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Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.04.2015

Antrag Ortsbeirat

Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern

Details im PARLIS OF_1323-6_2015
21.04.2015

Anregung Ortsbeirat

Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern

Details im PARLIS OM_4040_2015
03.07.2015

Stellungnahme des Magistrats

Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße

Details im PARLIS ST_976_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4040 entstanden aus Vorlage: OF 1323/6 vom 01.04.2015

Betreff: Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern
Der Magistrat wird gebeten, das Entstehen von neuen Verkehrsbeziehungen infolge der Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße, z. B. über die Hans-Böckler-Straße und die Liederbacher Straße oder umgekehrt über die Stegerwaldstraße und die Inselbergstraße, zu vermeiden. Dazu wird der Magistrat gebeten, sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch nach drei bzw. sechs Monaten in den oben genannten Straßen eine Verkehrszählung über den Zeitraum von mindestens 24 Stunden durchzuführen, um zu sehen, ob die Zahl der Verkehrsteilnehmer nach Beginn der Maßnahmen in der Königsteiner Straße gleich geblieben ist oder zugenommen hat.

Begründung:

Anwohner sind an den Ortsbeirat herangetreten, weil sie durch die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen, insbesondere der Hans-Böckler-Straße, der Liederbacher Straße, der Stegerwaldstraße und der Inselbergstraße, befürchten. Die Bürger sehen auch Gefahren für Schulkinder, die die genannten Straßen als Schulweg benutzen, und Besucher, die sowohl den Sportplatz in der Hans-Böckler-Straße als auch die Sporthalle im Geißspitzweg ansteuern. Ebenso wird befürchtet, dass die Geißspitzbrücke eine höhere Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht verkraften könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 976 Aktenzeichen: 32 1