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Meine Nachbarschaft: Kaiserhofstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zufahrt Opernplatz/Liesel-Christ-Anlage sicherer machen!

05.05.2017 · Aktualisiert: 12.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 293/1 Betreff: Zufahrt Opernplatz/Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen. Zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (Höhe Hausnr. 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h angebracht werden. Begründung: Zahlreiche Taxifahrer/innen nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5-11 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche von dem Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo deutlich von 50 reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzer/innen des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 351/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 293/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2017 1. Die Vorlage OF 293/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 351/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 351/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zufahrt Opernplatz/Liesel-Christ-Anlage sicherer machen!

05.05.2017 · Aktualisiert: 12.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 351/1 Betreff: Zufahrt Opernplatz/Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen (sh. Nr. 1 der Skizze). Zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (Höhe Hausnr. 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit 20 km/h angebracht werden, sh. Nr. 2 der Skizze. Begründung: Zahlreiche Taxifahrer/innen nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5-11 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche von dem Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo deutlich von 50 reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzer/innen des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 293/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2017 1. Die Vorlage OF 293/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 351/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 351/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen

17.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

17.01.2017 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (2/2)

03.01.2017 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 212/1 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (2/2) Anfang des Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt*) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z.B. OM 769 2016), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverkehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, so dass auf ihnen Schutzstreifen nach Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob (bzw. ggf. an welchen) es entlang der folgenden Straßen möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz Taunusanlage Neue Mainzer Straße Hochstraße Bleichstraße Berliner Straße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz Schöne Aussicht (Richtung Westen) Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiter zu führen, alsbald umzusetzen. .* Quelle: Wikipedia Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1136 2017 Die Vorlage OF 212/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "Berliner Straße" die Worte "und Weißfrauenstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

02.01.2017 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 203/1 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer in den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage, Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. in den Grünanlagen getrennte Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger anzulegen. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungko flikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Die räumliche Trennung des Fahrradverkehrs vom Fußgängerverkehr kann ebenfalls zu einer friedlicheren Koexistenz von Fahrradfahrern und Fußgängern in diesem Bereich führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Herr Schmidt-Berberich stellt den Geschäftsordnungsantrag, Ziffer 3. des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1130 2017 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 203/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgende weitere Ziffer eingefügt wird: "im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben." Abstimmung: zu 1.: SPD, 1 CDU, GRÜNE, 1 LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen 3 CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung PARTEI

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Für einen freien Gehweg in der Meisengasse

29.11.2016 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1023 entstanden aus Vorlage: OF 181/1 vom 14.11.2016 Betreff: Für einen freien Gehweg in der Meisengasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Mülltonnen in der Meisengasse vom Gehweg zu entfernen. Begründung: Der Gehweg in der Meisengasse ist recht eng, sodass sich nur eine Person frei darauf bewegen kann. Durch das Aufstellen von zwei Mülltonnen wird dieser Gehweg weiter verschmälert, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine Zumutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 617 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Für einen freien Gehweg in der Meisengasse

14.11.2016 · Aktualisiert: 07.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 181/1 Betreff: Für einen freien Gehweg in der Meisengasse Der Magistrat wird dazu aufgefordert die Mülltonnen in der Meisengasse vom Gehweg zu entfernen. Begründung: Der Gehweg in der Meisengasse ist recht eng, so dass nur eine Person sich frei darauf bewegen kann. Durch das Aufstellen von zwei Mülltonnen wird dieser Gehweg nochmal verschmälert, so dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine Zumutung. . Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1023 2016 Die Vorlage OF 181/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); PARTEI (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Holzpodest vor dem Lokal „Urban Kitchen“, Börsenstraße 14

22.05.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2016, OF 34/1 Betreff: Holzpodest vor dem Lokal "Urban Kitchen", Börsenstraße 14 Der Betreiber des im Betreff genannten Lokals hat mit Einrichtung eines Sommergartens ein ca. 30cm hohes Holzpodest errichtet und beantragt. Seitens des Grünflächenamtes bestehen gegen die dauerhafte Genehmigung des Podestes keine Bedenken. Der Betreiber hat das Objekt dem Ortsbeirat in einer Stellungnahme innerhalb der Bürgerfragestunde im Februar 2016 vorgestellt. Dies vorangestellt, stimmt der Ortsbeirat einer Legalisierung des oben genannten Podestes zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 34/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus

18.01.2016 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4879 entstanden aus Vorlage: OF 840/2 vom 30.12.2015 Betreff: Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus Der Magistrat wird gebeten, das bestehende absolute Halteverbot in der Bockenheimer Anlage zwischen Im Trutz und Mozartplatz zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr sowie 12:30 Uhr und 15:30 Uhr einzuschränken, sodass Eltern ihre Kinder bringen und abholen können. Begründung: Familienfreundliche Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 562 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus

30.12.2015 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2015, OF 840/2 Betreff: Andienungsverkehr Anna-Schmidt-Kinderhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das bestehende absolute Halteverbot in der "Bockenheimer Anlage" zwischen "Im Trutz" und "Mozartplatz" zwischen 07:30 - 08:30 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr einzuschränken, so dass Eltern ihre Kinder bringen und abholen können. Begründung: Familienfreundliche Stadt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4879 2016 Die Vorlage OF 840/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fahrradpiktogramme in der Goethestraße

03.11.2015 · Aktualisiert: 15.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4670 entstanden aus Vorlage: OF 678/1 vom 18.10.2015 Betreff: Erneuerung der Fahrradpiktogramme in der Goethestraße Der Magistrat wird gebeten, die längst abgenutzten und überwiegend nicht mehr hinreichend sichtbaren Fahrradpiktogramme in der Goethestraße zeitnah zu erneuern. Begründung: Gegenwärtig ist die Sicherheit von Fahrradfahrern in der Goethestraße nicht mehr hinreichend gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 732 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 891 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Erneuerung der Fahrradpiktogramme in der Goethestraße

18.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 678/1 Betreff: Erneuerung der Fahrradpiktogramme in der Goethestraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die längst abgenutzten und überwiegend nicht mehr hinreichend sichtbaren Fahrradpiktogramme in der Goethestraße zeitnah zu erneuern. Begründung: Gegenwärtig ist die Sicherheit von Fahrradfahrern in der Goethestraße nicht mehr hinreichend gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 03.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4670 2015 Die Vorlage OF 678/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gefährliche Pflasterstein-Ausführung am Börsenplatz beseitigen

06.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2015, OF 683/1 Betreff: Gefährliche Pflasterstein-Ausführung am Börsenplatz beseitigen Der Ortsbeitrat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die schon langjährig bestehenden Vertiefungen (siehe Fotos von Anfang Oktober 2015 auf der nachfolgenden Seite) zwischen den Pflastersteinen in der Zufahrt auf dem Börsenplatz auf einer Länge von ca. 50 Metern beseitigt werden. Dies könnte durch eine Befüllung der bis zu 5 cm tiefen und 8 cm breiten Vertiefungen zwischen den Pflastersteinen geschehen. Begründung: Die Zufahrt ist nicht als reine Straße ausgewiesen, so besteht z.B. kein Absatz zum Fußweg und wird in der Folge auch gerne von Passanten frequentiert. Die Vertiefungen an genannter Stelle sind schon seit Jahren eine Gefahrenstelle für Fußgänger und Radfahrer. Immer wieder kommt es zum Stolpern von Passanten, die Folge sind Schäden an Schuhen und kleinere Verletzungen. Auch bleiben des Öfteren Kinderwägen in diesen Vertiefungen stecken. Schon seit Jahren besteht diese problematische Situation, ohne dass Abhilfe geschaffen wurde. In den letzten zwei Jahren haben sich die Vertiefungen durch Regen und Frost noch weiter verschlimmert. Es ist dringend notwendig, gerade an diesem zentralen und beliebten Platz im Zentrum der Stadt, auf eine Behebung der aktuell unhaltbaren Situation hinzuwirken. Anlage 1 (ca. 455 KB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 03.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 683/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU und LINKE. gegen 1 CDU, SPD und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen

29.06.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 694/2 vom 24.05.2015 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen an der Einmündung der Bockenheimer Anlage in den Reuterweg/die Taunusanlage umzusetzen: 1. Die Abbiegespuren in die Taunusanlage werden mit Nummern versehen; 2. Die Verkehrsschilder werden so angepasst, dass die Pfeile auch richtig beschrieben sind: a) Rechtabbiegerpfeil: Eschersheim/Nordweststadt; b) Linksabbiegerpfeil (mit leichter Krümmung nach oben): Bockenheim/Palmengarten; c) Zweiter und dritter Linksabbiegerpfeil: Cityring/Hauptbahnhof/Autobahn/Messe; d) Die Pfeile sollen auch die Nummerierungen auf der Straße wiedergeben. Begründung: Gerade in der Rushhour kommt es an der Einmündung immer wieder zu Beinaheunfällen. Die Autofahrer wollen Richtung Cityring fahren, landen jedoch, da sie die rechte der drei Linksabbiegerspuren benutzen, auf der Spur in Richtung Westend/Palmengarten. Hinzu kommt, dass die Spuren beim Abbiegen noch durch einen Radweg getrennt sind. Dabei kommt es zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen, da auf dem kurzen Stück vor dem Abbiegen noch versucht wird, den Radweg zu queren, um auf die Taunusanlage zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1393 Antrag vom 25.12.2016, OF 195/2 Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 298 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen

24.05.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2015, OF 694/2 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen an der Einmündung der Bockenheimer Anlage in den Reuterweg, Taunusanlage umzusetzen: Die Abbiegespuren in die Taunusanlage mit Nummern versehen Die Verkehrsschilder so anzupassen, das die Pfeile auch richtig beschrieben sind Rechtabbiegerpfeil: Eschersheim / Nordweststadt 1. Linksabbiegerpfeil (mit leichter Krümmung nach oben): Bockenheim / Palmengarten 2. und 3. Linksabbiegerpfeil : Cityring / Hauptbahnhof / Autobahn / Messe Die Pfeile sollen auch die Nummerierungen auf der Straße wiedergeben. Begründung: Gerade in der Rushhour kommt es an der Einmündung immer wieder zu beinahe Unfällen. Die Autofahrer wollen Richtung Cityring fahren, landen jedoch da sie die Rechte der 3 Linksabbiegerspuren benutzen auf der Spur Richtung Westend / Palmengarten. Hinzu kommt, dass die Spuren beim Abbiegen noch durch einen Radweg getrennt werden. Dabei kommt es zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen da auf dem kurzen Stück vor dem Abbiegen noch versucht wird den Radweg zu queren um auf die Taunusanlagen zu kommen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4269 2015 Die Vorlage OF 694/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und fraktionslos

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg

01.08.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2014, OF 502/1 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 126 vom 28. Juli 2014 zurückzustellen. Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob auf Grund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 09.09.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 541 2014 1. a) Die Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erst Satz des Tenors wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt:". Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer.Landstraße/Bockenheimer.Anlage/Reuterweg

11.10.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2013, OF 397/2 Betreff: Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer Landstraße/Bockenheimer Anlage/Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenführung im o.g. Karree dahingehend zu überprüfen, ob durch die Einführung abschnittsweise gegenläufiger Einbahnstraßen die "Rennstrecken" Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese / Im Trutz verkehrsberuhigt werden können. Begründung: Das Karree umfasst ein Wohngebiet, welches ggf. durch die vorgeschlagene Maßnahme analog zum Vorgehen im südlichen Westend verkehrsberuhigt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats

08.04.2013 · Aktualisiert: 27.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094 entstanden aus Vorlage: OF 321/2 vom 24.03.2013 Betreff: Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats Vorgang: OM 1497/12 OBR 2; ST 1876/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bürger, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 Beschwerde gegen den nächtlichen Baulärm eingereicht hatten, diesbezüglich noch eine Rückmeldung erhalten; 2. wie bei der Erteilung von Sondergenehmigungen bezüglich der Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten die Bauherren verpflichtet werden, die absehbar vom Baulärm betroffenen Bewohner vorab über Umfang und Zeitraum der Sondergenehmigung zu informieren. Begründung: Die Vorlage ST 1876 bezieht sich auf die vom Ortsbeirat 2 am 24.09.2012 verabschiedete Anregung OM 1497 und beantwortet letztlich nicht die gestellten Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1876 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1018 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Rückfrage zur ST 1876 vom 07.12.2012

24.03.2013 · Aktualisiert: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 321/2 Betreff: Rückfrage zur ST 1876 vom 07.12.2012 Vorgang: ST 1876/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bürger, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 Beschwerde gegen den nächtlichen Baulärm eingereicht hatten, diesbezüglich noch eine Rückmeldung erhalten; 2. wie bei der Erteilung von Sondergenehmigungen bzgl. der Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten die Bauherren verpflichtet werden, die absehbar vom Baulärm betroffenen Bewohner vorab über Umfang und Zeitraum der Sondergenehmigung zu informieren. Begründung: Die ST 1876 bezieht sich auf die vom OBR 2 am 24.09.2012 verabschiedete OM 1497 und beantwortet letztlich nicht die gestellten Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1876 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 08.04.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2094 2013 Die Vorlage OF 321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung des Weihers in der Liesel-Christ-Anlage

30.01.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 283/1 Betreff: Benennung des Weihers in der Liesel-Christ-Anlage Der Magistrat wird gebeten, den namenlosen Weiher in der Bockenheimer Anlage den Namen Albert-Mangelsdorff-Weiher zu geben. Begründung: Albert Mangelsdorff, den am 25. Juli 2005 im Alter von 77 Jahren starb, war der international bedeutendste Jazzmusiker Deutschlands. Obwohl ihm eine USA-Karriere offen gestanden hätte, blieb er zeitlebens seiner Geburtsstadt Frankfurt am Main verbunden. Hier entwickelte er seine aufsehenerregende mehrstimmige Spielweise auf der Posaune, hier leitete es von 1958 bis zu seinem Tod das HR-Jazzensemble und hier bildete er das Zentrum einer lebendigen Jazzszene. Darüber hinaus galt "der gute Mensch aus Frankfurt", wie ihn der Musikwissenschaftler und Journalist Ulrich Olshausen nannte, als Galions- und Vaterfigur der Jazz in Deutschland. Das Institut für Stadtgeschichte verwahrt seinen umfangreichen Nachlass seit 2009. Von 1957 bis zum Mai 2005 führte ihn sein täglicher Weg - wenn er in Frankfurt war - an dem Weiher in der Bockenheimer Anlage vorbei: sei es zum Jazzkeller oder später zum Palmengarten oder zur Alten Oper. Immer machte er an dem Weiher Station, um die Vögel zu beobachten, die dann auch Eingang in seine Musik gefunden haben. Sogar sein Sohn Ralph lernte hier das Laufen. Auch sein letzter Spaziergang am 18. Mai 2005, nach der Benennung der "Horst Lippmann Platzes", führte ihn an dem Weiher vorbei in seine Wohnung in der Emil-Claar-Straße. Am 05.092013 jährt sich sein Geburtstag zum 85. Mal Dieser Tag wäre ein geeignetes Datum, dem Weiher den Namen Albert-Mangelsdorff-Weiher zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 12.03.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 27 2013 Die Vorlage OF 283/1 wird mit der Maßgabe als Ortsbeiratsinitiative beschlossen, dass eine feierliche Einweihung am 05.09.20213, zum 85. Geburtstag von Albert Mangelsdorff, erfolgen soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung des Weihers in der Bockenheimer Anlage hinter dem Hilton - Hotel

30.01.2013 · Aktualisiert: 27.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 273/1 Betreff: Benennung des Weihers in der Bockenheimer Anlage hinter dem Hilton - Hotel Der Magistrat wird gebeten, den namenlosen Weiher in der Bockenheimer Anlage den Namen Albert-Mangelsdorff-Weiher zu geben. Begründung: Albert Mangelsdorff, den am 25. Juli 2005 im Alter von 77 Jahren starb, war der international bedeutendste Jazzmusiker Deutschlands. Obwohl ihm eine USA-Karriere offen gestanden hätte, blieb er zeitlebens seiner Geburtsstadt Frankfurt am Main verbunden. Hier entwickelte er seine aufsehenerregende mehrstimmige Spielweise auf der Posaune, hier leitete es von 1958 bis zu seinem Tod das HR-Jazzensemble und hier bildete er das Zentrum einer lebendigen Jazzszene. Darüber hinaus galt "der gute Mensch aus Frankfurt", wie ihn der Musikwissenschaftler und Journalist Ulrich Olshausen nannte, als Galions- und Vaterfigur der Jazz in Deutschland. Das Institut für Stadtgeschichte verwahrt seinen umfangreichen Nachlass seit 2009. Von 1957 bis zum Mai 2005 führte ihn sein täglicher Weg - wenn er in Frankfurt war - an dem Weiher in der Bockenheimer Anlage vorbei: sei es zum Jazzkeller oder später zum Palmengarten oder zur Alten Oper. Immer machte er an dem Weiher Station, um die Vögel zu beobachten, die dann auch Eingang in seine Musik gefunden haben. Sogar sein Sohn Ralph lernte hier das Laufen. Auch sein letzter Spaziergang am 18. Mai 2005, nach der Benennung der "Horst Lippmann Platzes", führte ihn an dem Weiher vorbei in seine Wohnung in der Emil-Claar-Straße. Am 05.092013 jährt sich sein Geburtstag zum 85. Mal Dieser Tag wäre ein geeignetes Datum, dem Weiher den Namen Albert-Mangelsdorff-Weiher zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 273/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in den Nächten 29.07./30.07.20212, 15.08./16.08.2012 und 21.08./22.08.2012

24.09.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1497 entstanden aus Vorlage: OF 227/2 vom 05.09.2012 Betreff: Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in den Nächten 29.07./30.07.20212, 15.08./16.08.2012 und 21.08./22.08.2012 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Beschwerden, die von den vom nächtlichen Baulärm betroffenen Bewohnern im Zusammenhang mit der genannten Baumaßnahme eingereicht wurden, bewertet werden; 2. sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit dem anstehenden Neubau eines Hotels in der Bockenheimer Anlage am Opernplatz, direkt gegenüber der Baustelle Bockenheimer Anlage 37, die gesetzlichen Ruhezeiten strikt eingehalten werden. Davon abweichende Sondergenehmigungen sind nur im Einzelfall und unter vorheriger Information der betroffenen Bewohner zu erteilen. Begründung: Über die in den oben genannten Nächten durchgeführten Baumaßnahmen haben sich mehrere betroffene Bewohner beschwert. Laut Aussage der Bewohner wäre z. B. der durchgeführte Abbau eines Baukrans auch zu anderen Zeiten möglich gewesen. Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den anstehenden Hotelneubau die Vergabe von Sondergenehmigungen zur Ausdehnung der Baustellentätigkeit sensibel zu handhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1876 Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in der Nacht 29./30.07., 15./16.08. und 21./22.08.2012

05.09.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2012, OF 227/2 Betreff: Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in der Nacht 29./30.07., 15./16.08. und 21./22.08.2012 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die im Zusammenhang mit o.g. Baumaßnahme von den vom nächtlichen Baulärm betroffenen Bewohnern eingereichten Beschwerden bewertet werden; 2. sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit dem anstehenden Neubau eines Hotels in der Bockenheimer Anlage / am Opernplatz, direkt gegenüber der Baustelle Bockenheimer Anlage 37, die gesetzlichen Ruhezeiten strikt eingehalten werden. Davon abweichende Sondergenehmigungen sind nur im Einzelfall und unter vorheriger Information an die betroffenen Bewohner zu erteilten. Begründung: Gegen die in den o.g. Nächten durchgeführten Baumaßnahmen haben sich mehrere betroffene Bewohner beschwert. Laut Aussage der Bewohner wäre z. B. der durchgeführte Abbau eines Baukrans auch zu anderen Zeitpunkten möglich gewesen. Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den anstehenden Hotelneubau die Vergabe von Sondergenehmigungen zur Ausdehnung der Baustellentätigkeit sensibel zu handhaben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1497 2012 Die Vorlage OF 227/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Rettung des Florentinischen Renaissance-Brunnens am Nebbienschen Gartenhaus!

10.06.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2012, OF 194/1 Betreff: Rettung des Florentinischen Renaissance-Brunnens am Nebbienschen Gartenhaus! Bis zum Jahr 2011 befand sich ein wunderschöner und hochwertiger Florentiner Renaissance-Brunnen aus dem 16. Jahrhundert am Nebbienschen Gartenhaus zwischen der Alten Oper und dem Eschenheimer Tor und neben dem Hilton-Hotel an der Bockenheimer Anlage (siehe Abbildung 1 und 2 auf der nächsten Seite). Anfang 2010 wurde er trocken gelegt, da das Pumpwerk erneuert werden musste und auch ansonsten einige Reparaturarbeiten am Brunnen selbst erforderlich wurden. Allerdings hatte die Stadt Frankfurt damals erklärt, der Brunnen werde in naher Zukunft wieder repariert und in-Stand-gesetzt. Dieser Brunnen bildet ein historisches Ensemble mit dem "Nebbienschen Gartenhaus" und beide Bauwerke stehen mitsamt dem Grundstück, auf dem sie sich befinden, im Eigentum der Stadt Frankfurt bzw. dem zuständigen Grünflächenamt. Zuständig für den Betrieb des Brunnens ist das Kulturamt der Stadt Frankfurt, das auch die laufenden Kosten trägt. Im Nebbienschen Gartenhaus veranstaltet der Frankfurter Künstlerclub e.V. seit den 1950er Jahren eine Fülle an Musikkonzerten, Bilderausstellungen und Lesungen, die nicht nur in der Frankfurter Kultur- und Künstlerszene, sondern auch bei anderen Frankfurter Bürgern einen sehr guten Ruf genießen. Das Nebbiensche Gartenhaus wird jährlich von rund 10.000 Personen besucht und in der Vergangenheit lief ein reger Fußgängerverkehr am Florentiner Brunnen vor, der sowohl für das Nebbiensche Gartenhaus als auch für die Bürger in der Innenstadt eine echte "Kulturoase" und ein Erholungspunkt war. Nachdem die Stadt sich über zwei Jahre aus Kostengründen geweigert hat, den Brunnen zu reparieren und Instand-zu-setzen, wurde der Brunnen im Winter 2011 sicherheitshalber in eine Werkstatt verbracht, die seither auf einen Reparaturauftrag durch die Stadt Frankfurt wartet. Die Kosten für die Reparatur des Brunnens werden von der Werkstatt (Firma Graf in Frankfurt-Nied) auf ca. 15.000,- EUR geschätzt, die Kosten für die Wieder-Instandsetzung auf rund 60.000,- EUR. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat - nach Rücksprache mit den zuständigen Fachämtern - die folgenden Fragen zu beantworten: Wann ist der Magistrat bereit und imstande, den Florentinischen Brunnen wieder reparieren und in-Stand-zu-setzen bzw. wann wird ein Reparaturauftrag erteilt? Welche Haushaltsmittel stehen zur Verfügung? Ließe sich der Verwaltungsvorgang beschleunigen, wenn der Ortsbeirat die Reparaturkosten bis zu einem Betrag iHv. maximal 15.000,- EUR als Verschönerungsmaßnahme im Sinne von § 3 Abs. 3, Satz 2 Ziff. 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aus seinem Budget zur Verfügung stellen würde? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bislang ergriffen, um ggf. interessierte Sponsoren (wie etwa das Hilton-Hotel oder Mäzene) zu werben, die einen Teil der Instandhaltungskosten beisteuern könnten? Begründung: Der Florentinische Brunnen wäre für den Ortsbezirk 1 eine echte Bereicherung. Es wäre ein Jammer, wäre die Stadt Frankfurt nicht in der Lage, dieses kulturelle Highlight in der Frankfurter Innenstadt wiederzubeleben und dadurch nicht zuletzt die Lebensqualität der Bürger im Ortsbezirk zu verbessern! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 12.06.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 416 2012 Die Vorlage OF 194/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die dritte Frage gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012

02.03.2012 · Aktualisiert: 22.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

In der Bockenheimer Anlage werden keine Bäume für den Hotelbau gefällt!

09.02.2012 · Aktualisiert: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2012, OF 131/1 Betreff: In der Bockenheimer Anlage werden keine Bäume für den Hotelbau gefällt! Der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Abs. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, der Beschluss vom 02.02.2012 zur M 3 /2012 wird aufgehoben. Auch frühere Beschlüsse zur Fällung von Bäumen wegen des Hotelbaus Opernplatz 14 und Hochstraße 44 - 46 werden aufgehoben. Es finden somit keine Baumfällungen wegen des Hotel- und Geschäftshauses Opernplatz 14 und Hochstraße 44 - 46 statt. Die Baumaschinen und die Zufahrten zum Baugrundstück sind nur innerhalb des genehmigten Baugrundstücks unterzubringen. Die Wallanlagen und die Bäume werden durch eine von der Stadt veranlaßte Absperrung gegen die Baustelle gesichert und regelmäßig kontrolliert. Begründung: Die Wallanlagen sind als Parkanlagen mit dem Bestand an Bäumen, Büschen, Wegen, Grün- und Wiesenflächen durch die Wallservitut geschützt. Alle Bäume in der Liesel-Christ-Anlage haben einen extrem hohen Wert. Durch das Umspannwerk der Mainova wurde die Wallanlage bereits ab dem Jahr 2007 stark zerstört, acht riesige Platanen vernichtet. Diese wertvollen Bäume wurden bisher an der Hochstraße - außer 2 Bäumen Anfang Januar 2012 - nicht nachgepflanzt. Die schriftliche Magistratszusage war Nachpflanzung von acht Platanen bis November 2011 (siehe B 319/ 2010). Ein Anwohner hat in der zweiten Februarwoche 2012 bei Gericht eine einstweilige Anordnung gegen die Baumfällungen gestellt (siehe FAZ 7.2.2012 "Klage gegen Baumfällungen in der Anlage"). Bäume und Wallanlagen sind ein hohes öffentliches Gut für die Umwelt, die Tierwelt, das Klima und die Naherholung. Ein privater Investor und die Stadt haben dem Rechnung zu tragen. Es gibt kein öffentliches Interesse an einem privaten Hotelkomplex, der sich mit Tiefgarage und Terrasse wie ein Krake in eine öffentliche Grünanlage hineinfressen will. Ersatzstandorte und Ersatzflächen stehen nachweislich für die Artenvielfalt der Bäume nicht zur Verfügung. Das Baugrundstück ist sehr groß, so daß die Baumaschinen, Container, und die Ab- und Anfuhr auf dem Baugrundstück erfolgen kann. Die öffentliche Parkfläche bleibt während der gesamten Bauzeit für die Öffentlichkeit zugänglich und wird durch eine entsprechende Absperrung zum Baugrundstück klar geregelt. Bereits die 3-jährige Bauzeit (2007 - 2011) des Mainova-Umspannwerks war eine Zumutung insofern, daß der Rundweg um den See und große Teile der Liesel-Christ-Anlage von einem schäbigen Bauzaun versperrt waren. Der Ortsbeirat 1 hatte die Magistratsvorlage M 3 /2012 einstimmig abgelehnt. Das war der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung von CDU, SPD, Grünen, FDP egal, indem sie den Beschluß des zuständigen Ortsbeirats 1 ignorierten. Der Ortsbeirat 2, der die AnwohnerInnen des Westends bei dem Naherholungsgebiet Wallanlagen (Bockenheimer Anlage inclusive Liesel-Christ-Anlage) zu vertreten hätte, wurde mit der M 3 / 2012 überhaupt nicht befaßt. Die Initiativgruppe "Rettet die Wallanlagen - Rettet die Bäume" hat mit Pressearbeit, Ortsterminen und Unterschriftensammlung die Öffentlichkeit auf die vom Magistrat beschlossene Baumvernichtung aufmerksam gemacht. Bürgerbeteiligung seitens der Stadt fand keine statt - sie war unerwünscht, um StadtGrün rigoros vernichten zu können. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 131/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradständer am Kopf der .Freßgasse. versetzen!

27.01.2012 · Aktualisiert: 29.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2012, OF 123/1 Betreff: Fahrradständer am Kopf der "Freßgasse" versetzen! Der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Abs. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Fahrradständer so zu versetzen, dass eine breitere Durchwegung von der Goethestraße zur Ampelanlage am Opernplatz entsteht! Wenn man von der Goethestraße zum Opernplatz läuft, können abgestellte Fahrräder den Weg versperren, so dass nur noch ein kleines Nadelöhr zum Durchkommen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen übrig bleibt. Vom Standort aus gesehen befindet sich rechts eine Litfaßsäule - links befinden sich weitere Fahrradständer entlang der Goethestraße. Begründung: Für eine großzügige Durchwegung in Richtung Opernplatz muß gesorgt werden, dennoch sollten genügend Fahrradständer angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 9 Die SPD stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 123/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Die Vorlage OF 123/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 123/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158

23.11.2011 · Aktualisiert: 14.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2011, OF 237/9 Betreff: Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob eine Lärmschutzmauer gegenüber der Zufahrt Hügelstraße zur Auffahrt auf die Ginnheimer Landstraße errichtet werden kann, die die Anwohner im Ginnheimer Stadtweg vor dem durch die Zufahrt angestiegenen Lärm schützt. Bis zum Nachbargrundstück des Ginnheimer Stadtweg 158 besteht bereits eine begrünte Lärmschutzmauer von etwa 2m Höhe, die ggf. zu diesem Zweck verlängert werden könnte. Begründung: Durch das gestiegene Verkehrsaufkommen der letzte Jahre aus Richtung Hügelstraße in Richtung der Auffahrt auf die Hochstraße Rosa-Luxembourg, ist auch die Lärm- und damit auch die Staubbelastung exponentiell hoch angestiegen. Eine Mauer die den Lärm abhält besteht zwar bereits in der Gegend, schließt aber mit dem anliegenden Grundstück Hesselbach ab. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 203 2011 Die Vorlage OF 237/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für das Wort "Ginnheimer Landstraße" die Worte "Platenstraße/Rosa-Luxemburg-Straße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Schilder „Verbot der Einfahrt“ in der Innenstadt vergrößern!

26.10.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4664 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 11.10.2010 Betreff: Die Schilder "Verbot der Einfahrt" in der Innenstadt vergrößern! Vorgang: OM 1596/07 OBR 1; ST 1818/07 Der Magistrat wird gebeten, die Straßenverkehrszeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" zu vergrößern und damit die zahllosen Geisterfahrer zu stoppen. Begründung: Das Straßenverkehrszeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" ist für Pkw-Fahrer durch die Größe und Position zu spät oder gar nicht sichtbar. Es kommt an dieser und anderen Stellen häufig zu gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer). Die Insellösung - Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße -, die wir in Frankfurt haben, ist landläufig nicht bekannt. Auch sollte das Verbotsschild immer größer sein als das Durchfahrtsberechtigungsschild! Die Hauptteilnehmer am Straßenverkehr sind immer noch die Pkws. Ein größeres Schild, entsprechend der Lösung in der Goethestraße, würde diese Gefahr mindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 281 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliger Campus Bockenheim: Umspannwerk versenken

14.06.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4279 entstanden aus Vorlage: OF 472/2 vom 23.04.2010 Betreff: Ehemaliger Campus Bockenheim: Umspannwerk versenken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der laufenden Planung für die Zukunft des Gebietes des ehemaligen Campus der Universität in Bockenheim und des westlichen Westends das Umspannwerk an der Ecke Gräfstraße/Sophienstraße unter die Erde verlegt werden kann. Damit gewinnt man wertvolles Baugelände. Begründung: An der Hochstraße wurde ein Umspannwerk aus einem Hochbau unter die Erde verlegt - weil ein Hotel es so wollte. Dabei wurden wertvolle alte Bäume in der Wallanlage geopfert. Hier, am nördlichen Teil des Plangebietes "Ehemaliger Campus", ließe sich das Umspannwerk sehr viel leichter (und damit auch billiger) unter die Erde verlegen - in der Nachbarschaft gibt es nur als Parkplatz genutztes Brachland. Dafür erhielte man eine attraktive Zusatzfläche für die Planung. Für die Anwohner der Sophienstraße würde damit auch eine hässliche Umweltsituation endlich behoben: statt der kahlen, toten Wände des Umspannwerkes könnten sie in Zukunft auf die - hoffentlich - viel angenehmere Ansicht eines lebendigen, belebten Gebäudes hoffen - ob Wohnungen oder Büros, der Anblick wäre allemal besser als heute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1228 Aktenzeichen: 91 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

„Auf der lyrischen Oase wiegt als Palmbaum sich die Phrase“ Klimagutachten statt Binsenweisheiten für Ex-Campus und Umgebung Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260

01.12.2008 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2008, OA 774 entstanden aus Vorlage: OF 284/2 vom 11.08.2008 Betreff: "Auf der lyrischen Oase wiegt als Palmbaum sich die Phrase" Klimagutachten statt Binsenweisheiten für Ex-Campus und Umgebung Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, umgehend ein Klimagutachten für das Areal des ehemaligen Campus Bockenheim und der angrenzenden Gebiete in Auftrag zu geben. Insbesondere Bestand und Planung der Hochhausbebauung im Bereich "Mainzer Landstraße", "Bockenheimer Anlage" sowie "Bockenheimer Landstraße" muss hierbei Berücksichtigung finden. Begründung: Ein an aktuellen Maßstäben ausgerichtetes klimagutachterliches Gesamtbild besteht für das oben bezeichnete Areal noch nicht. Gleichwohl sind aufgrund anbahnender Entwicklungen entsprechende Belastungen für die Stadtteile Westend und Bockenheim zu befürchten. Es erscheint daher ratsam, nachhaltig zu agieren, bevor "Fernwirksamkeit" in Beton gegossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2009, ST 382 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 10.12.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und ÖkoLinX-ARL (B 260 = Zurückweisung, OA 774 = Annahme) REP (B 260 = Kenntnis, OA 774 = vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009, TO II, TOP 69 Beschluss: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5376, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 Aktenzeichen: 61 0

OI (Initiative Ortsbeirat)

Umbenennung der .Neuen Börsenstraße. in .Tilsiter Straße.

06.05.2008 · Aktualisiert: 01.12.2011

S A C H S T A N D : Initiative vom 06.05.2008, OI 57 entstanden aus Vorlage: OF 410/7 vom 28.04.2008 Betreff: Umbenennung der "Neuen Börsenstraße" in "Tilsiter Straße" Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die "Neue Börsenstraße" im Stadtteil Industriehof in "Tilsiter Straße" umzubenennen. Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft keine Straßenbenennungen nach Unternehmensnamen im Ortsbezirk 7 mehr vorzunehmen. Nach dem Wegzug der Deutschen Börse AG aus dem Stadtteil Industriehof ist der Grund für eine Straßenbenennung nach diesem Unternehmen entfallen. Die Umbenennung des derzeit "Neue Börsenstraße" genannten kurzen Straßenabschnittes der "Tilsiter Straße" in seinen ursprünglichen und angestammten Namen "Tilsiter Straße" dient auch der besseren Übersichtlichkeit und der Bewahrung des Charakters der Straßennamen im Stadtteil Industriehof. Es ist festzuhalten, dass die Benennung in "Neue Börsenstraße" damals vom Magistrat entgegen dem Wunsch des Ortsbeirates veranlasst wurde. Generell ist zu beachten, dass die Benennung von Straßen und Plätzen eine langfristige Zielsetzung verfolgt. Diesem langfristigen Planungshorizont entspricht offensichtlich die kurzfristige Orientierung auch vermeintlich traditionsreicher Frankfurter Unternehmen nicht mehr. Deshalb ist für die Zukunft von der Benennung von Straßen und Plätzen im Ortsbezirk 7 nach Namen von Unternehmen abzusehen. Darüber hinaus richtet der Ortsbeirat den Appell an den Magistrat, die berechtigten Wünsche der Ortsbeiräte bei der Benennung von Straßen und Plätzen zukünftig nicht mehr eigenmächtig zu übergehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 693 Versandpaket: 14.05.2008 Aktenzeichen: 62 2

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