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Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo 30-Zone Frankfurts

Details im PARLIS OF_317-1_2022
08.02.2022

Anregung Ortsbeirat

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts

Details im PARLIS OM_1588_2022
03.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo 30-Zone Frankfurts

Details im PARLIS ST_1358_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1588 entstanden aus Vorlage: OF 317/1 vom 22.01.2022

Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30- Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird.

Begründung:

In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzerinnen und -nutzer komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1358 Aktenzeichen: 32 1