die Fahrspur nach rechts ab und die Sicht ist durch die parkenden Fahrzeuge versperrt. Die Wächtersbacher Straße trennt die zusammengehörenden Bereiche der Nahversorgung, Schule und Kindergarten und Wohnen voneinander. Die momentanen Fahrgeschwindigkeiten auf der Wächtersbacher Straße sind zu hoch um ein sicheres queren zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 323 2016 Die Vorlage OF 44/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Ampelanlage" durch das Wort "Fußgängerbedarfsampel" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., 1 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenLärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2016, OF 40/11 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-Nord zu erstellen. Unter folgender Berücksichtigung: A. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. B. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. ( Anschluß der Hanauer Landstraße / Offenbach an die Borsigallee (Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn A66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. C. Lärmemmissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. ( Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen ) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau D. Lärmemmissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. E. Lärmemmissionen nach dem Bau der S-Bahnstrecke ( Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil. ) F. Lärmemmissionen die durch den geplanten zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden. ( 120 täglich zusätzliche Güterzüge und höheren Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge ( ebenfalls ICE etc. ) ) G. Lärmemmissionen die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen. H. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße ( PKW, LKW und Straßenbahn ) I. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm, um Strassenlärm, den Lärm von den vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Strassenverkehrslärm durch erheblichen LKW Verkehr Anteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24h am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet, als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem Projekt und dessen Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemmissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passiven Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung in 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim - Nord weißt nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90dB und Tags mit 100dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen oder z.B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschliessenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35dB nachts und 50dB tagsüber mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn A66 über die Wächtersbacher Straße / Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltbla tt_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 40 2016 Die Vorlage OF 40/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Stadtteil Fechenheim-Nord" durch das Wort "Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBolzplatz Birsteiner Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 379/11 vom 22.11.2015 Betreff: Bolzplatz Birsteiner Straße in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, eine Kostenplanung für die Sanierung des Bolzplatzes am Ende der Birsteiner Straße in Fechenheim-Nord zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis dahin, aber spätestens im Frühjahr 2016, ist der Bolzplatz in einen nutzbaren Zustand zu versetzen, sind die gröbsten Mängel zu beseitigen und Abfallbehälter aufzustellen. Begründung: Der Bolzplatz in der Birsteiner Straße in Fechenheim-Nord ist in keinem guten Zustand. Viele Eltern und Kinder beschweren sich über die Unbespielbarkeit des Platzes. Eine Sanierung ist angezeigt. Der Ortsbeirat bittet, die Kosten einer Sanierung zu ermitteln und dem Ortsbeirat zu berichten. Bis zu einer eventuellen Sanierung ist der Bolzplatz in einen nutzbaren Zustand zu versetzen. Dies soll spätestens bis zum Frühjahr 2016 geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 541 Aktenzeichen: 67 2
Bolzplatz Birsteiner Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2015, OF 379/11 Betreff: Bolzplatz Birsteiner Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Kostenplanung für die Sanierung des Bolzplatzes am Ende der Birsteinerstraße in Fechenheim Nord zu erstellen und dem Ortsbeirat 11 zu berichten. Bis dahin und spätestens im Frühjahr 2016 soll der Bolzplatz in einem nutzbaren Zustand gebracht werden und die gröbsten Mängel beseitigt werden. Begründung: Der Bolzplatz in der Birsteiner Straße in Fechenheim Nord ist in keinem guten Zustand. Viele Eltern und Kinder beschweren sich über die Unbespielbarkeit des Platzes. Eine Sanierung ist angezeigt. Wir bitten die Kosten einer Sanierung zu ermitteln und dem Ortsbeirat zu berichten. Bis zu einer eventuellen Sanierung ist der Bolzplatz in einem nutzbaren Zustand zu bringen. Dies soll spätestens bis zum Frühjahr 2016 geschehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 07.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4808 2015 Die Vorlage OF 379/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÜberprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller Grenzwerte; 2. Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B. Kaufland); 6. inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber Straße; 8. wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 15.09.2015 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung: Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U 7 oder U 4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, der sogenannten Kriminalitätsvorbeugung und im Speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Landstraße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der Kfz-Verkehrsteilnehmer wohl ausgegangen werden kann, jedoch kann dies für die Fußgänger, die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen, nicht behauptet werden. Bei der Strecke handelt es sich um eine Waldstrecke, der Fußboden ist völlig naturbelassen und dort befinden sich keine bebauten oder beleuchteten Flächen, die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt, ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage, der sich niemand aussetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 54 Aktenzeichen: 91 52
Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 17.09.2015 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird; 2. alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch aufgehoben werden; 3. die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee, abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße, mit geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg sehr darunter und wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern, die dort spazieren gehen und sich erholen wollen, nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0
Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (Nordmainische S-Bahn).
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2015, OF 351/11 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (Nordmainische S-Bahn). Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf - Umweltverträglichkeit und Einhaltung von allen Grenzwerten - Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie - Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet. - Wirtschaftlichen Aspekten ( Keine Nutzbarkeit für LKW von 22:00-06:00 ) - Zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z.B. Kaufland) - Inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird. - Dringender Sanierungsbedarf Schlitzer Straße / Orber Straße - Wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitlichen Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z.B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passiven Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung in 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim - Nord weißt nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90dB und Tags mit 100dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwerten von 35dB nachts und 50dB tagsüber mit kurzzeitigen Spitzenwerten von +6 dB. Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsteraspalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn A66 über die Wächtersbacher Straße / Borsigallee geplant ist könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für LKW von 22:00-06:00 morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24 Stunden Betrieb mit 1200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starken Groß-LKW Verkehr. Dies wäre eine große Belastung nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der Nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße / Orber Straße würde immerhin 24h am Tag nutzbar sein Es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet und somit hat die Stadt Frankfurt dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h und einem generellen ganztägigem LKW Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der Nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt notleidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee / BAB wäre eine Möglichkeit zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahme der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen, in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt, kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt sein. In der Stadt Frankfurt ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hinderniss auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man nach Alternativen anfangen zu suchen um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 668 2015 Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., BFF und FDP; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenAufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2015, OF 354/11 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch. Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen dass eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird. 2. Alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch sind aufzuheben. 3. Die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße müssen mit geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg darunter sehr und der Weg wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern die dort spazieren gehen und sich erholen wollen nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4562 2015 Die Vorlage OF 354/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 349/11 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße, nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung: Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U7 oder U4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, sogenannter Kriminalitätsvorbeugung, und im speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Straße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der KFZ-Verkehrsteilnehmer wohlmöglich ausgegangen werden kann, jedoch kann dies über die Fußgänger die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen nicht behauptet werden. Da es sich bei der Strecke um eine Waldstrecke handelt, und der Fußboden hier völlig naturbelassen ist. und sich dort keine bebauten oder beleuchteten Flächen befinden die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage der sich niemand aussetzen möchte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4560 2015 Die Vorlage OF 349/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTischtennisplatte für den Spielplatz in der Birsteiner Straße, Höhe Hausnummer 77a
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2015, OF 339/11 Betreff: Tischtennisplatte für den Spielplatz in der Birsteiner Straße, Höhe Hausnummer 77a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände des genannten Spielplatzes eine wetterfeste Tischtennisplatte zu beschaffen, und in der Nähe der Bänke seitlich des Klettergerüstes installieren zu lassen. Die Maßnahme ist durch das Ortsbeiratsbudget zu finanzieren bis zu einem Höchstwert von 500 Euro. Begründung: Im Bereich Fechenheim-Nord gibt es keine Möglichkeit für ältere Kinder und Jugendliche diesen Sport auszuüben. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 07.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 367 2015 Die Vorlage OF 339/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Ersatz des aufgemalten Gehwegs durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner.Straße/Langenselbolder.Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 279/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Ersatz des aufgemalten Gehwegs durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um den Bürgersteig, der nur auf der Fahrbahn der Birsteiner Straße durch Markierungen aufgezeichnet ist in einen erhobenen und normalen üblichen gepflasterten Gehsteig umzuwandeln, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der auf die Fahrbahn gemalte Bürgersteig befindet sich gegenüber der Konrad-Hänisch-Schule und ist im Schulwegeplan enthalten. Der auf die Straße "gemalte" Gehsteig ist als solcher nicht klar zu erkennen. Dieser wird auch von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern nicht als Gehsteig erkannt und daher befahren oder zugeparkt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 11 2014 Die Vorlage OF 279/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen. Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 280/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen. Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen, um dort die dringend anstehende Grundsanierung durchzuführen und durch eine gartenarchitektonische Gestaltung die Spielbereiche räumlich von der Hundewiese zu trennen. Begründung: Auf dem städtischen Flurstück 116/114 nördlich der Wächtersbacher Straße sind die beiden Spielplätze von den dazwischenliegenden Rasenbereich räumlich zu trennen und die verbleibende Rasenfläche als Hundewiese auszuweisen. Der Spielplatz bedarf einer Grundsanierung. Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzten. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen, kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken sehr hoch. Durch eine klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine planerische Öffnung des Spielplatzes nur an bestimmten Stellen durch Schleusen oder Tore wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Mittlerweile gibt es einen dritten Kindergarten in unmittelbarer Nähe von dem der Spielplatz auch genutzt werden könnte. Der Spielplatz steht bereits für eine Grundsanierung an und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung der OM1508 realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 12 2014 Die Vorlage OF 280/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 272/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2015 aufzunehmen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zurzeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Die Stadt Frankfurt muss endlich zu Ihrer Verpflichtung stehen, das Projekt Jugendclub und Sportverein auf einem Gelände mit einem Kunstrasenplatz zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 4 2014 Die Vorlage OF 272/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135 entstanden aus Vorlage: OF 247/11 vom 06.04.2014 Betreff: Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Flächen für Parkplätze an der Sportanlage Birsteiner Straße für Pkws auf der Nordseite der Birsteiner Straße von der Langenselbolder Straße bis zur Steinauer Straße und auf der Südseite ab der Hausnummer 61 auszuweisen. Begründung: An der Sportanlage trainieren sehr viele Vereine und es werden dort unterschiedlichste Wettkämpfe verschiedenster Disziplinen durchgeführt. Zu den Veranstaltungen der Vereine kommen an die Sportanlage viele Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer. In diesem Bereich befinden sich keine ausreichenden Parkplätze, um die periodisch auftretenden Massen an Besucherinnen und Besuchern zu bewältigen. Auch die Situation in den angrenzenden Straßen kann keine Entlastung schaffen, da durch die dichte Wohnbebauung nur sehr wenige freie Parkplätze zu finden sind. Es sollten daher Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten der Birsteiner Straße bis zur Steinauer Straße ausgewiesen werden, auf der Südseite in diesem Bereich erst ab der Hausnummer 61, da sich ab dort der Gehsteig verjüngt. Eine zusätzliche Ausweisung von Parkplätzen käme dem Ziel, den Verkehr in diesem Bereich zu verlangsamen, entgegen, ohne die Durchfahrt in diesem Bereich für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge zu verhindern. Gerade bei größeren Veranstaltungen wäre eine Sicherheit dadurch erreicht, wenn Fahrzeuge nicht so zügig fahren können. In diesem Bereich ist die Birsteiner Straße breiter als im restlichen Bereich und die Fahrzeuge werden angehalten, halbseitig auf dem Bürgersteig zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2014, OF 247/11 Betreff: Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Flächen für Parkplätze am Sportplatz Birsteiner Straße für Pkws auf der Nordseite von der Langenselbolder Straße bis zur Steinauer Straße und auf der Südseite ab der Hausnummer 61 auszuweisen. Begründung: An der Sportanlage trainieren sehr viele Vereine und es werden dort verschiedenste Wettkämpfe verschiedenster Disziplinen durchgeführt. Zu den Veranstaltungen der Vereine kommen an die Sportanlage viele Sportler und Zuschauer. In diesem Bereich befinden sich keine ausreichenden Parkplätze um die periodisch auftretenden Massen an Besuchern zu bewältigen. Auch die Situation in den angrenzenden Straßen kann keine Entlastung schaffen, da durch die dichte Wohnbebauung dort nur sehr wenige freie Parkplätze zu finden sind. Es sollten daher Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten von der Birsteiner Straße bis zur Steinauer Straße ausgewiesen werden. Die Südseite in diesem Bereich erst ab der Hausnummer 61, da ab dort sich der Gehsteig verjüngt. Eine zusätzliche Ausweisung von Parkplätzen käme dem Ziel den Verkehr in dem Bereich zu verlangsamen entgegen ohne die Durchfahrt in dem Bereich für zwei entgegenkommende Fahrzeuge zu verhindern. Gerade bei größeren Veranstaltungen wäre eine Sicherheit dadurch erreicht, wenn Fahrzeuge nicht so zügig fahren können. In diesem Bereich ist die Birsteiner Straße breiter als im restlichen Bereich und die Fahrzeuge werden angehalten halbseitig auf dem Bürgersteig zu parken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3135 2014 Die Vorlage OF 247/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung eines Zebrastreifens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2878 entstanden aus Vorlage: OF 231/11 vom 17.01.2014 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens Der Magistrat wird aufgefordert, in der Bebraer Straße, in Höhe der Meerholzer Straße, einen Zebrastreifen einzurichten und dafür Sorge zu tragen, dass an der Bushaltestelle "Meerholzer Straße" zumindest eine einfache Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Auf der Bebraer Straße herrscht viel Verkehr. Die Ecke an der Meerholzer Straße ist eine der wenigen Stellen, um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Dort befindet sich die wichtige Haltestelle für die Verbindung ins Stadtzentrum von Fechenheim und Offenbach, die von vielen älteren Menschen genutzt wird. Auch für diese ist eine Rastmöglichkeit an der Haltestelle sehr wichtig. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Kindergarten Sonnenschein und die Kirche von Fechenheim-Nord. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 833 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 7
Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2877 entstanden aus Vorlage: OF 229/11 vom 03.02.2014 Betreff: Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Gelände in der Birsteiner Straße, welches durch den Abriss der ehemaligen Trinkhalle nunmehr unbebaut ist, dem dort befindlichen Sportplatz zuschlagen und dies durch ein Versetzen des Zaunes sichtbar zu machen. Begründung: Das Gelände ist zurzeit eine Grünfläche mit altem Eichenbestand. Das an drei Seiten anschließende abgezäunte Sportplatzgelände ist gleichartig gestaltet und hat in diesem Bereich ebenfalls einen alten Baumbestand. Im Moment wird dieses Grundstück nicht gepflegt und ist von der Südseite frei zugänglich. Erste Müllablagerungen haben dort stattgefunden. Der Erhalt des Geländes als Grünfläche, das zurzeit in den Plänen der Stadt Frankfurt am Main als Teil des Sportplatzes ausgewiesen wird, ist empfehlenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 675 Aktenzeichen: 52 2
Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 229/11 Betreff: Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße, welches durch den Abriss der ehemaligen Trinkhalle nunmehr unbebaut ist, dem dort befindlichen Sportplatz zuschlagen und durch ein Versetzen des Zaunes sichtbar machen. Begründung: Das Grundstück ist zurzeit eine Grünfläche und hat alten Eichenbestand. Das an drei Seiten anschließende abgezäunte Sportplatzgelände ist gleichartig gestaltet und hat in diesem Bereich ebenfalls alten Baumbestand. Im Moment wird dieses Grundstück nicht gepflegt und ist frei zugänglich von der Südseite. Erste Müllablagerungen haben dort stattgefunden. Der Erhalt als Grünfläche ist empfehlenswert und wird zur Zeit in den Plänen der Stadt Frankfurt als Teil des Sportplatzes ausgewiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2877 2014 Die Vorlage OF 229/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringung eines Zebrastreifens
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2014, OF 231/11 Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge an der Kreuzung Meerholzer Straße - Bebraer Straße einen Zebrastreifen aufbringen und anregen an der Bushaltestelle Meerholzer Straße zumindest eine einfache Sitzgelegenheit zu schaffen. Begründung: Auf der Bebraer Straße ist viel Verkehr und diese Stelle ist eine der wenigen Stellen auf die andere Straßenseite zu gelangen. Dort befindet sich die wichtige Haltestelle für die Verbindung ins Stadtzentrum von Fechenheim und Offenbach. Viele ältere Menschen nutzen diese Verbindung. Auch für diese ist eine Rastmöglichkeit an der Haltestelle sehr wichtig. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Kindergarten Sonnenschein und die Kirche von Fechenheim-Nord. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2878 2014 Die Vorlage OF 231/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, in der Bebraer Straße, in Höhe der Meerholzer Straße, einen Zebrastreifen einzurichten und dafür Sorge zu tragen, dass an der Bushaltestelle "Meerholzer Straße" zumindest eine einfache Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2013, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 262 2013 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße .Am Erlenbruch. für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2013, OF 178/11 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße "Am Erlenbruch" für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße "Am Erlenbruch" und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen von den Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen, in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden, vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum, entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards, zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels, im Bereich der Straße "Am Erlenbruch", zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - km 1+825 m, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - km 2+150 m, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - km 2+620 m, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis 25 Meter lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 dB(A) in 500 Metern Entfernung und 35 dB(A) in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 dB(A) in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren, für die Baumaschinen und Fahrzeuge, ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2168 2013 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 178/11 vom 13.05.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße Am Erlenbruch für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße Am Erlenbruch und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen der Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen an den G ebäuden der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels im Bereich der Straße Am Erlenbruch zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - Kilometer 1 + 825 Meter, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - Kilometer 2 + 150 Meter, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - Kilometer 2 + 620 Meter, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis zu 25 Metern lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 Dezibel in 500 Metern Entfernung und 35 Dezibel in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 Dezibel in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren für die Baumaschinen und Fahrzeuge ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1050 Aktenzeichen: 66 0
Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2013, OF 157/11 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereit gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2013 aufzunehmen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zur Zeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 25 2013 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeubewertung zur Trassenführung Tunnel
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2012, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 147/11 vom 15.10.2012 Betreff: Neubewertung zur Trassenführung Tunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die raumstrukturelle Untersuchung zur Verkehrsführung an der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim und die jetzigen Planungen mit den unten aufgeführten Punkten zu ergänzen und hinsichtlich der Verkehrsführung über die Orber Straße/Schlitzer Straße neu zu bewerten: - "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" - "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" - "Verkehrsmengenberechnung" - "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" - "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für Lkw" - "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Begründung: Das Gutachten "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim" von AS&P - Albert Speer & Partner GmbH aus dem Jahr 2007, welche im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main - Stadtplanungsamt durchgeführt wurde, ist Grundlage für die heutige Straßenführung auf der Nordseite der geplanten Unterführung zur Hanauer Landstraße. In der Vergangenheit sind einige Entwicklungen parallel gelaufen und haben keinen Einfluss in das Gutachten gefunden, da sie entweder nicht bekannt, nicht beauftragt oder noch nicht planfestgestellt waren. 1. "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" Der Riederwaldtunnel wird eine erhebliche Änderung der Verkehrsflüsse im Gebiet Riederwald, Fechenheim, Bergen-Enkheim und Seckbach erzeugen. Es werden mehr Fahrzeuge die Autobahnanschlussstellen Borsigallee und Ratswegkreisel/Riederwald nutzen, um ihre Zielgebiete zu erreichen und auch, um diese wieder zu verlassen. Es ist damit zu rechnen, dass sehr viele Fahrzeuge, besonders aus Nordost und östlicher Richtung, an der Anschlussstelle Borsigallee abfahren werden. Das Ziel sehr vieler Fahrzeuge wird Offenbach, die östliche Hanauer Landstraße und deren Gewerbegebiete südlich und nördlich davon sein. Dazu werden diese die neue Unterführung am nordmainischen S-Bahnhof Fechenheim nutzen, da es die kürzeste und schnellste Verbindung sein wird. Dies stellt nur einen der vielfältigen neuen Verkehrsflüsse dar und ist nicht für die Auslegung der Anschlüsse der Unterführung bewertet worden. 2. "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird durch den Bau des Riederwaldtunnels und der neuen Autobahn stark "verlärmt". Es gibt im Stadtteil bereits jetzt viele Häuser, an denen passiver Lärmschutz durch das Land Hessen angebracht werden muss, da die Autobahn dort oberirdisch verläuft. Der Lärmeintrag in den Stadtteil erfolgt durch die Autobahn, welche im Westen und Norden um den Stadtteil herum verläuft. Von der neuen S-Bahn-Station ist jetzt eine neu zu bauende Straße auf die Wächtersbacher Straße geplant. Der Verkehr wird dann entlang des Wohngebietes auf der Wächtersbacher Straße geführt. Es ist mit zusätzlichem Lärmeintrag durch Schwer- und Pkw-Verkehr von Süden ins Wohngebiet zu rechnen. Diese Lärmwerte addieren sich zu dem zukünftig zu erwartenden Lärm durch den Autobahnverkehr in dem Wohngebiet. Entsprechende Lärmgutachten für die Riederwaldtunnelplanung liegen bei Hessen Mobil bereits vor. Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird zukünftig mit viel Lärm leben müssen. Außer dem Straßenverkehrslärm kommen noch zusätzlicher Lärmeintrag durch eine Flugroute des Flughafens über das Wohngebiet und die direkt angrenzenden Industriegebiete dazu. Das Wohngebiet verfügt nicht über die notwendigen und heutzutage vorgeschriebenen Schutzzonen zwischen Industriegebiet und Wohngebieten. In Industriegebieten darf 24 Stunden lang ein Lärmpegel von 70 dB erreicht werden. 3. "Verkehrsmengenberechnung" In dem Gutachten ist nicht auf die neuen zu erwartenden Verkehrsmengen an der S-Bahnunterführung eingegangen worden. In Anbetracht der sich erheblich verschiebenden Verkehrsströme ist eine Betrachtung hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsmengen notwendig. Eine Variante des fließenden, vorfahrtberechtigten Verkehrs ohne Lichtzeichenanlage könnte zu höheren Verkehrszahlen führen. 4. "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" Im Industriegebiet Fechenheim gibt es fünf Betriebe, welche der Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) unterliegen. Ein Betrieb liegt am Ende der Orber Straße. Hier werden giftige und gefährliche Stoffe umgeschlagen und weitertransportiert. Dieses Jahr ist es laut Einschätzung der Feuerwehr Frankfurt zu einem schweren Zwischenfall bei der Anlieferung mit einem Lkw zu diesem Betrieb gekommen. Es kam dabei zu einer Leckage am Transportfahrzeug, aus dem Tank des Lkw traten giftige Gase aus. Der Unfall passierte im Wohngebiet an der U-Bahn-Station Schäfflestraße. Es kamen glücklicherweise keine Personen zu Schaden. Die Information und der Schutz der Bürger über die Gefahr gestaltete sich schwierig und wurde nicht angemessen ausgeführt. Die Sensibilität zu diesem Thema ist besonders durch diesen Unfall entstanden. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, Gefahrguttransporte statt durch Wohngebiete durch die Industriegebiete zu führen, wenn es hierfür gleichwertige Möglichkeiten gibt. Die Variante der Verkehrsführung D im Gutachten von Albert Speer & Partner würde eine reine, durch Industrie- und Gewerbegebiete führende Anbindung von Gefahrguttransporten zur Hessischen Industriemüll GmbH in der Orber Straße ermöglichen. Gefahrguttransporte von dem ebenfalls im Stadtgebiet Fechenheim und unter die Störfall-Verordnung (Seveso-II-Richtlinie) fallenden Betrieb der Allessa GmbH könnten so ebenfalls von den Wohngebieten ferngehalten und sicherer zur Autobahn geführt werden. 5. "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für Lkw" Die Wächtersbacher Straße ist für den Lkw Verkehr von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens gesperrt. Die jetzt geplante Straßenführung würde eine Benutzung des Tunnels für Lkw in der Nacht und den frühen Morgenstunden nicht ermöglichen. Der Tunnel zur und von der Hanauer Landstraße hat eine besondere verkehrstechnische Bedeutung und sollte dauerhaft nutzbar sein, aber gleichzeitig die Menschen im Wohngebiet schützen. In diesem Zusammenhang ist die Verkehrsführung und das Gutachten von Albert Speer & Partner neu zu bewerten. 6. "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Die neu geplante Straße durch die Grünfläche Kleeacker wird keinen Zugang zu einem der dort anliegenden Grundstücke haben. Es wird nur eine reine Anbindung an die Wächtersbacher Straße. Grünflächen im Stadtgebiet gehen dafür verloren. Anstelle dessen ist zu prüfen, ob nicht die längst fälligen und nötigen Sanierungen von Straßen mit Kopfsteinpflaster (Orber Straße und Schlitzer Straße) durchgeführt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 268 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2448, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.12.2012 Aktenzeichen: 66 0
Neuwertung zur Trassenführung Tunnel
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2012, OF 147/11 Betreff: Neuwertung zur Trassenführung Tunnel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim und die jetzigen Planungen mit den Punkten : - "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" - "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" - "Verkehrsmengenberechnung" - "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" - "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für LKW's" - "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" zu ergänzen und neu zu bewerten. Begründung: Das Gutachten "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahn-Station Fechenheim" von AS&P - Albert Speer & Partner GmbH aus dem Jahr 2007, welche im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main - Stadtplanungsamt durchgeführt wurde, ist Grundlage für die heutige Straßenführung auf der Nordseite der geplanten Unterführung zur Hanauer Landstraße. In der Vergangenheit sind einige Entwicklungen parallel gelaufen und haben keinen Einfluss in das Gutachten gefunden, da sie entweder nicht bekannt, nicht beauftragt oder noch nicht planfestgestellt waren. 1. "Anschlussstellen BAB Riederwaldtunnel" Der Riederwaldtunnel wird eine erhebliche Änderung der Verkehrsflüsse im Gebiet Riederwald, Fechenheim, Bergen-Enkheim und Seckbach erzeugen. Es werden mehr Fahrzeuge die Autobahnanschlussstellen Borsigallee und Ratswegkreisel/Riederwald verwenden, um ihre Zielgebiete zu erreichen und auch, um diese wieder zu verlassen. Es ist damit zu rechnen, dass sehr viele Fahrzeuge, besonders aus Nordost und östlicher Richtung, an der Anschlussstelle Borsigallee abfahren werden. Das Ziel sehr vieler Fahrzeuge wird Offenbach, die östliche Hanauer Landstraße und deren Gewerbegebiete südlich und nördlich davon sein. Dazu werden diese die neue Unterführung am Nordmainischen S-Bahnhof Fechenheim nutzen, da es die kürzeste und schnellste Verbindung sein wird. Dies stellt nur einen der vielfältigen neuen Verkehrsflüsse dar und ist nicht für die Auslegung der Anschlüsse der Unterführung bewertet worden. 2. "Lärmbelastung im Stadtteil Fechenheim-Nord" Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird durch den Bau des Riederwaldtunnels und der neuen Autobahn stark "verlärmt". Es gibt im Stadtteil bereits jetzt viele Häuser an denen passiver Lärmschutz durch das Land Hessen angebracht werden muss. Die Autobahn verläuft dort oberirdisch. Der Lärmeintrag in den Stadtteil erfolgt durch die Autobahn, welche im Westen und Norden um den Stadtteil verläuft. Von der neuen S-Bahnstation ist jetzt eine neu zu bauende Straße auf die Wächtersbacher Straße geplant. Der Verkehr wird dann entlang des Wohngebietes auf der Wächtersbacher Straße geführt. Es ist mit zusätzlichem Lärmeintrag durch Schwer- und PKW-Verkehr von Süden ins Wohngebiet zu rechnen. Diese Lärmwerte addieren sich zu dem zukünftig zu erwartenden Lärm durch den Autobahnverkehr in dem Wohngebiet. Entsprechende Lärmgutachten für die Riederwaldtunnelplanung liegen bei hessen- mobil bereits vor. Der Stadtteil Fechenheim-Nord wird zukünftig mit viel Lärm leben müssen. Außer dem Straßenverkehrslärm kommen noch zusätzlicher Lärmeintrag durch eine Flugroute des Flughafens über das Wohngebiet und die direkt angrenzenden Industriegebiete dazu. Das Wohngebiet verfügt nicht über die notwendigen und heutzutage vorgeschriebenen Schutzzonen zwischen Industriegebiet und Wohngebieten. In Industriegebieten darf 24 Stunden ein Lärmpegel von 70dB erreicht werden. 3. "Verkehrsmengenberechnung" In dem Gutachten ist nicht auf die neuen zu erwartenden Verkehrsmengen an der S-Bahnunterführung eingegangen worden. In Anbetracht der sich erheblich verschiebenden Verkehrsströme ist eine Betrachtung hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsmengen notwendig. Eine Variante des fließenden, vorfahrtberechtigten Verkehrs ohne Lichtzeichenanlage, könnte zu höheren Verkehrszahlen führen. 4. "Gefahrguttransporte zu Störfallbetrieben im Industriegebiet" Im Industriegebiet Fechenheim gibt es fünf Betriebe welche der Störfallverordnung (Seveso Richtlinie) unterliegen. Ein Betrieb liegt am Ende der Orber Straße. Hier werden giftige und gefährliche Stoffe umgeschlagen und weitertransportiert. Dieses Jahr ist es laut Einschätzung der Feuerwehr Frankfurt zu einem schweren Zwischenfall bei der Anlieferung mit einem LKW zu diesem Betrieb gekommen. Es kam dabei zu einer Leckage am Transportfahrzeug, aus dem Tank des LKW traten giftige Gase aus. Der Unfall passierte im Wohngebiet an der U-Bahnstation Schäfflestraße. Es kamen glücklicherweise keine Personen zu Schaden, die Information und der Schutz der Bürger über die Gefahr gestaltete sich schwierig und wurde nicht angemessen ausgeführt. Die Sensibilität zu diesem Thema ist besonders durch diesen Unfall entstanden. Die Frage stellt sich, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle Gefahrguttransporte durch Wohngebiete stattdessen durch die Industriegebiete zu führen, wenn es hierfür gleichwertige Möglichkeiten gibt. Die Variante der Verkehrsführung D im Gutachten von Albert Speer & Partner würde eine reine durch Industrie und Gewerbegebiete führende Anbindung von Gefahrguttransporten zur Hessischen Industriemüll GmbH in der Orber Straße ermöglichen. Gefahrguttransporte von dem ebenfalls im Stadtgebiet Fechenheim und unter die Störfallverordnung (Seveso Richtlinie) fallenden Betrieb der Allessa Chemie könnten so ebenfalls von den Wohngebieten ferngehalten werden und sicherer zur Autobahn geführt werden. 5. "Nutzungsbeschränkung des Tunnels durch das Nachtfahrverbot für LKW" Die Wächtersbacher Straße ist für den LKW Verkehr von 22:00h bis 06:00h morgens gesperrt. Die jetzt geplante Straßenführung würde eine Benutzung des Tunnels für LKW's in der Nacht und den frühen Morgenstunden nicht ermöglichen. Der Tunnel zur und von der Hanauer Landstraße hat eine besondere verkehrstechnische Bedeutung und sollte dauerhaft nutzbar sein, aber gleichzeitig die Menschen im Wohngebiet schützen. In diesem Zusammenhang ist die Verkehrsführung und das Gutachten von Albert Speer & Partner neu zu bewerten. 6. "Neubau einer Straße ohne Anlieger und Vernichtung von Grünflächen" Die neu geplante Straße durch die Grünfläche Kleeacker wird keinen Zugang zu einem der dort anliegenden Grundstücke haben. Es wird nur eine reine Anbindung an die Wächtersbacher Straße. Grünflächen im Stadtgebiet gehen dafür verloren. Anstelle dessen ist zu prüfen, ob nicht die längst fälligen und nötigen Sanierungen von Straßen mit Kopfsteinpflaster ( Orber Straße und Schlitzer Straße ) durchgeführt werden sollten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 268 2012 Die Vorlage OF 147/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt geändert wird: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die raumstrukturelle Untersuchung zur Verkehrsführung an der künftigen S-Bahnstation Fechenheim und die jetzigen Planungen mit den unten aufgeführten Punkten zu ergänzen und hinsichtlich der Verkehrsführung über die Orber Straße / Schlitzer Straße neu zu bewerten:" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1508 entstanden aus Vorlage: OF 142/11 vom 16.08.2012 Betreff: Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem städtischen Flurstück 116/114 (nördlich der Wächtersbacher Straße) die beiden Spielplätze und den dazwischenliegenden Rasenbereich durch einen niedrigen Zaun räumlich von den restlichen Grünflächen zu trennen und einen Bereich der verbleibenden Rasenfläche als Hundewiese zu markieren. schraffierte Fläche = einzuzäunender Bereich Begründung: Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zurzeit von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. Direkt an den Grünflächen befindet sich die Kindertagesstätte der Caritas, welche den Spielplatz umfangreich nutzt. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken extrem hoch. Durch die klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine Öffnung des Spielplatzes, nur an bestimmten Stellen durch Tore, wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage auch übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 17 Etatanregung vom 06.10.2014, EA 12 Antrag vom 25.02.2017, OF 155/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 88 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 82 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 2
Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2012, OF 142/11 Betreff: Sicherung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße mit einem niedrigen Zaun Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem städtischen Flurstück 116/114 nördlich der Wächtersbacher Straße, die beiden Spielplätze und den dazwischenliegenden Rasenbereich durch einen niedrigen Zaun räumlich zu trennen, von den restlichen Grünflächen und einen Bereich der verbleibenden Rasenfläche als Hundewiese zu markieren. KITA Rot = einzuzäunender Bereich Begründung: Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. Direkt an die Grünflächen anschließend befindet sich die Kindertagesstätte der Caritas, welche den Spielplatz umfangreich nutzt. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen, kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken extrem hoch. Durch die klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine Öffnung des Spielplatzes nur an bestimmten Stellen durch Tore wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage auch übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 24.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1508 2012 Die Vorlage OF 142/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2012, OF 107/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteinerstraße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereit gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2012 aufgenommen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteinerstraße spielen und trainieren zur Zeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 53 2012 Die Vorlage OF 107/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau eines circa 25 Meter langen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2012, OF 106/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau eines circa 25 Meter langen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel im Haushalt 2012 einzustellen, damit der Bürgersteig, der nur auf der Fahrbahn der Birsteiner Straße durch Fahrbahnmarkierungen aufgezeichnet ist in einen erhobenen gepflasterten üblichen Gehsteig umgewandelt werden kann. Begründung: Der auf die Fahrbahn gemalte Bürgersteig befindet sich gegenüber der Konrad-Hänisch-Schule und ist im Schulwegeplan enthalten. Der auf die Straße "gemalte" Gehsteig ist als solcher nicht klar zu erkennen. Dieser wird auch von Fahrzeugführern nicht als Gehsteig erkannt und daher befahren oder zugeparkt. Die Fußgänger und Schulkinder müssen auf die Straße ausweichen und begeben sich dadurch in Gefahr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 52 2012 Die Vorlage OF 106/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße (zwischen Meerholzer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2012, OM 876 entstanden aus Vorlage: OF 89/11 vom 11.01.2012 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße (zwischen Meerholzer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw) Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich mit den auf der Fahrbahn markierten Flächen mit zusätzlichen Schildern Z 1048-10 "nur Pkw" zu versehen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich werden, besonders ab dem späten Nachmittag/den frühen Abendstunden, an den Feiertagen und an den Wochenenden (von Freitagnachmittag bis Montagvormittag) Lkws geparkt. Die Fahrbahnmarkierungen sind zu klein für Lkws, sodass sich diese, um Fahrbahnverengungen zu vermeiden, mit den Rädern auf den Bürgersteig stellen. Der Bürgersteig ist durch die einfache Pflasterung für Lkws nicht ausgelegt, und es sind Schäden am Bürgersteig zu erwarten. Die Straße und Teile des Gehsteigs wurden im Sommer/Herbst 2011 erst umfangreich saniert. Im Bereich der Orber Straße sind ausreichend Flächen zum Parken von Lkws gegeben. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mehrfach beim Ordnungsamt beschwert, weil die Lkws direkt vor ihren Fenstern, Gärten und Eingangstüren parken, ihnen die Sicht versperren sowie die Wohnungen/Häuser stark verdunkeln. Z 1048-10 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 640
Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße zwischen Steinauer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2012, OF 89/11 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Bereich der Wächtersbacher Straße zwischen Steinauer Straße bis zur Wächtersbacher Straße 56 nur für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich mit dem auf der Fahrbahn markierten Flächen mit zusätzlichen Schildern Z 1048-10 "nur PKW" zu versehen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich werden, besonders ab dem späten Nachmittag/ den frühen Abendstunden, an den Feiertagen und an den Wochenenden (von Freitag Nachmittag bis Montag Vormittag) LKW's geparkt. Die Fahrbahnmarkierungen sind zu klein für LKW's so dass sich diese, um Fahrbahnverengungen zu vermeiden, mit den Rädern auf den Bürgersteig stellen. Der Bürgersteig ist durch die einfache Pflasterung für LKW's nicht ausgelegt und es sind Schäden am Bürgersteig zu erwarten. Die Straße und Teile des Gehsteigs wurden im Sommer/Herbst 2011 erst umfangreich saniert. Im Bereich der Orber Strasse sind ausreichend Flächen zum parken von LKW gegeben. Anwohner haben sich mehrfach beim Ordnungsamt beschwert, weil die LKW's direkt vor ihren Fenstern, Gärten und Eingangstüren parken und ihnen die Sicht versperren sowie die Wohnungen/Häuser stark verdunkeln. Z 1048-10 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 876 2012 Die Vorlage OF 89/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Steinauer Straße" durch "Meerholzer Straße" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesen„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 341 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 06.08.2011 Betreff: "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne eine Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Riederwald, Fechenheim und Seckbach zu entfernen beziehungsweise die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Liegenschaften, auf denen die Container abgestellt sind, aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen oder anzumelden. Ferner sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen werden und diese auf eine Genehmigungsmarke hin überprüft werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden hauptsächlich "wild" von privaten Firmen oder gewerblichen Organisationen auf scheinbar unbenutzten, nicht bewirtschafteten Flächen im Stadtgebiet, aber auch auf privaten Flächen ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer aufgestellt. Auf den meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainern sind Aufkleber, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber nur wirtschaftlicher Art. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, auf denen Container wild abgestellt werden, haben Probleme, die Container wieder zu entfernen, da unter den gegebenenfalls angegebenen Anschriften und Telefonnummern auf den Containern nur Anrufbeantworter zu erreichen sind. Neben den Altkleidercontainern entwickeln sich wilde Müllansammlungen und ein unansehnliches Straßenbild. Durch eine Kontrolle der gebührenpflichtigen Genehmigungsmarke ließen sich zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt am Main erzielen und die Aufstellungsorte könnten kontrolliert werden. Wilde Sperrmüllansammlungen könnten dadurch stark reduziert werden. Nachgewiesene gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rotes Kreuz, könnten von der Gebühr ausgenommen werden. Beispielhaft sind hier nur für die Straßen in Fechenheim-Nord einige Aufstellungsorte genannt: - Schlitzer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Boex Vertriebsgesellschaft mbH 069-710475-189 - Cassellastraße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Maas Container und Recycling Offenbach. 069-800897-60 - Cassellastraße 32, zwei Container (unbekannter Eigentümer) Abholbüro: 06109-770100 - Cassellastraße/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Alt-Fechenheim/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) zwei alte Container, Rotes Kreuz - Meerholzer Straße/Bebraer Straße (unbekannter Eigentümer) ReSales GmbH, Alemannenstraße 7-9, 85095 Denkendorf 0800-0800987 - Fuldaer Straße/Wächtersbacher Straße, Bushaltestelle (Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Steinauer Straße 4 (Deutsche Wohnen) Bicker GmbH Marburg 06421-161320 - Steinauer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) kindersuchhilfe.eu 06021-9210221 - Birsteiner Straße 111/Lauterbacher Straße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Wächtersbacher Straße 101,(Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße, zwei Container, (unbekannter Eigentümer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 918 Anregung vom 05.10.2015, OA 669 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 42/11 vom 06.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine Neugestaltung der Birsteiner Straße den Kfz-Verkehr daran zu hindern, den Bürgersteig als Fahrbahn zu verwenden und die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge in dem Bereich Birsteiner Straße zu senken. Als geeignete Maßnahmen kämen dafür in Frage: - Aufstellen von kleinwüchsigen Bäumen in größeren Abständen auf dem breiten Gehweg. - Alternierendes Parken anstelle von Blumenkübeln und sogenannten gefährlichen "Abweisern". Jedoch sind keine Fahrbahnbegrenzungssteine in der Birsteiner Straße anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30 und das Befahren des Bürgersteigs. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf genannt. Geschwindigkeitsüberprüfungen zu verschiedenen Tageszeiten sind durch die Stadt Frankfurt, Amt 36, durchgeführt worden, die die Begründung der Nichteinhaltung auch bestätigt haben. In den Bereichen, in denen auf langen Strecken einseitig geparkt wird, ist die verbleibende Fahrbahnbreite für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge oft zu gering. Daher weichen die Fahrzeuge meist auf den nördlichen Bürgersteig aus. In einigen Bereichen ist in dem genannten Bereich der Bürgersteig sehr breit und durch eine abgerundete Kante des Trottoirs das Auffahren sehr einfach möglich. Es besteht hier eine große Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger, da regelmäßig durch Pkws und Lkws auf den Bürgersteig ausgewichen wird. Durch eine Unterbrechung dieser langen einseitigen Parkzonen würde für den zu durchfahrenden Bereich eine optische Verkürzung eintreten. Die Pkw-/Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer würden langsamer fahren und anhalten und nicht in den Bereich bei Gegenverkehr einfahren. Es könnte dadurch auch auf Blumenkübel verzichtet werden. Durch das Anlegen von sogenannten kleinen Baumbeeten und Pflanzung von kleinwüchsigen Bäumen in größerem Abstand auf dem breiten Gehweg ließe sich ein Ausweichen und Befahren des Bürgersteigs verhindern. Als Bäume könnten Boulevard-Eichen (Quercus palustris) vorgesehen werden, die mit einer Kronenbreite von 3-4 Metern und einer Gesamthöhe von 7-9 Metern einen deutlichen grünen Akzent setzen würden. Die Baumstandorte könnten an der Nahtstelle zwischen Gehweg und Fahrstreifen liegen und hätten damit einen ausreichenden Abstand zu den Wohnhäusern in der Straße. Überfahrbare Baumscheiben oder entsprechende Baumschutzgitter würden für den Schutz der Neupflanzungen sorgen. Bei der Pflanzung von Bäumen im Straßenraum gibt es in der Regel Gegnerinnen sowie Gegner und Befürworterinnen sowie Befürworter. Aus diesem Grund könnte vor der Ausführung der Maßnahme diese mit den einzelnen Anwohnerinnen und Anwohnern abgestimmt werden, um in begründeten Fällen noch Anpassungen vornehmen zu können. Jedoch werten Bäume in einem breiteren Gehweg den gesamten Bereich deutlich auf. Dies kommt der Wohnlage zugute. Eine Anbringung von sogenannten "Abweisern" (auch Fahrbahnbegrenzungssteine genannt) am Rand des Bürgersteigs halten wir nicht für zweckdienlich, da diese als Stolperfalle für Fußgängerinnen sowie Fußgänger und für Radfahrerinnen sowie Radfahrer ein gefährliches Hindernis sein können. Der Bürgersteig ist zwar dort kein Fahrradweg, wird aber als solcher besonders gern von Kindern genutzt. Die Fahrbahnbegrenzungssteine, die im Stadtteil bereits verbaut worden sind, unterliegen hoher Wartung, sehen unattraktiv aus und stellen eine Gefährdung für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen und Autofahrer dar. In der Orber Straße wurden diese Fahrbahnbegrenzungssteine bereits verbaut. Nach kurzer Zeit waren bereits viele dieser Grenzsteine umgefahren oder aus ihren Verankerungen gerissen. Die Reste der Schrauben verblieben im Bordstein und haben bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu Reifenschäden geführt. Die abgerissenen Grenzsteine lagen/liegen wochenlang auf der Straße und den Gehwegen. Der Zieleffekt ist mit den Gefahren und Risiken für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen sowie Autofahrer abzuwägen. Notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen wurden bis dato in der Orber Straße nicht durchgeführt oder stehen bereits wieder an. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es ebenfalls zwei Bereiche, in denen diese Grenzsteine regelmäßig beschädigt sind. Die Anwendung der Maßnahme "Fahrbahnbegrenzungssteine" ist nicht wirtschaftlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 Aktenzeichen: 66 0
Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 344 entstanden aus Vorlage: OF 37/11 vom 06.08.2011 Betreff: Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5, 7, 17, 23 und 29 sowie der Birsteiner Straße 88, 94 und 100, Lichtquellen anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern gehören die Fußwege und die Grünfläche der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Gehwege sind uneben. Die dort befindlichen Bodenplatten haben sich im Laufe der Zeit gegeneinander verschoben oder sind unter anderem durch Befahren mit Fahrzeugen der Gärtner gebrochen. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit unangenehm. Da die Wege nicht eben sind, sind Stolperfallen nicht zu erkennen. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Aufgrund der Parksituation in dem Gebiet parken die Anwohnerinnen und Anwohner oftmals weit entfernt von ihren Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1349 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 850 Antrag vom 25.02.2017, OF 154/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 87 Aktenzeichen: 67 0
Birsteiner Straße, Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 347 entstanden aus Vorlage: OF 43/11 vom 06.08.2011 Betreff: Birsteiner Straße, Zebrastreifen Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Bereich Birsteiner Straße zur Konrad-Haenisch-Schule hin derart zu sichern, dass ein Parken auf und an dem Zebrastreifen nicht mehr möglich ist. Die Sicherung soll durch das Anbringen von einem Pfosten vor dem Zebrastreifen und einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung erfolgen. Begründung: Vor und auf dem Zebrastreifen wird regelmäßig geparkt. Die Kinder der Schule sowie der Spielstube der Caritas werden dadurch gefährdet. Die Schule hat dort bereits ab und an Schülerlotsen im Einsatz. Der Zebrastreifen ist im Schulwegeplan enthalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1345 Aktenzeichen: 32 1
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