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Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird damit entsprochen, dass vor der Liegenschaft Wendelsweg 115 das Gehwegparken mittels Beschilderung erlaubt wird, da durch die Einrichtung Falschparken verhindert und die Situation für Fußgänger vor Ort verbessert wird. Vor der Liegenschaft 118 verschmälert sich der Gehweg. Die für ein Gehwegparken notwendige Mindestbreiten können auf der gesamten Länge nicht eingehalten werden. Der Anregung, Haltverbote auf der östlichen Seite des Wendelsweges aufzustellen, lässt sich aus folgenden Gründen ebenfalls nicht entsprechen: Der Wendelsweg ist in dem Teilstück Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Durch auf der Fahrbahn abgestellte Kraftfahrzeuge lässt sich eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit erreichen und das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen senken. Durch einen stetigen Verkehrsfluss würde die Attraktivität des Wendelsweges als Schleichweg zur Umfahrung der Offenbacher Landstraße zunehmen. Auch liegen keine Mitteilungen der zuständigen Verkehrsgesellschaft Frankfurt über Behinderungen im Betriebsablauf durch im Wendelsweg abgestellte Kraftfahrzeuge vor.