Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
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Bisheriger Verlauf
17.12.2021
23.01.2022
08.02.2022
Vortrag des Magistrats
Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32
Details im PARLIS M_189_2021Antrag Ortsbeirat
Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
Details im PARLIS OF_314-1_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
Details im PARLIS OM_1586_202217.12.2021
Vortrag des Magistrats
Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32
Details im PARLIS M_189_202123.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
Details im PARLIS OF_314-1_202208.02.2022
Anregung Ortsbeirat
Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
Details im PARLIS OM_1586_2022 Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.01.2022, OF 314/1
Betreff: Bezahlbaren Wohnraum in der Stiftstraße 32 realisieren - Aussagen einhalten
Vorgang: M 189/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sich an seine eigenen Zusagen im Magistratsvortrag M 189 vom 17.12.2021 zu halten und die Vereinbarung mit der Lyson Group nicht aufzukündigen. Begründung:
In der M 189 wird der Lyson Group ein Erbbaurecht zugesichert. Dazu soll in der Stiftstraße das vorhandene Gebäude abgerissen und ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Vereinbart ist, dass mindestens 30 Prozent der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Auch die anderen Wohnungen sollen zu bezahlbaren Preisen vermietet und nicht als teure Eigentumswohnung veräußert werden. Weiter sind Räume für Kultur und Handel vorgesehen. An der Realisierung arbeitet der Projektentwickler nach eigenen Angaben seit zwei Jahren. Bezahlbarer Wohnraum wird in Frankfurt dringend benötigt. Dieser kann durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft realisiert werden, aber es braucht auch private Investoren, die bereit sind bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hier ist dies der Fall. Damit das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann, darf der getroffene Beschluss jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Eine Revidierung der bereits getroffenen Zusage würde die Zuverlässigkeit jeglicher Aussagen des Magistrats infrage stellen und damit zukünftige Investoren abschrecken. Wir fordern daher den Magistrat auf sich an seine Zusagen zu halten damit die neuen Wohnungen zügig realisiert werden können.
dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.12.2021, M 189
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1586
2022 Die Vorlage OF 314/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und Die PARTEI gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)