Meine Nachbarschaft: Idarwaldstraße
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Vorlagen
Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 1506/6 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße in der Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Begründung: In der ST 1035/2013 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann. Mit diesem Antrag wird er gebeten, dies umzusetzen und die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Durch die neue entstandene Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße und umgekehrt, über die neu gebaute Brücke über den Liederbach, ist es sinnvoll hier eine Querungshilfe einzurichten. Zumal in die in Fertigstellung befindliche Bebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4650 2015 Die Vorlage OF 1506/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2015, OF 1505/6 Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verkehrszählung an dieser Stelle durchzuführen, mit dem Ziel zu überprüfen, ob an dieser Stelle eine Fußgängerampel installiert werden kann. 2. wenn die Verkehrszählung ergibt, dass die Zahlen nicht ausreichend sind, soll durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. eine Mittelinsel, der Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße, Höhe Herrmann-Waibel-Allee so zu gestalten werden, das Fußgänger diesen sicher passieren können. Begründung: Bürger und Eltern von Schulkindern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass der 1. Autofahrer am Überweg anhält um Fußgängern die Querung zu ermöglichen, aber nachfolgende Autofahrer links überholen oder Autofahrer einfach durchfahren, weil sie den Überweg durch die Bäume nicht wahrnehmen und so die Fußgänger gefährden. Da dies auch ein Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule ist, sollte eine Gefährdung von Schulkindern verhindert werden. Die Eltern der Schulkinder regen an hier eine Ampel zu installieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2015, OF 1525/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2015 Anregung an den Magistrat OM 4649 2015 1. Die Vorlage OF 1505/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1525/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4571 entstanden aus Vorlage: OF 1466/6 vom 15.09.2015 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg von jetzt 10 Sekunden auf 20 Sekunden zu verlängern. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, die Grünphase für Fußgänger an dieser Ampel zu verlängern. Sie berichten, dass die Grünphase nicht ausreicht, wenn sie mit ihren Kindern unterwegs sind, um die Straße komplett zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1605 Aktenzeichen: 32 1
Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4572 entstanden aus Vorlage: OF 1467/6 vom 15.09.2015 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Der Magistrat wird gebeten, vor der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, die sich in Höhe des Heimchenwegs befindet, ein Vorwarnsignal von der Liederbacher Straße kommend zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil die Ampel in der Hunsrückstraße von der Liederbacher Straße kommend sehr spät zu sehen ist und die Autofahrer dadurch oftmals sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Ein Vorwarnsignal würde hier die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweisen, zumal an dieser Stelle auch eine Kita beheimatet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 53 Aktenzeichen: 32 1
Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1467/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Heimchenweg, in der Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, ein Vorwarnsignal zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil die Ampel, wenn man die Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, entlang fährt sehr spät zu sehen ist und die Autofahrer dadurch oftmals sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Ein Vorwarnsignal würde hier die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweisen. Zumal an dieser Stelle auch eine Kita beheimatet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4572 2015 Die Vorlage OF 1467/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU gegen SPD und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenBedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1466/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase für Fußgänger an der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Bahnübergang Nachtigallenweg, von jetzt 10 auf 20 Sekunden zu verlängern. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, dass die Grünphase für Fußgänger an dieser Ampel verlängert wird. Sie berichten, dass die Grünphase nicht ausreicht, wenn sie mit ihren Kindern unterwegs sind, um die Straße komplett zu überqueren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4571 2015 Die Vorlage OF 1466/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPoller bei der Erneuerung der Königsteiner Straße mit einplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 1443/6 vom 30.06.2015 Betreff: Poller bei der Erneuerung der Königsteiner Straße mit einplanen Vorgang: B 229/15 Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausführung der grundhaften Erneuerung der Königsteiner Straße im geplanten Bereich zwischen Burgunderweg und Wasgaustraße sogenannte Poller jeweils rechts und links der Grundstückseinfahrten aufzustellen, damit dort nicht mehr Autofahrer unrechtmäßig auf den Gehweg fahren, um dort zu parken. Vor allem alle Grundstückseinfahrten auf der östlichen Seite der Königsteiner Straße von Hausnummer 110 bis 138 sollen mit diesen Pfosten versehen werden. Für die weitergehende Sanierung der Königsteiner Straße wird der Magistrat gebeten zu prüfen, an welchen weiteren Bereichen ebenso solche Maßnahmen getroffen werden sollten. Begründung: In der Vorlage B 229 wird bezüglich der Gehwegschäden auf beiden Seiten der Königsteiner Straße in Unterliederbach darauf hingewiesen, dass die Königsteiner Straße abschnittsweise grundhaft erneuert wird. Täglich kam es in der Vergangenheit dazu, dass Autos unrechtmäßig auf dem Gehweg geparkt wurden und so Fußgänger Schwierigkeiten hatten, diese zu umgehen, und sich beim Einparkvorgang selbst gefährdet sahen. Durch Poller werden diese Schwierigkeiten bzw. Gefährdungen ausgeschlossen. Im Anhang sind Fotos beigefügt, die diesen Sachverhalt am 23.06.2015 in der Königsteiner Straße dokumentieren. Auf einem Foto muss sich ein Fußgänger an einem Auto vorbeizwängen, weil dieses auf dem Gehweg parkt und aus entgegengesetzter Richtung (auf dem Foto nicht zu sehen) ein Radfahrer angefahren kommt. Anlage 1 (ca. 524 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2015, B 229 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1678 Aktenzeichen: 66 0
Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4316 entstanden aus Vorlage: OF 1404/6 vom 13.06.2015 Betreff: Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung Der Magistrat wird gebeten, 1. die Tempo 30-Schilder vor der Ludwig-Erhard-Schule, welche durch Bäume zugewachsen sind, freizuschneiden; 2. nach geeigneteren Standorten für die Tempo 30-Beschilderung zu suchen, da das Problem jedes Jahr erneut auftritt. Begründung: Anwohner weisen den Ortsbeirat jedes Jahr erneut darauf hin, dass die Beschilderung von Tempo 30 durch Bäume verdeckt wird. Dies hat zur Folge, dass die Tempobeschränkung in diesem Bereich übersehen wird. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Schilder freizuschneiden und ggf. nach neuen Standorten zu suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1481 Aktenzeichen: 66 7
Poller bei der Erneuerung der Königsteiner Straße mit einplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2015, OF 1443/6 Betreff: Poller bei der Erneuerung der Königsteiner Straße mit einplanen Vorgang: B 229/15 Der Magistrat möge darauf hinwirken, dass bei der Ausführung der grundhaften Erneuerung der Königsteiner Straße im geplanten Bereich zwischen Burgunderweg und Wasgaustraße sogenannte Poller an den Grundstückseinfahrten jeweils rechts und links angelegt werden, damit dort nicht mehr Autofahrer unrechtmäßig auf den Gehweg fahren um dort zu parken. Vor allem alle Grundstückseinfahrten auf der östlichen Seite der Königsteiner Str. von Haus-Nr. 110 - 138 sollen mit diesen Pfosten versehen werden. Für die weitergehende Sanierung der Königsteiner Straße möge geprüft werden, an welchen weiteren Bereichen ebenso solche Maßnahmen getroffen werden sollten. Begründung: Im B229/2015 wird bzgl. Gehwegschäden auf beiden Seiten der Königsteiner Straße in Unterliederbach darauf hingewiesen, dass die Königsteiner Straße abschnittsweise grundhaft erneuert wird. Täglich kam es in der Vergangenheit dazu, dass Autos unrechtmäßig auf dem Gehweg geparkt wurden und so Fußgänger Schwierigkeiten hatten diese zu umgehen bzw. sich beim Einparkvorgang selbst gefährdet sahen. Durch Poller werden diese Schwierigkeiten bzw. Gefährdungen ausgeschlossen. Im Anhang sind Fotos beigefügt die diesen Sachverhalt am 23.06.2015 an der Königsteiner Straße dokumentieren. Auf einem Foto muss sich ein Fußgänger an einem Auto vorbeizwängen, weil dieses auf dem Gehweg parkt von vorne (auf dem Foto nicht zu sehen) ein Radfahrer angefahren kommt. Anlage 1 (ca. 524 KB) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2015, B 229 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4445 2015 Die Vorlage OF 1443/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenHunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1404/6 Betreff: Hunsrückstraße: Tempo 30-Beschilderung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die Tempo 30 Schilder vor der Ludwig-Erhard-Schule, welche durch Bäume zugewachsen sind, freizuschneiden. 2. Nach geeigneteren Standorten für die Tempo 30 Beschilderung zu suchen, da das Problem jedes Jahr erneut auftritt. Begründung: Anwohner weisen den Ortsbeirat jedes Jahr erneut darauf hin, dass die Beschilderung "Tempo 30 "durch Bäume verdeckt werden. Dies hat zur Folge, dass die Tempobeschränkung in diesem Bereich übersehen wird. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Schilder freizuschneiden und ggf. nach neuen Standorten zu suchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4316 2015 Die Vorlage OF 1404/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1403/6 Betreff: Gebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Gebeschusstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf der Gebeschusstraße ist bereits in einem Abschnitt vor dem Leibniz Gymnasium Tempo 30 eingerichtet, lediglich auf einem kleinen Teilstück von der Liederbacher Straße kommend und auf die Königsteiner Straße führend ist Tempo 50. Da die Straße von vielen Kindern als Anfahrtsweg mit dem Fahrrad genutzt wird und die Gebeschussstraße vor allem im ersten Abschnitt von der Liederbacher Straße sehr eng und unübersichtlich ist, setzt sich der Ortsbeirat im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dafür ein, auf der gesamten Strecke Tempo 30 einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1403/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKinderspielplatz im Otto-Ernst-Weg - Kaugummiautomat entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4168 entstanden aus Vorlage: OF 1364/6 vom 01.05.2015 Betreff: Kinderspielplatz im Otto-Ernst-Weg - Kaugummiautomat entfernen Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kaugummiautomaten am Kinderspielplatz zu entfernen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum an Kinderspielplätzen Süßigkeiten-Automaten installiert werden; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wer für die Installation verantwortlich ist; 4. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob an weiteren Spielplätzen im Ortsbezirk 6 Automaten aufgestellt wurden. Begründung: Im Otto-Ernst-Weg wurde ein Kaugummitautomat am Zaun des Spielplatzes installiert. Eltern haben sich beim Ortsbeirat darüber beschwert und bitten darum, diesen Automaten wieder zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1180 (nicht öffentlich) Aktenzeichen: 67 2
Kinderspielplatz im Otto-Ernst-Weg - Kaugummiautomat entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2015, OF 1364/6 Betreff: Kinderspielplatz im Otto-Ernst-Weg - Kaugummiautomat entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Den Kaugummiautomaten am Kinderspielplatz zu entfernen. 2. Dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum an Kinderspielplätzen Süßigkeiten-Automaten installiert werden. 3. Dem Ortsbeirat mitzuteilen, wer für die Installation verantwortlich ist. 4. Dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob an weiteren Spielplätzen im Ortsbezirk 6 Automaten aufgestellt wurden. Begründung: Am Kinderspielplatz Otto Ernst Weg wurde ein Kaugummitautomat am Zaun des Spielplatzes installiert. Eltern haben sich beim Ortsbeirat darüber beschwert und bitten diesen Automaten wieder zu entfernen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4168 2015 Die Vorlage OF 1364/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und Abwesenheit REP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2015, OF 1362/6 Betreff: Hunsrückstraße - Lärmschutzwall verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lärmschutzwall auf der Ostseite der Hunsrückstraße gegenüber des Silogebietes bis zu dem kleinen Parkplatz an der Silostraße verlängert werden kann. Begründung: Durch den Ausbau des Silogebietes hat das Verkehrsaufkommen erheblich zugenommen. Dadurch steigt in gleichem Maße die Lärmbelästigung für das gegenüberliegende "Vogelviertel" in Unterliederbach. Es existiert bereits ein begrünter Lärmschutzwall zum Schutz des "Vogelviertels" auf der Ostseite der Hunsrückstraße. Dieser geht allerdings nur bis etwa zur Hälfte des angrenzenden Viertels. Beim Ausbau des Silogebietes wurde nun auch auf der Westseite der Hunsrückstraße eine Lärmschutzwand für das Neubaugebiet errichtet. Dies zeigt, dass den Planern bewusst ist, welch große Lärmbelastung die Hunsrückstraße für die Anwohner darstellt. Es sollten allerdings alle Bürger in gleichem Maße entlang dieser Straße vor Lärm geschützt werden. Daher möchte der Ortsbeirat vom Magistrat wissen, ob die Möglichkeit besteht, den Wall auf der Ostseite bis fast zur Silostraße zu verlängern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1354 2015 Die Vorlage OF 1362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4040 entstanden aus Vorlage: OF 1323/6 vom 01.04.2015 Betreff: Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Entstehen von neuen Verkehrsbeziehungen infolge der Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße, z. B. über die Hans-Böckler-Straße und die Liederbacher Straße oder umgekehrt über die Stegerwaldstraße und die Inselbergstraße, zu vermeiden. Dazu wird der Magistrat gebeten, sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch nach drei bzw. sechs Monaten in den oben genannten Straßen eine Verkehrszählung über den Zeitraum von mindestens 24 Stunden durchzuführen, um zu sehen, ob die Zahl der Verkehrsteilnehmer nach Beginn der Maßnahmen in der Königsteiner Straße gleich geblieben ist oder zugenommen hat. Begründung: Anwohner sind an den Ortsbeirat herangetreten, weil sie durch die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen, insbesondere der Hans-Böckler-Straße, der Liederbacher Straße, der Stegerwaldstraße und der Inselbergstraße, befürchten. Die Bürger sehen auch Gefahren für Schulkinder, die die genannten Straßen als Schulweg benutzen, und Besucher, die sowohl den Sportplatz in der Hans-Böckler-Straße als auch die Sporthalle im Geißspitzweg ansteuern. Ebenso wird befürchtet, dass die Geißspitzbrücke eine höhere Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht verkraften könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
Warnsignal für die Fußgängerampel in der Hunsrückstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4041 entstanden aus Vorlage: OF 1325/6 vom 01.04.2015 Betreff: Warnsignal für die Fußgängerampel in der Hunsrückstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Fußgängerampel in der Hunsrückstraße, die sich in Höhe des Fußgängerübergangs der HLB befindet, ein Vorwarnsignal von der Silostraße kommend zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass Autofahrer durch die Kurve vor der Fußgängerampel zu spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Dies passiert auch, wenn sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Der Ortsbeirat hält es daher für sinnvoll, ein Vorwarnsignal zu installieren, welches die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 874 Aktenzeichen: 32 1
Warnsignal für die Fußgängerampel in der Hunsrückstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1325/6 Betreff: Warnsignal für die Fußgängerampel in der Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Fußgängerampel auf der Hunsrückstraße, in Höhe des Fußgängerübergangs der HLB, wird von der Silostraße kommend ein Vorwarnsignal installiert. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass Autofahrer durch die Kurve vor der Fußgängerampel zu spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt auch wenn sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Der Ortsbeirat hält es daher für sinnvoll ein Vorwarnsignal zu installieren, welches die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4041 2015 Die Vorlage OF 1325/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1323/6 Betreff: Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Entstehen von neuen Verkehrsbeziehungen in Folge der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße, z. B. über die Hans-Böckler-Straße und Liederbacher Straße oder umgekehrt über die Stegerwaldstraße und Inselbergstraße zu vermeiden. Dazu wird der Magistrat gebeten sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch nach 3 bzw. 6 Monaten in den oben genannten Straßen eine Verkehrszählung, über den Zeitraum von mindestens 24 Stunden, durchzuführen um zu sehen ob die Zahl der Verkehrsteilnehmer nach Beginn der Maßnahmen auf der Königsteiner Straße gleich geblieben ist oder zugenommen hat. Begründung: Anwohner sind an den Ortsbeirat herangetreten, weil sie durch die Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen, insbesondere der Hans-Böckler-Straße, Liederbacher Straße, Stegerwaldstraße und der Inselbergstraße befürchten. Die Bürger sehen auch Gefahren für Schulkinder, die die genannten Straßen als Schulweg benutzen, und Besucher sowohl des Sportplatzes in der Hans-Böckler-Straße, als auch der Sporthalle im Geißspitzweg, ebenso befürchten sie die Geißspitzbrücke könnte eine höhere Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4040 2015 Die Vorlage OF 1323/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBetreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2015, OF 1295/6 Betreff: Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen an der Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldender Straße sowie Liederbacher Straße / Philosophenweg als Standorte für Betreuungseinrichtungen geeignet wären. Begründung: Durch das rasante Wachstum des Stadtteils Unterliederbach fehlen Betreuungsplätze; vor allem an Hortplätzen für die Karl-Ibell-Schule (A). In unmittelbarer Nähe der Schule gibt es einige Freiflächen, die für eine kurzfristige Lösung (z.B. Container) geeignet wären. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Prüfung der Standorte B und C. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2015 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgängig Tempo 30 von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3597 entstanden aus Vorlage: OF 1160/6 vom 19.10.2014 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße durchgängig Tempo 30 einzuführen; 2. die Beschilderung des Tempolimits auf 30 km/h auf der gesamten Strecke so anzubringen, dass die Schilder für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich sind. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt und auf das erhöhte Gefahrenpotenzial aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten auf der genannten Strecke hingewiesen. Im Abschnitt befinden sich eine Kindertagesstätte und eine Schule. Dennoch ist nur abschnittsweise Tempo 30 ausgewiesen. Dem Ortsbeirat erschließt es sich nicht, weshalb vor der Ludwig-Erhard-Schule und vor dem Kindergarten Tempo 50 ausgewiesen wird und auf Teilstrecken Tempo 30 gilt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, auf der gesamten Strecke Tempo 30 einzurichten. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, zu einer gleichmäßigeren Fahrweise führen und auch den Verkehrslärm reduzieren. Aufgrund der Kürze der Strecke ist ein nennenswerter Zeitverlust auch für Verkehrsteilnehmer, die es eilig haben, schon rechnerisch auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 119 Aktenzeichen: 32 1
Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2014, OF 1160/6 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße durchgängig bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Tempo 30 einzuführen. 2. Die Beschilderung des Tempo 30 Limits auf der gesamten Strecke so anzubringen, dass die Schilder für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich sind. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt und auf das erhöhte Gefahrenpotential aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten auf der genannten Strecke hingewiesen. Im Abschnitt befinden sich eine Kindertagesstätte sowie eine Schule. Dennoch ist nur abschnittsweise Tempo 30 ausgewiesen. Dem Ortsbeirat erschließt es sich nicht, weshalb vor der Ludwig-Erhard Schule und vor dem Kindergarten Tempo 50 ausgewiesen wird und auf Teilstrecken Tempo 30 gilt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat auf der gesamten Länge Tempo 30 einzurichten. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, zu einer gleichmäßigeren Fahrweise führen und auch den Verkehrslärm reduzieren. Aufgrund der Kürze der Strecke ist ein nennenswerter Zeitverlust auch für Fahrzeuge, die es eilig haben, schon rechnerisch auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3597 2014 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußweg am Liederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 1059/6 vom 05.06.2014 Betreff: Fußweg am Liederbach Auf dem relativ schmalen Fußweg am Liederbach ist zwischen Hans-Böckler-Straße und Hunsrückstraße an manchen Stellen die Erde bzw. der Grund so abgerutscht, dass hier der Weg noch zusätzlich eingeengt ist und zudem auch die Gefahr besteht, dass besonders Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, abrutschen könnten. An diesen Stellen müsste der Untergrund wieder befestigt werden, um den Weg breiter und sicherer zu machen. Ebenso sollten auf dem gesamten Weg wuchernde Zweige immer wieder von Bäumen und Sträuchern geschnitten werden, da diese die Breite des Wegs zum Teil auch stark einengen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den Fußweg am Liederbach zwischen Hans-Böckler-Straße und Hunsrückstraße an den genannten Stellen auszubessern und auf der gesamten Weglänge immer wieder wuchernde Zweige von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 90 31
Spielplatz Philosophenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2014, OF 1060/6 Betreff: Spielplatz Philosophenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Neugestaltung des Spielplatzes am Philosophenweg werden aus dem Ortsbeirats-Budget 10.000€ genommen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten mit den entsprechenden Planungen zu beginnen. Bei den Planungen sollten Anregungen der neuen Kita und der Kinderbeauftragten eingeholt und berücksichtigt werden. Begründung: Durch die Eröffnung der neuen Kita, auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik, und die Fertigstellung der Brücke über den Liederbach, auf Höhe der Pfälzer Straße, dürfte die Frequentierung des Spielplatzes noch weiter zu nehmen, da sich die Erreichbarkeit für viele Kinder verbessert hat. Der Ortsbeirat hält es daher für erforderlich, dass der Spielplatz nun entsprechend aufgewertet und neugestaltet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 253 2014 Die Vorlage OF 1060/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußweg am Liederbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2014, OF 1059/6 Betreff: Fußweg am Liederbach Auf dem relativ schmalen Fußweg am Liederbach ist zwischen Hans-Böckler-Straße und Wasgaustraße an manchen Stellen die Erde bzw. der Grund so abgerutscht, dass hier der Weg noch zusätzlich verengt ist und zudem auch die Gefahr besteht, dass besonders Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, abrutschen könnten. An diesen Stellen müsste der Untergrund wieder befestigt werden um den Weg breiter und sicherer zu machen. Ebenso sollten auf dem gesamten Weg immer wieder einmal wuchernde Zweige von Bäumen und Sträuchern geschnitten werden, da diese die Breite des Wegs z.T. auch stark einengen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fußweg am Liederbach zwischen Hans-Böckler-Straße und Wasgaustraße an den genannten Stellen auszubessern und auf dem gesamten Weglänge immer wieder einmal wuchernde Zweige von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3278 2014 Die Vorlage OF 1059/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im ersten als auch im zweiten Absatz das Wort "Wasgaustraße" durch das Wort "Hunsrückstraße" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBücherschrank für den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2014, OF 922/6 Betreff: Bücherschrank für den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen und mit der Deutschen Telekom zu vereinbaren, dass die alte, nicht mehr in Verwendung stehende gelbe Telefonzelle an der Ecke Schmalkaldener-straße/Hunsrückstraße auf den Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule versetzt wird. Der genaue Standort auf dem Schulhof ist mit dem Schulleiter und dem Ortsbeirat zu vereinbaren. Die Telefonzelle ist so aufzustellen und herzurichten, dass sie als Bücherschrank Verwendung finden kann. Alternativ kann auch eine andere ehemalige gelbe Telfonzelle, die nicht mehr in Gebrauch ist und noch irgendwo im Straßenraum in der näheren Umgebung herumsteht, verwendet werden. Der Ortsbeirat stellt hierfür einen Betrag aus seinem Budget in der Höhe bereit, der auch sonst üblicherweise für das Aufstellen von Bücherschränken zur Verfügung gestellt wird (bis 6.000,-€). Begründung: Die Ludwig-Erhard-Schule ist eine Berufsschule, die von Auszubildenden in Berufen der Telekommunikation besucht wird. Der Schulleiter der Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach würde gerne eine ehemalige gelbe Telefonzelle im Schulhof seiner Schule aufstellen und darin einen Bücherschrank einrichten. Dies würde nicht nur den Schulhof in origineller Weise bereichern, es käme neben den Schülern auch den Bewohnern Unterliederbachs zugute. Denn der Schulhof ist an dieser Schule offen und für die Bewohner zugänglich. In Unterliederbach gibt es noch keinen Bücherschrank. Die Schule würde die Betreuung des Bücherschranks gewährleisten. Schon lange nicht mehr in Nutztung stehende ehemalige gelbe Telefonzellen stehen immer noch im öffentlichen Straßenraum und gammeln vor sich hin, wie z.B. auch an der o.g. Stelle in Unterliederbach. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 211 2014 Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 870/6 Betreff: Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren Die Adolf-Haeuser-Straße mündet zweispurig in die Leunastraße. Die Markierungen und Verkehrszeichen sind derzeit so gestaltet, dass auf der linken Spur nur nach links in die Leunastraße abgebogen werden kann. Die rechte Spur ist mit zwei Pfeilen versehen, einmal zur Geradeausfahrt in die Hoechster-Farben-Straße, außerdem kann man nach rechts abbiegen in die Liederbacher Straße. Es ist nun zu beobachten, dass die linke Spur kaum benutzt wird, während auf der rechten Spur der Stau so groß ist, dass man zu Spitzenzeiten noch nicht einmal in einem Rutsch die Grünphase der Ampel schafft. Es wäre zu überlegen, ob man nicht auch von der linken Spur aus die Weiterfahrt nach geradeaus in die bekanntermaßen zweispurige Hoechster-Farben-Straße ermöglichen sollte. Dies würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass ein Großteil der geradeaus fahrenden Fahrzeuge die linke Spur benutzen würde und zügig an der Schlange der nach rechts abbiegenden Fahrzeuge vorbei fahren könnte. Die Kapazität der Kreuzung wäre damit deutlich erhöht und die Staugefahr gemindert. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung der Spuren an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße so geändert werden kann, dass man auch von der linken Spur aus geradeaus weiter fahren kann. Sollte die Geradeausfahrt von zwei Spuren aus nicht möglich sein, ist auch zu prüfen, ob man die rechte Spur zur reinen Rechtsabbiegerspur macht und die linke Spur für Linksabbiegen und Geradeausfahren öffnet. Begründung: Die Verkehrsströme nach rechts und nach geradeaus scheinen die deutlich stärkeren zu sein. Allein das spricht schon dafür, dass man diese Ströme auf zwei Spuren verteilen sollte. Aber es kommt noch hinzu, dass die Rechtsabbieger auf Fußgänger und Fahrradfahrer warten müssen und deswegen der Abfluss von der rechten Spur aus nicht so schnell erfolgen kann wie von der linken Spur. Jedenfalls ist der Stau auf der rechten Spur an vielen Tageszeiten zu beobachten. Unnötige Staus produzieren unnötige Abgase und sollten deswegen vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2013 Die Vorlage OF 870/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuerungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2582 entstanden aus Vorlage: OF 837/6 vom 07.10.2013 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Magistrat wird gebeten, in der Liederbacher Straße zwischen der Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Die Kosten sollen aus laufenden Haushaltsmitteln übernommen werden. Begründung: In der Vorlage ST 1035 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann. Mit diesem Antrag wird der Magistrat gebeten, dies nun umzusetzen und die notwendigen Mittel aus dem laufenden Haushalt zu nehmen. Auch im Hinblick auf die neu entstehende Wegeverbindung von der Idarwaldstraße über die bald neu gebaute Brücke über den Liederbach zur Pfälzer Straße wäre es sinnvoll, wenn eine Querungshilfe eingerichtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 120 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen in der Wasgaustraße in Höhe des Liederbachs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2581 entstanden aus Vorlage: OF 836/6 vom 07.10.2013 Betreff: Zebrastreifen in der Wasgaustraße in Höhe des Liederbachs Der Magistrat wird gebeten, den in Höhe des Liederbachs befindlichen Zebrastreifen in der Wasgaustraße auf der in Fahrtrichtung linken Seite mit einem Kap auszustatten. Begründung: Mit einem auf der in Fahrtrichtung linken Seite installierten Kap könnten Fußgänger besser den fließenden Verkehr einsehen und würden zwischen parkenden Autos besser erkannt. Insgesamt würde eine solche Maßnahme zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 30 Aktenzeichen: 66 2
Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 837/6 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße in der Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Die Kosten sollen aus laufenden Haushaltsmitteln genommen werden. Begründung: In der ST 1035/2013 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann, mit diesem Antrag wird der Magistrat dies nun umzusetzen und die notwendigen Mittel aus dem laufenden zu nehmen. Auch im Hinblick auf die neue entstehende Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße, über die bald neugebaute Brücke über den Liederbach, wäre es sinnvoll, wenn eine Querungshilfe eingerichtet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2582 2013 Die Vorlage OF 837/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZebrastreifen in der Wasgaustraße in Höhe des Liederbachs
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 836/6 Betreff: Zebrastreifen in der Wasgaustraße in Höhe des Liederbachs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Wasgaustraße in Höhe des Liederbachs, auf der in Fahrtrichtung linken Seite, mit einem Kap auszustatten. Begründung: Mit einem Kap, auf der in Fahrtrichtung linken Seite, könnten Fußgänger besser den fließenden Verkehr einsehen und würden zwischen parkenden Autos besser erkannt. Insgesamt würde eine solche Maßnahme zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2581 2013 Die Vorlage OF 836/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenVorplatz Bahnhof Unterliederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2273 entstanden aus Vorlage: OF 715/6 vom 19.04.2013 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, an die HLB heranzutreten, damit diese auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand ve rsetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für Pkws auf die Hunsrückstraße gesperrt werden soll (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße); 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel auf der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern - bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt -, die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos über die Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation im Bereich der Zufahrt von der Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon einmal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1536 Antrag vom 21.09.2015, OF 1471/6 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4576 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz Philosophenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2013, OF 746/6 Betreff: Spielplatz Philosophenweg Vorgang: OM 4200/10 OBR 6; ST 980/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Wurde schon mit der Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes Philosophenweg (Jost.sche Wiese) begonnen? 2. Wenn ja, wie weit sind die Planungen vorangeschritten und können entsprechende Pläne dem Ortsbeirat vorgestellt werden, bzw. wann soll mit dieser Planung begonnen werden? Begründung: Der Magistrat hat im Jahr 2010 eine Neugestaltung des Spielplatzes grundsätzlich befürwortet, aber eine baldige Umsetzung nicht in Aussicht gestellt. Mittlerweile sind fast 3 Jahre vergangen, daher möchte der Ortsbeirat wissen, wie der aktuelle Sachstand der Planungen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4200 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2010, ST 980 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 760 2013 Die Vorlage OF 746/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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