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Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
43 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich an seine Zusagen zu halten, um bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 zu realisieren. Dies ist notwendig, um die Zuverlässigkeit des Magistrats zu wahren und zukünftige Investoren nicht abzuschrecken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stiftstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich an seine eigenen Zusagen im Magistratsvortrag M 189 vom 17.12.2021 zu halten und die Vereinbarung mit der Lyson Group nicht aufzukündigen.

Begründung

In der M 189 wird der Lyson Group ein Erbbaurecht zugesichert. Dazu soll in der Stiftstraße das vorhandene Gebäude abgerissen und ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Vereinbart ist, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Auch die anderen Wohnungen sollen zu bezahlbaren Preisen vermietet und nicht als teure Eigentumswohnung veräußert werden. Weiter sind Räume für Kultur und Handel vorgesehen. An der Realisierung arbeitet der Projektentwickler nach eigenen Angaben seit zwei Jahren. Bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend benötigt. Dieser kann durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft realisiert werden, aber es braucht auch private Investoren, die bereit sind, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier ist dies der Fall. Damit das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann, darf der getroffene Beschluss jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Eine Revidierung der bereits getroffenen Zusage würde die Zuverlässigkeit jeglicher Aussagen des Magistrats infrage stellen und damit zukünftige Investoren abschrecken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Dezember 2021MM 189Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32Magistratsvortrag
  2. 23. Januar 2022OFOF 314/1Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 8. Februar 2022Sie sind hier
    OMOM 1586Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
    Direktanregung
  4. 14. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2381Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 12 · 28.06.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 14 · 04.10.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

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