Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen

Vorlagentyp: STMagistrat
59 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant den Ausbau der medizinischen Versorgung und wohnlichen Infrastruktur für obdachlose Menschen im Rahmen einer umfassenden Handlungskonzeption. Hauptziel ist es, menschenwürdige und bedarfsgerechte Versorgungsangebote zu schaffen, die die Integration der Betroffenen in die Stadtgesellschaft fördern. Der Housing-First-Ansatz wird als wirkungsvolles Instrument zur Schaffung von eigenem Wohnraum unterstützt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Bockenheimer Anlage — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Bockenheimer Anlage per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Durch den Wegfall der Notunterkunft im Verkehrsbau Eschenheimer Tor und die in der Folge als temporäre Gefahrenabwehrmaßnahme errichtete Zeltunterkunft in der Bockenheimer Anlage haben sich die Bedingungen für die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Frankfurt in großen Teilen verändert. Es wurden und werden derzeit neue Unterkünfte entwickelt, die gezielt auf die Bedarfe von besonders vulnerable Personengruppen ausgerichtet werden und anstelle der Zeltunterkunft treten. So kann eine bessere Versorgung durch kleinere, spezialisierte Angebote sichergestellt werden.

Ein umfassendes Handlungskonzept im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe wird ausgearbeitet. Zielsetzung ist die Schaffung menschenwürdiger, geschützter und bedarfsgerechter Versorgungsangebote für obdachlose, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, die eine Integration in die Stadtgesellschaft ermöglichen und die Bedürfnisse aller Menschen in Frankfurt berücksichtigt.

Zu 1:

Als Ausdruck sozialer, gesundheitlicher und struktureller Notlagen sind die Gründe für Obdachlosigkeit so vielfältig, wie die Menschen die sie betrifft. Vor diesem Hintergrund gibt es ein stufenweises, bedarfsorientiertes Konzept, dass betroffene Personen auffängt und stabilisiert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Prävention von Wohnungsverlust, da der Erhalt der Wohnung ein wesentlicher Faktor für Stabilität bedeutet. Menschen mit psychiatrischen Problemen können in Wohnung durch den sozialpsychiatrischen Dienst (SPDI) des Gesundheitsamts aufgesucht und betreut werden. Die Hilfen zur Wohnraumsicherung (HzW) versuchen, auch bei erfolgter Kündigung den Wohnraum weiter zu erhalten. Bei bereits erfolgtem Wohnungsverlust greift ein Netzwerk aus städtischen Übergangsunterkünften, die akute Bedarfe der betroffenen Personen erkennen und zu bedienen. Diese Unterkünfte können eigenen Wohnraum nicht ersetzen, sie sind eine Übergangslösung. Sobald eine Person obdachlos geworden ist, gibt es weitere Unterstützungsangebote. Die Grundlage der ordnungsrechtlichen Unterbringung verpflichtet uns, im Stadtgebiet genügend Notbetten und Unterkünfte vorzuhalten. Die Evaluierung dieser Bedarfe geschieht laufend. All diese genannten Maßnahmen und Dienste arbeiten Hand in Hand. Die Koordination liegt hier beim Jugend- und Sozialamt, besonderen Dienst 3- Wohnungslosigkeit und Sucht. In den letzten Jahren wurden insbesondere die medizinischen/psychiatrischen aufsuchenden Angebote erweitert. Derzeit befinden sich auch weitere konkrete Angebote für besonders vulnerable Personengruppen in der Entwicklung oder Umsetzung.

Zu 2:

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet bereits jetzt sehr eng mit den Trägern der Drogen- und Wohnungsnotfallhilfe sowie weiteren Akteuren im Netzwerk zusammen. Synergien werden genutzt und Zusammenarbeit aktiv in unterschiedlichen Austauschformaten gepflegt. Fachwissen auf struktureller und operativer Ebene ausgetauscht, Bedarfe eruiert und Versorgungslücken benannt. Im Netzwerk sind alle im Bereich Wohnungsnotfall- und Drogenhilfe tätigen Träger vertreten.

Zu 3:

Die Einrichtung von interdisziplinären Streetwork-Einheiten wird derzeit erweitert und gefördert. Eine im Auftrag des Magistrats vom Gesundheitsamt Frankfurt am Main durchgeführte Analyse zeigt, dass psychisch erkrankte Menschen ohne festen Wohnsitz in Frankfurt am Main häufig nur erschwert Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung finden. Zugangsbarrieren im Versorgungssystem sowie wiederholte Versorgungsabbrüche sprechen deutlich für den Ausbau aufsuchender, multiprofessioneller Strukturen. Das Gesundheitsamt, die Träger der Wohnungsnotfallhilfe und der Drogenhilfe sowie das Jugend und Sozialamt bilden bereits jetzt multiprofessionelle Teams, um obdachlose Personen aufzusuchen und zu versorgen. Spezialisierte Dienste wie OSSIP (Offensive Sozialarbeit Sicherheit Intervention und Prävention) für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit, mobile Wundversorgung durch Fachpersonal der Elisabeth Straßenambulanz und aufsuchende medizinische und psychiatrische Arbeit durch Ärzte der Malteser ergänzen das Angebot der aufsuchenden Dienste.

Das Jugend- und Sozialamt wird seine Dienste zukünftig noch ausbauen und hat zwei Stellen geschaffen, um dem gewachsenen Bedarf an aufsuchender Sozialarbeit gerecht zu werden. Zusammen mit dem aufsuchenden psychiatrischen Angebot des Gesundheitsamts kann hier ein besonderer Synergieeffekt geschaffen werden.

Zu 4:

Angebote der Wohnungsnotfallhilfe basieren immer auf Freiwilligkeit der Adressaten. Keines der Angebote, die durch das Dezernat Soziales und Gesundheit und die angeschlossenen Ämter sowie durch die Träger der Wohnungsnotfallhilfe für obdachlose Menschen bereitgestellt werden, ist befugt Zwang auszuüben. Die Erfassung von Lagerstätten und Aufenthaltsorten obdachloser Personen erfolgt durch die aufsuchenden sozialen und medizinischen Dienste und wird stetig aktualisiert. Nur so ist die Arbeit im Netzwerk der Wohnungsnotfallhilfe möglich. Rein ordnungsrechtliche Eingriffe wie Räumung von Lagerstätten und Platzverweise obliegen dem Ordnungsamt. Grundsätzlich ist zu prüfen, inwieweit die allgemeine Infrastruktur im öffentlichen Raum verbessert werden kann. Eine flächendeckendere Bereitstellung öffentlicher Toiletten, Trinkwasserbrunnen und hygienisch vertretbarer Aufenthaltsmöglichkeiten kommt nicht ausschließlich obdachlosen Menschen, sondern allen Menschen in der Stadt zugute.

Zu 5:

Die Prüfung zusätzlicher betreuter Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII ist aus rechtlicher und struktureller Sicht im Zuständigkeitsbereich des Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) zu verorten. Nach § 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB XII (HAG/SGB XII) obliegt dem LWV Hessen als überörtlichem Träger die sachliche Zuständigkeit für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Eine konzeptionelle Weiterentwicklung zusätzlicher Langzeitplätze mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten kann daher ausschließlich in enger Abstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie den jeweiligen Leistungserbringern erfolgen. Ein Ausbau dieser Hilfsangebote sowie die Etablierung von spezialisierten Pilotprojekten für psychisch erkrankte Personen durch den LWV wären ausdrücklich zu begrüßen.

Zu 6:

Der Ausbau des Housing-First-Ansatzes als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ist fachlich sinnvoll und sozialpolitisch geboten. Housing First ergänzt das bestehende Hilfesystem wirksam und zollt dem Bedürfnis vieler Betroffener Tribut, einen eigenen Rückzugsraum zu haben. Derzeit setzen mehrere Träger in Frankfurt den Housing First Ansatz um. Hierbei stellen alle Träger in den Mittelpunkt, Menschen einen eigenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ohne dass dieser Wohnraum an weitere Bedingungen geknüpft ist. Ein Austausch zwischen den unterschiedlichen Trägern der Angebote findet regelhaft statt. Eine Förderung durch das Land Hessen erhält die Diakonie Frankfurt und Offenbach seit letztem Jahr. Die verschiedenen Projekte zielen auf unterschiedliche Bedarfsgruppen ab. Voraussetzung für einen weiteren erfolgreichen Ausbau von Housing First in Frankfurt am Main sind ausreichend verfügbarer Wohnraum sowie die Bereitschaft zur Kooperationen mit der Stadt, durch Wohnungswirtschaft und soziale Träger.

Zu 7:

Das Anliegen eines zeitnahen Fortschrittsberichts ist nachvollziehbar und wird inhaltlich unterstützt. Allerdings erscheint ein Zeitraum von drei Monaten für eine belastbare und aussagekräftige Berichterstattung zu Entwicklungen als zu knapp. Weiter bindet eine solch kleinteilige Berichterstattung viele Ressourcen im Hilfesystem. Da es sich um komplexe fachliche, organisatorische und finanzielle Prozesse handelt, die sich auf die gesamte Stadt beziehen, sollte dies auch in einem Bericht abgebildet werden. Aus fachlicher Sicht erscheint ein regelmäßiger, beispielsweise, jährlicher Bericht zweckmäßig, der Entwicklungen systematisch dokumentiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. August 2025BB 283Notunterkunft am Eschenheimer TorMagistratsbericht
  2. 17. November 2025OFOF 1317/2Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  3. 19. Januar 2026OMOM 8010Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauenDirektanregung
  4. 25. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 59 Wochen
    STST 1441Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen