Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße
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Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Flächen für Parkplätze am Sportplatz Birsteiner Straße für Pkws auf der Nordseite von der Langenselbolder Straße bis zur Steinauer Straße und auf der Südseite ab der Hausnummer 61 auszuweisen. Begründung: An der Sportanlage trainieren sehr viele Vereine und es werden dort verschiedenste Wettkämpfe verschiedenster Disziplinen durchgeführt. Zu den Veranstaltungen der Vereine kommen an die Sportanlage viele Sportler und Zuschauer. In diesem Bereich befinden sich keine ausreichenden Parkplätze um die periodisch auftretenden Massen an Besuchern zu bewältigen. Auch die Situation in den angrenzenden Straßen kann keine Entlastung schaffen, da durch die dichte Wohnbebauung dort nur sehr wenige freie Parkplätze zu finden sind. Es sollten daher Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten von der Birsteiner Straße bis zur Steinauer Straße ausgewiesen werden. Die Südseite in diesem Bereich erst ab der Hausnummer 61, da ab dort sich der Gehsteig verjüngt. Eine zusätzliche Ausweisung von Parkplätzen käme dem Ziel den Verkehr in dem Bereich zu verlangsamen entgegen ohne die Durchfahrt in dem Bereich für zwei entgegenkommende Fahrzeuge zu verhindern. Gerade bei größeren Veranstaltungen wäre eine Sicherheit dadurch erreicht, wenn Fahrzeuge nicht so zügig fahren können. In diesem Bereich ist die Birsteiner Straße breiter als im restlichen Bereich und die Fahrzeuge werden angehalten halbseitig auf dem Bürgersteig zu parken.
Inhalt
Antrag vom 06.04.2014, OF 247/11
Betreff: Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Flächen für Parkplätze am Sportplatz Birsteiner Straße für Pkws auf der Nordseite von der Langenselbolder Straße bis zur Steinauer Straße und auf der Südseite ab der Hausnummer 61 auszuweisen.
Begründung: An der Sportanlage trainieren sehr viele Vereine und es werden dort verschiedenste Wettkämpfe verschiedenster Disziplinen durchgeführt. Zu den Veranstaltungen der Vereine kommen an die Sportanlage viele Sportler und Zuschauer. In diesem Bereich befinden sich keine ausreichenden Parkplätze um die periodisch auftretenden Massen an Besuchern zu bewältigen. Auch die Situation in den angrenzenden Straßen kann keine Entlastung schaffen, da durch die dichte Wohnbebauung dort nur sehr wenige freie Parkplätze zu finden sind. Es sollten daher Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten von der Birsteiner Straße bis zur Steinauer Straße ausgewiesen werden. Die Südseite in diesem Bereich erst ab der Hausnummer 61, da ab dort sich der Gehsteig verjüngt. Eine zusätzliche Ausweisung von Parkplätzen käme dem Ziel den Verkehr in dem Bereich zu verlangsamen entgegen ohne die Durchfahrt in dem Bereich für zwei entgegenkommende Fahrzeuge zu verhindern. Gerade bei größeren Veranstaltungen wäre eine Sicherheit dadurch erreicht, wenn Fahrzeuge nicht so zügig fahren können. In diesem Bereich ist die Birsteiner Straße breiter als im restlichen Bereich und die Fahrzeuge werden angehalten halbseitig auf dem Bürgersteig zu parken.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2014Sie sind hierOFOF 247/11Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Mai 2014OMOM 3135Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner StraßeDirektanregung
- 12. September 2014Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1174Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme