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Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße

Details im PARLIS OF_190-9_2017
16.02.2017

Anregung Ortsbeirat

Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße

Details im PARLIS OM_1276_2017
28.04.2017

Stellungnahme des Magistrats

Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße

Details im PARLIS ST_782_2017

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1276 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 26.01.2017

Betreff: Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in einem Ortstermin am 26. Januar 2017 von Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) gegenüber Mitgliedern des Ortsbeirates 9 vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zum angepeilten Termin, im Frühjahr 2017, umgesetzt werden. Ebenfalls anwesende Vertreterinnen des Straßenverkehrsamtes haben eine Zustimmung ihres Amtes signalisiert. Bei den Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um Folgendes: 1. Die Beseitigung von Bruchfeldern aus Beton und Asphalt, die derzeit als Ausgleich zwischen Fahrbahn und Randstein dienen; 2. die Beseitigung von Absperrgittern auf dem Bürgersteig; 3. die Verlegung von Randsteinen in Richtung Häuserfront, sodass noch eine Bürgersteigbreite von 1,60 Metern bis 1,80 Metern lichte Weite verbleiben; 4. eine Asphaltierung des Bereichs zwischen Abflussrinne und Bürgersteig; 5. ein neuer Anschluss der Abflussrinne an die Fahrbahn mittels Asphalt; 6. eine Beip flasterung des von Baumaßnahmen betroffenen Teils des Bürgersteigs mit Verbundsteinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 782 Aktenzeichen: 66 5