Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße
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Orber Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erschließung eines Fußgänger- und Fahrradwegs von der Wächtersbacher Straße / Kaufland in Richtung der neuen S-Bahn-Station „Fechenheim“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 42/11 vom 06.08.2011
Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine Neugestaltung der Birsteiner Straße den Kfz-Verkehr daran zu hindern, den Bürgersteig als Fahrbahn zu verwenden und die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge in dem Bereich Birsteiner Straße zu senken. Als geeignete Maßnahmen kämen dafür in Frage: - Aufstellen von kleinwüchsigen Bäumen in größeren Abständen auf dem breiten Gehweg. - Alternierendes Parken anstelle von Blumenkübeln und sogenannten gefährlichen "Abweisern". Jedoch sind keine Fahrbahnbegrenzungssteine in der Birsteiner Straße anzubringen.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30 und das Befahren des Bürgersteigs. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf genannt. Geschwindigkeitsüberprüfungen zu verschiedenen Tageszeiten sind durch die Stadt Frankfurt, Amt 36, durchgeführt worden, die die Begründung der Nichteinhaltung auch bestätigt haben. In den Bereichen, in denen auf langen Strecken einseitig geparkt wird, ist die verbleibende Fahrbahnbreite für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge oft zu gering. Daher weichen die Fahrzeuge meist auf den nördlichen Bürgersteig aus. In einigen Bereichen ist in dem genannten Bereich der Bürgersteig sehr breit und durch eine abgerundete Kante des Trottoirs das Auffahren sehr einfach möglich. Es besteht hier eine große Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger, da regelmäßig durch Pkws und Lkws auf den Bürgersteig ausgewichen wird. Durch eine Unterbrechung dieser langen einseitigen Parkzonen würde für den zu durchfahrenden Bereich eine optische Verkürzung eintreten. Die Pkw-/Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer würden langsamer fahren und anhalten und nicht in den Bereich bei Gegenverkehr einfahren. Es könnte dadurch auch auf Blumenkübel verzichtet werden. Durch das Anlegen von sogenannten kleinen Baumbeeten und Pflanzung von kleinwüchsigen Bäumen in größerem Abstand auf dem breiten Gehweg ließe sich ein Ausweichen und Befahren des Bürgersteigs verhindern. Als Bäume könnten Boulevard-Eichen (Quercus palustris) vorgesehen werden, die mit einer Kronenbreite von 3-4 Metern und einer Gesamthöhe von 7-9 Metern einen deutlichen grünen Akzent setzen würden. Die Baumstandorte könnten an der Nahtstelle zwischen Gehweg und Fahrstreifen liegen und hätten damit einen ausreichenden Abstand zu den Wohnhäusern in der Straße. Überfahrbare Baumscheiben oder entsprechende Baumschutzgitter würden für den Schutz der Neupflanzungen sorgen. Bei der Pflanzung von Bäumen im Straßenraum gibt es in der Regel Gegnerinnen sowie Gegner und Befürworterinnen sowie Befürworter. Aus diesem Grund könnte vor der Ausführung der Maßnahme diese mit den einzelnen Anwohnerinnen und Anwohnern abgestimmt werden, um in begründeten Fällen noch Anpassungen vornehmen zu können. Jedoch werten Bäume in einem breiteren Gehweg den gesamten Bereich deutlich auf. Dies kommt der Wohnlage zugute. Eine Anbringung von sogenannten "Abweisern" (auch Fahrbahnbegrenzungssteine genannt) am Rand des Bürgersteigs halten wir nicht für zweckdienlich, da diese als Stolperfalle für Fußgängerinnen sowie Fußgänger und für Radfahrerinnen sowie Radfahrer ein gefährliches Hindernis sein können. Der Bürgersteig ist zwar dort kein Fahrradweg, wird aber als solcher besonders gern von Kindern genutzt. Die Fahrbahnbegrenzungssteine, die im Stadtteil bereits verbaut worden sind, unterliegen hoher Wartung, sehen unattraktiv aus und stellen eine Gefährdung für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen und Autofahrer dar. In der Orber Straße wurden diese Fahrbahnbegrenzungssteine bereits verbaut. Nach kurzer Zeit waren bereits viele dieser Grenzsteine umgefahren oder aus ihren Verankerungen gerissen. Die Reste der Schrauben verblieben im Bordstein und haben bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu Reifenschäden geführt. Die abgerissenen Grenzsteine lagen/liegen wochenlang auf der Straße und den Gehwegen. Der Zieleffekt ist mit den Gefahren und Risiken für Fußgängerinnen, Fußgänger, Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer, Autofahrerinnen sowie Autofahrer abzuwägen. Notwendige Reparaturen oder Ausbesserungen wurden bis dato in der Orber Straße nicht durchgeführt oder stehen bereits wieder an. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es ebenfalls zwei Bereiche, in denen diese Grenzsteine regelmäßig beschädigt sind. Die Anwendung der Maßnahme "Fahrbahnbegrenzungssteine" ist nicht wirtschaftlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2011OFOF 42/11Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2011Sie sind hierOMOM 346Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner StraßeDirektanregung
- 9. Dezember 2011STST 1347Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner StraßeStellungnahme
- 4. Juni 2012STST 870Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner StraßeStellungnahme
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1834Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Birsteiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats