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Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.01.2022

Antrag Ortsbeirat

Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche

Details im PARLIS OF_173-3_2022
18.02.2022

Anregung Ortsbeirat

Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche

Details im PARLIS OM_1746_2022
13.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche

Details im PARLIS ST_1409_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche

Details im PARLIS ST_188_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1746 entstanden aus Vorlage: OF 173/3 vom 05.01.2022 Betreff: Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen der Petersgemeinde für die Umgestaltung der Außenanlagen im Kreuzungsbereich Oeder Weg und Holzhausenstraße im Zuge des geplanten Neubaus ihres Gemeindehauses im Oeder Weg. Er wertet den Freiraum mit Sitz- und Begegnungsmöglichkeiten und klimagerechter Begrünung auf und ergänzt hervorragend die fußgänger- und fahrradfreundliche Umgestaltung des Oeder Wegs. Circa 30 Prozent der umzugestaltenden Außenfläche gehören der Stadt Frankfurt, der Rest dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die für die Umgestaltung notwendige neue Vereinbarung über die Nutzung städtischer und privater Flächen mit der Petersgemeinde abzuschließen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob der Magistrat sich an den Kosten für die Umgestaltung gemäß dem Eigentumsanteil der Stadt (circa 30 Prozent) beteiligt, d ie Kostenschätzung des städtischen Anteils beläuft sich im Moment auf circa 78.000 Euro; 3. die notwendige Zahl von Schrägparkplätzen vor dem Gemeindehaus in Längsparkplätze umzuwandeln, um die Erreichbarkeit des neuen Gemeindehauses für die Feuerwehr sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1409 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 188 Aktenzeichen: 66 0