Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 einen Parkplatz auf dem Gehweg zu erlauben und auf der östlichen Seite ein Haltverbot einzuführen. Dies soll die Parkplatzsituation verbessern und den Verkehrsfluss sichern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Lettigkautweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Erhalt einer Postfiliale im Stadtteil Oberrad21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schulwegsituation rund um die Mühlbergschule zeitnah optimieren08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur am Lettigkautweg und auf der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Lettigkautweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird nochmals gebeten, wie während der Ortsbegehung am 14. September 2021 mit den zuständigen Ämtern besprochen, auf der westlichen Seite des Wendelsweges vor der Hausnummer 118 zumindest einen Parkplatz auf dem Gehweg durch Aufstellen des Verkehrszeichens 315 zu erlauben. Gleichzeitig ist auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283).
Begründung
Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass seit Jahren bereits auf dem Bürgersteig auf der westlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg geparkt wird, ohne dass es zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und Passanten gekommen sei. Die Nachfrage nach Parkplätzen übersteigt auch in diesem Bereich das Angebot und nimmt durch den Bezug des nahe gelegenen Henniger Areals zu. Vor dem Hintergrund der Breite des Gehweges wird angeregt, hier weiteren Parkraum zu schaffen. Während der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass zumindest ein Parkplatz auf dem Gehweg vor der Liegenschaft Wendelsweg 118 möglich sei. Gleichzeitig ist ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von circa 80 Meter, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2021OFOF 12/5Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und LettigkautwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2021OMOM 933Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und LettigkautwegDirektanregung
- 28. Februar 2022STST 511Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und LettigkautwegStellungnahme
- 30. März 2022OFOF 431/5Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)Ortsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 6. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2142Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)Direktanregung
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 2036Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats