Meine Nachbarschaft: Greifswalder Weg
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2014, OF 1168/6 Betreff: Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den an der Käthe-Kollwitz-Schule liegenden Fußweg im Frankenthaler Weg entsprechend so zu sichern, dass die Schulkinder ungehindert zur Schule kommen können. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat die Verlängerung des an der Kreuzung vorhandenen Drängelgitters bis auf Höhe der Schulturnhalle. Weitergehend soll der Magistrat prüfen, mit welchen Maßnahmen er die Feuerwehr-Zufahrt durchgehend freigehalten werden kann und das Parken auf der ggü. liegenden Straßenseite verhindert wird. Begründung: Das Taxi-Mama ist kein neues Phänomen und an jeder Schule ein Problem. Weder Ansprachen der Schulen/Ordnungskräfte, noch Aktionen bieten Einhalt vor Eltern, die jegliche Verkehrserziehung missen lassen. Das allmorgendliche Chaos wird auf den Rücken der Grundschüler ausgetragen. An der Käthe-KollwitzSchule parken mittlerweile die PKWs komplett auf dem Fußweg, so dass die Schüler auf die Straße ausweichen müssen. Dies gilt es zu verhindern. Das Drängelgitter zu verlängern, ist hier die einfachste und schnell zu realisierende Maßnahme. Bei der Feuerwehr-Zufahrt zur Schule besteht die Problematik, dass die PKWs gegenüber der Einfahrt parken und Rettungsfahrzeuge so nicht mehr in die Schule einfahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3603 2014 Die Vorlage OF 1168/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1471 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1128/6 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage Abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3523 2014 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren
S A C H S T A N D : Initiative vom 08.07.2014, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262 sowie dem Zusatzzeichen "Kraftomnibus frei" zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und damit den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle andererseits zu vermeiden. Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke des Schwerlastverkehrs genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese im Bereich der Jahrhunderthalle nur 24 Tonnen und in der Hofheimer Straße nur 30 Tonnen beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie sie die Annabergstraße darstellt, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zudem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist und in einer Tempo-30-Zone liegt, fällt diese Entscheidung über diese Verkehrsführungsmaßnahme gemä ß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in den Aufgabenbereich des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66 Versandpaket: 16.07.2014 Aktenzeichen: 61 13
Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 1032/6 vom 19.05.2014 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien in der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, indem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen, dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen das Parken nun auf der gesamten Strecke der Pfaffenwiese zwischen Silostraße und Kellerskopfweg verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Aktenzeichen: 66 3
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 1032/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das verbotene Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, in dem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen jetzt auf der gesamten Strecke zwischen Silostraße und Kellerskopfweg das Parken verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3175 2014 Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der 21. Sitzung vom Ortsbeirat, durch die Vertreter des Amtes 36 vorgestellten und einstimmig zugestimmten Pläne zur neuen Verkehrsführung zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse bspw. durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/oder Frankenthaler Weg kommend ist derzeit, mit Ausnahme für den Linienverkehr, nicht erlaubt. Seit der Vorstellung vom Amt 36, der eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2951 2014 Die Vorlage OF 951/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2886 entstanden aus Vorlage: OF 924/6 vom 03.02.2014 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war , mit herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 604 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 924/6 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Kastanien in der Straße Pfaffenwiese einer umfangreichen Kontrolle und einer intensiven Baumpflege zu unterziehen, um das Gefährdungspotential so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch/Entwurzelungen) zu beziffern. Dabei sollen auch die, wenn vorhanden, entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz waren, mit herangezogen werden. Begründung: Bei zahlreichen Unwetterlagen, auch mit geringerem Schadenausmaßes, entstehen gerade an den Kastanien in der Pfaffenwiese erhebliche Schäden bspw. durch große abgebrochene Äste bis hin zu kompletten Entwurzelungen. In einem dem Magistrat bekannten Fall (Baum 256) wurde dabei das Eigentum einer Anliegerin erheblich beschädigt und es besteht noch keine Einigkeit über die Schadensbegleichung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2886 2014 Die Vorlage OF 924/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat und die Begründung ersatzlos gestrichen wird: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war, mit herangezogen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung REP
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2683 entstanden aus Vorlage: OF 862/6 vom 06.11.2013 Betreff: Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße D er Magistrat wird gebeten, am Standort der Glascontainer in der Bechtenwaldstraße, gegenüber der Bechtenwald-Apotheke, einen Abfallsammelbehälter an dem vorhandenen Laternenmast zu montieren. Begründung: In der Bechtenwaldstraße klagen viele Anwohner zu Recht über zunehmende Verwahrlosung und mangelnde Sauberkeit. Der Standort der Glascontainer ist für die Anwohner notwendig, doch fehlt es an einem geeigneten Behälter, der Kleinmüll aufnehmen kann. Vor der gegenüberliegenden Apotheke ist ein solcher Abfallsammelbehälter montiert. Dieser wird aber nicht von den Bürgern benutzt, die mit Plastiktüten ihre Glasflaschen entsorgen und dann die Tüte in das Gebüsch werfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 175 Aktenzeichen: 79 4
Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 862/6 Betreff: Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Standort der Glascontainer in der Bechtenwaldstraße, gegenüber der Bechtenwald-Apotheke, einen Abfallsammelbehälter an dem vorhandenen Laternenmast zu montieren. Begründung: In der Bechtenwaldstraße klagen viele Anwohner zu recht über zunehmende Verwahrlosung und mangelnde Sauberkeit. Der Standort der Glascontainer ist für die Anwohner notwendig, doch fehlt es an einem geeigneten Behälter, der Kleinmüll aufnehmen kann. An der Apotheke gegenüber ist ein solcher Abfallsammelbehälter montiert. Dieser wird aber nicht von den Bürgern benutzt, die mit Plastiktüten ihre Glasflaschen entsorgen und dann die Tüte in das Gebüsch werfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2683 2013 Die Vorlage OF 862/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2013, OF 840/6 Betreff: Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: - was die Ursachen der mittlerweile 3 Wasserrohrbrüche in der Westhöchster Straße, Höhe Hausnummer 25, waren und welche Maßnahmen er unternimmt, das zukünftig solche gravierenden Schäden an der Westhöchster Straße nicht mehr passieren. - wie der Magistrat bei zukünftigen Baumaßnahmen im Stadtgebiet sicherstellen will, dass eine solche Baustelle sich nicht über Wochen hinzieht, sondern zügig und mit ständig arbeitenden Bauarbeitern die Maßnahme beendet werden kann. Begründung: Der dritte Wasserrohrbruch an unmittelbar selber Stelle verärgert die Bewohner der beiden Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, sowie die Verkehrsteilnehmer, die über die Grundnetzstraße K815, Westhöchster Straße, durch die Stadtteile fahren. Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass die Baustelle tagelang ruht, ohne das ein Arbeiter zu sehen ist. Der Busverkehr ist erheblich beeinträchtigt und der S-Bahn-Haltepunkt Zeilsheim quasi von den Nutzern abgeschnitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 851 2013 Die Vorlage OF 840/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 747/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Erhaltung der Pflege bzw. Schutz gegen Verwüstung der Grünanlage zwischen Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg bis zur ev. Kirche Taunusblick die Zufahrtsschranke im Stichweg Neu-Zeilsheim durch eine neue, moderne Drehschranke zu ersetzen. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR soll diese Maßnahme aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Sollte in Abstimmung mit der Branddirektion auch die Möglichkeit bestehen, anstelle der Drehschranke entsprechend abschließbare "Poller" einzubauen, begrüßt der Ortsbeirat diese Sparmaßnahme. Begründung: Die Schranke im Stichweg Neu-Zeilsheim ist zerstört und erfüllt nicht mehr den Zweck, Kraftfahrzeuge vor der Einfahrt in die Grünanlage abzuhalten. Der Stadtbezirksvorsteher von Zeilsheim Nord hat sich an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Die Erneuerung durch eine Drehschranke entspricht dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit dem Grünflächenamt. Derzeit fahren viele Anwohner der Siedlung Taunusblick mit ihren PKWs über die Feuerwehr-Wege zu ihren Wohnungen und zerstören die Kieswege und die Wiesen in der parkähnlichen Anlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2013 Die Vorlage OF 747/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 380 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der West-Höchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Betreuungssituation im Stadtteil. Die Vorlage ST 655 sah eine entsprechende Prüfung (zweiter Absatz, siebter Spiegelstrich) auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht bei der U 3-Betreuungsquote in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße" zu sehen. Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden (vgl. die Vorlagen ST 1007 und OA 305). Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln. Es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich sein sollte. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.06.2013, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 380 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 115 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3408, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 entstanden aus Vorlage: OF 717/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Nassauischen Heimstätte (NH) eine Verbreiterung des Bürgersteigs in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel vorzunehmen, damit neben dem halbseitigen Parken ein ausreichend breiter Raum für die Fußgänger und Schulkinder, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen, zur Verfügung steht. Begründung: Bereits vor mehr als fünf Jahren hatte der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der NH und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartiersbusverkehr, Parkplatz- und Gehwegsituation wurde der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des zweiten Schritts möchte der Ortsbeirat nun hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Antrag vom 29.05.2017, OF 422/6 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1743 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 716/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, um das Parken zwischen den Kastanien in der Straße Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von fünf Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sein sollten. Aufnahme: 20.04.2014, Konzert Lana del Rey, Pfaffenwiese Blickrichtung von Z. -> JHH. Foto: www.frankfurt live.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 716/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, das Parken zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von 5 Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen der Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2220 2013 Die Vorlage OF 716/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und REP
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der Westhöchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Stadtteilbetreuungssituation. Die ST 655 vom Mai 2012 (2. Absatz 7. Spiegelstrich) sah eine entsprechende Prüfung auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht in der Quote der U3-Betreuung in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße". Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden. (ST1007/12+OA305/13) Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan B831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln, es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich ist. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend genug um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 380 2013 Die Vorlage OF 718/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 717/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Nassauischen Heimstätte eine Verbreiterung des Bürgersteigs in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel vorzunehmen, damit neben dem halbseitigen Parken ein ausreichend breiter Raum für die Fußgänger und Schulkinder, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen, zur Verfügung steht. Begründung: Bereits vor mehr als 5 Jahren hat der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der Nassauischen Heimstätte und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartierbusverkehr, Parkplatzsituation und Gehweg-Situation wurde der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des 2. Schritts möchte der Ortsbeirat nun hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2221 2013 Die Vorlage OF 717/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2108 2013 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 24.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 658/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Drei Kontrollpunkte sollten dabei im Fokus liegen: 1. Einfahrt nach Zeilsheim, Hofheimer Straße. Kontrolle des Gesamtgewichtes <30 Tonnen. 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim. Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder) 3. Einfahrt nach Zeilsheim, Jahrhunderthalle. Kontrolle des Gesamtgewichtes <24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer LKW, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2027 2013 Die Vorlage OF 658/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Bürgersteig-Engstelle Alt-Zeilsheim und die EnEV
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig-Engstelle Alt-Zeilsheim und die EnEV Vorgang: OM 1947/13 OBR 6; OM 1948/13 OBR 6; V 629/13 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Bürgersteige in Alt-Zeilsheim (zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse) weiterhin in einem nutzbaren Zustand zu erhalten, insbesondere dann, wenn im Rahmen von Sanierungsarbeiten die Wohngebäude gemäß Energie-Einsparverordnung mit einer Außendämmung ausgestattet werden müssen. Begründung: Im o.g. Straßenbereich sind die Bürgersteige im Grunde kaum vorhanden. Entsprechende Anträge zur Erstellung von Verkehrskonzepten sind in der 18. Ortsbeiratssitzung bereits verabschiedet worden. Diese o.g. Frage möchte der Ortsbeirat losgelöst von der Verkehrsdiskussion beantwortet wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 629 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 656/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 entstanden aus Vorlage: OF 652/6 vom 15.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt sowie die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516). Die beiden daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923) vorgeschlagenen Bodenmarkierungen mit Hinweis auf Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: - Niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiteren Fußweg und passierbarer Engstelle für Pkws; - Partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden; - Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Weg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, - warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde; - ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind oder aber überarbeitet werden müssen; - in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vom Magistrat vorgestellt werden. Begründung: Die enge Straße Alt-Zeilsheim ist eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtteil, durch die der Verkehr aus dem Main-Taunus-Kreis in Richtung Sindlingen und Industriepark Höchst fließt. Zwar gilt in der Straße Tempo 30, doch wird die Geschwindigkeitsbegrenzung oftmals nicht befolgt. Insbesondere Fußgänger, darunter viele Schulkinder auf dem Weg von und zur Käthe-Kollwitz-Schule, sowie Radfahrer sind wegen der viel zu schmalen Bürgersteige und der Enge der Straße gefährdet. Die Anwohner der Straße Alt-Zeilsheim haben sich in einem Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an den Ortsbeirat gewandt und sich dabei in großen Teilen auf die bereits 1988 beschlossenen Pläne eines "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" bezogen, die damals vom Amt für Kommunale Gesamtentwicklung und Stadtplanung erstellt worden waren und trotz Zustimmung des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung nie umgesetzt wurden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Zeilsheim sollte dieses Verkehrskonzept nun ggf. angepasst und schnellstmöglich realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2013, OF 652/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt und die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzept Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516/2012). Die daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923/2012) vorgeschlagenen zwei Bodenmarkierungen für Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiterem Fußweg und passierbarer Engstelle für PKWs. partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden. Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Fahrweg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde. ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind, oder aber überarbeitet werden müssen. in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte vom Magistrat dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vorgestellt werden.
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2013, OF 616/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in Alt-Zeilsheim möglich sind 2. ob der Straßenbereich zwischen der katholischen Kirche und dem Gemeindehaus so aufgepflastert werden kann, dass ein Überqueren der Straße auch für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, ohne Hindernisse möglich ist und verkehrsberuhigend gestaltet werden kann. 3. wie ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Batholomäusgasse und Kolberger Weg so gestaltet werden kann, dass( Alt-)Zeilsheim für Durchgangsverkehr nach Sindlingen unattraktiv wird. 4. in welcher Form der Busverkehr um diesen engen Bereich herum z.B. über die Saalfelder Straße oder Neu Zeilsheim und den Kolberger Weg geführt werden kann. 5. ob hier ein Einrichtungsverkehr Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2013 Die Vorlage OF 616/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Bücherschrank für Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2012, OF 594/6 Betreff: Bücherschrank für Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget werden maximal 6.000 Euro für die Aufstellung eines Bücherschranks in Zeilsheim, möglichst vor der Stadthalle, zur Verfügung gestellt. Begründung: In Zeilsheim gibt es keine Stadtteilbücherei. Der Bücherbus fährt nur alle 2 Wochen durch den Stadtteil. In der Bäckerei Brügel, Pfaffenwiese 97 gibt es zwar ein Bücherangebot zum Ausleihen, doch für manche besteht hier eine Hemmschwelle, wenn sie nichts kaufen können. Ein Bücherschrank an einer zentralen Stelle wie vor der Stadthalle bietet ein niedrig schwelliges, leicht erreichbares Angebot Bücher zu tauschen und auszuleihen. Herr Siegmar Paschold, Bechtenwaldstraße 105, hat sich bereit erklärt, die Patenschaft für einen Bücherschrank in Zeilsheim zu übernehmen, so dass ein gepflegter Zustand gewährleistet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 143 2013 Die Vorlage OF 594/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "vor der Stadthalle" die Worte "oder alternativ im Einmündungsbereich Pfaffenwiese Ecke Bechtenwaldstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGrünanlage Kranentrank
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1623 entstanden aus Vorlage: OF 517/6 vom 14.10.2012 Betreff: Grünanlage Kranentrank Der Magistrat wird gebeten, 1. Vorschläge zu erarbeiten, wie man die Grünanlage im Kranentrank aufwerten kann (z. B. durch eine zur Pfaffenwiese offene Gestaltung mit Aufenthaltsqualität); 2. die erarbeiteten Vorschläge dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Die Grünanlage im Kranentrank ist in der Mitte Zeilsheims gelegen, aber weder als Grünanlage noch als Platz mit Aufenthaltsqualität zu erkennen. Da die Anlage zentral gelegen ist, bietet es sich an, diese neu zu gestalten, um den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zum Verweilen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, Vorschläge zu erarbeiten, um den Stadtteil Zeilsheim weiter aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 138 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 894 Antrag vom 29.12.2015, OF 1552/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4900 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1622 entstanden aus Vorlage: OF 516/6 vom 12.10.2012 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim Vorgang: OM 878/12 OBR 6; ST 801/12 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne des Stadtplanungsamt zur Gestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim bis zur Einmündung Pfaffenwiese nach der bereits erfolgten Vorstellung für die Ortsbeiratsmitglieder nun auch den Bürgern vorzustellen. Begründung: Am 20.06.2012 fand in der Stadthalle Zeilsheim die Vorstellung der Platzgestaltung durch das Stadtplanungsamt statt. Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder fanden die Ideen sehr ausgewogen und sagten ihre Unterstützung zu. Da der Platz vor der Stadthalle auch eine wichtige Funktion für die Zeilsheimer Vereinswelt hat, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, die Pläne und vorgestellten Varianten der baulichen Gestaltung nicht ohne die Mitwirkung der Vereine verwirklichen zu lassen. Selbstverständlich sind auch die Bürger und vor allem die Anwohner einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 179 Aktenzeichen: 60 10
Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6 Betreff: Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, gemeinsam mit den Eigentümern der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 einen geeigneten Lebensmittelnahversorger zu finden, der die Versorgung der Zeilsheimer Bevölkerung in diesem Teil Zeilsheims sicherstellen kann. Sollten alle Bemühungen zur Findung eines Unternehmens scheitern, möge geprüft werden, ob diese Liegenschaft mit ihren ca. 700m2 für die Einrichtung eines Smart-Marktes geeignet ist. Die ST 1050/2012 erwähnt eine Mindestfläche von 300m2 . Begründung: In Zeilsheim bestehen derzeit nur 2 Einkaufsmöglichkeiten, die für die westliche Taunusblicksiedlung, die Siedlung Friedenau, sowie die nördlichen Teil der Annabergstraße lebende Bevölkerung kaum fußläufig erreichbar ist. Dieser Teil von Zeilsheim kann hervorragend in einen Lebensmittelmarkt an zentraler Stelle, Pfaffenwiese 103, einkaufen. Der Wegfall der bisherigen Mieter Tegut und zuvor Tengelmann haben eine große Lücke in der Versorgung der Zeilsheimer entstehen lassen. Die Wirtschaftsförderung ist ein guter Partner, zügig hier ein geeignetes Unternehmen zu finden. Die Einrichtung eines Smart-Marktes sollte nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da die Einstiegs-Investionskosten unabhängig lokaler Verhältnisse rund 250.000 Euro (B577/2010) betragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Die CDU stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 539/6 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Aussprache über den Geschäftsordnungsantrag erfolgt nach Tagesordnungspunkt 49. in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorlage OF 461/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der LINKE., der FREIEN WÄHLER und der REP. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2012 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Antragstenor beginnend mit "Dies könnte . ." durch den nachfolgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben." 2. Die Vorlage OF 539/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1621 entstanden aus Vorlage: OF 515/6 vom 12.10.2012 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2 Der Magistrat wird gebeten, vor der Pizzeria zwischen dem öffentlichen Geh- und Radweg im Bereich Pfaffenwiese/Ecke Rabenkopfweg Fahrradbügel in Verlängerung der Kastanienbäume bis zur Straßeneinmündung zu installieren. Begründung: Die Besucher der Gaststätte hätten somit eine öffentliche Abstellmöglichkeit für ihre Fahrräder und das illegale Abstellen von Pkw auf der Fläche vor dem Eingang würde verhindert. Derzeit stehen dort öfters Autos und behindern erheblich die Sicht der aus dem Rabenkopfweg auf die Pfaffenwiese ausfahrenden Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 68 Aktenzeichen: 66 2
Grünanlage Kranentrank
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 517/6 Betreff: Grünanlage Kranentrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Vorschläge zu erarbeiten wie man die Grünanlage im Kranentrank aufwerten kann (z.B. durch eine zur Pfaffenwiese offene Gestaltung mit Aufenthaltsqualität) 2. die erarbeiteten Vorschläge dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Die Grünanlage im Kranentrank ist in der Mitte Zeilsheims gelegen, aber weder als Grünanlage noch als Platz mit Aufenthaltsqualität zu erkennen. Da die Anlage zentral gelegen ist, bietet es sich an, diese neu zu gestalten und den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zum Verweilen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, Vorschläge zu erarbeiten, um den Stadtteil Zeilsheim weiter aufzuwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1623 2012 Die Vorlage OF 517/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 516/6 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim Vorgang: OM 878/12 OBR 6; ST 801/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pläne des Stadtplanungsamt zur Gestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim bis zur Einmündung Pfaffenwiese nach der Vorstellung für die Ortsbeiratsmitglieder, nun den Bürgern vorzustellen. Begründung: Am 20.06.2012 fand in der Stadthalle Zeilsheim die Vorstellung des Stadtplanungsamtes zur Platzgestaltung statt. Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder fanden die Ideen sehr ausgewogen und sagten ihre Unterstützung zu. Da der Platz vor der Stadthalle auch eine wichtige Funktion für die Zeilsheimer Vereinswelt hat, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, die Pläne und vorgestellten Varianten der baulichen Gestaltung nicht ohne die Mitwirkung der Vereine verwirklichen zu lassen. Selbstverständlich sind dazu auch die Bürger und vor allem Anwohner einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 878 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 801 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1622 2012 Die Vorlage OF 516/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 515/6 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten vor der Pizzeria zwischen dem öffentlichen Geh- und Radweg in der Pfaffenwiese / Ecke Rabenkopfweg Fahrradbügel in Verlängerung der Kastanienbäume bis zur Straßeneinmündung zu installieren. Begründung: Die Besucher der Gaststätte hätten somit eine öffentliche Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad und das illegale Parken von PKWs auf der Fläche vor dem Eingang würde verhindert. Derzeit stehen dort öfters Autos und behindern erheblich die Sicht der aus dem Rabenkopfweg ausfahrenden Fahrzeuge auf die Pfaffenwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1621 2012 Die Vorlage OF 515/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 18.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Vorgang: V 215/12 OBR 6; V 312/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte sich die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anfragen zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen erneut zur intensiven Prüfung vornehmen: - "Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße" (V 215); - "Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita" (V 312) Begründung: Der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von null bis sechs Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit Langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen im Ortsbeirat und auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in die Liegenschaft Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzig "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215 Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 312 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1881 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2012, OF 502/6 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anträge zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen sich erneut zur intensiven Prüfung vornehmen. Dazu zählen: V 215/2012 Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße V 312/2012 Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick Begründung: Der Mangel an Kinderbetreuungsplätzen 0-6 Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in das Zentrum Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzige "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1521 2012 1. Die Vorlage OF 502/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich beim zuständigen Dezernat IV - Bildung und Frauen - dafür einzusetzen, dass zur nächsten Sitzung der Task-Force alle im Ortsbeirat 6 vertretenen Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder eingeladen werden. Abstimmung: zu 1.: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenIdeen
Keine Ideen gefunden.