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Meine Nachbarschaft: Johanna-Melber-Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309

28.07.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1467/5 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 309 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen gekennzeichnet werden. Begründung: Der parallelweg zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90m auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klar Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet sich an den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen zu kennzeichnen. Fotos: Privat Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7410 2025 Die Vorlage OF 1467/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Wendelsweg 309" durch "Wendelsweg 109" ersetzt werden. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)

23.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)

30.04.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1413/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat nochmals, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird auf Grund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80m, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7017 2025 Die Vorlage OF 1413/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

25.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark

15.04.2025 · Aktualisiert: 09.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2025, OF 1417/5 Betreff: Verkehrsführung im Wendelsweg im Bereich Seehofpark Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Wendelsweg im Bereich Seehofpark einen ordnungsgemäßen Verkehrsfluss in der Weise zu gewährleisten, dass entgegenkommende Fahrzeuge ohne Weiteres aneinander vorbeifahren können, ohne den Bürgersteig benutzen zu müssen. Begründung: Im Wendelsweg im Bereich Seehofpark ist es häufig nicht möglich, dass entgegenkommende Fahrzeuge aneinander passieren können. Hintergrund ist, dass im Wendelsweg in Richtung Norden die rechte Seite des Wendelsweges lückenlos durch parkende Fahrzeuge belegt ist. Dies führt dazu, dass nach Süden fahrende Fahrzeuge notgedrungen auf den Bürgersteig ausweichen müssen, um am Gegenverkehr vorbeizukommen. Das entgegenkommende Fahrzeug kann auch optisch erst wahrgenommen werden, wenn man sich mitten in der Engstelle befindet. Ein Zurückstoßen des Fahrzeuges ist für beide Beteiligten oftmals nicht möglich, da häufig nachfolgende Fahrzeuge dies unmöglich machen. Der jetzige Zustand ist nicht hinnehmbar, da durch das Befahren des Bürgersteiges Fußgänger gefährdet werden können. Ggf. sollte der Magistrat ins Auge fassen, dort einen Ortstermin durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1417/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen

08.04.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 1388/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Sicherung der Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt und Prüfung, ob dieses Grundstück zur Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule "die Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch auf Grund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft zur Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6875 2025 Die Vorlage OF 1388/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

04.11.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2024, OF 1249/5 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVo heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526/2023 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6113 2024 Anregung an den Magistrat OM 6114 2024 1. Die Vorlage OF 1233/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1249/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anbringen von Verkehrsschild „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg

16.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Betreff: Anbringen von Verkehrsschild "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich nach dem Ende der Tempo-30- Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 vom 14.07.2023 entschied der Magistrat gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber dem Park im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der KiTa Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von "geringer Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, so dass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.11.2024, OF 1249/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6113 2024 Anregung an den Magistrat OM 6114 2024 1. Die Vorlage OF 1233/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1249/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark

10.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1231/5 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, an den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte unten). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und anliegende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6112 2024 Die Vorlage OF 1231/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/Sachsenhausen

22.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 1197/5 Betreff: Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des Schubert Parks im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans B 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt 6 Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer 2-geschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine 3-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - Mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein. - Für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten. - Es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die folgenden: - Die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Park Ensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden. - Die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen. - Das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat: 1. Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und damit die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird? 2. Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind? 3. Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des Schubert Parks? 4. Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1024 2024 Die Vorlage OF 1197/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald

04.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 1079/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 180 2024 Die Vorlage OF 1079/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule

23.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule

19.02.2024 · Aktualisiert: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 1026/5 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass Baustellen-LKW nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henninger-Areal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainerweg und die Geleitsstraße erfolgen und der Abtransport über Wendelsweg Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene LKW-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich in dem Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5188 2024 Die Vorlage OF 1026/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße

24.11.2023 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 10.09.2023 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung des Wendelswegs (Höhe Hausnummer 89, an der Kreuzung Miltenberger Straße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Schulkinder vom Areal Henninger Turm/Hainer Weg zur Mühlbergschule kreuzt an der Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße den Wendelsweg. Aktuell ist es für die Schulkinder unmöglich, den Wendelsweg an dieser Stelle sicher zu überqueren. Fahrzeuge auf beiden Seiten des Wendelswegs blockieren die Sicht und den Weg, was zu einer erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt. Insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sehr hoch. Die Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße ist ein stark frequentierter Bereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Daher ist es umso wichtiger, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde dazu führen, dass die Fußgänger den Wendelsweg sicher überqueren können und so ein erhöhtes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Liegenschaft Wendelsweg 113

18.09.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 927/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Liegenschaft Wendelsweg 113 wieder zur Betreuung von Kindern genutzt werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule die "Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider Zusehens. Der Standort sollte, gerade wegen seiner Lage, zur Kundenbetreuung reaktiviert werden. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 778 2023 Die Vorlage OF 927/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße

10.09.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2023, OF 924/5 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung des Wendelswegs (Höhe Hausnummer 89 / an der Kreuzung Miltenberger Straße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Schulkinder vom Areal Henningerturm / Hainerweg zur Mühlbergschule kreuzt an der Ecke Wendelsweg / Miltenberger Straße den Wendelsweg. Aktuell ist es für die Schulkinder unmöglich, den Wendelsweg an dieser Stelle sicher zu überqueren. Fahrzeuge auf beiden Seiten des Wendelsweg blockieren die Sicht und den Weg, was zu einer erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt. Insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sehr hoch. Die Ecke Wendelsweg / Miltenberger Straße ist ein stark frequentierter Bereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Daher ist es umso wichtiger, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde dazu führen, dass die Fußgänger den Wendelsweg sicher überqueren können und so ein erhöhtes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 924/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4726 2023 Die Vorlage OF 924/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten

14.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2023, OF 890/5 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen, auf der Geleitstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner), einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße Kreuzung kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen und würden Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4441 2023 Die Vorlage OF 890/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg befestigen

16.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 805/5 vom 30.04.2023 Betreff: Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg (nähe Willemer-Häuschen) zu befestigen. Gerne auch mit wasserdurchlässigem Asphalt oder Kopfsteinpflaster. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der oben genannte Weg bei nasser Witterung unpassierbar ist, da sich immer wieder durch Regen Pfützen bilden und der Boden aufweicht. Insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner der sich in der Nähe befindlichen Pflege- und Altenwohnanlagen wäre eine Befestigung ein Mobilitätsgewinn. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1926 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung des Gehwegs im Hühnerweg

16.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4108 entstanden aus Vorlage: OF 810/5 vom 15.05.2023 Betreff: Wiederherstellung des Gehwegs im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Hühnerwegs 20 bis 22 (Bürgermeister-Gräf-Haus) den Gehweg in der ursprünglichen Form wiederherzustellen. Vor der Senioreneinrichtung sollte nur dann geparkt werden dürfen, wenn für den Fußverkehr eine Breite von mindestens 2,2 Metern bleibt und die Menschen, die oft auf Gehhilfen angewiesen sind, in ihrer Mobilität nicht behindert werden. Begründung: Im Bürgermeister-Gräf-Haus werden auch Personen betreut, die zum Teil erheblich gehbehindert und auf Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) angewiesen sind. Während der Bautätigkeit auf der gegenüberliegenden Seite wurde vorübergehend auf dem Gehweg eine Fahrspur eingerichtet. Der Bürgersteig war vorher einheitlich rot gepflastert. Nach der Aufhebung der temporären Fahrspur ist der ursprüngliche Zustand leider nicht wiederhergestellt worden. Dies sorgt anscheinend für Missverständnisse: Seitdem wird dort auf dem Gehsteig geparkt (siehe Foto). Foto: Pramod Sha Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2018 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wiederherstellung des Gehwegs im Hühnerweg

15.05.2023 · Aktualisiert: 26.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2023, OF 810/5 Betreff: Wiederherstellung des Gehwegs im Hühnerweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bereich des Hühnerwegs 20-22/ Bürgermeister-Gräf-Haus den Gehweg in der ursprünglichen Form wieder herzustellen. Vor der Senioreneinrichtung sollte nur dann geparkt werden dürfen, wenn für den Fußverkehr eine Breite von mindestens 2,2 m bleibt und die Menschen, die oft auf Gehhilfen angewiesen sind, in ihrer Mobilität nicht behindert werden. Begründung: Im Bürgermeister Gräf Haus werden auch Personen betreut, die zum Teil erheblich gehbehindert und auf Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl) angewiesen sind. Während der Bautätigkeit auf der gegenüberliegenden Seite wurde vorübergehend auf dem Gehweg eine Fahrspur eingerichtet. Der Bürgersteig war vorher einheitlich rot gepflastert. Nach der Aufhebung der temporären Fahrspur ist der ursprüngliche Zustand leider nicht wieder hergestellt worden. Dies sorgt anscheinend für Missverständnisse: Seitdem wird dort auf dem Gehsteig geparkt (siehe Foto). Foto: Pramod Sha Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4108 2023 Die Vorlage OF 810/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg befestigen

30.04.2023 · Aktualisiert: 26.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 805/5 Betreff: Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg befestigen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Weg in der Grünanlage zwischen Hühnerweg und Johanna-Melber-Weg (nähe Willemer-Häuschen) zu befestigen. Gerne auch mit wasserdurchlässigem Asphalt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass der oben genannte Weg bei nasser Witterung unpassierbar ist, da sich immer wieder durch Regen Pfützen bilden und der Boden aufweicht. Insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner der in der Nähe befindlichen Pflege- und Altenwohnanlagen, wäre eine Befestigung ein Mobilitätsgewinn. Fotos: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4103 2023 Die Vorlage OF 805/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors die Worte "oder Kopfsteinpflaster" ergänzt werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald

04.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2023, OF 749/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 165 2023 Die Vorlage OF 749/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten

31.03.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 773/5 Betreff: Fahrradfahren im Hainer Weg gegen die Einbahnstraße zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg einrichten Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die im Ortsbeiratsantrag OM 2258 von 2013 beantragte und in der Stellungnahme ST 1277 von 2013 und der Stellungnahme ST 732 von 2018 zugesagte Öffnung der Einbahnstraße im Abschnitt zwischen Geleitsstraße und Hühnerweg eingerichtet wird. Begründung: In der ST 732/2018 wird beschrieben, dass die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung, inklusive entsprechender Markierungen, nach der notwendigen Deckenerneuerung erfolgen wird. Das ist nun 5 Jahre her und die Deckenerneuerungsmaßnahmen sind längst abgeschlossen, sodass der Freigabe nichts mehr im Wege steht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 666 2023 Die Vorlage OF 773/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten Worte des Tenors "Der Magistrat wird unter der Prämisse des Erhalts der Schrägparkplätze um Auskunft gebeten" lauten. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Staudenstreifen im Hühnerweg

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 625/5 vom 09.01.2023 Betreff: Staudenstreifen im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Hühnerweg, das heißt im Abschnitt zwischen Wendelsweg und Hainer Weg, die Flächen zwischen den Kastanienbäumen zu entsiegeln und in Staudenstreifen umzuwandeln. Begründung: Die Kastanienbäume haben in den trockenen Sommern sehr gelitten und mussten zum Teil stark beschnitten werden. Die Entsiegelung könnte den Zustand der Bäume verbessern. Der Staudenstreifen trägt ebenfalls zur Verbesserung des Stadtklimas bei und würde Insekten als Nahrungsquelle dienen. Die Bewässerung der Grünstreifen kann bei Bedarf von einer Nachbarschaftsinitiative übernommen werden, die sich mit dem Wunsch an den Ortsbeirat gewandt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1391

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3776 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 30.01.2023 Betreff: Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Kastanien im nördlichen Hühnerweg auch in trockenen Zeiten ausreichend mit Wasser versorgt sind. Hierzu könnten die Bereiche zwischen den Kastanien im Abschnitt östlich der Kreuzung des Hühnerweges mit dem Wendelsweg mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden. Ferner könnte der derzeit asphaltierte Bereich zwischen Kastanien und Straße entsiegelt und dort Stauden gepflanzt werden. Begründung: Um zu verhindern, dass die genannten Kastanienbäume durch immer häufiger auftretende Dürreperioden eingehen, sollte die Stadt eine bessere Bewässerung sicherstellen. Hierzu bieten sich die oben genannten Maßnahmen an, ohne dabei den dortigen Parkdruck durch Wegnahme von Parkraum zu verschärfen. Die Bewässerung der Flächen an den Kastanien würde auch von einer Nachbarschaftsinitiative unterstützt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1394

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern

24.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bürgersteig nahe der Bushaltestelle Goetheturm verlängern

25.02.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2023, OF 704/5 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle Goetheturm verlängern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle Goetheturm auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle Goetheturm. Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind genutzt. Leider endet dieser ca. 7 Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. PassantInnen weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: Privat Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3788 2023 Die Vorlage OF 704/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zone Wendelsweg

24.02.2023 · Aktualisiert: 20.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen

30.01.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 666/5 Betreff: Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die Kastanien im nördlichen Hühnerweg auch in trockenen Zeiten ausreichend mit Wasser versorgt sind. Hierzu könnte der Bereich zwischen den Kastanien mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden. Ferner könnte der derzeit asphaltierte Bereich zwischen Kastanien und Straße entsiegelt werden und dort Stauden gepflanzt werden. Begründung: Um zu verhindern, dass die genannten Kastanienbäume durch immer häufiger auftretende Dürreperioden eingehen, sollte die Stadt eine bessere Bewässerung sicherstellen. Hierzu bieten sich die oben genannten Maßnahmen an, ohne dabei den dortigen Parkdruck durch Wegnahme von Parkraum zu verschärfen. Die Bewässerung der Flächen an den Kastanien würde auch von einer Nachbarschaftsinitiative unterstützt werden. Foto: Privat Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 666/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3776 2023 Die Vorlage OF 666/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors wie folgt lautet: "Hierzu könnten die Bereiche zwischen den Kastanien im Abschnitt östlich der Kreuzung des Hühnerweges mit dem Wendelsweg mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo-30-Zone Wendelsweg

11.01.2023 · Aktualisiert: 14.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 637/5 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet (siehe Foto Antragsrückseite), rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg und den Seehofsweg mit einzubeziehen. Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befindet sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. . Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 637/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3614 2023 Die Vorlage OF 637/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Reversbrunnenweg" die Worte "und den Seehofsweg" ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Staudenstreifen im Hühnerweg

09.01.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 625/5 Betreff: Staudenstreifen im Hühnerweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im nördlichen Hühnerweg die Flächen zwischen den Kastanienbäumen zu entsiegeln und in Staudenstreifen umzuwandeln. Die Senkrechtparkplätze im oberen Teil des Hühnerwegs sind in Längsparkplätze umzuwandeln. Begründung: Die Kastanienbäume haben in den trockenen Sommern sehr gelitten und mussten zum Teil stark beschnitten werden. Die Entsiegelung könnte den Zustand der Bäume verbessern. Der Staudenstreifen trägt ebenfalls zur Verbesserung des Stadtklimas bei und würde Insekten als Nahrungsquelle dienen. Die Bewässerung der Grünstreifen kann bei Bedarf von einer Nachbarschaftsinitiative übernommen werden, die sich mit dem Wunsch an den Ortsbeirat gewandt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 625/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 625/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3774 2023 Die Vorlage OF 625/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Hühnerweg, d. h. im Abschnitt zwischen Wendelsweg und Hainer Weg, die Flächen zwischen den Kastanienbäumen zu entsiegeln und in Staudenstreifen umzuwandeln." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg

07.11.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 602/5 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg in Absprache mit dem Ortsbeirat einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro. Begründung: Aus der Bürgerschaft ist der Wunsch nach einem Bücherschrank im Bereich des Mühlbergs an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat unterstützt den Wunsch. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 184 2022 Die Vorlage OF 602/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)

06.05.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 431/5 vom 30.03.2022 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II) Vorgang: OM 933/21 OBR 5; ST 511/22 Der Magistrat wird nochmals gebeten, wie während der Ortsbegehung am 14. September 2021 mit den zuständigen Ämtern besprochen, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 zumindest einen Parkplatz auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Während der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zumindest ein Parkplatz auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Wendelsweg 118 möglich sei. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von circa 80 Meter, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sein in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 511, getroffenes Votum, welches zudem im Widerspruch mit den bei der Ortsbegehung am 14. September 2021 gemachten Aussagen der Ämter steht, zu überdenken. Es stößt auf Unverständnis, dass hier die Einschätzung des Ortsbeirates und die Anregungen aus der Bürgerschaft nach Erörterung vor Ort nicht beachtet wird und offenbar Mitteilungen der VGF maßgeblich sein sollen (vgl. Stellungnahme ST 511). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)

30.03.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2022, OF 431/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II) Vorgang: OM 933/21 OBR 5; ST 511/22 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat nochmals, wie während der Ortsbegehung am 14.09.21 mit den zuständigen Ämtern besprochen, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 zumindest einen Parkplatz auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Während der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zumindest ein Parkplatz auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Wendelsweg 118 möglich sei. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird auf Grund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80m, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat sein in der ST 511 vom 28.02.22 [1] getroffenes Votum, welches zudem im Widerspruch mit den bei der Ortsbegehung am 14.09.21 gemachten Aussagen der Ämter steht, zu überdenken. Es stößt auf Unverständnis, dass hier die Einschätzung des Ortsbeirates und die Anregungen aus der Bürgerschaft nach Erörterung vor Ort nicht beachtet wird und offenbar Mitteilungen der VgF maßgeblich sein sollen (vgl. ST 511). Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 933 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 511 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2142 2022 Die Vorlage OF 431/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und AfD (= Ablehnung)

Parteien: SPD, FDP

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Ideen

Idee
8

Wendelsweg Ecke Hühnerweg Zugang zur Treppe zur Offenbacher Landstraße für Fußgänger erleichtern

18.01.2025

Es gibt eine Treppe zwischen Hühnerweg und Offenbacher Landstraße. Sie stellt eine wichtige Verbindung für zu Fuß gehende dar und wird beispielsweise häufig von Kleinkinder mit ihren Eltern auf dem Weg zur Kita genutzt. Der Zugang zur Treppe ist regelmäßig zugeparkt, obwohl der Fußweg dort nicht zum Parken freigegeben ist. Eine sichere Querung zwischen den Autos ist nicht möglich. Hier wäre es wichtig zumindest zum Queren einen Weg freizuhalten.

Idee
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Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule

04.12.2023

Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.

Idee
2

Halteverbot Ecke Wendelsweg / Am Sandberg

08.06.2022

An besagter Stelle (Siege rote Markierung) kann es, sofern auf der gegenüberliegenden Seite Autos parken, zu erheblichen Platzproblemen im beiderseitig befahrenen Wendelsweg kommen, insb. beim Abbiegen aus dem Sandberg in den Wendelsweg oder wenn der Bus die Strecke befährt. Das Problem/entsprechende Gefährdungslagen beim Abbiegen könnten durch ein (absolut sinnvolles) Parkverbot an besagter Stelle beseitigt werden.

Idee
1

Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen

01.04.2022

Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).

Idee
1

Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen

01.04.2022

Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).