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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims

14.06.2018 · Aktualisiert: 20.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 491/9 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zu den in der OF 488/09 gestellten Fragen darzulegen, 1. wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll? 2. wie unter Berücksichtigung der nur mit 30 km/h zu befahrenden Kurhessenstraße und der auf eine Fahrspur verengten Eschersheimer Landstraße der weiter in Richtung Innenstadt fließende Verkehr gesteuert werden soll? Begründung: Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine 30 km/h-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2018, OF 488/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 23 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3377 2018 1. Die Vorlage OF 488/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 491/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 1.: CDU und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); 4 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims

14.06.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3378 entstanden aus Vorlage: OF 491/9 vom 14.06.2018 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Vorgang: OM 3377/18 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu den in der Anregung OM 3377 gestellten Fragen darzulegen, wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll. Begründung: Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine Tempo-30-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1924 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße

25.01.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2699 entstanden aus Vorlage: OF 404/9 vom 15.01.2018 Betreff: Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Rasenflächen im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße eine geeignete Fläche für Wildblumen zu finden und dann zu bepflanzen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Bäume in dem Bereich zu pflanzen. Begründung: In dem Kreuzungsbereich befinden sich bereits viele schöne große Bäume. Auch die hier wachsenden Frühblüher und erfreuen viele Passanten. Eine weitere Bepflanzung ist möglich und würde den Standort weiter aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 870 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße

15.01.2018 · Aktualisiert: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2018, OF 404/9 Betreff: Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat bittet das Grünflächenamt auf den Rasenflächen im Kreuzungsbereich Hügelstraße-Raimundstraße-Kurhessenstraße eine geeignete Fläche für Wildblumen zu finden und dann zu bepflanzen. Der Ortsbeirat bittet das Grünflächenamt außerdem, weitere Bäume in dem Bereich zu pflanzen. Begründung: In dem Kreuzungsbereich befinden sich bereits viele schöne, große Bäume. Auch die hier wachsenden Frühblüher erfreuen viele Passanten. Eine weitere Bepflanzung ist möglich und würde den Standort weiter aufwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2699 2018 Die Vorlage OF 404/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Linksabbiegen muss weiter möglich sein!

10.01.2018 · Aktualisiert: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Linksabbiegen ist möglich!

10.01.2018 · Aktualisiert: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 396/9 Betreff: Linksabbiegen ist möglich! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen in der Verkehrsführung vorzunehmen: Für die Dauer der Sperrung der Eschersheimer Landstraße im Zuge der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen" stadtauswärts, wird die Kleinschmidtstraße bis zur Landgraf-Philipp-Straße für beide Fahrtrichtungen geöffnet. Auf der stadtauswärts verlaufenden Eschersheimer Landstraße wird unmittelbar hinter der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" eine provisorische Linksabbiege- und Wendemöglichkeit eingerichtet. Der Magistrat möge sich zur Durchführung dieser Maßnahme ferner mit der VGF ins Benehmen setzen. Begründung: Mit Einrichtung der provisorischen Linksabbiege- und Wendemöglichkeit werden sowohl der Bereich rechts der Eschersheimer Landstraße zwischen Langheckenweg und Zehnmorgenstraße als auch die Anwohner der Kurhessenstraße vom Umfahrungsverkehr entlastet. Der Kreuzungsbereich Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum kann für die Dauer der Umbaumaßnahme ohnehin weder vom aus der Kleinschmidtstraße noch aus der Straße Am Lindenbau kommenden Linksabbiegerverkehr genutzt werden und wäre damit für den Linksabbiegerverkehr aus der Eschersheimer Landstraße frei. Der entstehende Aufwand erscheint im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 396/9 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsführung Am Weißen Stein

21.09.2017 · Aktualisiert: 26.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Betreff: Verkehrsführung Am Weißen Stein Vorgang: OM 1145/17 OBR 9; ST 635/17 Für Autofahrer, die auf der Straße Am Weißen Stein Richtung Innenstadt fahren, besteht derzeit keine direkte Möglichkeit, auf Höhe der Kurhessenstraße links abzubiegen. Wer links abbiegen möchte, fahrt häufig nicht die vorgesehene "Ersatz-Route" (durch den Lindenring in die Kurhessenstraße und von dort wieder links auf die Eschersheimer Landstraße), sondern biegt rechts in die Kurhessenstraße ein und wendet dort, was den Anwohnern ein Ärgernis ist. Dieses Problem besteht bereits seit Jahren und konnte durch verschiedene Maßnahmen nicht behoben werden. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie (ggf. durch eine umfassende Änderung der Verkehrsführung) ein direktes Linksabbiegen am Weißen Stein ermöglicht werden kann, wobei ihm die verschiedenen im Ortsbeirat entwickelten Ideen (siehe OF 244/9 [2017] und OF 302/9 [2017]) als Inspirationsquelle dienen mögen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1145 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wendemöglichkeit

23.08.2017 · Aktualisiert: 26.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Betreff: Wendemöglichkeit Der Magistrat wird darum gebeten, eine weitere Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an der Abzweigung "Höllbergstraße" zu einer Linksabbiegespur ausgeweitet und eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw eingerichtet wird. Im Übrigen bleibt der Prüfungsauftrag unverändert. Begründung: Neben der illegalen Wendemöglichkeit im oberen Bereich der Kurhessenstraße sowie der Leitung des Verkehrs in Richtung Frankfurter Berg über den vorderen Bereich des Lindenrings kommt die im Antrag beschriebene weitere Möglichkeit der Verkehrssteuerung in Betracht. Anders als im Bereich des Weißen Steins, wo der aus der Kurhessenstraße kommende Kreuzungsverkehr die Taktung der U-Bahn beeinflusst, wäre dies bei einem Wendeverkehr an der Höllbergstraße nicht der Fall, da aus der Höllbergstraße kein Verkehr auf die Eschersheimer Landstraße fließt. Die bereits vorhandene Lichtsignalanlage könnte ebenso wie der stadtauswärts fließende Wendeverkehr nach Anforderung gestaltet werden. Notwendig wäre lediglich eine Aufstellfläche links für den wendenden Verkehr sowie eine Ausweitung der Verkehrsfläche im Schienenbereich. Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten im Zuge des Rückbaus der Eschersheimer Landstraße umgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären

22.06.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 07.06.2017 Betreff: Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären Der Magistrat wird gebeten, während der Bauabschnitte 13 und 12 den südlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße (in Richtung Norden) zur Einbahnstraße zu erklären, um eine weitere Belastung der Anwo hner durch den Umfahrungsverkehr zu verhindern. Begründung: Die Umfahrung für den gesperrten Abschnitt der Eschersheimer Landstraße führte über die Haeberlinstraße, die Landgraf-Philipp-Straße und die Straße Am Schwalbenschwanz, was für die Anwohner sehr belastend war. In den nachfolgenden Bauabschnitten 13 und 12 soll der Verkehr über den nördlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße gelenkt werden. Es wird befürchtet, dass in dieser Zeit, anstatt wie vorgesehen über die Haeberlinstraße bzw. die Kleinschmidtstraße, viele Autofahrer den gewohnten Weg bis zur Straße Am Schwalbenschwanz weiterfahren werden, um die Eschersheimer Landstraße wieder zu erreichen. Eine vorübergehenden Einbahnstraßenregelung würde diese Möglichkeit verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1857 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären

07.06.2017 · Aktualisiert: 30.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2017, OF 283/9 Betreff: Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während Bauabschnitte 13 und 12 den südlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße zur Einbahnstraße (in Richtung Norden) zu erklären, um eine weitere Belastung der Anwohner durch den Umfahrungsverkehr zu verhindern. Begründung: Die Umfahrung für den gesperrten Abschnitt der Eschersheimer Landstraße führte über die Haeberlinstraße, die Landgraf-Philipp-Straße und Am Schwalbenschwanz, was für die Anwohner sehr belastend war. In den nachfolgenden Bauabschnitten 13 und 12 soll der Verkehr über den nördlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße gelenkt werden. Es wird befürchtet, dass in dieser Zeit anstatt wie vorgesehen über die Haeberlinstraße bzw. die Kleinschmidtstraße zu fahren, viele Autofahrer den gewohnten Weg bis zum Schwalbenschwanz weiterfahren werden, um die Eschersheimer Landstraße wieder zu erreichen. Eine vorübergehenden Einbahnstraßenregelung würde diese Möglichkeit verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1834 2017 Die Vorlage OF 283/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wendemöglichkeit Am Weißen Stein

05.06.2017 · Aktualisiert: 26.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Betreff: Wendemöglichkeit Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, eine Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Straße "Am Weißen Stein" zur Links-Abbiegespur im Kreuzungsbereich mit der Kurhessenstraße gestaltet würde. Im Zusammenhang mit der Frage nach dieser Möglichkeit wird der Magistrat auch gebeten, insbesondere - den erforderlichen Radius für ein Wenden, - die Auswirkung auf die Taktung des U-Bahn-Verkehrs auf der A-Strecke zu prüfen. Begründung: Eine große Zahl von Autofahrern, die aus Heddernheim über die Dillenburger Straße und die Maybachbrücke kommen, suchen nach einer Möglichkeit zum Abbiegen in Richtung Frankfurter Berg. Viele von diesen wenden in verkehrsgefährdender Weise im vorderen Teil der Kurhessenstraße. Dadurch werden die Anwohner in diesem Straßenteil über die Maßen belästigt und beeinträchtigt. Gegen diese Situation, die den Verantwortlichen bekannt ist, wird seit Jahren nichts ernsthaft unternommen. Ein Hinweisschild mit dem Vorschlag des Wendens am Weißen Stein ist zu undeutlich und erzielt nahezu keine Wirkung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße

18.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 274/9 vom 18.05.2017 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Dauer der Sperrungen im Bauabschnitt 14 die Fahrtrichtung in der Landgraf-Wilhelm-Straße umzukehren; 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz in Richtung Haeberlinstraße); 3. zu prüfen und berichten, ob die Dillenburger Straße (ab Rosa-Luxemburg-Straße) und die Eschersheimer Landstraße zwischen Weißem Stein und Hügelstraße für Lkw gesperrt werden können ("Anlieger frei"). Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat 9 eine bessere und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße

05.05.2017 · Aktualisiert: 22.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 255/9 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. den südlich der Haeberlinstraße gelegenen Teil der Landgraf-Philipp-Straße - zumindest für die Dauer der Bauarbeiten - als Einbahnstraße (Fahrtrichtung von Haeberlinstraße Richtung Am Schwalbenschwanz) auszuweisen, 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz Richtung Haeberlinstraße), 3. zumindest Teile des umzuleitenden Verkehrs vom Weißen Stein über Kurhessenstraße und Hügelstraße/Am Schwalbenschwanz (statt über Eschersheimer Landstraße und Haeberlinstraße) zu führen, 4. einen temporären Zebrastreifen an der Einmündung Am Schwalbenschwanz/Eschersheimer Landstraße anzulegen, wo sich vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ampel befand, 5. künftig einzurichtende Umleitungsstrecken in Abstimmung mit Anwohnern und Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat eine bessere und und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 274/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 274/9 zifferweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1608 2017 1. Die Vorlage OF 255/9 wurde zurückgezogen. 2. 1. Den Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OF 274/9 wird zugestimmt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 274/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. zu 1., Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, GRÜNE und 1 LINKE. Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, GRÜNE und LINKE. Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 2.: SPD, GRÜNE und 1 LINKE. gegen 3 CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsführung in der vorderen Kurhessenstraße

05.05.2017 · Aktualisiert: 22.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 273/9 Betreff: Verkehrsführung in der vorderen Kurhessenstraße Vorgang: OM 1145/17 OBR 9; ST 635/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wenn der Magistrat ausführt, dass nach Abschluss der gegenwärtigen Baumaßnahmen in der Eschersheimer Landstraße zu beobachten ist, ob die Probleme weiterhin bestehen, muss man davon ausgehen, dass der Magistrat Anhaltspunkte besitzt, dass dies der Fall sein könnte. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Auskunft gebeten, welche denkbare(n) Entwicklung(en) er für möglich hält. Begründung: Vor Ort sind keine zukünftigen Entwicklungen erkennbar, die zu entlastenden Änderungen führen könnten. Andererseits wird der Magistrat wohl nicht Änderungen in Aussicht stellen, wenn kein sachlicher Anlass dazu besteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1145 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 455 2017 Die Vorlage OF 273/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Voll- und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße

27.04.2017 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 entstanden aus Vorlage: OF 253/9 vom 25.04.2017 Betreff: Voll- und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. unverzüglich einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt wird, zu welcher Zeit welche Abschnitte der Eschersheimer Landstraße zwischen der Hügelstraße und dem Platz am Weißen Stein im Zuge des Rückbaus für welchen Zeitraum ganz oder teilweise gesperrt werden; 2. mitgeteilt wird, welche Umleitungswege für welchen Zeitraum eingerichtet werden; 3. unverzüglich die fehlerhafte Darstellung, die Eschersheimer Landstraße sei bis Ende 2018 vollständig gesperrt, korrigiert wird; 4. unverzüglich erläutert wird, wie sich die Sperrung im BA 14 (stadteinwärts zwischen Haeberlinstraße und der Straße Am Schwalbenschwanz vom 24.04. bis 01.09.2017) mit der Sperrung der U-Bahn-Gleise vom 01. bis 31.07.2017 und dem dadurch erforderlichen Schienenersatzverkehr mit Hilfe von Gelenkbussen vereinbaren lässt. Begründung: Am 24.04.2017 und damit erst zwei Wochen nach Beginn der Baumaßnahmen zum "Rückbau" der Eschersheimer Landstraße fanden die Anwohner und Gewerbetreibenden eine "Allgemeine Anwohnerinformation zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße" in ihren Briefkästen vor, der eine zeitliche und grafische Übersicht über die insgesamt 15 Bauabschnitte zu entnehmen war. Abgesehen von der zeitlich suboptimalen Steuerung des Informationsflusses - die o. g. Information erfolgte erst, nachdem sich die ersten Gewerbetreibenden selbst beim Amt für Straßenbau und Erschließung nach den Konsequenzen der Maßnahmen für ihre Betriebe erkundigt hatten - ist es angesichts der überörtlichen Auswirkungen nicht ausreichend, nur die Anwohner zu informieren. Der Adressatenkreis für diese Information ist dringend und deutlich zu erweitern. Ferner ist es für die Information des erweiterten Adressatenkreises dringend erforderlich, die Umleitungswege für die einzelnen Bauabschnitte darzulegen, damit sich sowohl die Anwohner als auch die Nutzer der betroffenen Straßen entsprechend vorbereiten können. Entgegen der Presseverlautbarungen kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einer Vollsperrung der Eschersheimer Landstraße und schon gar nicht für einen so langen Zeitraum. Vielmehr bleiben insbesondere die Gewerbebetriebe im Bereich der Baustelle zu jeder Zeit, wenngleich zeitweise unter Schwierigkeiten, erreichbar. Das muss auch für die überörtlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden und bleiben, da nicht wenige der betroffenen Gewerbebetriebe ein überörtliches Einzugsgebiet haben und zu einem wesentlichen Teil von diesen Kunden abhängen. Die bisher erkennbare Umwegung des gesperrten Bereichs durch die Landgraf-Philipp-Straße ist im unteren Bereich vor der Straße Am Schwalbenschwanz für Gelenkbusse nicht passierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 255/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1198 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Voll-und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße

25.04.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2017, OF 253/9 Betreff: Voll-und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich einer breiten Öffentlichkeit mitzuteilen, zu welcher Zeit welche Abschnitte der Eschersheimer Landstraße zwischen der Hügelstraße und dem Platz am Weißen Stein im Zuge des Rückbaus für welchen Zeitraum ganz oder teilweise gesperrt werden, 2. welche Umleitungswege für welchen Zeitraum eingerichtet werden, 3. unverzüglich die fehlerhafte Darstellung, die Eschersheimer Landstraße werde bis Ende 2018 vollständig gesperrt, zu korrigieren, 4. unverzüglich zu erläutern, wie sich die Sperrung im BA 14 (stadteinwärts zwischen Haeberlinstraße und der Straße Am Schwalbenschwanz vom 24.04 - 01.09.2017) mit der Sperrung de U-Bahn-Gleise vom 01. - 31.07.2017 und dem dadurch erforderlichen Schienenersatzverkehr mit Hilfe von Gelenkbussen vereinbaren lässt. Begründung: Am 24.04.2017 und damit erst 2 Wochen nach Beginn der Baumaßnahmen zum "Rückbau" der Eschersheimer Landstraße fanden die Anwohner und Gewerbetreibenden eine "Allgemeine Anwohnerinformation zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße" in ihren Briefkästen vor, der eine zeitliche und graphische Übersicht über die insgesamt 15 Bauabschnitte zu entnehmen war. Abgesehen von der zeitlich suboptimalen Steuerung des Informationsflusses - die o.g. Information erfolgte erst, nachdem sich die ersten Gewerbetreibenden selbst beim Amt für Straßenbau und Erschließung nach den Konsequenzen der Maßnahmen für ihre Betriebe erkundigt hatten - ist es angesichts der überörtlichen Auswirkungen nicht ausreichend, nur die Anwohner zu informieren. Der Adressatenkreis für diese Information ist dringend und deutlich zu erweitern. Ferner ist es für die Information des erweiterten Adressatenkreises dringend die erforderlich, die Umleitungswege für die einzelnen Bauabschnitte darzulegen, damit sich sowohl die Anwohner als auch die Nutzer der betroffenen Straßen entsprechend vorbereiten können. Entgegen der Presseverlautbarungen kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einer Vollsperrung der EL und schon gar nicht für einen so langen Zeitraum. Vielmehr bleiben insbesondere die Gewerbebetriebe im Bereich der Baustelle zu jeder Zeit, wenngleich zeitweise unter Schwierigkeiten, erreichbar. Das muss auch für die überörtlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden und bleiben, da nicht wenige der betroffenen Gewerbebetriebe ein überörtliches Einzugsgebiet haben und zu einem wesentlichen Teil von diesen Kunden abhängen. Die bisher erkennbare Umwegung des gesperrten Bereichs durch die Landgraf-Philipp-Straße ist im unteren Bereich vor der Straße Am Schwalbenschwanz für Gelenkbusse nicht passierbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1576 2017 Die Vorlage OF 253/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Linksabbiegen am Weißen Stein neu regeln

13.04.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2017, OF 244/9 Betreff: Linksabbiegen am Weißen Stein neu regeln Vorgang: OM 1145/17 OBR 9; ST 635/17 Linksabbieger aus Richtung Heddernheim zum Frankfurter Berg müssen im Augenblick über den Lindenring in die Kurhessenstraße einbiegen, um von dort aus auf die östliche Seite des Platzes zu gelangen. Vielen Autofahrern ist dieser Umweg zu weit, und sie drehen kurz hinter der Ampel in der Kurhessenstraße, worüber sich die dortigen Anwohner immer wieder beklagen. Gegen die in der OM 1145 (2017) vorgeschlagene Lösung spricht die zu erwartende Belastung der Anwohner von Lindenring und Landgraf-Philipp-Straße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich folgende alternative Verkehrsführung umsetzen ließe: Der stadteinwärts führende Verkehr auf der Maybachstraße erhält am nordwestlichen Ende des Platzes die Möglichkeit, links in Richtung Frankfurter Berg abzubiegen, und wird dann nördlich des Platzes weitergeleitet. Die Linksabbieger erhalten im selben Augenblick Grün wie der querende Verkehr an der Kreuzung Kurhessenstraße / Eschersheimer Landstraße. Auf diese Weise müssen die Ampelphasen nicht geändert werden. Das letzte Teilstück der Eschersheimer Landstraße zwischen Busschleife und Kreuzung Kurhessenstraße wird für den Zweirichtungsverkehr freigegeben, so dass der stadteinwärts führende Verkehr aus Richtung Frankfurter Berg die Kreuzung sowohl in Richtung Kurhessenstraße als auch in Richtung Innenstadt passieren kann. Anlage Anlage 1 (ca. 240 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1145 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 244/9 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und 1 BFF (= Annahme); 1 BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße

08.04.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2017, OF 245/9 Betreff: Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob es statthaft ist, in einem Wohn- bzw. Villen-Gebiet einen solchen Container, der nicht in Verbindung mit Baumaßnahmen vor Ort genutzt wird, über Monate abzustellen, auch wenn er vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Genehmigungs-Marke trägt; - was ggf. beabsichtigt ist, um die fragwürdige Nutzung öffentlichen Raums zu beenden. Begründung: Im Umfeld finden keine Baumaßnahmen statt, die zur Füllung des Containers führen. Vielmehr werden in den Container - gemäß Beobachtung von Anwohnern - immer wieder kleinere Mengen von Bauschutt aus ganz anderen Bereichen unserer Stadt (und evtl. auch von außerhalb) eingefüllt. Wenn der Container gefüllt ist, wird er abtransportiert und nach erfolgter Leerung wieder an gleicher Stelle deponiert. Der Container ist mit dem Namen einer Baufirma gekennzeichnet, die in der Haeberlinstraße eine Niederlassung für Hessen unterhält. Der Name der Firma und deren genaue Anschrift sind dem Ortsbeirat 9 bekannt und werden dem Magistrat auf Wunsch gerne mitgeteilt. Der Abstellort erklärt sich wohl auch aus der räumlichen Nähe zur Baufirma. Nur handelt es sich weder bei der Ludwig-Tieck-Straße noch bei der Keßlerstraße oder der Haebelinstraße um Gewerbegebiete. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 439 2017 Die Vorlage OF 245/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "bzw. Villen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

(Ungenormtes) Straßenschild vor dem Haus Am Weißen Stein 7 mit grafischer Darstellung einer angestrebten Verkehrsbeziehung

05.04.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 231/9 Betreff: (Ungenormtes) Straßenschild vor dem Haus Am Weißen Stein 7 mit grafischer Darstellung einer angestrebten Verkehrsbeziehung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - sich um die Verdeutlichung des Schildes zum Zweck einer besseren Beachtung zu bemühen; - das könnte z. B. durch eine Vergrößerung, durch farbliche Differenzierung, durch namentliche Anzeige der betroffenen Straßen, durch Beleuchtung geschehen; - eine weiteres, ebenfalls deutlich sichtbares, nach rechts zum Frankfurter Berg und den anderen betroffenen Verkehrsbeziehungen an der Einmündung Eschersheimer Landstraße/Lindenring zu installieren; - und noch ein entsprechendes, ebenfalls deutlich sichtbares Schild vor der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße anzubringen. Begründung: Das vorhandene Schild ist offensichtlich nicht geeignet, den Autofahrern die für die Weiterfahrt zum Frankfurter Berg und einigen anderen Bereichen zu wählende Verkehrsbeziehung ausreichend zu verdeutlichen. Durch das massenweise Wenden von Autofahrern mit ihren PKW zwecks Änderung der Fahrt in Richtung eines anderen Bereichs des Stadtteils, zum Frankfurter Berg und weiter werden die Bewohner des vorderen Teils der Kurhessenstraße, auch durch dabei erzeugte Schäden, in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Das vorhandene Schild so zu verbessern, dass es mehr Aufmerksamkeit erzeugt, würde eine Maßnahme unter weiter denkbaren bilden, um dem unerwünschten Wendeverkehr Einhalt zu gebieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 231/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Haltestelle „Kurhessenstraße“

20.03.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2017, OF 251/9 Betreff: Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Haltestelle "Kurhessenstraße" Vorgang: V 238/16 OBR 9; ST 368/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die an dieser Haltestelle verkehrenden Busse der Linie 39 nehmen als Fahrgäste nicht nur Bürger mit Wochen- und Monatskarten auf, sondern auch Einzelzahler. Wenn nun ein oder mehrere Einzelzahler zusteigen, dauert der/die Fahrscheinkauf/käufe nachweislich wesentlich länger als 16 Sekunden. Einer der Antragsteller ist schon einige Male mit Bussen der Linie 39 gefahren und kann deshalb von seinen Erfahrungen mit dem Aufenthalt berichten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die angegebene Verweildauer von nur 16 Sekunden zu erläutern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 238 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 251/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung ÖPNV Einrichtung eines Quartierbusses für Alt-Ginnheim

16.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2017, OF 221/9 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung ÖPNV Einrichtung eines Quartierbusses für Alt-Ginnheim Vorgang: OM 2053/03 OBR 9; ST 892/03; V 1140/04 OBR 9;ST 552/04;OM 3019/04 OBR 9; ST 1287/04; OM 4231/10 OBR 9; ST 390/11; ST 955/11; OM 743/11 OBR 9; ST 830/12; EA 3/13 OBR 9; ST 903/13; OM 2874/14 OBR 9; ST 620/14 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2017 werden Mittel zur Einrichtung einer Buslinie eingestellt, die Eschersheim mit Alt-Ginnheimverbindet und vom Weißen Stein durch die Kurhessenstraße bis zum Markus-Krankenhaus führt. Dieses Projekt könnte durch die Verlängerung der bestehenden Buslinie 69 über deren gegenwärtigen Endpunkt hinaus verwirklicht werden. Begründung: Schon lange bemühen sich Ortsbeirat, Magistrat und Stadtverwaltung um die Einrichtung dieses "verkehrlich durchaus sinnvollen Busses" (ST 903 [2013]). Bisher scheiterte dieses Vorhaben daran, daß ausreichende Mittel nicht zur Verfügung standen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2003, OM 2053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2003, ST 892 Auskunftsersuchen vom 19.02.2004, V 1140 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2004, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2004, OM 3019 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2004, ST 1287 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4231 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 390 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 955 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 743 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 830 Etatanregung vom 17.01.2013, EA 3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 903 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2014, OM 2874 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 116 2017 Die Vorlage OF 221/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Blitzanlagen in der Hügelstraße installieren

02.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 204/9 Betreff: Blitzanlagen in der Hügelstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Ampel Hügelstraße /Ecke Kurhessenstraße Hügelstraße /Ginnheimer Hohl sowie an der Ecke Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße Blitzgeräte zu installieren, um das Überfahren des Rotlichtes sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden und längerfristig zu verhindern. Begründung: Anwohner*innen berichten von "ständigem Rasen" und Überfahren der Kreuzung bei Gelb oder Rot der Ampeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 204/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße

01.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2017, OF 205/9 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Alternativen es zur derzeitigen Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Hügelstraße - Kurhessenstraße - Raimundstraße - Ginnheimer Hohl gibt. Begründung: In den Morgenstunden von 8 - 10 Uhr kommt es auf der Hügelstraße vor der Ampel zur Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Rosa-Luxemburg-Straße zu sehr langen Staus, bei dem die Fahrzeuge mit laufendem Motor warten müssen. In den Abendstunden ist dann die Ampelschaltung an dieser gleichen Ampel so eingestellt, dass nachdem die Ampel auf "Grün" umschaltet, nur wenig Zeit für Fahrzeuge bleibt, loszufahren und die Folgeampel an der Ginnheimer Hohl noch zu überfahren, ehe diese auf "Rot" umschaltet. Dies führt auf dem kurzen Weg zwischen beiden Ampeln zu starken und Geräuschintensiven Beschleunigungsmanövern. Gleichzeitig wird dabei eventuell nicht nur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten, sondern es entsteht auch eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänge in diesem Bereich. Eine Änderung der Schaltung könnte bewirken, dass ein Durchfahren der Ampel vor der Ginnheimer Hohl ohne besondere Beschleunigungsvorgänge möglich wäre. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Schaltung auf dieser Kreuzung sehr komplex gestaltet ist und eine Änderung an einer Ampel der Kreuzung zahlreiche weitere Modifikationen in den Ampelschaltungen erfordern würde. Trotzdem ist eine Änderung an dieser Stelle sehr sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 205/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße

16.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1276 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 26.01.2017 Betreff: Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in einem Ortstermin am 26. Januar 2017 von Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) gegenüber Mitgliedern des Ortsbeirates 9 vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zum angepeilten Termin, im Frühjahr 2017, umgesetzt werden. Ebenfalls anwesende Vertreterinnen des Straßenverkehrsamtes haben eine Zustimmung ihres Amtes signalisiert. Bei den Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um Folgendes: 1. Die Beseitigung von Bruchfeldern aus Beton und Asphalt, die derzeit als Ausgleich zwischen Fahrbahn und Randstein dienen; 2. die Beseitigung von Absperrgittern auf dem Bürgersteig; 3. die Verlegung von Randsteinen in Richtung Häuserfront, sodass noch eine Bürgersteigbreite von 1,60 Metern bis 1,80 Metern lichte Weite verbleiben; 4. eine Asphaltierung des Bereichs zwischen Abflussrinne und Bürgersteig; 5. ein neuer Anschluss der Abflussrinne an die Fahrbahn mittels Asphalt; 6. eine Beip flasterung des von Baumaßnahmen betroffenen Teils des Bürgersteigs mit Verbundsteinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 782 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufpflasterung in der Kurhessenstraße

01.02.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2017, OF 191/9 Betreff: Aufpflasterung in der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung an der Kreuzung mit dem Lindenring abzusenken. Maßstab für die Höhe sollte in etwa die Höhe der Aufpflasterung an der Kreuzung mit der Höllbergstraße sein. Begründung: Selbst bei sehr langsamer Fahrweise wirkt sich diese Aufpflasterung mit ihrer Höhe für die PKW-Fahrer als problematisch aus. Federung und Chassis werden übermäßig beansprucht bzw. in Mitleidenschaft gezogen. Zum Teil setzen Fahrzeuge mit ihrem Unterboden bzw. dem Auspuff auf. Die angestrebte Verkehrsberuhigung wird auch bei niedrigerer Aufpflasterung erreicht. Das beweist die Aufpflasterung an der Kreuzung mit der Höllbergstraße. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 191/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Parteien: FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verhinderung des massenweisen Wendens von Pkw in der vorderen Kurhessenstraße

31.01.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 192/9 Betreff: Verhinderung des massenweisen Wendens von Pkw in der vorderen Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit bis zur Umsetzung der parallel beantragten Erklärung der Kurhessenstraße vom Lindenring bis zum Weißen Stein/Eschersheimer Landstraße zur Einbahnstraße auf beiden Seiten der Einmündung der Kurhessenstraße in Am Weißen Stein/Eschersheimer Landstraße je ein Verkehrsschild Nr. 272 "Wenden verboten" und jeweils ein Anhängeschild "bis zum Lindenring" zu installieren. Begründung: Fahrer mit PKW, die aus Heddernheim über die Maybachbrücke kommen und die Fahrt in Richtung Frankfurter Berg fortsetzen wollen, nehmen in aller Regel nicht den aufgezeigten Weg, in den Lindenring und dort in die Kurhessenstraße einzubiegen, sondern wenden einfach in der Kurhessenstraße. Die Anwohner des vorderen Teils der Kurhessenstraße leiden schon seit Jahren unter den massenweisen Wendemanövern. Es kam schon zu Unfällen, zu Sachbeschädigungen und sehr oft zu Hupkonzerten von anderen Autofahrern, die ihre Fahrt fortsetzen wollen und sich von wendenden Fahrern zu Bremsmanövern genötigt sehen. Über den Antragsinhalt hinaus wird der Magistrat gebeten, das Unterbinden der massenweisen Wendemanövern in jeder weiter geeigneten Weise zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße

26.01.2017 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 190/9 Betreff: Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in einem Ortstermin am 26. 1. 2017 von Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) gegenüber Mitgliedern des Ortsbeirates 9 vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zum angepeilten Termin, Frühjahr 2017, umzusetzen. Ebenfalls anwesende Vertreterinnen des Straßenverkehrsamtes haben eine Zustimmung ihres Amtes signalisiert. Es handelt sich um: - die Beseitigung von Bruchfeldern aus Beton und Asphalt, die derzeit als Ausgleich zwischen Fahrbahn und Randstein dienen; - die Beseitigung von Absperrgittern auf dem Bürgersteig; - die Verlegung von Randsteinen in Richtung Häuserfront, so dass noch eine Bürgersteig-Breite von 1,60 bis 1,80 m lichte Weite verbleibt; - eine Asphaltierung des Bereichs zwischen Abflussrinne und Bürgersteig; - einen neuen Anschluss der Abflussrinne an die Fahrbahn mittels Asphalt; eine Beipflasterung des von Baumaßnahmen betroffenen Teils des Bürgersteigs mit Verbundsteinen. Antragsteller: SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1276 2017 Die Vorlage OF 190/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP, BFF

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