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Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.12.2021

Antrag Ortsbeirat

Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen

Details im PARLIS OF_253-1_2021
11.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen

Details im PARLIS OM_1350_2022
08.04.2022

Stellungnahme des Magistrats

Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen

Details im PARLIS ST_860_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1350 entstanden aus Vorlage: OF 253/1 vom 16.12.2021

Betreff: Müllablagerungen am Glascontainer beim Parkhaus Karstadt regelmäßig entfernen
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Müll, der sich regelmäßig an den Glascontainern neben der Parkhause infahrt in der Brönnerstraße ("Karstadt Parkhaus") ansammelt, ebenso regelmäßig entsorgt wird. Die Umgebung des Glascontainers sollte idealerweise in das regelmäßige Reinigungsintervall für die Zeil aufgenommen werden. Für den Fall, dass eine Aufnahme in das regelmäßige Reinigungsintervall für die Zeil nicht möglich ist, soll geprüft und berichtet werden, ob dies möglich wäre, wenn der Glascontainer näher an die Zeil versetzt würde und wo der Glascontainer dann stehen müsste.

Begründung:

Neben dem Glascontainer an der Parkhauseinfahrt in der Brönnerstraße ("Karstadt Parkhaus") sammelt sich regelmäßig Müll. Dadurch wird die Umgebung der Parkhauseinfahrt deutlich abgewertet. Bei Karstadt sind auch schon mehrfach Beschwerden über das schmuddelige Umfeld eingegangen. Da die Zeil ein Frankfurter Aushängeschild ist, sollten Kunden nicht durch ein abschreckendes Umfeld vergrault, sondern durch ein einladendes Umfeld an die Zeil gebunden werden. Dies umso mehr, als das die Lage der stationären Einzelhändler pandemiebedingt nicht schon schwierig genug ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 860 Aktenzeichen: 79 4