Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
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Bisheriger Verlauf
15.09.2015
05.10.2015
11.01.2016
Antrag Ortsbeirat
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Details im PARLIS OF_349-11_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Details im PARLIS OM_4560_2015Stellungnahme des Magistrats
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Details im PARLIS ST_54_201615.09.2015
Antrag Ortsbeirat
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Details im PARLIS OF_349-11_201505.10.2015
Anregung Ortsbeirat
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Details im PARLIS OM_4560_201511.01.2016
Stellungnahme des Magistrats
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Details im PARLIS ST_54_2016S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 15.09.2015
Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung:
Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U 7 oder U 4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, der sogenannten Kriminalitätsvorbeugung und im Speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Landstraße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der Kfz-Verkehrsteilnehmer wohl ausgegangen werden kann, jedoch kann dies für die Fußgänger, die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen, nicht behauptet werden. Bei der Strecke handelt es sich um eine Waldstrecke, der Fußboden ist völlig naturbelassen und dort befinden sich keine bebauten oder beleuchteten Flächen, die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt, ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage, der sich niemand aussetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 54 Aktenzeichen: 91 52