Meine Nachbarschaft: Krögerstraße
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Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenKeine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 264/3 Betreff: Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Die Sperrung am südlichen Ende am Eschenheimer Tor hat bereits zu massiven Verkehrsverlagerungen in die Finkenhofstraße geführt, einer kleinen Seitenstraße. Die Verdrängung ist in noch stärkerem Ausmaß im Rahmen der geplanten Diagonalsperre am nördlichen Ende, an der Holzhausenstraße zu erwarten. Hier wird der Verkehr zusätzlich in west-östlicher Richtung und umgekehrt gekappt. Dies wird zu Auswirkungen im gesamten Bereich westlich und östlich der Eckenheimer Landstraße und auf der Eckenheimer Landstraße führen. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenSolidarität mit der Ukraine!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 267/3 Betreff: Solidarität mit der Ukraine! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten sich im Nordend anbieten, um die Solidarität der Stadt Frankfurt und des Nordends mit der Ukraine zu bekunden, beispielsweise in Form einer Straßennamensänderung oder der Errichtung eines Denkmals. Der Ortsbeirat hält dafür den Bereich der Eschenheimer Anlage und des unteren Oeder Weges auf Höhe des Russischen Konsulats für besonders geeignet. Begründung: Seit dem 24. Februar 2022 herrscht wieder Krieg in Europa. Ein Krieg, der schon zahlreiche Tote verursacht hat, Menschen aus ihrer Heimat vertrieben hat und unsere europäischen freiheitlichen Werte bedroht. Ein Angriffskrieg geführt von einem russischen Aggressor, dessen diplomatische Vertreter sich in unserem Stadtteil befinden. Der Ortsbeirat möchte deshalb ein Zeichen setzen und seine Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck bringen. So könnte eine Straßennamensänderung in "Freie Ukraine Straße" oder "Platz der Freien Ukraine" oder die Errichtung eines Denkmals zu Ehren der Menschen in der Ukraine in Betracht kommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.06.2022, OF 311/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OF 267/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 267/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 267/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2523 2022 1. Die Vorlage OF 267/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 311/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 311/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Absatz 1, Ziffern 1. und 2. sowie Absatz 2: Einstimmige Annahme Absatz 1, Ziffern 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
Weiter lesenFahrradfreundliche Nebenstraßen - Umgestaltung Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 265/3 Betreff: Fahrradfreundliche Nebenstraßen - Umgestaltung Oeder Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Zustimmung des Vortrags des Magistrats, M 36, erfolgt unter der Maßgabe, dass an der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße nicht der in dem Vortrag M 36 genannte Diagonalfilter realisiert wird, sondern eine andere Lösung, die ebenfalls die Durchfahrt des KfZ-Verkehrs von Norden in den Oeder Weg verhindert, dabei aber die Holzhausenstraße zumindest in Ost-West-Richtung, idealerweise in beide Richtungen, für den KfZ-Verkehr durchgängig belässt (siehe OM 7206/2021 und OF 84/3/2021). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Leerstand erfassen, Eigentümer beraten, spekulativem Leerstand und dem Brachliegenlassen baureifer Grundstücke entgegenwirken
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 261/3 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Leerstand erfassen, Eigentümer beraten, spekulativem Leerstand und dem Brachliegenlassen baureifer Grundstücke entgegenwirken Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die folgenden, im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zusätzliche Personalstellen im Haushalt (Stellenplan) vorzusehen: 1. für die systematische Erfassung und Feststellung von Leerstand und der Gründe, weshalb Wohnungen oder Grundstücke ungenutzt bleiben, in einem zu erstellenden Leerstandskataster, 2. für Beratung der Eigentümer mit dem Ziel, den Leerstand abzubauen, 3. um dem spekulativen Leerstand von Wohnungen und dem Brachliegenlassen von baureifen Grundstücken entschieden entgegenwirken zu können, 4. um das Baugebot nach § 176 BauGB, dort wo es möglich ist, konsequent durchsetzen zu können. Begründung: Leerstand von Wohnraum, insbesondere auch der spekulative Leerstand ganzer Häuser, teilweise über viele Jahre, hat im Nordend in den zurückliegenden Jahren weiter zugenommen. Das darf nicht weiter hingenommen werden. Der Magistrat muss handeln. Wichtig ist die Verstärkung der Beratung von häufig älteren Eigentümern, die freie Wohnungen nicht vermieten, weil sie sich überfordert fühlen. Das Gebäudeensemble Oeder Weg 74 bis 78 wurde schon vor einigen Jahren wegen Einsturzgefahr geräumt. Der Eigentümer hat es offenbar nicht eilig, eine genehmigungsfähige Planung für die Wohnbebauung auf diesem Areal vorzulegen, obwohl der hier verlorengegangene Wohnraum dringend gebraucht wird. Zur Umsetzung der im Antrag beschriebenen überfälligen Maßnahmen reicht der gute Wille alleine nicht aus, sondern braucht es ausreichendes und gut qualifiziertes Personal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 234 2022 Die Vorlage OF 261/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4
Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenKameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Trierischer Hof und Allerheiligenviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 361/1 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Trierischer Hof und Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Videoüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Überwachungsanlage begannen die Dealer ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürger*innennähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1833 2022 Die Vorlage OF 361/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU, 1 SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1746 entstanden aus Vorlage: OF 173/3 vom 05.01.2022 Betreff: Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen der Petersgemeinde für die Umgestaltung der Außenanlagen im Kreuzungsbereich Oeder Weg und Holzhausenstraße im Zuge des geplanten Neubaus ihres Gemeindehauses im Oeder Weg. Er wertet den Freiraum mit Sitz- und Begegnungsmöglichkeiten und klimagerechter Begrünung auf und ergänzt hervorragend die fußgänger- und fahrradfreundliche Umgestaltung des Oeder Wegs. Circa 30 Prozent der umzugestaltenden Außenfläche gehören der Stadt Frankfurt, der Rest dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die für die Umgestaltung notwendige neue Vereinbarung über die Nutzung städtischer und privater Flächen mit der Petersgemeinde abzuschließen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Magistrat sich an den Kosten für die Umgestaltung gemäß dem Eigentumsanteil der Stadt (circa 30 Prozent) beteiligt, d ie Kostenschätzung des städtischen Anteils beläuft sich im Moment auf circa 78.000 Euro; 3. die notwendige Zahl von Schrägparkplätzen vor dem Gemeindehaus in Längsparkplätze umzuwandeln, um die Erreichbarkeit des neuen Gemeindehauses für die Feuerwehr sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1409 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 188 Aktenzeichen: 66 0
Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1588 entstanden aus Vorlage: OF 317/1 vom 22.01.2022 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30- Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzerinnen und -nutzer komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1358 Aktenzeichen: 32 1
Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1586 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 23.01.2022 Betreff: Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten Vorgang: M 189/21 Der Magistrat wird gebeten, sich an seine eigenen Zusagen im Magistratsvortrag M 189 vom 17.12.2021 zu halten und die Vereinbarung mit der Lyson Group nicht aufzukündigen. Begründung: In der M 189 wird der Lyson Group ein Erbbaurecht zugesichert. Dazu soll in der Stiftstraße das vorhandene Gebäude abgerissen und ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Vereinbart ist, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Auch die anderen Wohnungen sollen zu bezahlbaren Preisen vermietet und nicht als teure Eigentumswohnung veräußert werden. Weiter sind Räume für Kultur und Handel vorgesehen. An der Realisierung arbeitet der Projektentwickler nach eigenen Angaben seit zwei Jahren. Bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend benötigt. Dieser kann durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft realisiert werden, aber es braucht auch private Investoren, die bereit sind, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier ist dies der Fall. Damit das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann, darf der getroffene Beschluss jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Eine Revidierung der bereits getroffenen Zusage würde die Zuverlässigkeit jeglicher Aussagen des Magistrats infrage stellen und damit zukünftige Investoren abschrecken. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf, sich an seine Zusagen zu halten, damit die neuen Wohnungen zügig realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.12.2021, M 189 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2381 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0
Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 215/3 Betreff: Alkoholverbotszonen im Nordend aufheben Die Coronaschutzverordnung des Landes Hessen gibt den Kommunen den nötigen Rechtsrahmen, um bei hohen Inzidenzen (über 350) sogenannte "Besondere regionale Schutzmaßnahmen" (§27) ergreifen zu können. Zu diesen zählt auch der Alkoholkonsum an publikumsträchtigen öffentlichen Orten (Abs. 1 Nr. 1). Die Stadt Frankfurt hat für das Nordend den Friedberger Platz, den Luisenplatz, den Günthersburgpark, den Merianplatz, den Matthias-Beltz-Platz sowie den unteren Oeder Weg ausgewiesen. Angesichts der sehr hohen Inzidenzen in Frankfurt muss jede geeignete Maßnahme ergriffen werden, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert. Das Alkoholverbot ist dazu jedoch aus folgenden Gründen nicht geeignet: 1. Auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist kein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Alkohol und der Verbreitung des Virus nachgewiesen. 2. Es geht beim Alkoholverbot nicht darum, das Trinken in der Gruppe zu unterbinden, denn der Konsum ist an den ausgewiesenen Orten grundsätzlich untersagt, auch wenn er allein geschieht. 3. Ginge es um das Trinken in Menschenansammlungen, würde der Alkoholgehalt des Getränks keine Rolle spielen. 4. Der Alkoholkonsum ist an publikumsträchtigen öffentlichen Orten wie auf dem Oeder Weg untersagt, in den Bars und Restaurants des Oeder Wegs - auch in den Innenräumen - aber erlaubt. 5. Das Verbot ist nicht kontrollierbar, weil nicht jedem Getränk sein Alkoholgehalt sofort anzusehen ist. Das gilt insbesondere für selbst gemischte Getränke. 6. Als Alkoholverbotszonen wurden im Nordend nicht alle Orte, an denen Menschen zusammenkommen, aufgelistet, sondern genau jene Straßen und Plätze ausgewiesen, in denen sich während der warmen Jahreszeit die Beschwerden über abendliche Versammlungen und die Störung der Nachtruhe häufen. So ist der Alkoholkonsum im Günthersburgpark verboten, im Holzhausenpark aber weiterhin erlaubt. Die Coronaschutzmaßnahmen müssen verhältnismäßig und kontrollierbar sein, sonst verlieren sie ihre Akzeptanz. Vor allem aber dürfen sie nur und ausschließlich der Pandemiebekämpfung dienen und dürfen nicht als Vorwand missbraucht werden, um eine weitere Handhabe gegen missliebige Rituale wie bspw. die wochenendlichen Zusammenkünfte auf den Plätzen des Nordends zu haben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fürs das Nordend ausgewiesenen Alkoholverbotszonen aufzuheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 215/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 314/1 Betreff: Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten Vorgang: M 189/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sich an seine eigenen Zusagen im Magistratsvortrag M 189 vom 17.12.2021 zu halten und die Vereinbarung mit der Lyson Group nicht aufzukündigen. Begründung: In der M 189 wird der Lyson Group ein Erbbaurecht zugesichert. Dazu soll in der Stiftstraße das vorhandene Gebäude abgerissen und ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Vereinbart ist, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Auch die anderen Wohnungen sollen zu bezahlbaren Preisen vermietet und nicht als teure Eigentumswohnung veräußert werden. Weiter sind Räume für Kultur und Handel vorgesehen. An der Realisierung arbeitet der Projektentwickler nach eigenen Angaben seit zwei Jahren. Bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend benötigt. Dieser kann durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft realisiert werden, aber es braucht auch private Investoren, die bereit sind bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier ist dies der Fall. Damit das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann, darf der getroffene Beschluss jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Eine Revidierung der bereits getroffenen Zusage würde die Zuverlässigkeit jeglicher Aussagen des Magistrats infrage stellen und damit zukünftige Investoren abschrecken. Wir fordern daher den Magistrat auf sich an seine Zusagen zu halten damit die neuen Wohnungen zügig realisiert werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.12.2021, M 189 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1586 2022 Die Vorlage OF 314/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und Die PARTEI gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSchulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo 30-Zone Frankfurts
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 317/1 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo 30-Zone Frankfurts Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schüler*innen aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzer*innen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für 6- 10-jährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1588 2022 Die Vorlage OF 317/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBarrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0
Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 entstanden aus Vorlage: OF 184/3 vom 22.12.2021 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Vorgang: OM 5202/19 OBR 3; OM 6988/20 OBR 3; ST 737/21 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf der Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (Stellungnahme ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Pocket Park Heiligkreuzgasse/Bleichstraße/Zeil
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 309/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Pocket Park Heiligkreuzgasse/Bleichstraße/Zeil Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Heiligkreuzgasse / Bleichstraße / Zeil in dem unbebautem Bereich beginnend ab Liegenschaft Zeil 7 bis Bleichstraße 1 einen sogenannten "Pocket-Park" einrichten zu lassen und dort eine möglichst große Fläche entsiegeln zu lassen. Begründung: Die östliche Zeil leidet unter Baum- und Grünflächenmangel, die Wallanlagen sind durch die stark und zu schnell befahrene Bleichstraße abgeschnitten. Im beschriebenen Bereich könnte ein wohnortnaher kleiner Grünbereich entstehen, der nicht nur der Kundschaft der Zeil zu Gute kommt, sondern vor allem den Anwohnenden der Heiligkreuzgasse mit ihren oft sehr kleinen Wohnungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1582 2022 Die Vorlage OF 309/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage das Wort "Bleichstraße" ersetzt wird durch "Seilerstraße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMüllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1350 entstanden aus Vorlage: OF 253/1 vom 16.12.2021 Betreff: Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Müll, der sich regelmäßig an den Glascontainern neben der Parkhause infahrt in der Brönnerstraße ("Karstadt Parkhaus") ansammelt, ebenso regelmäßig entsorgt wird. Die Umgebung des Glascontainers sollte idealerweise in das regelmäßige Reinigungsintervall für die Zeil aufgenommen werden. Für den Fall, dass eine Aufnahme in das regelmäßige Reinigungsintervall für die Zeil nicht möglich ist, soll geprüft und berichtet werden, ob dies möglich wäre, wenn der Glascontainer näher an die Zeil versetzt würde und wo der Glascontainer dann stehen müsste. Begründung: Neben dem Glascontainer an der Parkhauseinfahrt in der Brönnerstraße ("Karstadt Parkhaus") sammelt sich regelmäßig Müll. Dadurch wird die Umgebung der Parkhauseinfahrt deutlich abgewertet. Bei Karstadt sind auch schon mehrfach Beschwerden über das schmuddelige Umfeld eingegangen. Da die Zeil ein Frankfurter Aushängeschild ist, sollten Kunden nicht durch ein abschreckendes Umfeld vergrault, sondern durch ein einladendes Umfeld an die Zeil gebunden werden. Dies umso mehr, als das die Lage der stationären Einzelhändler pandemiebedingt nicht schon schwierig genug ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 860 Aktenzeichen: 79 4
Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 173/3 Betreff: Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen der Petersgemeinde für die Umgestaltung der Außenanlagen im Kreuzungsbereich Oeder Weg und Holzhausenstraße im Zuge des geplanten Neubaus ihres Gemeindehauses im Oeder Weg. Er wertet den Freiraum mit Sitz- und Begegnungsmöglichkeiten und klimagerechter Begrünung auf und ergänzt hervorragend die fußgänger- und fahrradfreundliche Umgestaltung des Oeder Wegs. Ca. 30% der umzugestaltenden Außenfläche gehören der Stadt Frankfurt, der Rest dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach. Dies vorausgeschickt, möge der OBR 3 beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - Die für die Umgestaltung notwendige neue Vereinbarung über die Nutzung städtischer und privater Flächen mit der Petersgemeinde abzuschließen - Zu prüfen und zu berichten, ob der Magistrat sich an den Kosten für die Umgestaltung gemäß dem Eigentumsanteil der Stadt (ca. 30%) beteiligt. Die Kostenschätzung des städtischen Anteils beläuft sich im Moment auf ca. 78.000 Euro. - Die notwendige Zahl von Schrägparkplätzen vor dem Gemeindehaus in Längsparkplätze umzuwandeln, um die Erreichbarkeit des neuen Gemeindehauses für die Feuerwehr sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 173/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1746 2022 Die Vorlage OF 173/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenSchulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte 30-Zone Frankfurts
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte 30-Zone Frankfurts Vorgang: OM 5202/19 OBR 3; OM 6988/20 OBR 3; ST 737/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird erneut gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für 6- 10-jährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1476 2022 Die Vorlage OF 184/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMüllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 253/1 Betreff: Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Müll, der sich regelmäßig an den Glascontainern neben der Parkhaus-Einfahrt in der Brönnerstraße ("Karstadt-Parkhaus") ansammelt, ebenso regelmäßig entsorgt wird. die Umgebung des Glascontainers idealerweise in das regelmäßige Reinigungsintervall für die Zeil aufzunehmen. für den Fall, dass eine Aufnahme in das regelmäßige Reinigungsintervall für die Zeil nicht möglich ist, soll geprüft und berichtet werden, ob dies möglich wäre, wenn der Glascontainer näher an die Zeil versetzt würde und wo der Glascontainer dann stehen müsste. Begründung: Neben dem Glascontainer an der Parkhauseinfahrt in der Brönnerstraße ("Karstadt-Parkhaus") sammelt sich regelmäßig Müll. Dadurch wird die Umgebung der Parkhauseinfahrt deutlich abgewertet. Bei Karstadt sind auch schon mehrfach Beschwerden über das schmuddelige Umfeld eingegangen. Da die Zeil ein Frankfurter Aushängeschild ist, sollten Kunden nicht durch ein abschreckendes Umfeld vergrault, sondern durch ein einladendes Umfeld an die Zeil gebunden werden. Dies umso mehr als die Lage der stationären Einzelhändler pandemiebedingt schon schwierig genug ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1350 2022 Die Vorlage OF 253/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHochbeete für den Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1270 entstanden aus Vorlage: OF 63/3 vom 24.06.2021 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Umgestaltung des Oeder Wegs entsiegelte Flächen für Urban Gardening er stellt werden können. Begründung: Anwohnende im Bereich des Oeder Wegs 70 wünschen sich Hochbeete für das Urban Gardening, da die angrenzenden Häuser keine Gärten oder Grünflächen haben. Sie stellen sich als Patinnen und Paten zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 688 Aktenzeichen: 66 0
Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 126/3 vom 08.10.2021 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3; ST 624/21 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2363 Auskunftsersuchen vom 13.10.2022, V 526 Antrag vom 20.04.2023, OF 513/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sandweg als „Frankfurter Fahrradstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 entstanden aus Vorlage: OF 106/3 vom 21.10.2021 Betreff: Sandweg als "Frankfurter Fahrradstraße" Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Gruppe Radentscheid und Anliegern der Straße eine Planung zur Umgestaltung des Sandwegs in eine "Frankfurter Fahrradstraße" aufzunehmen und diese mit dem Ortsbeiräten 3 und 4 abzustimmen. Begründung: Die Gruppe Radentscheid befindet auf Nachfrage aus dem Ortsbeirat, dass der Sandweg in seiner Grundanlage ein Paradebeispiel für eine "Frankfurter Fahrradstraße" ist, und dass beim Sandweg Handlungsbedarf für sicheres Fahrradfahren besteht. Die Initiative hat für Nebenstraßen mit der "Frankfurter Fahrradstraße" quasi ein Baukastensystem entwickelt, welches auf viele Straßen anwendbar ist, wie aktuell auch im Oeder Weg und in insgesamt elf Straßen. Bei der "Frankfurter Fahrradstraße" soll nicht nur die Sicherheit für die Fahrradfahrenden erhöht werden, sondern auch die für den Fußverkehr und die Aufenthaltsqualität allgemein gesteigert werden. Ein paar Grundprinzipien sind: - Da es Tempo-30-Zonen sind, findet Mischverkehr statt. - Der Querschnitt der Fahrbahn ist so definiert, dass Autos nicht Fahrradfahrende überholen. - Der ruhende Verkehr wird ggf. reduziert, der Sicherheitsabstand zur Dooring-Zone muss immer gewährleistet sein. - Platz für Lieferverkehr wird mitgedacht, damit er nicht in zweiter Reihe parkt. - Platz für mehr Grün wird mitgedacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 Aktenzeichen: 66 5
Einrichtung eines Behindertenparkplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1282 entstanden aus Vorlage: OF 141/3 vom 04.11.2021 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Der Magistrat wird gebeten, vor der podologischen Praxis Podologikum Rheinmain in der Sternstraße 36 einen Behindertenparkplatz in den Praxiszeiten von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr einzurichten. Begründung: Die Praxis wird von vielen behinderten und in ihrer Gehfähigkeit stark eingeschränkten Menschen besucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 812 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 entstanden aus Vorlage: OF 211/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/den Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg/Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg/Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den Pkw-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kundinnen und Kunden sowie Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 5. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die Pkw-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat wird gebeten, diesen Vorschlag zu prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umzusetzen (Begründung s. u.). 8. Im Kettenhofweg sollen Pkw-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße sollen als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insbesondere zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr) auf der fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u. a. ein Planungsziel der Vorlage M 47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zulasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d. h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, bis auf Weiteres auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Ziffer 6.: Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden, und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Ziffer 7.: Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d. h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende Pkw häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu Pkw-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer fahrradfreundlichen Nebenstraße. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Pkw verbessern. Ziffer 12.: Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich und es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 795 Aktenzeichen: 66 0
Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBarrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 158/3 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, den Magistrat aufzufordern, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend wird die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft von Beginn der Planung an beteiligt - Umgestaltungsmaßnahmen werden am "Arbeitsplan Barrierefreiheit" ausgerichtet. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: - Einmündung Stalburgstr./Lersnerstr.: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen Kreuzung Adlerflychtstr./Sömmerringstr.: alle 4 Übergänge gemäß Arbeitsplan "Barrierefreiheit" nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich! Hermannstr.: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens Einmündung Finkenhofstr.: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden. Querungsmöglichkeit im Rahmen des Platzneugestaltung einplanen Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens. Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg Verbesserung der Querungsmöglichkeit Einmündung Mittelweg: Poller im Weg. Verbesserung Querungsmöglichkeit Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit 2 Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze macht Ladevorgang unmöglich Kreuzung Jahnstr./Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan "Barrierearbeitsplan" gestalten Unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel - ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 158/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1472 2022 Die Vorlage OF 158/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Behindertenarbeitsgemeinschaft" um den Wortlaut "und den Behindertenbeauftragten" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "aufgefordert" durch den Wortlaut "gebeten, zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird)
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung eines Behindertenparkplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 141/3 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der podologischen Praxis Podologikum Rheinmain in der Sternstraße 36 einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: Die Praxis wird von vielen behinderten und in ihrer Gehfähigkeit stark eingeschränkten Menschen besucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1282 2021 Die Vorlage OF 141/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Behindertenparkplatz" um den Wortlaut "in den Praxiszeiten von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEin Verkehrskonzept für das westliche Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1034 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 21.10.2021 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, insbesondere sind folgende Fragen zu klären: 1. Wie kann der Pkw- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden? 2. Wie können der Fuß- und der Radverkehr sowie das Cars haring im Viertel gestärkt werden, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten? Ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? 3.Wo können Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden? Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 495 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1033 entstanden aus Vorlage: OF 101/3 vom 18.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar misst die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter, die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50 Meter) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muss über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heinestraße und der circa 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Pkw aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 744 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sandweg als „Frankfurter Fahrradstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 106/3 Betreff: Sandweg als "Frankfurter Fahrradstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Gruppe Radentscheid eine Planung zur Umgestaltung des Sandwegs in eine "Frankfurter Fahrradstraße" aufzunehmen und diese mit dem Ortsbeiräten 3 und 4 abzustimmen. Begründung: Die Gruppe Radentscheid befindet auf Nachfrage aus dem Ortsbeirat, dass der Sandweg in seiner Grundanlage ein Paradebeispiel für eine "Frankfurter Fahrradstraße" ist und dass beim Sandweg Handlungsbedarf für sicheres Radfahren besteht. Die Initiative hat für Nebenstraßen mit der "Frankfurter Fahrradstraße" quasi ein Baukastensystem entwickelt, welches auf viele Straßen anwendbar ist, wie aktuell auch im Oeder Weg und in insgesamt 11 Straßen. Bei der "Frankfurter Fahrradstraße" soll nicht nur die Sicherheit für die Radfahrenden erhöht werden, sondern auch die für den Fußverkehr und die Aufenthaltsqualität allgemein gesteigert werden. Ein paar Grundprinzipien sind: Da es Tempo 30 Zonen sind, findet Mischverkehr statt. Der Querschnitt der Fahrbahn ist so definiert, dass Autos nicht Radfahrende überholen. Der ruhende Verkehr wird ggf. reduziert, der Sicherheitsabstand zur Dooring Zone muss immer gewährleistet sein. Platz für Lieferverkehr wird mitgedacht, damit er nicht in zweiter Reihe parkt. Platz für mehr Grün wird mitgedacht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 106/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1276 2021 Die Vorlage OF 106/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Radentscheid" um den Wortlaut "und Anliegern der Straße" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEin Verkehrskonzept für das westliche Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 104/3 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden. Insbesondere ist zu klären: wie der PKW- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden kann, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden. wie der Fuß- und der Radverkehr sowie das Car-Sharing im Viertel gestärkt werden können, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten - ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? wo Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden können. Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Eingriffe in den Straßenverkehr führen immer zu Verkehrsverlagerungen. Um zu vermeiden, dass sich der Ortsbeirat permanent mit den Konsequenzen weiterer kleinteiliger Änderungen befassen muss, welche die Komplikationen, die sie bekämpfen wollen, nur verlagern und verstärken, ist ein Gesamtverkehrskonzept für den gesamten genannten Bereich notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1034 2021 Die Vorlage OF 104/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenSicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oederwegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Strassen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Dieser Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 126/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1280 2021 Die Vorlage OF 126/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2021, OF 105/3 Betreff: Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg Die Anwohnerinnen in der Finkenhofstraße berichten über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in ihrer Straße seitdem die südliche Einfahrt in den Oeder Weg aus Richtung Innenstadt gesperrt wurde. Der Bürgersteig ist in dieser Straße sehr schmal, deshalb müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und zur Sicherung des Gehwegs gegen das Befahren getroffen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - Ob der südliche Gehweg der Finkenhofstraße mit einer durchgängigen Pollerreihe gesichert werden kann? - Alternativ dazu, ob die Parkanordnung in der Straße wechselweise auf der südlichen und der nördlichen Seite angeordnet werden kann? - Wie der Zebrastreifen an der Einmündung der Eschersheimer Landstraße besser gesichert werden kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 105/3 wird zurückgestellt, bis ein Termin zur Schulwegsicherung stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3115 2022 Die Vorlage OF 105/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 entstanden aus Vorlage: OF 88/3 vom 04.08.2021 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß des Vortrag s des Magistrats M 47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voranzutreiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg, wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagen, umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort Einkaufenden, Essenden, Radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung, um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch sich der Nutzen der Gesamtmaßnahme deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, Folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fuß Gehende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 669 entstanden aus Vorlage: OF 110/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für Radfahrende im Bereich Stiftstraße/Stephanstraße/Schäfergasse/Vilbeler Straße zu erhöhen. Dazu ist auf der gesamten Länge der Radstreifen als Radweg deutlich rot zu markieren und insbesondere im Bereich der Schäfergasse auch baulich gegen Falschparkende zu sichern. Begründung: Der Radverkehr wird in diesem Abschnitt auf vielfältige Weise durch Pkw und Lkw behindert und gefährdet. Auf den Radwegen parken Pkw und halten anliefernde Lkw. Außerdem kommen vor Ampeln Fahrzeuge aufgrund mangelnder Fahrkünste fast immer auf dem Radstreifen in der Stephanstraße und Vilbeler Straße zum Stehen. Die wichtige Verbindung aus der Innenstadt in Richtung Nordend und Bornheim wird dadurch regelmäßig blockiert und das Ausweichen der Radfahrenden auf die Fahrbahn stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1673 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Begrünung der Alten Gasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 08.07.2021 Betreff: Begrünung der Alten Gasse Vorgang: OM 4403/19; ST 2280/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung der Alten Gasse, insbesondere des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17, mit weniger tief wurzelnden Pflanzen, etwa Stauden oder Sträuchern, machbar ist. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2019, ST 2280, führt der Magistrat aus, dass eine Anpflanzung von Bäumen in der Alten Gasse aufgrund der dort verlaufenden unterirdischen Trassen nicht ohne umfangreiche Verlegearbeiten möglich sei. Es ist deshalb zu prüfen, ob alternative Möglichkeiten der Begrünung in Betracht kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenKeine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenSicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 110/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sicherheit für Radfahrende im Bereich Stiftstraße - Stephanstraße - Schäfergasse - Vilbeler Straße zu erhöhen. Dazu ist auf der gesamten Länge der Radstreifen als Radweg deutlich rot zu markieren und insbesondere im Bereich der Schäfergasse auch baulich gegen Falschparkende zu sichern. Begründung: Der Radverkehr wird in diesem Abschnitt auf vielfältige Weise durch PKW und LKW behindert und gefährdet. Auf den Radwegen parken PKW und halten anliefernde LKW. Außerdem kommen vor Ampeln Fahrzeuge auf Grund mangelnder Fahrkünste fast immer auf dem Radstreifen in der Stephanstraße und Vilbeler Straße zum Stehen. Die wichtige Verbindung aus der Innenstadt in Richtung Nordend und Bornheim wird dadurch regelmäßig blockiert und das Ausweichen der Radfahrenden auf die Fahrbahn stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 669 2021 Die Vorlage OF 110/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 101/3 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum Verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgänger:innen sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar mißt die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter. Die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgänger:innen mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann, wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muß über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heine- und der ca 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, daß Autofahrer:innen mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohner:innen, die auf einen PKW aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohner:innen und Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 101/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1033 2021 Die Vorlage OF 101/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenUmgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß der Beschlussvorlage M47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags Nr. 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voran zu treiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg wie vom Amt für Straßenbau & Erschließung vorgeschlagen umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort einkaufenden, essenden, radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität, sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch der Nutzen der Gesamtmaßnahme sich deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fußgehende. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 724 2021 Die Vorlage OF 88/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, LINKE., Volt
Weiter lesenBegrünung der Alten Gasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.07.2021, OF 116/1 Betreff: Begrünung der Alten Gasse Vorgang: OM 4403/19; ST 2280/19 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung der Alten Gasse, insbesondere des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17, mit weniger tief wurzelnden Pflanzen, etwa Stauden, Sträuchern oder Nadelgehölzen, machbar ist. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 2280 vom 16. Dezember 2019 führt der Magistrat aus, dass eine Anpflanzung von Bäumen in der Alten Gasse aufgrund der dort verlaufenden unterirdischen Trassen nicht ohne umfangreiche Verlegearbeiten möglich sei. Es ist deshalb zu prüfen, ob alternative Möglichkeiten der Begrünung in Betracht kommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 672 2021 Die Vorlage OF 116/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext das Wort "Nadelgehölze" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBehindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 572 entstanden aus Vorlage: OF 44/3 vom 26.05.2021 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenübergang am Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage, siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist, deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren, und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2181 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
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