zum verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden.
Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der
Eschersheimer Landstraße in Richtung
Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar misst die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter, die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50 Meter) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum
Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muss über die
Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum
Oeder Weg sind bislang die
Finkenhofstraße, gefolgt von der
Heinestraße und der circa 600 Meter entfernten
Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit der
Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum
Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die
Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die
Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Pkw aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom
21.03.2022, ST 744
Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1