Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenübergang am Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße durch eine Markierung kenntlich zu machen, um ein barrierefreies Überqueren der Straße zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da der Gehweg oft zugeparkt ist und somit die Überquerung erschwert wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenübergang am Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage, siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist, deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren, und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2021OFOF 44/3Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke WolfsgangstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juli 2021Sie sind hierOMOM 572Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke WolfsgangstraßeDirektanregung
- 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2181Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke WolfsgangstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats