Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg
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Neues zu Bockenheimer Anlage per E-MailBegründung
Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 126 vom 28. Juli 2014 zurückzustellen. Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war?
- Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich?
- Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma?
- Hat der Magistrat geprüft, ob auf Grund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2014, OF 502/1
Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 126 vom 28. Juli 2014 zurückzustellen. Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war?
- Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich?
- Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma?
- Hat der Magistrat geprüft, ob auf Grund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2014MM 126Mehrkostenvorlage Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und ReuterwegMagistratsvortrag
- 1. August 2014Sie sind hierOFOF 502/1Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und ReuterwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. September 2014OAOA 541Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126Anregung
- 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1393Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und ReuterwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE